Die Lobbericher Geschichte
Lobberich, die Seenstadt am Niederrhein
Lobberich ist
ein Stadtteil der Stadt Nettetal im Kreis Viersen in
Nordrhein-Westfalen. Lobberich feierte im Jahr 1988 sein
1000-jähriges Bestehen und war bis Mitte des 20. Jahrhunderts für seine
fast weltweit anerkannte Samt- und Seideproduktion
berühmt. Zu
Lobberich gehören die Ortschaften Sassenfeld, Bocholt
und Dyck.
Kath. Pfarrkirche St. Sebastian
Ein begrenzt zoombares Satellitenbild gibt es hier.
Luftbild von Lobberich
Das alte Lobbericher Wappen
Lobberich im April 2009
Kath. Pfarrkirche St. Sebastian
Burg Ingenhoven
Windmühlenbruch
Breyeller See
Blick in die untere Hochstraße
"Am Stern"
Blick in die Marktstraße
Windmühlenbruch
Hochstraße
Pletschbach
Wasserturm von 1898
Breyeller See
Alte Kirche
Friedhof an der Alten Kirche
Pletschbach
Brockerhof - neue Katholische Kirche
von-Bocholtz-Straße
Ingenhovenpark mit Burg Ingenhoven
Grundlage und Quellen der nachfolgenden Kapitel:
A.
Fahne
"Die Dynasten, Freiherren und jetzigen Grafen von
Bocholtz 4 Bde."
Johann Finken
"Geschichte der ehemaligen Herrlichkeit Lobberich,
Lobberich 1902, Nachdruck 1977"
Kl. J. Dors,
"Die Urkunden im Archiv der Pfarre St. Sebastianus
in Lobberich bis zum Jahre 1600, Zulassungsarbeit
zur 2. kirchl. Abschlussprüfung an der Universität Bonn,
1970"
F.W. Oediger,
"Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende
des 12. Jahrhunderts (Geschichte des Erzbistums Köln I)
1. Aufl. Köln 1964, 2. Aufl. Köln 1972
F. W. Oediger "Die
ältesten niederrheinischen Kirchen,
in: Das gold-blaue Buch geldrischer Geschichte, Kevelaer 1951
Manfred
Petry
"Die Gründungsgeschichte der Abtei
St. Vitus zu Mönchengladbach" 1974
Theo Optendrenk
"Die Zeit der Bocholtz", Lobberich 2005
I. Hantsche,
"Atlas zur Geschichte des Niederrheins"
Schriftenreihe der Niederrhein-Akademie, Band 4 und Band 8
Theo
Optendrenk
"Lobberich im Aufbruch", Lobberich 1993
Theo Optendrenk
"Lobberich, ein Kirchspiel an der Nette", Lobberich
Dr. Gerhard
Rehm
"Hinsbeck, Beiträge zur Geschichte, Sprache und Natur
einer niederrheinischen Gemeinde", Viersen 1997,
Schriftenreihe des Kreises Viersen (vormals Kempen-Krefeld)
Max
Zanders
"1000 Jahre Lobberich; Geschichte und ihre Geschichten"
Wilhelm
Janssen,
"Grefrath, Geschichte einer geldrischen Gemeinde", 1968
Leop.
Henrichs - Joh. Finken
"Geschichte der Herrlichkeit Leuth"
Wilma Klompen,
Die Säkularisation im Arrondissement Krefeld,
in: Schriftenreihe des Kreises Kempen-Krefeld 13, Kempen 1962,
Harald
von Petrikovits,
Das römische Rheinland - Archäologische Forschungen seit 1945,
1959
F. Ehlen,
Die Prämenstratenser-Abtei Knechtsteden,
Geschichte und Urkundenbuch, Köln 1904
F. W. Oediger,
Die ältesten niederrheinischen Kirchen,
Aufsatz in "Das gold-blaue Buch geldrischer Geschichte)
Das gold-blaue Buch geldrischer Geschichte;
Festschrift zur Hundertjahrfeier des Historischen
Vereins für Geldern und Umgegend e.V. (1951)
F. W. Oediger
"Die Kirchen des Archidiakonates Xanten", 1969
Niederrheinisches Jahrbuch Band IX, 1966,
J.F. Schannat,
Eiflia ilustrata der geographischen und historischen
Geschichte der Eifel
G. Loewe,
Archäologische Funde und Denkmäler des
Rheinländers
Johannes Stinner und Karl-Heinz Stekath,
Gelre, Geldern, Gelderland; Geschichte und Kultur
des Herzogtums Geldern
Lacomblet,
Urkundenbuch des Niederrheins - 4 Bände -, Nachdruck 1966
Annales Rodenses, Heimatblätter des Kreises Aachen, Dr.
Heidbüchel, Cramer
Knechtsteden; Geschichte eines Klosters, U. Bohlen, 1932
Winand Kayser; Der letzte Mönch von Knechtsteden, P. Josef Theodor
Rath
Der Limburger Erbfolgestreit; Christian Peitz
Hospitäler und Krankenhäuser im Kreise Kempen-Krefeld, Erwin
Gatz, 1970
Weitere Quellennachweise folgen!
Vorgeschichtliche Zeit
Der Kreis Viersen liegt zwischen Maas und Rhein im Rheinischen Tiefland, gerade da, wo die Oberfläche besonders vielfältig erscheint und Zeugnis ablegt von der zwar jungen, aber bewegten erdgeschichtlichen Entwicklung. Diese begann im Oligozän (Tertiär) vor etwa 25 Millionen Jahren mit Ablagerung von Meeressanden in der Rheinischen Bucht des Tertiärmeeres. Wir kennen sie als Formsand und in verfestigter Form als Liedberger Sandstein oder Quarzit, der im Untergrund in einer riesigen Schwelle ansteht, die nach Nordosten bis jenseits des Rheins reicht. Im Miozän, der folgenden Periode des Tertiärs, setzte eine Gebirgserhebung ein, hauptsächlich im Bereich des bis dahin nur sanft-hügeligen Rheinischen Schiefergebirges. Auch unser Bereich wurde gehoben - und das Meer ging mehr und mehr zurück; in Küstennähe entstanden Braunkohlenmoore und unsere älteste Flußterasse. Während der Hebung zerbrach die Scholle an Südost-Nordwest gerichteten Bruchlinien (Verwerfungen) in Horste und Gräben: Roergraben, Erkelenz-Brüggener Horst, Graben von Venlo, Viersener Horst. Im Grabenbereich wurde im Miozän und im folgenden Pliozän aufgeschottert, während die Senkung fortschritt. Im damaligen Mündungsbereich der Maas wurde die Reuvertonne abgesetzt, die den Rohstoff für die Tonröhrenindustrie im Grenzwald bildet.
Die Täler von Nette und Schwalm waren in der Hauptterasse bereits angelegt, als die Heraushebung der Horste die Flüsschen zwang, sich immer stärker einzuschneiden, um weiterhin ihre Erosionsbasen zu erreichen. Als schließlich nach der letzten Eiszeit die Scholle des Venloer Grabens weiter absackte, wurden die Oberläufe in der Grabenzone angestaut, und es entstanden die vier Netteseen und der Hariksee.
Nach übereinstimmendem Urteil der von verschiedenen Fachgebieten herkommenden Forscher darf heute als sicher gelten, dass das niederrheinische Tiefland in der nacheiszeitlichen Warmzeit, ehe noch ein Mensch hier wohnte, eine geschlossene Waldbedeckung trug. Auch die wenig tiefgründigen Lößplatten, die unter der Einwirkung des atlantischen Klimas bald verlehmten, waren bewaldet. In den Niederungen gedieh undurchdringlicher Bruchwald, an Gewässerläufen Pappel-Weiden-Auewald, an den Terassenrändern mäßig feuchter Eichen-Hainbuchenwald, auf mittelschweren Braunerdeböden der Niederterassen der für den Niederrhein so typische Eichen-Hülsenwald.
Von dem ersten Menschen - oder einem der ersten, die auf der Jagd nach Großwild in der eiszeitlichen Tundra bis auf die Maashöhen kamen, ist uns nur ein bescheidenes Anzeichen in Form eines großen rundlichen Feuersteinschabers und eines kleinereren Bruchstücks überliefert. Sie lagen auf der Haupterasse, wo Deckschichten fehlen oder vielleicht Flugsand in jüngerer Zeit wieder vom Wind abgetragen worden ist, vermutlich an ursprünglicher Stelle nahe einem ehemaligen Wasserlauf. Ihre Kanten sind noch scharf: sie haben keinen Wassertransport durchgemacht, und auch der Wind hat nicht mit Triebsand ihre Oberfläche beschliffen. Das Ausgangsmaterial beider Artefakte ist Maas-Feuerstein. Beide Artefakte gehören in das Mittelpaläolithikum, darüber hinaus ist eine kulturelle Einordnung nicht zweifelsfrei möglich. Am ehestens weisen die gefundenen Stücke auf das Jungacheuléen hin, das nördlich unseres Fundortes in Goch und südlich in den Kreisen Erkelenz, Jülich und Geilenkirchen belegt ist.
Problematisch bleibt noch, welcher Kälteperiode der Kaldenkirchener Fund zuzuordnen ist: In Frage kommt die Zeit des Abklingens der Saale-Kaltzeit (Warthe-Stadium) oder der Beginn der Weichsel-Eiszeit.
Als die letzte Eiszeit schon längst abgeklungen war und sich das Klima allmählich soweit gebessert hatte, dass die Landschaft eine geschlossene Vegetationsdecke trug, in der sich eine artenreiche Tierwelt ernähren konnte, stellte sich auch der Mensch ein und fand wenigstens das Notwendigste zum Leben: ein erträgliches Klima, das unserem heutigen ähnlich war, Jagdtiere und in den nun nicht mehr eisigen Gewässern Fische, dazu Pflanzennahrung, die er zur rechten Zeit pflücken, einsammeln oder ausgraben musste. Seine Geräte bestanden vermutlich größtenteils aus Holz oder Knochen bzw. Geweih. Zeugen menschlicher Besiedlung in der mittleren Steinzeit wurden in Bracht, Kaldenkirchen, St. Hubert und Tönisberg gefunden. Bei den Artefakten handelt es sich um Randschaber, Pfeilspitzen, Mikrolithen (Kleingeräte), die auf die Rössener Kultur hinweisen, alles jedoch sind einzelne Kleingeräte wobei nirgends ein geschlossener Schlag- oder Wohnplatz des Mesolithikums gefunden wurde.
Während das Klima weiterhin etwas milder wurde - das nacheiszeitliche Optimum erreichte es am Ende des Neolithikums und zur Bronzezeit - machten Menschen sich sesshaft. Sie hatten mit Hilfe ihres ersten Haustieres, des Hundes, Tiere gezähmt und hielten sich Rinder, Ziegen und Schweine, so dass Jagd und Fischfang nur noch zur Ergänzung des Fleischbedarfs betrieben wurde. Daneben gab es mehr und mehr Pflanzennahrung aus planmäßigen Anbau von Getreide und allerlei Gemüsen. Auf dieser selbstgeschaffenen, breiteren Ernährungsbasis war das Leben der Steinzeitbauern nicht mehr ausschließlich Kampf um Existenz, sonder nahm freundlichere Züge an.
Wir sind geneigt, von da an von Kultur zu sprechen, die in allen menschlichen Hinterlassenschaften ihren Ausdruck findet. Da Sprache und Volkstum der Steinzeitmenschen uns bisher verschlossen blieben, werden sie nach ihren typischen Hinterlassenschaften benannt: Die Bandkeramiker sind die ersten Ackerbauern auf den fruchtbaren Lößboden; ihnen folgte sehr bald im Frühneolethikum die artverwandte Rössener Kultur.
Beide sind von Mitteldeutschland an den Rhein gekommen; mehr vom Süden dringt im Mittelneolethikum die Michelsberger Kultur rheinabwärts vor, deren Träger gleichfalls als Ackerbauern bezeichnet werden. Im Spätneolethikum sind es norddeutsche Einwanderer, die überwiegend von der Viehzucht leben und links des Rheins unter Beeinflussung durch die von Süden, letztlich aus Spanien zugewanderte (und bis nach England gelangte) Glockenbecherkultur, die Rheinische Becherkultur entfalten. Diese über den Rhein gekommenen Weidebauern werden vielfach als Schnurkeramiker bezeichnet. Unsere Einwanderer sind Abkömmlinge der Jütländischen Einzelgrabkultur, die in Norddeutschland weit verbreitet ist.
Glockenbecherkultur - Frühphase
Die Rössener Kultur ist ausschließlich im Westkreis vertreten (Kaldenkirchen, Bracht, Brüggen). Die Michelsberger Ackerbauern des Mittelneolithikums haben bevorzugt die Mittelgebirgslandschaften besiedelt und findet sich in der Provinz Limburg (Niederlande) und vereinzelt im Grenzwald bei Bracht.
Relativ reich ist die Rheinische Becherkultur des Spätneolithikums mit 35 Fundstellen im Kreis vertreten.
Ein getreues Bild der für die letzte Phase der Jungsteinzeit typischen Mischung der Kulturen liefert der hervorragende Depotfund oder Hort, der 1926 von Albert Steeger (*1.11.1885 in Lobberich, +15.3.1958 Krefeld) beim Bau einer Umgehungsstraße in der Nähe des heute abgerissenen Lobbericher Bahnhofs auf Lobbericher Gebiet gefunden wurde. Er besteht aus 13 Einzelgegenständen (Axthammer, Steinbeil, zwei Feuersteinbeile, große Feuersteinklinge, drei Meißel, Klingenschaber, vier Feuersteinabschläge); A. Steeger fand den steinzeitlichen Hort in einer senkrechten Böschung in etwa 50 cm Tiefe. Anzeichen einer Besiedlung konnte Steeger jedoch trotz mehrjähriger Untersuchung des Geländes nicht feststellen. Die Streufunde scheinen jedoch dafür zu sprechen, dass steinzeitliche Menschen in der Nähe wohnten.
Steeger vermutet, dass es sich um das Versteck eines Siedlers handelt, "der bei herannahender Gefahr sein wichtigstes Hausinventar hier niederlegte und es später nicht wieder aufnehmen konnte, sei es, dass die Kenntnis der Stelle durch Tod oder Verschleppung oder Abwanderung des Besitzers verlorenging, oder, dass er die Stelle später durch veränderte Umstände (Baumwuchs, Waldbrand, usw.) nicht mehr erkannte". Eine steinzeitliche Werkstatt oder ein Händlerdepot kommen nach Ansicht von Steeger nicht in Betracht, da halbfertige Fabrikate, Rohmaterial oder mehrere gleichartige Fabrikate fehlen; gegen die Annahme eines Grabfundes spreche das Fehlen von Grabgefäßen. Der Depotfund wird im Rheinischen Landesmuseum in Bonn aufbewahrt.
Der hier angedeutete Mischcharakter des Depotfundes, der u. a. jütländische, mitteldeutsche und westeuropäische Einflüsse aufweist, wird durch weitere, im früheren Kreisgebiet sichergestellte Funde der späteren Jungsteinzeit bestätigt.
G. Loewe hat für diese Zeitperiode zahlreiche Besiedlungsreste festgestellt; sie verteilen sich in besonderer Dichte über den bereits erwähnten Grenzwald, lassen jedoch auf für das übrige Gebiet der Schwalm-Nette-Platte - was auch vereinzelte Funde auf Lobbericher Gebiet ausweisen - die Annahme einer lockeren Besiedlung zu: Der Unterteil eines Bechers wurde beim Bau eines Bunkers östlich der Neumühle im Entwässerungsgraben zum See gefunden. Beim Rübenhacken fand G. Vanderbeek, Vierhöfe, auf ziemlich ebenem Gelände nördlich vom Königsweg ein Feuersteinbeil vom westeuropäischen Typ mit Schmalseiten. Im unteren Teil des Südhanges zum Pletschbach fand M. Bertges, Rennekoven, in den 30er Jahren einen grauen Steinhammer bei einer Rübenmiete.
Funde aus der ersten Hälfte der Bronzezeit (1700 -
800) sind im Niederrheingebiet verhältnismäßig selten und daher
an sich für eine siedlungsgeschichtliche Aussage ungeeignet. Erst um 1000
setzt ein starker Bevölkerungsstrom ein, der seine Ausprägung in der in
die Eisenzeit (ab 800) überleitenden, mehrere Jahrhunderte
andauernden Niederrheinischen Grabhügelkultur findet. Der für diese
Kultur allgemein geltenden größeren Häufigkeit der
Altertümer entsprechend, lassen sich auch in Lobberich u. a. ein
eisenzeitliches Brandgrab gefunden. Als Urne diente eine tiefe
Schüssel mit schräger Wandung. Als Beigefäße fand man einen
Kumpf mit
flachen Rillen auf der Schulter und ein kleines napfförmiges
Beigefäß.
Kumpf der Bandkeramik
Bei Bauarbeiten an der Westseite des Werner-Jäger-Gymnasiums wurde in 90 cm
Tiefe eine Hallstatt-Urne gefunden, ein terrinenförmiges Gefäß
mit schwach ausladendem Steilrand.
Die von den römischen Schriftstellern (u.a. Tacitus) bezeugte, in den letzten Jahrhunderten vor der Zeitenwende einsetzende Einwanderung von Germanenstämmen in das Niederrheingebiet hat archäologisch keinen Niederschlag gefunden. Größere Funde treten erst wieder auf, nachdem das Gebiet bis zum Rhein dem römischen Reich eingegliedert war.
In einem ebenen Gelände der Ziegelei Thelen nördlich neben der Straße nach Süchteln wurde römische Siedlungsreste gefunden: Ziegel, Gefäßscherben, Eisenschlacken und ein runder Brunnen. Am Bocholter Viehweg nach Sassenfeld wurde ebenfalls ein Brandgrab angeschnitten: Schüssel mit innen wulstig-verdicktem Rand, eine dunkelrote Tasse und der Unterteil einer Amphore oder eines großen Kruges. Beim Hausbau am Westrand des Ortes im Weberfeld wurde in 1,60 m Tiefe ein Brandgrab zerstört: Bei der Nachsuche wurde das Randstück eines Doliums, wohl Reste der Urne, ein schlanker Henkelkrug, die Henkelscherbe eines Honigtopfes, die Randscherbe einer Pelvis und ein zugehöriger Kochtopf (vermutlich verschleppt) gefunden. Zwischen Rennekoven und Dyck am Osthang eines seichten Grundes, der sich zum Pletschbach öffnet, fand man auf etwa 100 x 100 m Ziegelstreuung und Siedlungsscherben: Randscherben zweier Kochtöpfe, Schüssel, Randscherbe einer Kragenpelvis, Randscherben mehrere Pelvisse. In der Nähe der Kahrstraße (auch Heerstraße genannt, die westlich Dornbusch, am Könes und Bröckelshof, westlich Oberbocholt in Richtung Hübeck führt, gilt als Römerstraße; es haben sich jedoch bis heute keine Belege für ihr römisches Alter finden lassen) wurden zwei Münzen gefunden: ein Sestertius des Hadrianus (117-138) und ein Sestertius des Maximinus (235-238).
Sesterte des
Hadrian
Sesterze des Maximinus
Die Keramik Lobberichs zeigt - wie auch die des übrigen Kreisgebietes - in stilistischer Hinsicht römisches Gepräge. Man könnte daraus auf römische Siedler, genauer: auf Soldaten schließen, die damals in den in der Nähe und zum Schutz der Straßen errichteten Benefiziarstationen ihren Dienst taten. Hierzu würde in der Tat die Nähe der Lobbericher Siedlungsreste zur angenommenen "Römerstraße" passen, wogegen die heute noch zugänglichen Grabfunde weiter entfernt liegen. Gegen die Annahme von Benefiziarstationen aber könnte einmal der Umfang des aufgedeckten Siedlungsgeländes zwischen Dyck und Rennekoven, zum anderen das häufige Vorkommen von Reibschalen sprechen, die vorwiegend zur Käsezubereitung verwandt wurden, woraus man auf eine auf Viehzucht ausgerichtete Bewirtschaftung und Lebensweise der Bewohner schließen könnte. Es ist also möglich, dass das Gebiet um Lobberich damals von germanischen Bauern oder allenfalls römischen Veteranen in Einzelhöfen bzw. kleineren Siedlungen - wie eben der Umfang des erwähnten Siedlungsgeländes vermuten lässt - bewohnt wurde. An eine allzu dichte Besiedlung des Lobbericher Raumes sollte jedoch nicht gedacht werden, da er militärisch zu weit abgelegen und in landwirtschaftlicher Hinsicht nicht fruchtbar genug war (was im Übrigen auch für den Kreis Geldern zutrifft), da er außerhalb der fruchtbaren Lößzone (Gebiet zwischen Bonn, Euskirchen, Aachen im Süden und Rheydt im Norden) lag.
Die Unterwerfung des linksrheinischen Gebietes erfolgte im wesentlichen unter Cäsar (*13.7.100 v.Chr.+15.3.44 v Chr.), der im Verlauf der gallischen Eroberung auch die den Grenzraum bewohnenden Moriner, Menapier, die aus rechtsrheinischem Gebiet eingefallenen Usipeter und Tencterer und schließlich die Eburonen vernichtet, bzw. vertrieben hatte.
Gaius Julius Cäsar (Nationalmuseum Neapel)
Nach Fahne bewohnten zu Zeiten des Julius Cäsar (58 - 51 vor Christus) die Menapier die Gegend von Lobberich. Die Menapier bewohnten im letzten vorchristlichen Jahrhundert die damals sumpfigen und stark bewaldeten Niederungen an Niederrhein, Niers, Maas, Kleiner und Großer Nette, bis hin zu Schelde und Leie/Lys im heutigen Flandern. Ihr Gebiet erstreckte sich etwa von Gent im Westen bis zum Rhein bei Emmerich, im Osten und endete im Norden am Rheindelta und im Süden nördlich von Eifel und Ardennen. Ihr Hauptort Castellum wurde in der Spätantike verlassen (Überreste sind gleichwohl erhalten). In diokletianisch-konstantinischer Zeit wurde dann Turnacum, ein ehemals römischer vicus, neuer Hauptort.
Das geringe Fundgut macht deutlich, dass nach Abschluss dieser kriegerischen Unternehmungen die Bevölkerung unseres Gebietes stark dezimiert war. Eine Phase des inneren Aufbaues folgte unter Augustus (*23.9.63 v. Chr. +19.8.14 n. Chr.), der im Gegensatz zu Cäsar erstmals auch germanische Stämme auf linksrheinisches Gebiet umsiedelte.
Augustus, Kapitolinische Museen, Rom
Nach ihrer vernichtenden Niederlage in der Varusschlacht (bei Kalkriese zwischen Osnabrück und Bramsche) im Jahre 9 n. Chr. und der im Jahr 16 n. Chr. von Kaiser Tiberius verfügten Einstellung der Germanenoffensive gaben die Römer mit dem Ziel der Elbgrenze auch die Lager an der Lippe auf. Stattdessen wurde der Niederrhein als Grenze ausgebaut.
Vermuteter Ort der Varusschlacht bei Kalkriese
Schon vorher war er ein Schwerpunkt beim römischen Ausgreifen nach Germanien gewesen. So stellen z. B. in Xanten und Haltern stationierte Legionen das Hauptkontingent bei der Varusschlacht. Das Niederrheingebiet mit seinen militärischen und verwaltungsmäßigen Schwerpunkten in Köln und Xanten gehörte zunächst zu Gallien.
Im Jahre 69 n. Chr. finden sich in unserer
Gegend die Gugerner, Verbündete des Julius
Civilis.
Julius Civilis führte im 1. Jahrhundert einen germanischen Aufstand gegen
Rom an. Er stammte aus einem vornehmen batavischen Geschlecht
und war Präfekt einer Auxiliarkohorte.
Der südliche Bereich der um 85 n. Chr. gebildeten römischen Provinz Germania Inferior war geprägt von intensiver Landwirtschaft, während im bis an die Nordsee reichenden nördlichen Teil die extensive Weidewirtschaft überwog. Die ertragreichen Höfe lagen vor allem in den Börden um Jülich und Zülpich, der sogenannten Lößzone zwischen Rhein und Maas. Angebaut wurden Getreide (vorrangig Dinkel) Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) Ölpflanzen (Lein und Mohn) sowie Gemüse. Für die Fleischversorgung wurden Geflügel, Schweine und Rinder gehalten, sowie Schafe, deren Wolle der Textilherstellung diente. Die ausgedehnte Agrarwirtschaft ging weit über den Eigenbedarf hinaus. Sie sicherte zum einen die Versorgung der Armee, nicht zuletzt durch die Lieferung von Reit- und Zugtieren, zum anderen belieferte sie die urbane Bevölkerung in den vici, in denen in der Regel keine Agrar- oder Viehwirtschaft betrieben wurde.
Es waren insbesondere die zivilen Siedlungen, die canabae, in denen nicht nur Frauen und Kinder, sondern auch Handwerker, Händler, Gastwirte und Veteranen lebten, die von grenzüberschreitender Bedeutung waren, indem sie die friedlichen Kontakte auf wirtschaftlichem und zivilisatorischem Gebiet zwischen Römern und Germanen förderten. Das Hinterland war eindeutig von zivilen Strukturen bestimmt, die die Kultur der einheimischen Stämme überlagerten. Zu nennen sind hier besonders das Straßennetz und die zivilen Siedlungen, aber auch die römischen Gutshöfe (villae rusticae) und technische Bauwerke, z.B. die Wasserleitung aus der Eifel nach Köln.
Fahne schreibt über die Folgen der Römerherrschaft und das "Aufblühen Deutschlands":
Um den Einfluss zu würdigen, den die Römerherrschaft auf unser Vaterland geübt hat, ist vorab, ohne Vorurteil, gerecht in Lob und Tadel, das Auge auf die Beschaffenheit des Landes zu richten und auf die Bildungsstufe seiner Bewohner, zur Zeit als die Römer einschritten. Es wurde uns dabei zunächst das Bild erheben, welches Tacitus und andere von unseren Vorfahren entworfen, wenn sie ihren mächtigen, tadellosen Körperbau, ihre überwältigende Nervenkraft und den dadurch bedingten kriegerischen Geist, ihre Sittsamkeit, Offenheit, Gastfreundschaft, einfach Lebensweise, Familienverhältnisse, Gemeinde-Einrichtungen und dergleichen besprechen. Es werden uns aber auch die daneben gezeichneten Schattenseiten erschrecken und zu der Überzeugung nötigen, dass ohne die römische Dazwischenkunft die deutsche Nation, ein Spielball kleinlicher Verhältnisse, ihre Sendung zu erfüllen nicht im Stande gewesen wäre. Die Natur des Bodens hat sich freilich in Folge dessen nicht geändert, er war damals, wie noch jetzt, entweder Sand oder Moor oder fettes Land, von einem meist grauen, regnigten, nebligem Himmel überspannt, häufig von Ungewittern und Stürmen heimgesucht, aber das Volk, welches ihn bewohnte, liebte wenig die Cultur; daher war der größte Teil des Landes Wald, ein nicht minder großer Teil Sumpf, daneben hier und da grüne Wiesen und nur wenig bebauter Acker. Es mangelte an nötiger Eindeichung gegen Fluss und Meer, an Abzugsgräben, Wegen und Straßen; auf den drei fünftel Zeit des Jahres feuchten, fetteren Stellen war ebenö so lange die Verbindung gehemmt. Schon diese climatischen, teilweise jedoch lediglich von der Cultur abhängigen Verhältnisse machten das Land zu einem rauhen, unfreundlichen. Die Bewohner des Landes gingen nackt, nur mit einem kurzen Mantel oder Tierfelle bekleidet, lediglich die Reichsten trugen, abgesehen von den Kriegern, von unten, enganliegende Röcke und Hosen, zuweilen buntes Zeug. Die Weiber unterschieden sich nicht von den Männern, nur ausnahmsweise hüllten sie sich in leinene Gewänder, jedoch so, dass Arme, Schulter und halbe Brust nackt blieben. Die Kinder wuchsen nackt und im Schmutze unter dem Vieh auf, von Erziehung war keine Rede, in der Bildung zwischen Herren und Knechte kein Unterschied; nur wenige konnten lesen und schreiben. Dem Charakter nach war das Volk, worunter vornehmlich die herrschende Classe zu verstehen ist, wild und räuberisch, zur Plünderung, Knechtung und Vernichtung seiner eigenen Stammesgenossen und Verwandten stets bei der Hand, dabei bestechbar, grob und bäurisch, nach verschiedenen Zügen auch grausam und unter Umständen treulos. Es brachte seinen Göttern Menschenopfer, trieb Menschenhandel, war arbeitsscheu und zu dauernden Anstrengungen nicht fähig, wegen Trunksucht leicht verführbar, spielsüchtig, jedoch nicht ohne Klugheit und Gewandtheit. Gärten, Obstpflanzungen, künstliche Wiesen bestanden nicht, wohl aber fand sich wildes Obst vor, auch Rettig und Zuckerrübe in besonderer Güte und vorzügliches Futterkraut. Die Viehzucht stand noch tief. Das Rindvieh, worauf man großen Wert legte, war unansehnlich, die Pferde klein. Auch Schafe scheinen vorhanden gewesen zu sein, sonst werden erwähnt Gänse und deren Daunen in größter Vollkommenheit, Hunde, welche die Wagen verteidigen und ungeheure Honigscheiben, Drosseln im Winter, hierzu vieles Wildprett und Fische. So der Zustand, als die Römer auftraten.
Zur Erreichung ihres Zieles waren große Veränderungen notwendig; Verbesserungen, die mit aller Macht des Geldes und der Körperkraft in kürzester Frist vollendet werden mussten, wenn nicht das ganze Unternehmen mit den dabei Beteiligten, wenn nicht der ganze Staat, in Folge der sonst unüberwindlich werdenden Kraft der Gegner in Frage gestellt werden sollte. Es galt nicht allein feste und sichere Wege zu bahnen, mächtige Flüsse zu regeln und ungefährlich zu machen, sichere und ausreichende Niederlassungen und Stützpunkte zu gründen, für deren Unterhalt genügend Lebensmittel und Kriegsbedürfnisse zu ermöglichen, die Beherrschung des Meeres zu vermitteln, die climatischen Verhältnisse durch eine durchgreifende Cultur zu mildern und dabei nicht die Genüsse außer Acht zu lassen, durch deren Befriedigung denjenigen, die ihre Kräfte für das Unternehmen einsetzen mussten, es immer leichter wurde, die rauhen Zustände des Landes, in welchen sie zu harren hatten, fortschreitend erträglicher zu machen, deshalb dessen Character zu studieren und, nächst anfänglicher Strenge, durch Lehre und Beispiel für sich zu gewinnen.
Die Römer haben ihre Aufgabe gelöst. Sie haben ein großes Straßennetz geschaffen, den Rhein, die Waal in feste Ufer gebannt, großartige für die Unterhaltung des Landes und seine Zukunft maßgebende Canäle gegraben, die Oeden in Flure verwandelt und mit Niederlassungen bedeckt, den Ackerbau und die Gärtnerei gehoben, Baukunst hergebildet, Weinbau, Gewerbefleiß und Handel geschaffen, den Gesichts- und Ideenkreis der Deutschen durch Unterricht, Theilnahme an der Verwaltung und Kriegsführung erweitert und zur Ausbildung der unberührt gelassenen, einheimischen Rechte und Institutionen höher befähigt, durch die Aufstellung geordneter Heere und deren gemeinnützliche Tätigkeit auf bessere einheimische Einrichtungen und auf die Notwendigkeit des Zusammenhaltes und dessen Vermittlung durch Bündnisse (Frankenbund, Sachsenbund) hingewiesen, insgesamt eine Menge Wohltaten dem Lande erzeugt, deren Früchte freilich erst nach vielen Jahrhunderten, jedoch nicht durch römische, sondern deutsche Schuld so spät, und nur zu einem Teile allmälig zur Reife gebracht werden konnten.
Das von den Römern "eroberte" Land musste natürlich "behauptet" werden. Aus diesem Grunde legten sie am linken Rheinufer eine Reihe von Festungen an, die eine starke Besatzung hatten und durch "Heerstraßen" in Verbindung standen. Von diesen Festungen ist für unsere Gegend "Fürstenberg" bei Xanten (castra vetera) bemerkenswert, von wo aus eine "Heerstraße" sich nach Tüddern bei Sittard (Holland) - theudorum - hinzog, deren beide ersten Stationen "Mediolanum" (Dartmanshoydt bei Pont) und "Sablones" (Sand bei Straelen) waren. Die Straße berührte auch das Gebiet der heutigen Stadt Nettetal - nämlich den Ortsteil Leuth, und zwar westlich des Hofes Brand.
Lobberich selbst durchzieht eine allem Anschein nach unbedeutendere, aber bis heute erhaltene "Römerstraße", deren Alter und Gesamtverlauf umstritten sind.
Milarium
Aureum, Ausgangspunkt aller Römerstraßen
Sie führt von Dülken kommend, über die südöstliche Ausbuchtung des Gemeindegebietes, durchzieht anschließend westlich von Dornbusch Süchtelner Gemeindegebiet und berührt dann erneut die Lobbericher Gemarkung, wo sie westlich an Bröckelshof vorbei zwischen Nieder- oder Oberbocholt verläuft, um sich auf Hinsbecker Gebiet in Richtung Flootsmühle fortzusetzen. Während vor allem die älteren Überlieferungen die Entstehung dieser Straße aufgrund verschiedener Befunde in der Römerzeit ansetzte, ist Loewe der Auffassung, dass sie jüngeren Datums ist und allenfalls die Nachfolgerin einer uns nicht mehr erkennbaren Römerstraße auf dem Viersener Horst.
A. Fahne beschreibt diese Straße in der Abhandlung über die Burg
Bocholtz wie folgt:
Diese merkwürdige Straße ist noch jetzt im Volke, welches
glücklicher Weise ein viel besseres Gedächntnis hat, als ma es sonst zu
finden pflegt, bekannt. Sie tritt, von Nimwegen kommend, zwischen Weeze und Goch,
ohne den letzteren Ort zu berühren, in den Kreis Geldern, berührt die
Orte Maria-Wasser (ehem. Kloster und Gut bei Weeze), Wemb, Twisteden,
Walbeck, Stralen, übersteigt den Boichberg (Buschberg), indem sie
das Dorf Heringen im Thale rechts lässt, überschreitet bei
Volhardsmühle (Flootsmühle) , nahe bei Krickenbeck die Nette,
durchschneidet die Gemeinde Hinsbeck, ohne das Dorf zu berühren, geht vor
der Burg Bocholtz, welche sie rechts am Wege lässt, vorbei, und tritt dann
in den Kreis Kempen, und von dort in der Richtung zwischen Viersen und
Dülken in den Kreis Gladbach. Auf der bisheran beschriebenen Strecke ist sie
überall noch Feldweg zwischen 20-24 Fuss breit und als Carlsstrasse
bekannt (Als solche ist sie auch in der Karte des Kreises Geldern von dem
Premier-Lieutenant M. Buyt in Nieukerk, eingetragen).
Auch "Finken" ist der Auffassung, dass die sogenannte
"Carls"- auch "Steinstraße" eine alte "Heerstraße"
von Aachen nach Nymwegen ist.
Nicht zu verwechseln ist diese Straße mit der allgemein
bekannten römischen Straße von Aachen nach Tongern und Nymwegen
(in den Annalen der Abtei Klosterrath via lapidea genannt)
Die hoffnungsvollen Siedlungsansätze der frühen Kaiserzeit finden mit den Einfällen der Franken in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts ihr jähes Ende. Seit etwa 200 n. Chr. begannen sich einige der kleinen westgermanischen Stämme entlang der römischen Grenze, etwa die Chamaver, Tencterer, Usipeter, Sugambrer und Gugerner (Gregor von Tours II. rechnete auch die Bructerer, Amsivarier und Chatten dazu) zu einem größeren Stammesverband zusammenzuschließen der sich selbst als Franken (die Mutigen, später die zusammengetretenen Freien) bezeichnete. Unter dem Namen Franken erscheinen sie zum ersten Mal 238 n. Chr. und durchstreifen von da an immer zahlreicher und häufiger, dabei stets verwüstend und plündernd nahe und ferne Gegenden (254 - 257 sogar in langen Raubzügen durch Gallien, Spanien bis Afrika).
Nach der "Notitia Galliarum" (Provinzenverzeichnis des Polevius Silvius, 254 n. Chr.) hatte die Provinz Germania II zu Ende der Römerzeit (ca. 400) zwei civitates: als metropolis die civitas Agrippinensium (Köln) und die civitas Tungrorum (Tongeren). Das für unser Gebiet interessante Gebiet des Archidiakonates Xanten wird man aufgrund der späteren Diözesanzugehörigkeit als Teil der civitas Agrippinensium ansehen dürfen.
Wie bereits gesagt, hat die archäologische Bestandsaufnahme für das "geldrische Land" ergeben, dass das Binnenland zwischen Rhein und Maas nahezu siedlungsleer gewesen ist; erst für das zweite Drittel des 4. Jahrhunderts sind wieder einige Funde zu verzeichnen (Geschwendt 93 f.). Anscheinend hat man sich bei der Reparatur der römischen Herrschaft unter Diokletian und den Konstantinen darauf beschränkt, einige feste Plätze an der Rheinstraße wieder einzurichten. Nach dem Bericht des Ammianus Maracellinus (XVII 9, 1, 3) hat der Caesar Julianus (von Kaiser Konstantin im Jahre 355 zum Caesar ernannt) 358 die durch die Franken (355) zerstörten civitates (=castra): Castra Herculis, Quadriburgium, Tricensima, Novesium etc. wiederhergestellt; wir können aber - leider - keinen dieser Plätze genau nachweisen. Ebenso wenig wissen wir, ob die Angaben der "Tabula Peutingeriana" des Ravennas über die Plätze an der Straße Köln-Nimwegen: Noviomagi (Nijmwegen), Arenatio (Rindern), Burginatio (Monreberg bei Kalkar), Colonia Trainana (bei Xanten) Veteribus (Birten), Asciburgio (Asberg bei Moers), Novesio (Neuß) für die Zeit nach 358 überhaupt noch gelten. So ist z. B. die Colonia Traiana (bei Xanten) in der ersten Hälfte des 4. Jdhs. noch bewohnt, nach einem Frankeneinfall (vor 428) jedoch abgebrannt (H. Hinz, "Xanten zur Römerzeit", 1967). Christliche Gemeinden dürfen wir allem Anschein nach nur in den "castra" suchen.
Ob man nun das faktische Ende der römischen Herrschaft am Niederrhein 457/458 mit der Besetzung Kölns oder das offizielle 487/487 mit der Besetzung des letzten römischen verwalteten Gebietes im nördlichen Gallien durch den Franken Chlodwig ansetzen will: Wenn römische Herrschaft Formung des Lebens bedeutet hatte, so war sie schon lange im Schwinden. Die radikale Verminderung des Geldumlaufs, das Fehlen fast aller Funde, die auf römische Zivilisation zwischen den eindringen heidnischen Franken und der eingesessenen (christlichen?) Bevölkerung, die Organisation bis zur Eingliederung in das Reich Chlodwigs und seiner Söhne und die Bekehrung der Franken nach der Taufe Chlodwig I. (498), alles bleibt für uns wie verhangen.
Chlodio, König der Franken, im Lande der Menapier, residierte nach Gregor von Tours ("Zehn Bücher Geschichte "Geschichte der Franken") zu Dispargum (Disburg bei Disheim bei Tongeren; oder auch Duisburg nach Joseph Milz "Neue Erkenntnisse zur Geschichte Duisburgs"), eroberte 445 das Gebiet der Nervier und verlegte seinen Sitz nach Cambrai wobei er sein Reich bis zur Somme ausdehnte. Meroving (Meroveus), wahrscheinlich sein Neffe, schlug bei Chalons 451, unter Beihilfe des römischen Feldherrn Flavius Aetius, den Hunnenkönig Attila. Sein Sohn Childrich I. wurde sein Nachfolger, heiratete Basina, die Frau des Tongern-Königs Basinus, welche diesem entlaufen und Childrich nachgereist war im Jahre 481. Aus dieser Ehe ging u.a. Chlodwig I. (Clovis) (*466 n. Chr.) hervor, der König der Franken im Lande der belgischen Menapier war und zuerst in Tourney residierte. Chlodwig I., König der Franken im Lande der belgischen Menapier, residierte zuerst in Tournai, besiegte 486 bei Soissons, unter Beihilfe seines Anverwandten Ragnachar, König der Franken im Lande der Nervier, den römischen König Syagrius, 491 die Tongern, 496 die Alemannen bei Zülpich, 507 die Westgoten, verlegte seine Residenz nach Tours und zuletzt nach Paris.
Der Übertritt des fränkischen Königs Chlodwig I. im Jahre 498 oder 499 n. Chr. zum Katholizismus statt - wie bei den Germanen damals üblich - zur arianischen Form des Christentums war eine wichtige Weichenstellung für den weiteren Verlauf der mittelalterlichen Geschichte.
Durch Ruchlosigkeit, gemeine Ränke und Mord brachte er sämtliche fränkischen Königreiche an sich, namentlich jene im Lande der Tongern (Residenz Cambray), der Nervier (Residenz Bavay), der Moriner (Residenz Teruanne) und der Ubier (Residenz Cöln) und machte auch die Sachsen tributbar. (Fahne).
Doch vermutlich erst rund 100 Jahre später begann das Christentum auch im Gebiet von Maas und Niederrhein wieder Fuß zu fassen. Maßgeblich daran waren Mönche von den Britischen Inseln beteiligt. Die erste Phase wurde von der Missionstätigkeit iro-schottischer Mönche eingeleitet. Am Niederrhein wird jedoch ein Einfluss der iro-schottischen Mönche nicht fassbar. Von sehr großer Bedeutung hingegen wurde das Wirken der angelsächsischen Missionare in der Nachfolge Wilfried II. von York. Besonders seinem Schüler Willibrord, dem "Apostel der Niederlande" ist es zuzuschreiben, dass die Christianisierung im Bereich des Niederrheins vorangetrieben wurde und dass die kirchliche Organisation hier von Anfang an nach römischem Muster ausgerichtet war. Gefördert wurde er dabei von dem fränkischen Hausmeier Pippin dem Mittleren. Schon der Kölner Bischof Kunibert hatte in Utrecht, am Standordt eines ehemaligen römischen Kastells, eine Kirche gegründet. Jetzt, unter Willibrord, wurde Utrecht Bistum und Ausgangspunkt einer vielgestaltigen und weitreichenden Missionstätigkeit, die letztlich auch den unteren Niederrhein betraf.
Nachdem gegen Ende des 5. Jahrhunderts die fränkische Landnahme erfolgt war, setzt, wie die zwar nicht rapide, aber immerhin zu beobachtende Zunahme der archäologischen Funde zeigt, um 700 im fränkischen Reich eine - erneute - Phase des inneren Ausbaus und damit eine stärkere Besiedlung ein, wobei man weniger an Zuwanderungen fremder Stämme als an eine auf die wachsende Wirtschaftskraft gestützte natürliche Vermehrung der fränkischen Bevölkerung zu denken hat.
Es liegen Untersuchungen zu der Frage vor, wie man sich den Besiedlungsvorgang im einzelnen vorzustellen hat. So kam der deutsche Geschichtsforscher Johann Friedrich Böhmer, von einer Überprüfung der fränkischen Grabfelder ausgehend, zu dem Schluss, dass - wofür auch andere Anhaltspunkte vorliegen - die den Rhein begleitenden Niederungen als die zuerst besiedelten Gegenden innerhalb des Niederrheingebietes anzusehen seien.
Für die Beurteilung der Besiedlungsverhältnisse hat die Ortsnamenforschung eine gewisse Bedeutung. Dies trifft insofern in besonderem Maße für die fränkische und frühdeutsche Zeit zu, als nach wie vor die Zahl der gefundenen Altertümer gering bleibt (für Lobberich sind für die Zeit nach der Römerherrschaft am Rhein gar keine datierbaren vorgeschichtlichen Funde mehr festgestellt worden), andererseits die ältesten Ortsnamenszeugnisse nun zahlenmäßig stärker hervorgetreten.
Nach dem Tod Kaiser Ludwigs I. (Ludwig der Fromme) (20.6.840) wurde das Fränkische Reich im Vertrag von Verdun (843) unter seinen Söhnen aufgeteilt. Das Mittelreich fiel mit der Kaiserwürde an Lothar I.. Es erstreckte sich von den niederen Landen (heute Niederlande und Belgien) über Burgund bis zur Kaiserstadt Rom in Italien. Lothar II. erhielt den Teil zwischen Rhein und Maas, der Nordseeküste und Besancon, und nach diesem erhielt es den neuen Namen Lotharii Regnum (Reich des Lothar, auch Lotharingien).
Dieses karolingische Lotharingien umfasste außer dem heutigen Lothringen noch das Saarland, Luxemburg, Trier und die (deutsche) Mosel, Wallonien, den Niederrhein mit Aachen, Köln und Duisburg und den Süden der heutigen Niederlande im Bereich Maastricht, Eindhoven, Breda. Nach dem Tod Lothars II. wurde Lotharingien im Vertrag von Meersen zunächst zwischen dem Ostfrankenreich und Westfrankenreich aufgeteilt.
Dabei fiel der reichere Osten mit Utrecht, Köln und Straßburg, vor allem mit der Kaiserstadt Aachen an das Ostfrankenreich. 876, nach dem Tode des ostfränkischen Königs Ludwig II. - Ludwig der Deutsche -, versuchte der westfränkische König Karl II. - Karl der Kahle - auch die Osthälfte Lotharingiens zu erobern. In der Schlacht bei Andernach wurde er jedoch von Ludwig III., einem Sohn Ludwigs des Deutschen, geschlagen.
877 starb Karl der Kahle, 2 Jahre danach auch sein Sohn Ludwig II. - Ludwig der Stammler, so dass es Ludwig III. gelingen konnte, im Vertrag von Ribemont 880 auch den Westteil Lotharingiens zu gewinnen. Fortan gehörte ganz Lotharingien zum Ostfrankenreich. Zwischen 900 und 911 zerfiel im Ostfrankenreich unter Ludwig IV. - Ludwig das Kind - die Zentralgewalt, und es bildeten sich Stammesherzogtümer. Auch Lotharingien wurde Herzogtum. Nach dem Aussterben der Karolinger im Ostfrankenreich (911) schloss sich das Herzogtum Lotharingien wieder dem Westfrankenreich an. Nachdem König Heinrich I. die Zentralgewalt im Ostfrankenreich wiederhergestellt hatte, unterwarf sich ihm 925 auch der lotharingische Herzog Giselbert.
Heinrich I. gliederte das Herzogtum Lothringen als fünftes Stammesherzogtum in das Ostfrankenreich ein und stellte damit die territorialen Verhältnisse des Jahres 880 wieder her. Die Karolinger aus dem Westfrankenreich versuchten mehrfach Lothringen zurückzugewinnen. 942 musste Ludwig IV. nach dem Krieg von 940 endgültig auf Lothringen verzichten.
959 wurde das Herzogtum in zwei Herzogtümer aufgeteilt: Oberlothringen (umfasst das heutige Lothringen, die Saar, Luxemburg, Trier, Prüm und Koblenz) und Niederlothringen (im Norden). Die Grenze zwischen beiden verläuft unmittelbar nördlich von Koblenz und Prüm und stößt nordöstlich von Ivois auf die französische Grenze. An der Grenze zum französischen Flandern gehören die Städte Cambrai, Valenciennes, Eename und Antwerpen noch zu Niederlothringen, ebenso wie an der friesischen Grenze Utrecht und Groningen, wo die Grenzlinie nördlich von Kaiserswerth auf den Rhein trifft.
Lobberich dürfte sich im sogenannten Mühlgau (Moilla) des Herzogtums Lotharingia befunden haben. Der Mühlgau wurde erstmals im Jahre 837 als comitatus Moilla bei der Reichsteilung Ludwigs des Frommen urkundlich erwähnt. Ludwig der Fromme trat in diesem Vertrag seinem jüngsten Sohne Karl einen Teil des reiches, zu dem auch der "Mühlgau" gehörte, ab:
His ita compositis, pater, uti et cum quibus consueverat, imperium regebat. Videns autem, quod populus nullo modo diebus vitae suae illum relinquere, uti consueverat, vellet, conventu Aquis hieme indicto, portionem regni his terminis notatam Karolo dedit. Id est a mari per fines Saxoniae usque ad fines Ribuariorum totam Frisiam, et per fines Ribuariorum comitatus Moilla, Haettra, Hammolant, Masagouwi;
Der "Mühlgau" grenzte südlich teils an den Jülichgau, teils an den Maasgau, westlich an den Maasgau, nördlich an den Attuariergau, und östlich an den Neußergau und Kölngau. Im Westen erstreckte sich seine Grenze längs der Maas über Venlo bis nach Gennep in nordöstlicher Richtung bis zu den Niederungen an den Bönninghardt=Straelen und die geldernsche Vogtei lagen somit noch in diesem Gau.
Die Franken hielten nach Vertreibung der Römer in sozialer Hinsicht die altgermanische Einteilung des Landes in Gaue bei, in politischer Beziehung aber teilten sie es in "Grafschaften" ein. An der Spitze einer Grafschaft stand ein vom Könige aus den Begüterten des Gebietes gewählter Beamter, welcher "Graf" hieß. Dieser erhob die königlichen Einkünfte, saß zu Gericht, rief das Volk zu den Waffen, und führte es in den Krieg. Ohne Zweifel sind im Mühlgau, wie in andern großen Gauen, mehrere Grafschaften gewesen. Mit den "Gau-Grafschaften" gingen aber schon seit der Zeit Karls des Großen wichtige Veränderungen vor, welche die Zersplitterung derselben zur Folge hatten. Geistliche und weltliche Herren erwarben nämlich für ihre Grundbesitzungen durch königliche Privilegien die Befreiung von öffentlichen Diensten und Abgaben, völlige Aushebung aus der Gerichtsbarkeit des Grafen usw., und bildeten hierdurch ihre Gebiete zu selbständigen Territorien aus, was auch wohl bei der "Burg Bocholtz", die im Jahre 1096 erstmals erwähnt wird, und dem wohl damals dazu gehörigen Gebiete von Lobberich, der Fall gewesen zu sein scheint.
Auch wohl der Distrikt um Krickenbeck herum ist auf diese Weise wohl ein unabhängiges Gebiet, eine für sich bestehende "Grafschaft" geworden, deren Benennung von der in ihr liegenden Burg Krickenbeck entlehnt wurde. - Die "Annalen von Klosterrath" (Klosterrath war das Hauskloster der Grafen von Saffenberg, deren Sitz die Saffenburg gegenüber von Mayschoß an der Ahr war. Das Geschlecht der Saffenberger stammte aus dem Raum Jülich und gehörte zu jenen Familien, die den Pfalzgrafen, ursprünglicher Sitz Aachen, dienten, die mit der Verwaltung des Reichsgutes beauftragt waren. Dies wiederum war eine Zuteilung, die auf die Gaugrafschaften Karls des Großen zurück zu führen ist. Als Herren von Nörvenich waren sie mit der Aufsicht im Aregau betraut, weshalb sie ihren Verwaltungssitz an der Ahr errichteten, aber das heimatliche Gut behielten), Jahresberichte, die die inneren Vorgänge der "Abtei Rolduc" beschreiben, erwähnen im Vorspann, in dem "Ailbertus" der Gründer des Klosters beschrieben wird, dass dieser Ailibertus vom "Geschlecht her Blutsverwandte des Grafen Gerardus von Gelren, des Goswin von Hemesberch, des Grafen Heinrich von Krikenbach und des Grafen Theodoricus von Clyve, die zugleich auch mit diesen in dieser Zeit (um 1100) gelebt haben. Diese waren nämlich Urenkel der zwei Brüder aus Flandern (Gerardus und Rutgerus), die sich in den Schutz des Römischen Kaisers begaben und von diesem soviel Land zu Lehen übertragen bekamen, dass sie selbst und ihre Nachkommen zu den führenden Leuten dieses Gebietes (Wasenberch und Clive) wurden". Mit "Gelren" dürfte wohl Geldern, mit "Krikenbach" Krickenbeck, mit "Hemersberch" Heinsberg und mit Clyve "Kleve" gemeint sein. (Auszug aus "annales rodenses" von Dr. Franz Heidbüchel und Hermann Kramer, 1990)
Exkurs "Der Name Lobberich"
Nach Fahne (IV.1. Seite 281) ist die älteste Schreibart im Jahr 1219 Loperike, dann 1221 Lubbruch, 1328 Lobrecht, Lobbroik, Lobbrouch. Fahne stützt sich darauf, dass die Ortschaften auf "ich" in unserer Gegend, aus der römischen Endsilbe "iacum" entstanden; so Elvenich aus Albiniacum, Blerich aus Belriacum, Geminich aus Geminiacum, Gressenich aus Crasniacum, Jülich aus Juliacum. Nach dieser Analogie würde Lobberich Luperiacum geheissen haben und dieses würde auf Mumius Lupercus, einem römischen Legaten hinweisen. Weiter ist bei Fahne zu lesen: Das Kirchspiel Lobberich war bis 1794 eine Herrlichkeit, im Lande von Krickenbeck gelegen. Den Namen trägt es von dem Hauptorte, dem Kirchdorfe Lobberich, und dieser scheint aus einer römischen Niederlassung der Familie Lupercus hervorgegangen zu sein. Hierfür spricht der Name, die Thatsache, dass fast alle alten rheinischen Herrensitze sich auf römische Ansiedlungen gründen, das frühe Vorkommen des Orts, die Dedication seiner Kirche an den hl. Sebastian (Sebastian war Hauptmann und wurde im 4. Jahrhundert unter Kaiser Diocletian zu Rom gemartert), die Nachricht, dass dies chon 977 bestehende, dem hl. Laurenz geweihte Pfarrkirche zu Grefrath ihre Tochterkirche ist (Bintrim und Mooren, Erzdiöcese Köln), die Ausdehnung der Lobbericher Latschaft über seine Pfarrgrenzen hinaus, in die Kirchspiele von Hinsbeck, Grefrath, Süchteln und Boisheim, das Vorkommen von Ortschaftsnamen innerhalb seiner Grenzen, welche an römische Verhältnisse erinnern, z.B. Bachusheide, Bachusweg.
Bei dieser Namensableitung von A. Fahne handelt es sicherlich um eine zwar gut gemeinte, aber dennoch recht phantasievolle Konstruktion, die sehr unwahrscheinlich ist. Fahne stützt sich nämlich sehr stark auf die angeblich älteste von 1219 stammende Schreibweise "Loperike" für Lobberich. Die beiden ältesten Schreibweisen finden sich jedoch in zwei Handschriften mit der Gründungsgeschichte der Benediktiner-Abtei St. Vitus in Mönchengladbach, die um 1000 datiert werden. Dort lautet die Schreibweise "Lubbruch" und "Ludebracht", diese dürfte jedoch kaum römischen Ursprungs sein, wie vorstehend bereits dargelegt.
Wenn wir das Alter der Siedlung Lobberich und die Herkunft des Namens betrachten,
müssen wir uns der siedlungsgeographischen Untersuchung von Karl
Hörnschemeyer anschließen:
Die Funde aus der Römerzeit in Lobberich lassen zwar auf eine kleine Siedlung unweit von Lobberich schließen, diese steht aber kaum in Beziehung zu den heute noch bestehenden Siedlungen. Vielmehr scheinen die ersten dieser Ansiedlungen, gemeint sind hier neben dem Ort Lobberich die zu ihm gehörenden Bauernschaften, nach dem Einfall der Franken in das römische Niederrheingebiet entstanden zu sein.
Verschiedene frühfränkische Funde im Lobbericher Ortskern weisen auf den Ursprung der heutigen Siedlung "Lobberich" in fränkischer Zeit hin. Neben diesen Funden ist die ausgesprochene fränkische Siedlungsform der Lobbericher Siedlungen das stärkste Argument. Um dieses darlegen zu können, bedarf es einiger geologischer Vorbemerkungen.
Lobberich liegt auf der linksrheinischen Hauptterrasse. Diese Hauptterrassenlandschaft erstreckt sich als großes Dreieck von Mönchengladbach bis zur deutsch-niederländischen Staatsgrenze im Süden und bis nach Straelen im Norden. Die Hauptterrasse ist der Restbestand eines von Rhein und Maas seit Beginn des Pleistozän gemeinsam aufgeschütteten Schwemmkegels. Die aufgeschütteten Schotter beider Flüsse weisen eine Mächtigkeit bis zu 30 Meter auf. Später haben sich beide Flüsse immer weiter in diesen Kegel eingeschnitten und neue tiefer gelegene Terrassen gebildet, auf denen sie dann ihr endgültiges Flussbett ausbildeten. Auf dem verbliebenen Rest der Hauptterrassen bildeten sich durch Ablagerungen von Sand- und Lößstaub teils sandige, teils sandiglehmige Böden. In die linksrheinische Hautterrassenebene haben sich kleine Flüsse eingegraben. Der nördlichste von ihnen ist die Nette, ein linker Nebenfluss der Niers, die in einem weiträumigen Flusstal zwischen Maas und Rhein dahinfließt.
Die Nette und die ihr zufließenden Gewässer, im Lobbericher Gebiet sind es der Ludbach und der Pletschbach, gruben in die Hauptterrasse bis zu 10 m tiefe, verhältnismäßig große Muldentäler. Dadurch erhält die sogenannte "Nette-Ebene" ein flachwellig, hügeliges Relief. In dieser von der Nette entwässerten Hauptterrassenfläche finden sich die Siedlungen fast ausschließlich im Nettetal selbst oder entlang ihrer Seitentäler.
Die Gemeinde Lobberich wuchs im Laufe der Jahrhunderte aus folgenden am Ostufer der Nette und an den Seitentälern des Lud-, und Pletschbaches gelegenen Siedlungen zusammen:
an der Nette: Flothend und Sassenfeld,
am Ludbach: Oberbocholt, Niederbocholt, Sittard und Dorf (= Lobberich),
am Pletschbach: Rennekoven und Dyck.
Neben dem mit Sand und Sandlehm bedeckten Hauptterrassenland bildete sich im Nettetal ein zweiter Landschaftstyp aus, nämlich eine mit sehr hohem Wasserstand ausgestattete ausgedehnte zunächst siedlungsfeindliche Bruchlandschaft in den Talmulden, deren erhaltene Reste heute zu den landschaftlichen Kostbarkeiten des Niederrheins zählen.
In der Frühzeit der fränkischen Besiedlung kam nur das trockene "Geestland" als Feldland in Frage. Der trockene Sandboden konnte leicht bearbeitet werden. Am Rande des Feldlandes entstanden die Siedlungen. Dabei strebte man danach, den Rand der Niederungen mit dem feuchten Auewald, in dem Erlen, Eichen und Birken vorherrschten, einzubeziehen. Durch diese Mittellage des Wohnplatzes zwischen den höher gelegenen Ackerflächen und dem feuchten und grundwassernahen Niederungsland hatten die Höfe eine hofnahe feuchte Weide.
So sind auch die Lobbericher Dorfsiedlungen dem höher gelegenen Feldland "op de Gier" (Gelände um den Wasserturm) randlich zugeordnet. Diese Siedlungen sind als Bachrandsiedlungen an den Talrändern von Pletschbach, Ludbach und Nette entstanden. Dies ist als Beweis für die Existenz Lobbericher Siedlungen zur fränkischen Zeit anzusehen.
Der Name Lobberich, wie auch die Namen der anderen Lobbericher Siedlungen sind aber nicht typisch fränkisch, da Endungen auf "-heim" oder "-innen" fehlen, sondern sie weisen auf die mittelalterliche Rodungszeit des 9. Und 10. Jahrhundert hin.
Aus der Mittellage des Dorfes zwischen der ursprünglich waldbestandenen Geestfläche der Hauptterrasse und dem Marschland der Ludbachniederung (noch heute ist das kränkische Wort "Marsch" im Hofnamen "Merschels-Hof", der in der Ludbachniederung liegt, erhalten), lässt sich für "Lobberich" eine wahrscheinlichere Ableitung als die von Fahne angebotene finden.
Die Bezeichnung "Lubbruch, Ludebracht, Lobroike oder Lobroich" leiten sich wohl aus den vorgefundenen natürlichen Gegebenheiten des Siedlungsplatzes ab. "Lo" oder "loh" bedeutet im Althochdeutschen soviel wie Gebüsch, Niederwald, Holz, besonders Eichenholz. (9) Das aus den alten Endsilben "broick oder broich" gebildete "berich" bedeutet wohl zweifellos "Bruch", d. h. ein sumpfiges Gelände, das durch Wasserstauungen in Erdsenkungen oder Mulden mit undurchlässigem Untergrund entstanden ist und Wald trägt. Nach dieser Namenserklärung ist Lobberich die Bezeichnung für die Siedlung im Eichen-Hainbuchenwald (auf der Geest) am Rande des Bruchlandes im Ludbachtal.
Auch das aus dem 10. Jahrhundert überlieferte "Ludebracht" deutet auf die Lage der Siedlung Lobberich in einem Waldgebiet hin. "-bracht" ist das durch Markken und Grenzzeichen abgesteckte Geländestück, das zum Zweck der Rodung und Urbarmachung mit Sonderrechten belegt ist. "Lud" bedeutet wie "Löth oder Leuth" nach Finken ein stehendes oder träge fließendes Gewässer. "Ludebracht" wäre dann die Siedlung, die aufgrund einer Rodung am träge fließenden Wasser (Ludbach) entstanden ist.
Auch die erste urkundliche Nennung der Siedlung "Lobberich" stammt aus der Rodungszeit, näherhin aus dem Zeitraum von 986 - 988. Es ist daher anzunehmen, dass die erste Anlage zur heutigen Siedlung "Lobberich" in fränkischer Zeit erfolgte.
Die Geschichtliche Zeit in und um Lobberich (10. bis 18. Jahrhundert n. Chr.)
In der Gründungsgeschichte (Fundatio)

der Abtei St. Vitus zu Mönchengladbach (herausgegeben und
übersetzt von Manfred Petry) wird gesagt:
Der Kölner Erzbischof Gero (969 - 979) ,
Amtsvorgänger von Erzbischof Warin von Köln und
- wahrscheinlich - Neffe des berühmten gleichnamigen Markgrafen
"Gero der Große", bekannt aus der Gesandtschaft Otto I. -
des Großen - (Herzog der Sachsen, König des
Ostfrankenreiches ab 936 und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches ab 962 -
973) nach Byzanz, (er brachte die Prinzessin
Theophanu von Konstantinopel für Otto
II. (Herzog von Sachsen und Kaiser des Heiligen Römischen
Reiches von 973 -986) von seiner Reise mit; außerdem brachte er
die Reliquien des hl.
Pantaleon mit nach Köln) begibt sich auf die Suche nach
einem geeigneten Platz für eine Klostergründung. Begleitet wird er von
Sandrad, einem Mönch aus St.
Maximin zu Trier. Als ein in Leichlingen an der
Wupper
gefundener Platz (zunächst erfolgte die Suche im rechtsrheinischen Teil
seines Erzbistums) nach dem plötzlichen und als Zeichen himmlischer
Ablehnung gedeuteten Tod eines kaiserlichen Gesandten, der zu Besuch weilte,
aufgegeben wird, ging die Suche links des Rheins weiter. Zunächst
lässt sich ein gleichwertiger Ort nicht finden und man unterzog nun
auch die außerhalb des Sprengels gelegenen erzbischöflichen Güter einer
eingehenden Inspektion.
Gero überreicht dem hl. Petrus den
Gero-Codex
Im Mühlgau - jenseits der Bistumsgrenzen - stieß man auf
einen unbewirtschafteten Berg, den dichter, schattiger Wald überzog, welcher
kaum den Blick auf die Ruinen einer alten Kirche und längst verfallene
Wohngebäude freigab. Überlieferungen älterer Leute erzählten,
dass zur Zeit Karls des Großen ein gewisser Balderich,
einer der Vornehmen des Reiches, die Kirche kurz vor 800 auf dem Berg erbaut und
"sie mit sehr kostbaren Heiligenreliquien und reichlichen Einkünften wie
eine innigsgeliebte Braut ausgestattet hatte".
Gero und Sandrad erwarten und erbitten wieder ein Zeichen der
göttlichen Zustimmung. Nachdem Gero und Sandrad drei Tage lang in Erwartung
der göttlichen Zustimmung gefastet hatten, vernahmen sie in der dritten
Nacht um den ersten Hahnenschrei den Gesang von Engeln. Als sie am anderen
Morgen an der Stelle des nächtlichen Gesanges als kluge Baumeister
(sapientes architecti) mit der Arbeit begannen, stießen sie
alsbald auf die Reliquien der Heiligen Vitus,
Cornelius, Cypreanus, Chrysantus und Barbara
aus der von Ungarn 954 zerstörten Balderichkirche, die in einem
ausgehöhltem Stein verborgen waren. Auch dies wurde als
göttliches Zeichen angesehen und die Gründung des Klosters (Bau der
ersten Klosterkirche) erfolgte hier im späteren Mönchengladbach. Sandrad wurde der erste Abt des
Klosters.
Mönchengladbach, Münster
Die Wahl des Gründungsortes wird wohl ebenso wenig zufällig gewesen sein wie das Patrozinium der Kirche (St. Vitus war der Stammespatron des Sachsen Gero und Patron des ottonischen Königshauses) und die Entscheidung für Sandrad als ersten Klostervorsteher: Zum einen wollte Gero seinen hier gelegenen erzbischöflichen Grundbesitz aus der Herrschaft des Bischofs von Lüttich herauslesen und mit der Bildung des "Vorpostens" einer Ausdehnung von dessen kirchlichem Einflußbereich vorbeugen. Darüber hinaus standen die Klostergründung und die Wahl des Abtes in engem Zusammenhang mit den politischen und religiösen Reformen unter den ottonischen Kaisern in Deutschland.
Verwandtschaftstafel der Ottonen
(Chronica St. Panatleonis, 2. Hälfte
des
12. Jahrhunderts. Herzog August Bibliothek,
Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 74.3 Aug., pag. 226
Eine Generation vorher hatte der Bruder Kaiser Ottos des Großen, Erzbischof Bruno von Köln (925 - 965), den für das frühere Mittelalter charakteristischen weltlichen Einfluss des Klerus mit der Übertragung wichtiger politischer Funktionen auf kirchliche Amtsträger begründet. Die zahlreichen Klostergründungen dieser Zeit sind daher nicht zuletzt als Manifestation weltlichen Herrschafts- und Einflußanspruches auf die Bevölkerung anzusehen, wie sie auch als feste Trutzburgen den Bauern der Nachbarschaft Schutz und Zuflucht vor feindlichen Überfällen gewährten.
Gefördert wurde diese Entwicklung durch die Gorzer Reform, eine klösterliche Erneuerungsbewegung, die das Ziel hatte, die einzelnen Klöster stärker in die bischöfliche Oberaufsicht einzubinden. Diese Reform hatte ihren wichtigsten Stützpunkt in St. Maximin in Trier, dem Heimatkloster Sandrads, und in diesem einen ihrer herausragendsten Vorkämpfer.
St. Maximin im 18. Jahrhundert
Das Gebiet gehört freilich in die geistliche Zuständigkeit des
Kölner Suffraganbistums Lüttich, möglicherweise wiederum gleichzeitig als
Grundbesitz dem Erzbistum Köln. Gero stattet die
Neugründung großzügig mit allem Erforderlichen aus und macht
Sandrad zu ihrem ersten Abt. Soweit die Gründungsgeschichte der
Abtei St. Vitus in Gladbach. Die Fortführung dieser Geschichte passt
trefflich zu den Ereignissen der "großen Politik": Abt
Sandrad sei, so heißt es, von Geros Nachfolger Warin (976 - 985)
mit der Begründung vertrieben worden, er sei Notker
von Lüttich (Neffe Kaiser Ottos I.) mehr ergeben als
seinem Kölner Herrn (Warin,
Erzbischof von Köln). Er muss also zwischen die politischen Fronten
geraten sein, wobei Notker wohl schon zu Lebzeiten Ottos II. als dessen
bzw. Theophanus Anhänger angesehen sein darf.
Nicht mit Sicherheit abzusehen ist dagegen, ob Warin vor seiner
Parteinahme für Heinrich II. (der Zänker) als
Gegner des Kaisers bzw. der späteren Regentin hervorgetreten ist. Dass
freilich Adelheid von Burgund (931 - 999) (Witwe Otto I.
und Mutter Otto II.) Sandrad Zuflucht bietet und 984 die
Rückkehr Sandrads nach Gladbach vermitteln kann, entspricht
durchaus ihrem politischen Status unmittelbar nach dem Tode ihres Sohnes Otto
II.
![]()
Kaiserin Adelheid neben ihrem
Gemahl König Otto I. im Meißner Dom
Warins NachfolgerEverger (985 - 999) (Everger war nicht Mitglied der
Hofkapelle, sondern ging aus dem Kölner Domklerus hervor. Die besondere
Beziehung der Kölner Erzbischöfe zur ottonischen Familie dokumentiert
in der Regierungszeit Evergers die Bestattung der Kaiserin Theophanu in dem
Kölner Kloster St. Pantaleon)
Der Theophanu-Sarkophag
in St. Pantaleon
wird auch in anderen Zeugnissen als recht rücksichtsloser Kirchenfürst
dargestellt. Die Gründungsgeschichte berichtet weiter, er habe den gesamten
Gladbacher Konvent "nach Groß-St. Martin in Köln beordert und die dortigen
Kanoniker vor die Wahl gestellt, sich der Benediktinerregel zu unterwerfen oder fortzugehen.
Die Gladbacher Güter habe er an seine Gefolgsleute ausgegeben"
(Petry).
Laut der Gründungsgeschichte sind Everger erst durch einen Traum
("der heilige Vitus erhebt Klage gegen Everger wegen der Zerstörung
seines Klosters und wird zur Höllenstrafe verurteilt. Der hl. Petrus tritt
unter Eid für ihn ein mit der Auflage, Everger müsse das Kloster mit
aller Hingabe wiederherstellen, falls er der zu Recht erkannten Strafe entgehen
wolle") Bedenken gekommen, während auch die Reliquien des Gladbacher
Klosters schon auf dem Wege nach Köln gewesen seien. Er habe daraufhin dem
Konvent die Rückkehr in das Gladbacher Vituskloster befohlen.
Was immer Everger zu dieser Anordnung bewogen haben mag: In jedem Fall
war eine rechtliche Klärung dringlich, wessen Verfügungsgewalt das
umstrittene Gebiet in Zukunft unterstehen sollte. Everger und
Notker haben diesen Streit vertraglich bereinigt. Wann dies erfolgte,
ist bedeutsam für die Geschichte Lobberichs.
Originaltext:
"Interea haut secus ac voverat reparando monasterio pontifex instabat, quod, quia festinato perficere studuit, cum nullo ornatu, sicut est hodie, perfecit. Sed et parrchoam non distulit mutuare, pro duabus ecclesiis, id est Gladebach et Reihte, donans tres: Tieglon, Lubbruch et Vennelon. Verum quoniam non multo post supervixit, pauca predia colligere potuit, que tamen ipsa sancto Vito secundum votum suum donvat. Unde factum est, ut fratres inibi domino servientes magnam neccessariorum licet sustineant penuriam, gratias tamen semper agentes deo placitam supportent patienciam." Deus enim spei et solatii, qui replet omne animal benedictione, adimplet eos omni gaudio et pace in credento, ut habundent in spe et spritus sancti virtute."
"Unterdessen mühte sich der Bischof (Everger), getreu seinem
Versprechen, das Kloster (St. Vitus, Mönchengladbach) wiederherzustellen. Er
brachte das auch zuwege, allerdings ohne allen Schmuck, wie man noch heute sieht,
denn es sollte ja alles ziemlich rasch gehen. Er schob auch den Gebietsaustausch
nicht weiter hinaus und gab für die beiden Kirchen in Gladbach und Rheydt
die drei in Tegelen, Lobberich und Venlo. Da er aber bald darauf
starb, konnte er nur wenige Güter erwerben, die aber schenkte er, wie
versprochen dem hl. Vitus. So kam es, dass die Brüder, die in Gladbach dem
Herrn dienten kaum das Notwendigste zum Leben hatten. Dennoch empfanden sie Dank
und übten sich in gottgefälliger Geduld. Denn der Gott der Hoffnung und
des Trostes, der jedes Lebewesen mit seinem Segen erfüllt, schenkte ihnen
Freude und Frieden im Glauben, auf daß sie reich seien in der Hoffnung und
in der Kraft des hl. Geistes." (Übers. Petry)
Das älteste schriftliche Zeugnis, das wir von Lobberich haben, entstammt -
wie bereits beschrieben - der "spätestens um 1090 erstmals
aufgeschriebenen" Gründungsgeschichte der von dem Kölner
Erzbischof Gero (969-976) ins Leben gerufenen Abtei St. Vitus zu
Mönchengladbach; sie enthält zur Erinnerung nochmals folgende
Begebenheit: Erzbischof Everger (985-999), er es wie sein
Vorgänger für "unpassend" hielt, "den Sprengel von
Lüttich zu fördern, solange er den eigenen kaum zu versorgen
wüßte", veranlasste Abt Folradus und Konvent von
Gladbach (deren Bistumszugehörigkeit offensichtlich damals zwischen
Köln und Lüttich umstritten war), ihre Kloster zu verlassen und
sich in dem Stift Groß-Martin in Köln niederzulassen. Die dem
Gladbacher Konvent von Gero zugewiesenen Güter zog der Erzbischof
ein und vergab sie an seine Dienstmannschaft. Durch ein Traumgesicht
dazu bewogen, machte Everger seinen Entschluß
rückgängig und bat Folrad "eindringlich", mit den
Brüdern wieder ins Kloster zurückzukehren. Der Abt aber beklagte sich
unter Tränen über den Niedergang seines Klosters (Gladbach),
das seine Gründung göttlicher Offenbarung verdanke, und sagte, er habe
auch die vielen Wechselfälle satt. Da versprach der Bischof feierlich, das
Kloster aufs schnellste in den alten Stand zu versetzen, es in einem Tausch mit
dem Bischof von Lüttich seiner Diözese einzugliedern und alles
ungeschmälert dem hl. Vitus zu schenken, was an Klostergütern
noch nicht verschleudert war oder was er andernorts durch Leihe oder sonstwie
vertraglich erwerben könne. So widerfuhr dem Abt also schließlich doch
noch Genugtuung, indem ihm die Aussicht eröffnet wurde, dass er mit den
Brüdern, die dem einhellig zustimmten, in sein eigenes Kloster
zurückkehren konnte.
Vor allem den Bemühungen M. Petrys kommen uns zugute, wenn wir
nunmehr der Frage der Datierung des ältesten Lobbericher Ortsnamenbeleges
und damit dem historischen Alter Lobberichs nähertreten. Eine grobe
Datierung ergibt sich zunächst aus zwei vergleichsweise exakt eingrenzbaren
Todesjahren: dem des Vorgänger Folrads auf dem Gladbacher
Abtsstuhl, Sandrad, der 984 oder 985 starb, einerseits und dem des 999
verstorbenen Erzbischofs Everger andererseits.
Der in der Gründungsgeschichte beschriebene Tausch muss demnach in der Zeit von 984/85 bis 999 stattgefunden haben. Wenn wir uns nunmehr dem oben wiedergegebenen Bericht etwas eingehender zuwenden, so kristallieren sich als Handlungsschwerpunkte die Verlegung des Gladbacher Konvents nach Köln und seine Rückführung nach Gladbach heraus. Für unsere Fragestellung wäre es nun interessant zu wissen, "wie lange das Kölner Zwischenspiel des Gladbacher Konvents gedauert hat" und bei welcher der beiden Verlegungen jenes Tauschgeschäft vollzogen wurde. Im Hinblick auf die Reaktion Folrads auf das seitens des Erzbischofs an ihn gestellte Ansinnen zur Rückkehr zeige, dass sich der Abt, zumindest nach der Meinung des Verfassers der Gründungsgeschichte, bereits mit der Ansiedlung seines Konvents in Köln abgefunden zu haben . . . scheint und "der Wechsel . . . also schon einige Jahre zurückgelegen haben . . . . dürfte". Diese Argumentation stützt sich ausschließlich auf die psychologische Ausmalung des Geschehens und damit auf einen Bereich, in dem der Gestaltungswille des Erzählenden natürlich in besonderer Weise zur Ausprägung gelangt und nicht selten zu Überzeichnungen in die eine oder andere Richtung führt - so bei unserem Bericht, in dem im Zusammenhang mit der im weiteren Verlauf dargestellten Rückkehr des Konvents nunmehr von der "Genugtuung des Abtes", der "einhelligen" Zustimmung des Konvents und ihrer aller "Dank" die Rede ist. Diese Rückkehr selbst dürfte in der Tat, wie der Hinweis auf die durch Evergers Tod unterbrochene Neuausstattung des Gladbacher Klosters zeigt, nicht lange vor 999 anzusetzen sein.
Was nun den uns vor allem interessierenden Tausch der Kirchen in Tegelen, Lobberich und Venlo betrifft, so wurde dieser nach Petry vermutlich im Zusammenhang mit der ersten Verlegung des Konvents von Gladbach nach Köln durchgeführt, die Oediger etwa auf das Jahr 986 datiert. Dagegen spricht zunächst einmal die eindeutige Überlieferung des Quellentextes. Hinzu kommen historische Gründe: Mit der Verlegung des Gladbacher Konvents wollte der Erzbischof eine ihm "unpassend" erscheinende "Förderung" des Lütticher Sprengels vermeiden.
Im Hinblick auf die Bistumszugehörigkeit schien er damals also das Vituskloster - dem Zwang der Verhältnisse sich beugend - zugunsten von Lüttich weitgehend aufgegeben zu haben. Wenn er nun sofort die Kirchen Tegelen, Lobberich und Venlo im "Gebietsaustausch" gegen Gladbach und Rheydt an Lüttich abgetreten hätte, wäre die Veranlassung zur Umsiedlung der Angehörigen der nunmehr wieder zum Kölner Sprengel gehörigen Abtei gegenstandslos geworden. Andererseits war die Rückführung des Konvents nach Gladbach erst dann möglich, als sich die beiden Bischöfe - möglicherweise aufgrund veränderter, uns unbekannter Umstände - auf das Tauschgeschäft geeinigt hatten.
Tausch und Rückkehr gehören also zusammen; wenn daher diese, wie gesagt, nicht lange vor Evergers Tod im Jahre 999 erfolgte, dürfte auch jener nicht wesentlich früher stattgefunden haben. Wie kommen daher zu dem Schluss, dass die erste Nennung Lobberichs kurz vor 999, möglicherweise um 995, anzusetzen ist. Gegen diese bzw. für eine frühere Datierung lassen sich auch aus anderen Tatbeständen und Zeugnissen - etwa der Anwesenheit Bischof Notkers in Köln am 27. Dezember 986, der vermutlich nach dem Abzug der Gladbacher erfolgten, in ihrer Datierung nicht gesicherten Zustimmung Ottos III. (römisch-deutscher König ab 983, Kaiser des heiligen Römischen Reiches von 996 - 1002) erfolgten umfangreichen Schenkung Evergers an Groß-St.-Martins - keine stichhaltigen Argumente ins Feld führen.
Kloster Groß St. Martin in Köln
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erste schriftliche Erwähnung
lediglich etwas über das ungefähre Mindestalter aussagt, nichts jedoch
über die tatsächlichen Anfänge des Kirchspiels Lobberich, die u.
U. erheblich weiter zurückliegen. Zumindest mit der Besiedlung des hiesigen
Raumes (in welcher Form auch immer), muss man wie im ersten Kapitel
beschrieben, weiter zurückgreifen. Auch die im Vergleich zu den Nachbarorten
erste schriftliche Erwähnung darf nicht zum dem Schluss führen,
Lobberich sei das älteste Kirchspiel in unserer Gegend. Gerade die
Patrozinien (Schutzherrschaften von Heiligen als Patrone einer Kirche)
der Nachbarorte St. Lambertus in Breyell, St. Peter in
Hinsbeck und St. Clemens in Kaldenkirchen legen die Vermutung nahe, dass diese
Pfarren auf eine gleich lange oder sogar längere Geschichte
zurückblicken können.
Auf jeden Fall befand sich gegen Ende des 10. Jahrhundert in Lobberich eine
"Kirche" - das heißt wohl: eine "Pfarrkirche". Es gibt
nur wenige schriftliche Quellen über die Ursprünge des Kirchenwesens am
Niederrhein, doch archäologische Befunde aufgrund von Ausgrabungen nach dem
Zweiten Weltkrieg ermöglichen wichtige Einsichten über frühe
Kirchenbauten.
Die Kirchen, die vor 780 außerhalb von Köln genannt werden, waren
Gedächtniskirchen für Märtyrer, Betstätten geistlicher
Gemeinschaften und Guts(Eigen-)Kirchen. Wenn wir seit etwa 800 von Pfarrkirchen im
Rechtssinne sprechen, d.h. von Kirchen mit abgegrenzten Bereichen, deren Bewohner
gehalten sind, in ihnen die Sakramente des Heils zu empfangen und sich in ihrem
Schatten begraben zu lassen, so können wir uns dafür auf einige
Kapitularien Karl der
Große (810/813) berufen, daß jede Kirchen ihren Sprengel
habe, aus dessen Bauernschaften (villae) sie die Zehnten empfangen,
und dass kein Priester den Pfarrgenossen einen anderen zur Messe aufnehmen
dürfte, es sei denn, dass dieser auf Reisen sei oder dort Gerichtstag
habe. Es besteht kein Zweifel, dass die Anzahl der Kirchen am Niederrhein
sich seit der Karolingerzeit ständig erhöhte.
Idealbild Karls des
Großen
mit erst lange nach seinem Tod hergestellten
Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von
Albrecht Dürerim Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg
Wir kennen - zum Teil durch Zerstörungen im 2. Weltkrieg - die Fundamente
von 14 der ältesten Kirchen (G. Binding, Bonner Jb 167, 1967, 380
ff), damit auch ihre Gestalt: einfache Rechteckbauten
(Saalkirchen), im Schnitt etwa 7 x 12 m groß, z. T. mit
angesetztem kleinerem quadratischem oder rechteckigem Chor. Die Türme sind
meist später angesetzt. Meist handelte es sich um Holzbauten (in Fach-
oder Stabwerk). Diese Holzbauten hat man anscheinend später durch
Steinbauten ersetzt, nicht nur wegen der größeren Haltbarkeit,
vielleicht auch aus der Vorstellung heraus, daß der Holzbau "nicht
würdig genug sei". Unter diesen 14 Kirchen ist auch die Kirche von
Grefrath bekannt. Ob in Hinsbeck, Herongen und Lobberich Kirchbauten
ähnlicher Form existierten, lässt sich nur vermuten.
Archäologische Untersuchungen in der alten Kirche in Lobberich in den Jahren
1986/1987 haben ergeben, dass sich (im Gegensatz zu P. Clemen und J.
Finken) unter der jetzigen "Alten Kirche" mindestens eine
Vorgängerkirche gegeben hat, nämlich eine romanische Saalkirche mit
schmalem Hochchor, der die Glocke (1397), der Taufstein und ein Metallkreuz
zugerechnet werden müssen.

"de Klemp" Lobberichs älteste 175 kg schwere Glocke
aus dem Jahre 1397
Die Kirche wies mindestens zwei Böden auf, ein früherer aus einfachen
Tonplatten, ein späterer aus mehrfarbigen, glasierten Fliesen. Unterhalb
dieses Baues stehen zahlreiche Bodenschichten an, die die Geschichte dieses
Platzes weiter zurückschrauben, ohne dass dazu Näheres gesagt werden
kann. Ob hier auch eine der oben genannten frühen Holzkirchen gestanden
hat ist nur zu vermuten. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Fund eines
Randstückes einer Reibschale aus Terra
Sigillata. Eine Erklärung dieses aus dem 3. Jahrhundert n. Chr.
stammende Stück ist derzeit schwierig, wobei eine "neuzeitliche
Verschleppung" ausgeschlossen wird (C. Bridger).
Die Vorgängerkirche der heutigen "Alten Kirche" dürfte dem 12 oder beginnenden 13. Jahrhundert zugerechnet werden. Genau in diese Zeit gehört auch das älteste uns erhaltene kirchliche Denkmal in Lobberich, nämlich der alte romanische Taufstein, der sich heute in der neuen Pfarrkirche befindet. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass dieser Taufstein zu der wiedergefundenen romanischen Kirche gehört (und zwar von Anfang an) und dass er nicht irgendwann aus der Kapelle des Kaiserturmes der Burg Bocholtz nach Lobberich verbracht wurde.
Der Taufstein ist aber nicht das einzigste Zeugnis aus der frühen Zeit der
Lobbericher Pfarre. Als kostbarsten Besitz hütet die Pfarre St. Sebastianus
ein altes romanisches Altarkreuz. Das Kreuz ist aus Metall und etwa 30 cm hoch.
Es zeigt auf der Vorderseite in der Mitte ein Medaillon mit dem Lamm Gottes und
der Umschrift AGNUS DEI. Die vier Kreuzenden zeigen die
Evangeliensymbole, die Rückseite Maria und Johannes, Sonne und Mond. Die
ursprünglich farbigen Emailleinlagen des Kreuzes sind zum großen Teil
verloren. Trotzdem gehört das Kreuz zu den großen Zeugnissen der
ausdrucksstarken maasländischen Goldschmiedekunst, die im 11. und 12.
Jahrhundert ihre Blütezeit erlebte. Das Kreuz wird von den Fachleuten
ebenfalls ins 12. Jahrhundert datiert und stellt mit dem Taufstein das zweite
große Zeugnis für eine schon verloren geglaubte Epoche der
Pfarrgeschichte dar.
Bei Versuchen, den ersten Eigentümer einer Kirche zu erschließen,
muß darauf geachtet werden, dass dieser nicht in jedem Fall der Erbauer zu
sein braucht. Wer auf fremden Grund baut - etwa die Gemeinde - erwirbt kein Recht
an der Kirche, den Geistlichen vorzuschlagen oder die Zehnten zu nutzen
(die einzige Kirche im Archidiakonat Xanten, die einen Vogt hatte, ist
Leuth). Veräußerungen oder Verlehnungen komplizieren die
Besitzfolge. Wir können nicht einmal für das Stichjahr 1308, das Jahr
des "Liber Valoris", eine genaue Aufstellung aller Inhaber
(Patrone) und Lehnherren machen; doch geben uns die erhaltenen Urkunden
manche Erkenntnisse über frühere (selten erste) Besitzer,
damit auch Einblicke in den Besitzwechsel: dass etwa der König bis ca. 900,
der Erzbischof bis 1106 ihre Kirchen ganz oder fast ganz aus der Hand gegeben
haben (vgl. Oediger: Die ältesten bischöflichen Kirchen), dass
der Kirchenbesitzer der Stifter und Klöster zu einem guten Teil aus
Zuwendungen stammt: des Adels, bei den bischöflichen Stiftern und
Klöstern des Erzbischofs, was zur Vorsicht mahnt gegenüber
Vorstellungen, als hätten die monasteria (Klöster) besondere
Verdienste an der kirchlichen Aufsiedlung.
Im Bereich des Archidiakonates Xanten bestand vor 750 überhaupt kein
monasterium, vor 973/986 nur das Stift Xanten, vielleicht noch die
Propsteien Overasselt und Rindern. Mit den Höfen der Abteien Corbie bei
Huisberden, Denain zu Hönnepel, Saint-Amand zu Herongen (?) waren vor
1300 nur Kapellen verbunden, die erst später Pfarrkirchen wurden, als das
Band mit diesen Abteien sich schon gelöst hatte. Die Höfe der Abtei
Corbie zu Essmar (bei Moers) und Rees (Impelhof) haben keine
Kirche oder Kapelle gehabt. In der Burg Bocholtz oder der Burg
Ingenhoven (erste Erwähnung 1096 bzw. 1403) soll sich jedoch
(so der Volksmund) eine Kapelle befunden haben, ob diese die erste
Kirche Lobberichs war, ist jedoch mehr als fraglich. Wann und wie die
stadtkölnischen Stifter St.
Gereon in Viersen, St.
Severin in den Besitz der Kirche zu Moers, das Domstift Utrecht in den Besitz
von Aspergen und Veert gekommen sind, ist dunkel. Damit sind die geistlichen
Kirchenbesitzer im Archidiakonat genannt, die selbst vor 800 bestanden.
Die Grenzen des Dekanates Süchteln (als Teil des Archidiakonats
Xanten) sind, als es noch Teil der "decania in Mula" war
(vielleicht schon vorher), mindestens zweimal geändert worden:
986/988 als Erzbischof Everger die drei Kirchspiele Lobberich, Tegelen
und Venlo hingab, um die zwei, Mönchengladbach und Rheydt, und damit auch
die Abtei Gladbach zu erhalten, die von seinem Vorgänger Gero (973)
auf erzbischöflichem Grund, aber im Bereich der Diözese Lüttich
gestiftet worden war; vor 1186, vielleicht sogar vor 1021, als die von Kempen
abgeteilten Pfarreien Anrath und Willich dem Dekanat Neuß zugewiesen
wurden.
Vor 1200 gab es eine Erzdiözese "Kempenland" mit
Klöstern in Aldeneik (Belgien), Susteren (Niederlande),
Sankt Odilienberg (Niederlande), Thorn (Niederlande),
Wassenberg (Deutschland), Heinsberg (Deutschland), Alem
(Belgien), Sankt Oedenrode (Niederlande), Hilvarenbeek
(Niederlande) und Oirschot (Niederlande). Die Erzdözese
verfügte über 186 Kirchen, wozu vermutlich auch Lobberich gehörte
(Alem). Kempenland
heute: niederländisch Kempen, französisch Campine,
Landschaft in Nordbelgien und den Südniederlanden, zwischen Maas und
Schelde.
Eine mündlich überlieferte Nachricht, die besagt, dass der Kölner Erzbischof Warinus von Köln (976 - 984) das Kirchspiel Grefrath vom Kirchspiel Lobberich abtrennte, weil letzteres übervölkert gewesen sei, lässt sich nirgendwo belegen und wird schon von Binterim und Mooren als Sage eingestuft.
Von den Anfängen des Christentums in unserer Gegend wissen wir so viel wie
die Mehrzahl von uns von der eigenen Taufe. Uns fehlen leider aus dieser Zeit
jegliche Berichte. Wir wissen nur, dass der erste Bischof
(Maternus) in Köln 313 n. Chr. erwähnt wird, dass vorher
in Köln und Bonn Blutzeugen Christi gestorben sind und dass im Laufe des 4.
Jahrhunderts das römische Gallien christlich wurde (s. 1. Kapitel).
St.
Victor in Xanten ist die einzige Kirche am Niederrhein, von der wir mit
Sicherheit sagen können, dass sie aus römischer Zeit stammt. Christen
überhaupt können wir aus dieser Zeit nur in Neuß, Xanten/Birten
und Nimwegen nachweisen.
Nach dem "Valuas Bructerus", der Gründungsgeschichte von Venlo
(veröffentlicht 1754 "durch einen kölnischen Priester und Liebhaber
der Weisheit"), habe Willibrord an vielen Plätzen "aen de
overzijde van de Mase" Götterbilder zerstört und an ihrer Stelle
Kirchen und Kapellen aufgerichtet. Der Verfasser kennt "dat
Amandus-Putjen" zu Herongen, wo der hl. Amandus um 640 "het Cristen
geloff" verkündigt habe; er weiß zu erzählen, dass unter
Pipinus
(dem Mittleren) der hl. Bischof Wiro
und ihm folgend unter Karl Martell der hl. Bischof Plechelmus von St. Peters-, später
St. Odilienberg bei Roermond aus die Heiden "aen de plaetsen an desen cant
van de Mase tot het Christen geloven" gebracht habe, insbesondere habe
Plechelmus, "eenen besonderen yveraer in het vernilen der
afgotsbeelden", an all diesen Plätzen neue Kirchen und Kapellen
errichtet, darunter auch die zu Tegelen, die Mutterkirche von Venlo.
Wie an einem Muster kann man hier beobachten, wie aus einigen Lesefrüchten,
einem Namen und einem Brunnen Missionslegenden gemacht werden, allerdings nicht
mit großer Gestaltungskraft, einfach nach dem Schema, daß ein
Missionar Götzenbilder zu zerstören und Kirchen zu errichten habe. Wir
sollten uns an die Erkenntnis gewöhnen, dass nicht die heiligen
"ausländischen Missionare", sondern die "einländischen
Gewalten", Bischof, König, adeliger Grundherr, (in einem
christlichen Gebiet) die ersten Kirchen errichtet haben.
Das "Land Krikkenbeck" dagegen auf der linken Seite der Niers mit den
Kirchspielen Hinsbeck, Lobberich, Grefrath, Leuth, Wankum, Venlo und Viersen
lässt sich dagegen nicht als alte kirchliche oder politische Einheit
nachweisen. Dass die Diözesangrenze das Land teilte (Lobberich und Venlo
gehörten zum Bistum Lüttich), ließe sich noch als Folge des
erwähnten Tausches von 986/988 erklären. Aber das Kirchspiel Viersen
war von den anderen räumlich getrennt (vermutlich war der Graf von
Geldern als Nachfolger der Herren von Krickenbeck hier Vogt). Auch
Venlo hatte eine gewisse Sonderstellung: Die Kirche war bis 1246 als Lehen der
Herren von Heinsberg in der Hand der Herren von Millen; doch werden die
Heinsberger um 1100 als Verwandte der Herren von Krickenbeck (Nach den
"Annales Rodenses" (Chronik von Klosterrath) waren die Grafen Gerard von Geldern,
Goswin von Heinsberg, Heinrich von Krikkenbeck und Dietrich von Cleve Urenkel
(pronepotes) des Brüderpaars Gerard III. (von Wassenberg) und
Rutger (von Cleve), aus Flandern, das in der Heimat arg bedrängt
war, vom Kaiser Konrad II. an den Niederrhein, genauer gesagt nach Wassenberg und
Kleve, verpflanzt und es mit reichem Besitz ausgestattet wurde) genannt.
Die alten Kirchspiele sind zuerst als Zehntsprengel
abgegrenzt worden. Die Abgrenzung - ein Recht des Bischofs - ist eine Folge der
786 bzw. 810/813 eingeführten Zehntpflicht. Wenn es ältere Abgrenzungen
gegeben hat, so sind sie für uns nicht mehr zu erkennen. Als Anzeichen alter
Einheiten deuten wir "übergreifende" Rechte der einen Kirche in den
(räumlichen oder rechtlichen) Bereich der anderen
(Mutter-Tochter-Verhältnis, Send- und Zehntrechte, liturgische
Bindungen, gemeinsamen Kirchen- oder Zehntherren). Es ist anzunehmen, dass
man sich bei der ersten Abgrenzung mancherorts an vorhandene weltliche Bezirke
(Gaue, Gerichte, Marken, Mühlenbänne) gehalten hat, doch haben
wir deren Grenzumschreibungen meist auch erst seit dem 14. Jh. Gelegentlich ist
ein neues Kirchspiel aus Teilen mehrerer Nachbarpfarreien zusammengesetzt worden
(Geldern, Kapellen, Neukirchen/Vluyn).
Ein weiterer Hinweis auf das Alter der jeweiligen Kirche könnten die
Patrozinien sein. Die 20 + 3 Kirchen, die im Archidiakonat
Xanten dem hl. Petrus (z.B. Hinsbeck und Kempen) geweiht sind, wird
man in ihrer Mehrheit zu den ältesten rechnen dürfen, auch die 9
Martinskirchen; wahrscheinlich oder sicher karolingisch St. Stephanus in
Nimwegen, (Ob hier die Lobbericher Kirche zugerechnet werden darf, ist
möglich, aber längst nicht bewiesen.) St.
Salvator in Duisburg (vor 893) und St.
Remigius in Viersen. Für die Kirchen, die Maria, Johannes
dem Täufer, den römischen und fränkischen Heiligen gewidmet
sind, sind abgrenzbare Angaben über das Alter schwerer zu machen. Diese
Taufkirchen (z.B. St.
Lambertus (Breyell), St. Clemens (Kaldenkirchen) ) dürften
frühestens Ende des 9. Jahrhunderts bis ins 11. Jh. errichtet worden sein.
Wir können und dürften jedoch vom Alter einer einzelnen Kirche auf das
gleiche Alter gleichnamiger Kirchen schließen.
Karl der Große ordnete im Jahre 779 mit dem im Tal der Maas
nördlich von Lüttich gelegenen Königssitz von Heristal erlassenen
Kapitulars die Abgabe des Zehnten "nach Gottes Gebot
für das gesamte Frankenreich an" (karolingisches Zehntgebot).
Drei Jahre später forderte er sie auch zugunsten der neu entstehenden
Pfarrkirchen in dem noch nicht völlig besiegten Sachsenland:
"Ebenso bestimmen wir nach Gottes Gebot, dass alle den Zehnten ihres
Vermögens und ihrer Arbeit den Kirchen und Priestern geben, die Adligen,
Freien und die Liten sollen nach dem, was Gott jedem Christenmenschen gegeben hat
ihren Teil Gott darbringen."
Das Frankfurter Kapitular aus dem Jahr 794 und das Capitulare de
villis unterstrichen diese Gesetzgebung. Die Zehntabgabe sollte zu einer
festen Einrichtung des weltlichen und kirchlichen Finanzwesens werden.
Während nach kanonischem Recht die Geistlichen von der Bezehntung
ausgeschlossen blieben, wurden alle übrigen Einwohner eines Pfarrbezirks
zehntpflichtig.
Kapitel LXX des
Capitulare de villis vel curtis imperii
Der Zehnte war
zu zahlen von den "Früchten der Erde und dem Futter der Tiere", aus
"den Äckern wie Weinbergen, Gärten und den gerodeten
Stücken". Es schälte sich später des Großen oder
Kornzehnt vom Kleinen Zehnt (dem Lein und allem anderen, das als "zehntbar"
angesehen wurde) heraus. Er umfasste auch den "blutigen Zehnt" von
den Hühnern, Gänsen und Schweinen. Die Höhe der Abgabe des Zehnts
war vom Ernteertrag, damit von der Bodengüte, vom Wetter und von der
pfleglichen Bearbeitung und Düngung des Ackers abhängig. Auch der
Umfang der Abgabe des Kleinen Zehnts war nicht von vorneherein fest bestimmbar.
Er hing wesentlich von der den Tieren zugewandten Fürsorge ab.
Außerdem war der Zehnte auch von "dem Gewinn aus Arbeit zu
entrichten". Innerhalb der Zehntgesetzgebung des Mittelalters nimmt die
Capitulatio eine Sonderstellung ein. Davon betroffen waren die Laten als
diejenigen, die im weiten frühmittelalterlichen Sinn ein Handwerk
ausüben, die sowohl die Viehhirten als auch sonstige Handwerker sein
konnten. Als Gegenleistung wurde dem Zehntpflichtigen für sich und seine
Familie die Teilnahme am Gottesdienst und der Empfang der Sakramente
gewährt.
Zehntabgabe von Bauern bei ihrem Grundherrn
Der in der Pfarrei empfangene Zehnte war in der Regel nach einem vorgegebenen
Schlüssel zwischen der eigenen Gemeinde, dem Bischof, den Armen und der
"fabrica ecclesie" (Kosten für Ausstattung und Unterhalt des
Gotteshauses) aufzuteilen. Dieses Verteilungsschema wurde jedoch in der
Folgezeit nicht überall eingehalten. Der Nutzwert einer Kirche ergab sich
dabei nicht in dem nur Unterhaltskosten verursachenden Kirchengebäude. Er
lag vielmehr in dem mit dieser Kirche verbundenen Zehnten. Von den jährlich
bei ihr einkommenden Erträgen musste die Kirche eines Sprengels den Zehnten
an die Mutterkirche abführen.
Die Erhebung des Zehnten setzte also fest umgrenzte Kirchspiele (=
geografischer Einzugsbereich einer Kirchengemeinde) voraus. Die
Erzbischöfe umschrieben den Zehntsprengel, was zwangsläufig dazu
führte, dass sich dadurch besser und schlechter gestellte Gemeinden
herausbildeten. Die neu gezogenen Bistums- und Pfarrgrenzen lösten wegen der
damit verbundenen finanziellen Fragen anfangs innerhalb der Kirche Streitigkeiten
aus.
Über die Art der in Lobberich eingezogenen Zehnten liegen uns nur wenige
Nachrichten vor, die - was auch sonst, etwa in Grefrath, zu beobachten ist -
schwer miteinander zu vereinbaren sind. Die älteren Quellen nennen
einen - dem Landesherren zukommenden - Novalzehnten (1294/1295) sowie einen
Kleinen und (Großen) Zehnten (1343/1344). Das
Visitationsprotokolle von 1667 vermerkt, dass die Großen Zehnten je zur
Hälfte der Abtei Knechtsteden bzw. dem geldrischen Landesherren
zustehen. Der Zehnte zu Lobberich war von alters her ein Garben-Zehnten
(Naturalabgabe von Korn). Jeder "zehnte" Gaste, war für
den Zehntherren und nach alter Gewohnheit musste jede "Gaste" aus vier
Garben bestehen. Dieser konnte den Zehnten selbst einscheuern, verpachten oder
gegen eine bestimmte Lieferung an Naturalien oder Geld der Gemeinde
überlassen.
Nach Fahne: "Das Patronat der Kirche (von Lobberich) samt dem Zehnten zu Lobberich, worauf es haftete, war schon früh in die Hände des Frauenklosters zu Helissem (Halem) gelangt und von diesem dem Grafen von Molbach in der Art abgetreten, dass diese den halben Zehnten für 18 Schillinge jährlich, in eigene Benutzung bekamen, die andere Hälfte aber dem Pastor von Lobberich überlassen mussten, der dafür 5 Schillinge jährlich dem Kloster zu bezahlen hatte. Wie lange das Zehntverhältnis bestanden hat, ist nicht bekannt, aber schon zu Lebzeiten der Gräfin Alverardis von Molbach hatte Lobberich zwei Zehntherren, die Grafen (und späteren Herzöge) von Geldern und den Besitzer des Kirchenpatronats, zuerst die Gräfin von Molbach und später die Abtei Knechtsteden, unter welche der große, wie der Flachszehnte, in zwei Hälften geteilt war."
Im Ganzen gesehen dürfte das Kirchspielnetz des zwischen Rhein und Maas gelegenen dünnbesiedelten Binnenlandes wohl weitmaschiger gewesen sein, als dies beispielsweise für die früher erschlossene Rheinniederung anzunehmen ist (J. Torsy). Es ist daher nicht verwunderlich, wenn in der Forschung für jenes Gebiet - zumal im Vergleich zur heutigen Pfarreinteilung - riesige Urpfarren angenommen worden sind. So haben Fabricius und Driessen die Vermutung angesprochen, dass das von den Kirchen Tegelen, Lobberich und Venlo umschriebene Gebiet, das Erzbischof Everger vor seinem Tod (999) an das Bistum Lüttch abtrat, ursprünglich ein einziges Kirchspiel bzw. eine Pfarrei war, zu der nach Fabricius noch die Pfarrei Grefrath, nach Driessen die Pfarren in Breyell, Kaldenkirchen, Bracht und Belfeld gehörten.
Während Fabricius in Lobberich die Mutterkirche dieser Urpfarrei sah, hat Driessen diesen Rang für Tegelen beansprucht. In der Tat lassen sich bei einigen der genannten Kirchen gewisse Abhängigkeiten von Tegelen feststellen: So erstrecken sich im Mittelalter die Zehntrechte der Herren von Tegelen auf die Gemarkungen von Breyell, Venlo, Bracht und Belfeld. Hinsichtlich der Pfarrei Kaldenkirchen nennt Driessen ein Zeugnis von 1348, wonach der Archidiakon von Kempenland (Das Lütticher Archidakonat Kempenland umfasste 186 Kirchen, das Archidiakonat Xanten 135 Kirchen) den Pfarrer in Tegelen beauftragte, den Pfarrer von Kaldenkirchen einzuführen. Abhängigkeiten der Kirchen von Lobberich und Grefrath von Tegelen lassen sich nicht feststellen. Es besteht bisher - bis zum Beweis des Gegenteils - keine Veranlassung, dieser Pfarreien einer - hypothetisch angenommenen - Urpfarrei Tegelen unterzuordnen. Anderseits bestand, wie Janssen im Einzelnen gezeigt hat und der Grefrather und Lobbericher Lokalerinnerung bis heute bewusst geblieben ist, zwischen diesen beiden Orten selbst eine enge kirchliche Verbindung.
Als wichtigstes Zeugnis in diesem Zusammenhang ist neben einigen frühen Urkunden der Abtei Knechtsteden das um die Mitte der 13. Jahrhunderts entstandene Wirtschaftsbuch des Abtes von St. Trond, Wilhelm von Ryckel, anzusehen. Daraus geht hervor, dass sich die Kirchen von Lobberich und Grefrath im Besitz der nordbrabantischen Propstei Alem (in Nordbrabant, unweit Zaltbommel an der Maas gelegen) befanden.
Der klösterliche Besitz in Alem (Die Kirche von Alem war ursprünglich eine Eigenkirche der Grafen von Duras, die auch am Kloster St. Truiden Vogteirechte hatten. Ab 1107 bis 1146 hatte das Patronat der Abt von St. Truiden / St. Trond; Graf Otto I. von Duras war Untervogt von St. Truiden) wurde den Benediktinern von St. Trond durch Papst Paschalis II. im Jahre 1107 bestätigt. Diese Bestätigung wurde 1161 durch den Gegenpapst zu Papst Innocent II. Papst Victor IV. wiederholt. Die klösterliche Verwaltungseinheit in Alem (Alem gehörte wie schon beschrieben neben den Probsteien in Aldeneik, Susteren, Sankt Odilienberg, Thorn, Wassenberg, Heinsberg, Sankt Oedenrode, Hilvarenbeek und Oirschot zur Erzdiözese Kempenland in Nord-Brabant) entwickelte sich in der Folgezeit zum Mittelpunkt einer größeren Besitzeinheit, zu der unter anderem auch Grefrath (Greverode) und Lobberich (Lotbruch) gehörten.
Der Propst von Alem bereiste Mitte des 13. Jahrhundert offenbar regelmäßig die verschiedenen Orte und zog dort die Abgaben ein. Während dem Probst das hospitium - also das Gastrecht mit Unterkunft und Verpflegung - am 20. Oktober in Grefrath zustand, hielt er sich in Lobberich regelmäßig am 21. Oktober auf und erhielt dort von Boten des Grafen von Geldern das hospitium. Außerdem stand ihm, so ist es in einem Verzeichnis des Klosters vermerkt, der halbe Zehnt in Lobberich zu, und zwar in Höhe von18 kölnischen Schillingen. Die andere Hälfte des Zehnten, so berichten die Überlieferungen aus St. Trond, war für 18 kölnische Schillinge an den Grafen von Geldern (vermutlich Otto II. - der Lahme) verpachtet. Der Pfarrer (investitus) hatte an ihn 5 Schillinge zu zahlen. Außerdem erhielt der Probst in Lobberich einen "census capitis" (Kopfsteuer) von 2 Schillingen (Wirtschaftsbuch Wilhelm von Ryckel).
Aus dieser beachtlichen Gleichartigkeit der Verhältnisse ergibt sich fast zwingend die Folgerung, dass Lobberich und Grefrath ursprünglich einmal einen einzigen alten Pfarrbezirk gebildet haben. Janssen vermutet, u. a. auch wegen der vom 24. Mai 1177 vorliegenden Urkunde, in der Gräfin Aleidis von Molbach , ihre Tochter Alverardis (1136-1216) und ihr Schwiegersohn Graf Wilhelm von Jülich (1160-1219)die Gründung eines Kanonikerstifts in der Kirche zu Greverode (Grefrath) beurkunden, dass die Grefrather Kirche eine Eigenkirche der Probstei Alem (Helissem) in Nordbrabant war, die sich als Pfarrkirche von der ursprünglich ebenfalls zum Alemer Besitz gehörigen Mutterkirche in Lobberich, vielleicht schon zur Zeit des Erzbischofs Everger von Köln (986-988), möglicherweise aber auch erst am Ende des 12. Jahrhunderts, "abgespalten" hat.
(In der Urkunde vom 24. Mai 1177 heißt es u.a.: "Inde est, quod omnibus christifidelibus tam praesentibus quam futuris notum facimus, quod in eleomsynam Alberti comitis de Molbach, qui 12 cal. iunii obiit in domino, ego Aleidis uxor ipsius et Alverardis filila mea et Wilhelmus comes gener meus intuitu divini amoris et astipulatione fedelium nostrorum tam clericorum quam laicorum ecclesiam, quae est in Greverode, ad substituendum in ea canonici ordinis fratres liberam facimus et libertate concessa fratribus in ecclesia eadem deo servituris liberem et canonicam pastoris proprii electionem concedimus."
Sicher ist, dass wenigstens seit dem 13. Jahrhundert die Pfarren Lobberich und Grefrath verschiedenen Diözesen angehörten: Lobberich lag im Lütticher, Grefrath im Kölner Sprengel (In dem um 1300 entstandenen "Liber valoris ecclesiarum Coloniensis dioceses" ist die Grefrather Kirche mit einem Einkommen von 16 Mark verzeichnet, nach der Gründungsgeschichte des Klosters Gladbach zufolge, hat Erzbischof Everger von Köln von dem Lütticher Bischof die Kirchen von Gladbach und Rheydt gegen diejenigen von Lobberich, Tegelen und Venlo eingetauscht).
Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kurköln VIII,13, Seite 6
In der "Eiflia ilustrata der geographische und historische Geschichte der Eifel von Johann Friedrich Schannat" ist eine andere Version nachzulesen: "Graf Albrecht von Mulbach starb den 21sten Mai 1177. Einige Tage nach seinem Tode stifteten Adelheid, Albrecht's Witwe, Alverada ihre Tochter und Graf Wilhelm I. von Jülich, der letzteren Gemahl, das Kloster zu Gräfrath (Gräfrath, ehemalige Freiheit im Kreise Solingen mit 1100 Selen. Es war hier ehemals ein adliches Nonnenkloster, das jedoch erst 1187 gegründet wurde. Die Gebäude des Klosters stehen noch, in dem Gebäude ist heute das Deutsche Klingenmuseum untergebracht.) und schenkten demselben einen Hof, ad Campum, zum Felde genannt, ein Gut zu Roder in der Pfarrei Norvenich, verschiedene Fruchtrenten zu Polle und Ludendorf, Weinberge zu Dernow und Klein-Winter. Bei Ausfertigung der Urkunde waren gegenwärtig: Robert, Abt von Gladebach, der Archidiakonus zu Lüttich, Werner Probst von Steinfeld, Hermann, Probst von Knechtstede, Amicus Probs von Beke, Rudolph Dechant von Kerpen, Walter, Dechant von Wassenberg, Walther, Pfarrer der Kirche zu Gräfrath und Graf Diedrich" nach Kremer a.a.D. III. Urk. S 55"
In der Kirche zu Gräfrath ist interessanter Weise Graf Adolf VI. von Berg, der in der Schlacht bei Worringen mit Hilfe seiner Bauern den Erzbischof von Köln besiegt hatte, begraben. Welche von beiden Versionen die "Richtige" ist, wäre urkundenmäßig noch einmal zu überprüfen!
Exkurs: Genealogie Saffenberg, Nörvenich, von Berg-Altena, Maubach
1. Adolf II., Vogt von Deuz
Vogt von Deutz
* 1000 (s)
Vater: Adolf I
Notizen zur Person:
1041
Kinder:
* 1025 (s) s. 1.
* 1030 (s)
1. Hermann IV. von Saffenberg, Graf von Nörvenich, (1027 – 1108) oo mit Gepa von Werl
Über die Nachkommen ist wenig bekannt. Einzig namentlich genannter Nachkomme ist
Adalbert I. von Saffenberg, ein Cousin des Adolf von Berg 1.1. Adalbert I. von Saffenberg, (* 1050 + 16.12.1109); oo 1. NN; oo 2. Mathilde (Mechtilidis) N. Witwe des 1073 erschlagenen Grafen Giso II von Hollenden Graf Adalbert von Saffenberg war ein einflussreicher Edelmann im Rheinland. Er war Graf von Saffenberg und Nörvenich. Außerdem trug er die Titel eines Vogtes der Reichsabtei Cornelimünster sowie Vogt zu St. Martin in Köln. Nach dessen Gründung übernahm er auch das Amt als Vogt der Abtei Klosterrath, bei Kerkrade. Eine weitere Burg, auf der Adalbert von Saffenberg um das Jahr 1100 Burgherr war, lag nördlich von Aachen auf einer Anhöhe am Rande des Wurmtals. Diese Burg lag im Westen des Jülichgaus im heutigen Herzogenrath, einem in jener Zeit offenbar erst wiederbesiedelten Rodungsgebiet, das der Burg und dem Ort später den Namen gab. Unweit hiervon schenkte Graf Adalbert von Saffenberg einem Augustinermönch namens Ailbertus von Antoing zwei Hufen Land, nahe Burg Rode. Eine weitere Hufe schenkte die Frau des Grafen dem Mönch. Hierauf errichtete Ailbertus eine zunächst hölzerne später steinerne Kirche aus der die Abtei Klosterrath, das heutige Kloster Rolduc, hervorging.
1.1.1 Adolf I von Saffenberg (auch Saffenburg) *1074 - 1165 (beerdigt in Klosterrath), Graf von Saffenburg und Nörvenich, Graf im Köln- und Ruhrgau, Vogt von Kloster Marienthal, der Abtei Klosterrath und von St. Cassius in Bonn sowie Domvogt von Köln; oo 1. Adelheid von Arnsberg II. oo 2. 1122 Margarethe von Rötz, Tochter von Graf Engelbert von Rötz und Schwarzenburg; hatte vier Kinder mit seiner 2. Frau:
Mathilde von Saffenberg,
Everhard I. von Saffenberg, Graf von Berg und Altena,
Albert (Adalbert) II von Nörvenich,
Engelbert I. von Berg
1.1.1.2. Graf Adalbert II. von Saffenberg und Nörvenich, Graf von Bonn, (1125 ? - 1149; oo Adelheid von Cuyk (Werl-Arnsberg)
Adalberts Frau Adelheid war eine Nichte seines Bruders Eberhards I. von Berg und Altena Frau, die ebenfalls Adelheid von Werl-Arnsberg hieß. Sie ist nicht zu verwechseln mit 2.1.1.2.
Eine Tochter der beiden ,„Sophia von Molbach“ * um 1145 + vor 1202, heiratet Gottfried I. von Heinsberg; evtl. ist sie identisch mit der 1. Äbtissin des Klosters Niederprüm
1.1.1.2.1. Albert III. Graf von Saffenberg und Nörvenich Graf von Maubach; oo mit Adelheid von Vianden
Graf Adalbert (Albert?) ist identisch mit Graf Albert von Molbach, der im Jahre 1177 verstarb;
1.1.1.2.1.1. Alveradis, Erbin von Maubach; oo 1.Graf William II von Jülich (+ 1207); oo 2. Otto, Herr von Wickrath (+ 1245)
2. Adolf III. von Berg,
Vogt von Werden
* 1030 (s)
+ vor 1090
Vater: Adolf II
Mutter: Tochter (Rietberg-Arnsberg)
1056 - 82; ist 1090 tot; 1063 - 65 Vogt der Abtei Deutz; 1059 Herr von Berg; 1072 - 82 Graf von Huvili; 1059 - 64 Vogt der Abtei Werden an der Ruhr.
Kind:
* 1060 (s), † 1090 (v)
Vogt von Werden
* 1060 (s)
† 1090 (v)
Vater: Adolf III von Berg
Mutter: Tochter von Cleve
um 1077 Vogt der Abteien Werden und Deutz
Kinder:
* 1078 (u), † 12.10.1152 in Kloster Altenberg
* 1090, † 1153
Graf von Berg
* 1078 (u)
† 12.10.1152 in Kloster Altenberg
Vater: Adolf IV von Berg
Mutter: Adelheid von Laufen
1093 noch Knabe; 1098-1150 Graf von Berg; Vogt von Siegburg; stiftete 1133 Kloster Altenberg, wo er 1152 als Mönch stirbt.
Kind:
* 1098, † 1165 (v)
Graf von Berg
* 1098
† 1165 (v)
Vater: Adolf V von Berg
Mutter: Adelheid von Cleve
oo 1120 (n) mit Irmgard von Schwarzenberg, * 1100 (s).
Graf von Berg
1147 Kreuzfahrer
Notizen zur Person:
1126 Graf von Huvili; 1152 Graf von Berg; 1138 Vogt der Abtei Siegburg; 1147/48 Kreuzfahrer
Kinder:
* 1120 (s), † 23.01.1180
* 1130 (s), † 29.06.1189 in Brandis an der Donau
2.1.1.2.1. Graf Eberhard I von Altena
Graf von Altena
* 1120 (s)
† 23.01.1180
Vater: Adolf VI von Berg
Mutter: Irmgard von Schwarzenberg
oo ... mit Adelheid von Arnsberg-Cuyk (von Rietberg-Arnsberg),
* 1125 (s).
Lebensphasen:
Graf von Altena
Vogt von Werden
Notizen zur Person:
aus dem Hause Berg; 1148 Graf von Huvili und durch Heirat 1161 Graf von Altena;
Vogt von Werden
Kinder:
1) Friedrich I von Altena ?, Graf von Altena
* 1145 (s), † 14.05.1199
oo ... mit Alvaradis von Millendonk, Erbin von Kriekenbeck.
2) Oda von Altena (von Saffenberg)
* 1145 (s), † 1223 (u)
oo ... mit Simon I von Tecklenburg, Graf von Tecklenburg.
3) Arnold I von Altena, Graf von Altena
* 1150, † 1217
oo ... mit Mechthild von Cleve.
2.1.1.2.1.3. Graf Frederick I von Altena,
Friedrich I von Altena ? Graf von Altena
* 1145 (s)
† 14.05.1199, ‡ ... in Kappenberg
Vater: Eberhard I von Altena
Mutter: Adelheid von Arnsberg-Cuyk (von Rietberg-Arnsberg)
oo ... mit Alvaradis von Millendonk, * 1150 (s),
† 1220 (n).
Lebensphasen:
Graf von Altena
Heerführer Barbarossas
Notizen zur Person:
1173 Mitherr der Grafschaft Altena; 1174 Oberbefehlshaber der kölnischen
Truppen in Italien, dort 1177 mit Kaiser Barbarossa
Kind:
2.1.1.2.1.3.1. Graf Adolf I von Altena und von der Mark,
Adolf I von der Mark Graf von der Mark
* 1194 (?)
† 28.06.1249
Vater: Friedrich I von Altena ?
Mutter: Alvaradis von Millendonk
oo 1/1 ... mit Luitgard von Looz ?
oo 2/1 07.04.1210 mit Irmgard von Geldern (von Cleve),
* 1190 (s).
(nach Uta Vahrenhold-Huland war Adolf von der Mark nur einmal
verheiratet; die beiden Frauen des Grafen Adolf sind für sie eine einzige
Person, Lutgardis-Irmgard von Geldern)
Notizen zur Person:
1199 Graf von Altena; 1194 durch
Kauf Graf von der Mark; oo I Liutgard, vielleicht Tochter des Grafen Gerhard II
von Looz (?) und Adelheid von Geldern
Kinder mit Luitgard II. von Ardey (?):
Irmgard, Äbtissin von Bersenbrück
Kind mit Irmgard von Geldern:
Eine Tochter, verheiratet mit Dieter IV. Graf von Katzenellenbogen
(† 1249)
Eberhard von Altenahr, Mitregent zur Mark
Otto, Graf von Altenahr, Probst in Aachen und Maastricht
Gerhard von der Mark
Engelbert I von der Mark, Graf von der Mark
Ricarda, Äbtissin des Klosters Fröndenberg
Adelheid, verheiratet mit Johann I. von Sponheim, Graf von
Sayn
Sehen wir uns nun die auf Lobberich Bezug nehmenden Zeugnisse genauer an: Im
Jahre 1221 bekunden der Probst Lupertus und das Kapitel der inzwischen (vor 1161)
an die Abtei St. Trond (Sint Truiden/Belgien) gekommenden Propstei Alem, dass
die im Jahre 1216 verstorbene Alverardis von Saffenberg, Erbin von
Maubach den Patronat und die Hälfte der Zehnten, so wie ihre Eltern
beiden von der Propstei gegen eine jährliche "pensio" von 18
Kölnischen Schillingen erhalten hätten, der Abtei Knechtsteden
übertragen habe; die Propstei habe aus Liebe zu diesem Kloster der
Übertragung zugestimmt und den Patronat und Zehntanteil den Knechtstedenern
unter den gleichen Bedingungen, unter denen Alverardis diese Rechte
innehatte, "ad manum" übertragen, obwohl nach dem kinderlosen Tod
der Gräfin - sie war die letzte Vertreterin ihres Geschlechtes - Patronats-
und Zehntrechte "liebere et absolutus" an sie, die Propstei
hätten zurückfallen müssen. Die Urkunde wird bezeugt durch
Lothar, Graf von Hochstaden, die Brüder
Walterus und Arnoldus von Grefrath, Priester Philippus
von Hinsbeck und Theodoricus, Priester von Viersen.
In einer zweiten undadierten Urkunde des Propstes Lupertus, die sich wohl als Nachtrag zu der vorstehenden Urkunde darstellt, wird dem Abt von Knechtsteden die Verpflichtung auferlegt, dem Stift Helissem (Alem) eine jährliche Rente von 18 Kölnischen Schillingen am Ursulafeste zu zahlen. Außerdem muss der Abt eine Kurmede (mortuarium) von 18 Kölnischen Schillingen bezahlen und hat einen Conventualen zu bestimmen, nach dessen Tod die Kurmede fällig ist. Wenn der Probst mit seinem Gefolge nach Lobberich kommt, so muss der Abt durch seine Brüder in dem nahe gelegenen Grefrath für fünf Berittenen das Erforderliche und für eine Nacht und den folgenden Morgen liefern, ebenso die von alters her festgesetzte Abgabe.
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts gehörte die Abtei Knechtsteden im Kölner Raum zu den reicheren und mächtigeren Klöstern. Drei Nonnenklöster waren seiner geistlichen Leitung unterstellt: das Prämonstratenserinnenstift in Flaeshei, das Katharinenkloster in Dortmund (im 2. Weltkrieg zerstört) und das Kloster Weiher (1474 von Kölner Bürgern abgebrochen) bei Köln. Dies könnte auch erklären, warum Alverardis von Molbach dieses Kloster begünstigen wollte. Immerhin ging es ja um das eigene Seelenheil. Darüber hinaus hatte die Abtei das Patronatsrecht über die Pfarre Frimmersdorf in der Erzdiözese Köln, über die Pfarren in Grefrath und Lobberich, sowie über die Pfarren Kirchlinden und Arnsberg. Außerdem wirkten die Chorherren der Knechtstedener Abtei vielfach als Pfarrer oder Kapläne in Heinsberg, Clarholt, Teveren, Bösenhagen bei Scheida und anderen Pfarreien in Westfalen.
Abtei und Torbogen des Klosters Knechtsteden bei Dormagen
Die von Alverardis vorgenommene Übertragung führte in den folgenden Jahren zum Streit zwsichen den unmittelbar Betroffenen:
In einer undatierten, auf die Jahre 1221 - 1227 angenommenen, Urkunde (Venerabilibus ac semper dilectis L. decano, H. canonico s. Mariae ad Gradus in Colonia, iudibicus a domino Papa delegatis) erklären der Propst Lupertus und das Kapitel von Alem vor dem vom Papst bestellten Richtern, die zur Beilegung der Auseinandersetzung zwischen der Abtei Knechtsteden einerseits und den "nobiles" Otto von Wickrath (Otto II. von Wickrath aus dem Geschlecht der Hochstaden), Adolf von Berg-Altena (identisch mit Adolf I. von der Mark bzw. bis 1226 Graf Adolf I. von Altena-Mark; Eltern: Fredrick von Berg-Altena - Graf von Berg-Altena und Krickenbeck - und Alverardis von Krieckenbeck-Millendonk) sowie Alardus, dem Priester der Kirche in Lobberich, andererseits eingesetzt waren, dass letztere an dieser Kirche und ihrem Zehnt nichts mit Zustimmung der Propstei, sondern nur aufgrund von Gewalt besäßen, und verweisen auf die von Alverardis verfügte Übertragung der Patronats- und Zehntrechte an Knechtsteden.
Zumindest Otto von Wickrath, der zweite Gatte der Alverardis, scheint später deren Verfügung anerkannt zu haben: 1245 erklärt er, dass Alverardis mit seiner Zustimmung den ihr erbrechtlich zustehenden Patronat an der Lobbericher Kirche an Knechtsteden abgetreten habe. (Otto de Wickerode omnibus praesens scriptum inspecturis. Universitati christifidelium innotescere volomus, quod domina Alverardis de Molbag bonae memoriae uxor nostra una nobiscum contulit monasterio knetsteden ius patronatus ecclesiae de Lubbruch, quod eam iure hereditario contingebat)
Lacomblet macht zu der Urkunde folgende Anmerkung:
"Alverardis, die Erbtochter des Grafen Albert und der Gräfin Aleidis von
Molbach, war zuerst mit dem Grafen Wilhelm von Jülich vermählt und
hatte aus beiden Ehen keine Kinder hinterlassen. Obgleich ihre Schenkung des
Patronats zu Lobberich an die Abtei Knechtsteden von dem Stifte zu Halem, von
welchem die Verleihung desselben an die Voreltern der Gräfin Alverardis
ausgegangen war, bewilligt und nun auch ihr zweiter Gemahl zugestimmt hatte; so
machten die Grafen von Geldern dennoch darauf Anspruch, wie aus der, in eine neue
Schenkung eingekleideten, Verzichtsleistung des Grafen Reynald mit dessen
Gemahlin Margaretha, und ihres gleichnamigen Sohnes von 1328 und 1337 hervorgeht.
Es muß also eine verwandtschaftliche Beziehung und Erbberechtigung
zwischen den Grafen von Molbach und Geldern vorhaden gewesen sein."
Was Adolf von Berg betrifft, so berichtet hierzu der bereits erwähnte Abt Wilhelm von Ryckel in seinem Mitte des 13. Jahrhunderts verfassten Wirtschaftsbuch, "dass jener die Probstei gewaltsam zur Überlassung deer halben Zehnten in Grefrath und Lobberich gezwungen und diese mitsamt dem ihm dort gehörenden Grund und Boden sowie den zugehörigen Rechten dem Grafen von Geldern verkauft habe, der sie infolgedessen zu Unrecht besitze".
Es scheinen damals an den Grafen von Geldern auch Patronatsrechte gelangt zu sein, die, da Wilhelm von Ryckel nur die Zehntrechte erwähnt, möglicherweise ursprünglich eine rechtliche Einheit mit diesen gebildet hatten: 1309 nämlich übertragen Graf Reinald I. von Geldern und seine Ehefrau Margareta die "collationem seu provisionem ecclesie in Lubbrich ad nos spectantem", d. h.: den Patronat, sowei er ihnen zustand, dem Abt und Konvent von Knechtsteden, die als Entgelt zu Meßopfern und Gebeten verpflichtet werden. Den ungehinderten Besitz ihres Zehntanteils aber behalten sich die Eheleute ausdrücklich vor. Ähnliche Vereinbarungen zwischen dem geldrischen Grafenhaus und dem Kloster Knechtsteden wurden 1328 und 1337 erneuert.
Diese Zeugnisse werfen einige Fragen auf. So bleibt zunächst unklar, auf welche Weise gerade die so entfernt gelegene nordbrabantische Probstei in Alem in Lobberich Fuß fassen konnte. Dasselbe Problem ergibt sich für das im Raum Düren begüterte Geschlecht der Grafen von Maubach, für die sich soweit nördlich sonst kein Streubesitz nachweisen lässt. Schließlich ist zu klären, ob Adolf von Berg sich wirklich aufgrund eines reinen Willküraktes in den Besitz von Lobbericher und Grefrather Zehntrechten brachte.
zu Alem-Frage:
Wir können festhalten, dass sich die Kirchen von Lobberich und Grefrath zunächst im Besitz der nordbrabantischen Propstei Alem befanden. Über das Verhältnis der beiden Pfarreien zu Alem gibt uns Wilhelm von Ryckel Auskunft, wenn er beide Kirchen als "filiae" der gemeinsamen "mater" Alem bezeichnet. Aufgrund der Entfernung, zwischen Alem und Lobberich / Grefrath hat man die Propstei nicht etwa als Mutterpfarrei, sondern wohl als (Eigen)Kirchherren der Kirchen in Lobberich und Grefrath anzusehen. Das zwischen der Propstei und der Kirche zu Lobberich bestehende Abhängigkeitsverhältnis wird dadurch näher beleuchtet, dass der Pfarrinhaber von Lobberich an die Propstei Alem eine in einer Geldsumme festgelegten Kurmede oder Kurmut (curmeida, census capitis) zu zahlen hatte; dies ist eine im Mittelalter gebräuchliche Besitzwechselabgabe, die beim Tod eines dinglich oder persönlich Abhängigen - zunächst in Form des besten Stückes Vieh, dann in Geld - an den Herrn zu zahlen war.
Die rechtliche Stellung der bzw. gewisser Kirchenleute beschreibt Wilhelm von Ryckel so: "Es gibt dort (in Lobberich) gewisse Leute der hl. Odrada, von denen für jeden 4 Kölnische Denare jährlich, 12 Kölnische Denare im Todesfall und ebenfalls 4 Kölnische Denare bei Erlangung der Heiratserlaubnis gezahlt werden". Möglicherweise handelt es sich hierbei um Wachszinnige; das sind kirchliche Schutzhörige, die neben dem üblichen Wachszins später vielfach auch Abgaben beim Ehekonsens und Sterbefall leisteten.
Odrada war die Heilige, die, wenn man ihrer um 1300 verfassten Lebensbeschreibung Glauben schenken darf, um die Mitte des 12. Jahrhunderts von Graf Otto II. von Duras in Alem hatte begraben lassen; zu ihrer Ehre gründete er dort ein Kanonikerstift, das er, wie andere Quellen bestätigen, reicht dotierte. Es könnte also sein, dass auch die Kirchen in Lobberich und Grefrath sowie die "Leute der hl. Odrada" ursprünglich Duras'scher Besitz waren. Auf welche Weise die Grafen von Duras zu diesem Besitz gekommen sind, wissen wir heute nicht. Vage angedeutet sind in den Quellen für das 12. Jahrhundert Beziehungen zwischen den Häusern Duras, Loos und Krickenbeck. Ob sie ein Fingerzeig für verwandtschaftliche Beziehungen sind, bleibt derzeit ungeklärt.
zur Verwandtschafts-Frage:
Verwandtschaftliche Beziehungen waren möglicherweise auch der Grund
dafür, dass die Grafen von Maubach in Lobberich und Grefrath
Fuß fassten:
Gerhard I. Flamens (* spätestens um 985, †
nach 1033), vermutlich zur Familie des Grafen Arnold von Valecijn/Velenciennes
gehörig. Verwandter der Herren von Antoing bei Doornick/Tournai auf dem
rechten Ufer der Schelde. Bruder des Rutger, des Stammvaters der Grafen von Kleve
(1368 im Mannesstamm erloschen). Im Jahre 1021 durch Kaiser Heinrich II. mit
Wassenberg ausgestattet. Nach einer Vermutung seitens von Boeren war
Gerhard mit einer namentlich nicht bekannten Tochter des Pfalzgrafen Hermann
Pusillus von Nieder-Lothringen verheiratet. J. M. van Witner hält eine
namentlich nicht bekannte Tochter des Grafen Gottfried von Verdun/Wirten und der
Mathilde von Billung für die mögliche Ehefrau.
Gerhard II. von Wassenberg (* um 1010, † 1082),
Graf Gerhardus Flamens, 1053 Graf in der Betau (Betuwe) und im Teisterbant, 1057
Graf im Ruhrgau, 1067 Graf im Hattuariergau. Ehefrau unbekannt J. M. van Winter
geht aufgrund der ungewöhnlich langen Lebensspanne von zwei Personen aus.
Der Erste (Gerhard II a) wäre mit einer unbekannten Tochter des Grafen
Theoderich/Dirk von Hamaland verheiratet gewesen, einer Urenkelin des Stifters
des Klosters Elten. Die Ehefrau des zweiten (Gerhard II b) sei
möglicherweise die Tochter des Grafen Heinrich I. von Löwen gewesen,
Bruder des Stammvaters der Herzöge von Brabant. Nach dieser These wäre
Bischof Wilhelm von Utrecht (1054-1076) ein Bruder von
Gerhard III. Flamens.
Heinrich von Wassenberg (*um 1035, † 4.12. vor
1085) (1082 bei der Schenkung der Abtei St. Hubert erwähnt. Nach der
Tradition verheiratet mit Adelheid von Geldern
(† 1083), Tochter des Vogtes Wichard III. von
Geldern aus dem Hause der Herren von Pont.
Gerhard III. von Wassenberg (Gerhard I. von Geldern) (*
um 1060, † vor dem 8. März um 1129) (1085 Graf von Wassenberg, 1096
erstmals als Graf von Geldern erwähnt. Landgraf 1096). Urururgroßvater
von Otto II. von Geldern. Nach alternativer Auffassung ist Gerhard der Sohn von
Dietrich I. Flamens
Heinrich Krieckenbeck (* nach 1063, † 1138)
(1096–1118: Graf von Krickenbeck, früher verwechselt mit Heinrich von
Kessel, dem Stammvater der Grafen von Kessel)
- Reiner Graf von Krieckenbeck-Millendonk (* um 1110; † nach 1164, urkundlich erwähnt 1164)
- Alveradis von Krickenbeck (* um 1155; † nach 1220, urkundlich erwähnt zwischen 1173 und 1220), verheiratet mit Friedrich von Berg-Altena
- Graf Adolf I. von der Mark, verheiratet mit Irmgard von Geldern, Tochter von Otto I. von Geldern, dem Großvater Ottos II. von Geldern.
Wie wir aus vorstehender Genealogie ersehen ist die Mutter von Graf Adolf
I. von Altena und von der Mark (identisch mit Graf Adolf von Berg)
Sohn der Eheleute Graf Frederik I. von Altena und Alverardis von
Krieckenbeck-Millendonk, eine Tochter des Grafen Rainer von
Krieckenbeck. Der Anspruch auf den halben Zehnten in Lobberich und Grefrath
des Grafen Adolf von Berg dürfte somit nicht
"willkürlich" sein, sondern vermutlich erbrechtlich begründet.
Schließlich ist ihm 1243 in den mit dem Grafen von Geldern abgeschlossenen
Kaufverträgen (3. März 1243) ausdrücklich gesagt worden, dass die
Herrschaft Krickenbeck ihm erbrechtlich (über seine Mutter)
zugefallen. Dies dürfte dann auch auf die Lobbericher und Grefrather Zehnten
zutreffen, die vermutlich zum ehemaligen Herrschafts- und Besitzkomplex der
Krickenbecker gehörten.
Darüber hinaus sind die Grafen von Berg, Altena, Saffenberg, Nörvenich und Maubach insofern verwandt, als dass alle von Adolf II. Graf im Keldachgau abstammen. Graf Adolf II. hatte zwei Söhne: Graf Adolf I von Berg und Graf Hermann IV. von Saffenberg und Nörvenich. Während Alverardis von Maubach von Hermann IV. abstammt, kommt Adolf von Berg aus der von-Berg-Linie). Ob dies ausreicht, die Vermutung von "Dohms", zu festigen, dass der Lobbericher und Grefrather Besitz als Mitgift einer in ihrer Familie verheirateten Krickenbeckerin zugefallen ist, mag dem Leser überlassen bleiben.
In der kirchengeschichtlichen Entwicklung Lobberichs gewissermaßen die für lange Zeit letzte bedeutsame Etappe bildete die Prämonstratenserabtei Knechtsteden, die 1221 von Alverardis von Maubach das "ius patronatus" erhalten hatte. Mit diesem Terminus ist das rechtliche Verhältnis zwischen Abtei und Pfarrei in der Weise umrissen, dass dem Abt zwar die Präsentation, das Recht auf Vorschlag des Pfarrkandidaten, zustand, dessen Investitur, die Einsetzung in das Pfarramt, aber durch den Bischof bzw. in dessen Vertretung durch den zuständigen Archidiakon vorzunehmen war.
Als erste politisch, rechtlich und wirtschaftlich fassbare Kraft sind, wie sich für Lobberich allerdings erst aus späteren Zeugnissen erschließen lässt, die Herren von Krickenbeck anzusehen.
Die erste umfassende Liste, aus der hervorgeht, was zum "Land Krickenbeck" gehörte, datiert aus dem Jahre 1369. Danach bildeten Viersen, Grefrath, Lobberich, Wankum, Hinsbeck, Herongen, Leuth und die Stadt Venlo das "alinge lande van Krykenbeke". Die Amtsrechnung des Amtmanns von Krickenbeck bestätigt den Befund, die Benennung der einzelnen Distrikte, in denen er Strafgelder einzunehmen pflegte, läss jedoch wichtige Unterscheidungen erkennen. Zum einen nämlich spricht er vom "Amt zu Venlo", zum anderen von "Viersen" und zum dritten vom "Land von Krickenbeck". Diese Unterscheidung ist in der Titulatur der Amtsrechnung bis 1387 ebenfalls nachzuweisen, das heißt Venlo und Viersen gehörten nicht zum Land Krickenbeck, alle drei Komplexe aber bildeten das "Amt Krickenbeck". "Land" bezeichnet im Falle Krickenbeck also nicht den engeren Hoheitsbereich des Grafen respektive Herzogs von Geldern plus die durch Lehensbande verbundenen Herrschaftsbereiche, sondern nur einen Gebietskomplex, in dem der Landesherr die Herrschaft über Land und Leute besaß. Man kann vermuten, dass dieses mit "Land Krickenbeck" bezeichnete Gebiet identisch ist mit dem 1243 durch den Grafen von Geldern angekauften Komplex.
Was nun unter dem engeren Kernbereich des Landes Krickenbeck verstanden wurde, sagt uns die Rechnung des Rentmeisters Arnt van Loon aus den Jahren 1406/1407; im lande van Crieckenbeic lägen sechs dorpen, wo sechs Boten arbeiteten. Dies sind die Orte, die in derselben Rechnung im Zusammenhang genannt werden, nämlich Herongen, Wankum, Grefrath, Hinsbeck, Lobberich und Leuth.
Die Gerichtsverfassung des Amtes Krickenbeck entspricht im großen und ganzen der vorgenannten Dreiteilung. Das Gericht der Stadt Venlo ist seit 1269 nachweisbar. Vorsitzender dieses Venloer Schöffengerichts war eine "Richter" genannte Person, di seit dem 15. Jahrhundert auch den Titel "Schultheiß" führen konnte.
Neben den Gerichten in den sechs Dörfern des Landes Krickenbeck gab es noch das Gericht auf dem Geer, das gewöhnlich unter freiem Himmel in een rauwe Cuyl, gegraven in't midde van een woeste heyde, nördlich von Hinsbeck, stattfand. Die hier tätigen Landschöffen stammten aus den sechs Dörfern, die jeweils ein Kirchspiel bildeten. Den Vorsitz im Landgericht auf dem Geer hatt ein Landschultheiß.
Ausdrücklich bezeugt als Inhaber größerer - vor allem kirchlicher Rechte und Besitzungen sind die nordbrabantische Propstei Alem sowie die Grafen von Maubach, Berg, Saffenberg und Nörvenich. Ob und inwieweit sich die Stellung dieser von den Krickenbeckern herleiten lässt, ist aufgrund des derzeitigen Wissensstandes wahrscheinlich - letztlich aber noch zu beweisen.
Wesentliche, auch für die Zukunft Lobberichs bedeutsame Entscheidungen fielen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts: 1221 übertrug Alverardis von Maubach der Abtei Knechtsteden den Patronat der Pfarrei Lobberich, den diese bis zu ihrer Aufhebung im Jahre 1802 innehatte; am 3. März 1243 verkaufen Adolf von Berg und seine Söhne den Grafen und späteren Herzögen von Geldern die ihm durch Erbgang von dem Herrn von Krickenbeck (hereditario iore a domino de Crikenbeke) zugefallene Herrschaft Krickenbeck, womit ebenfalls für Jahrhunderte, wenn nicht bis heute die staatliche Zugehörigkeit Lobberichs festgelegt und damit das politische Schicksal des Ortes nachhaltig bestimmt war.
In der heimatgeschichtlichen Literatur ist dies bestritten worden (Finken, Lobberich, S. 5), unterliegt aber keinem Zweifel; denn in dem Wirtschaftsbuch des Abten Wilhelm von St. Trond findet sich am Schluss der Ausführungen über Lobberich und Grefrath folgender Eintrag (in Übersetzung): "Vermerkt werden muss, dass der Graf Adolf von Berg einstens dort die weltliche Herrschaft (dominum temporale) innehatte und durch verschiedenes Unrecht, das er der Kirche von Alem zufügte, Propst und Kanoniker von Alem dazu zwang, ihm die halben Zehnten zu Grefrath und Lobberich auf Zeit zu verpachten. Jener Graf aber verkaufte später das Land (terra), das er dort besaß, samt dem Recht, das er an jenen Zehnten hatte, dem Grafen von Geldern, und somit hält dieser die Zehnten auf höchst unrechte Weise in Beschlag."
Aus dieser Notiz interessiert uns vorläufig nur die ausdrückliche Bestätigung für das dominum temporale des Grafen von der Mark in Grefrath und Lobberich. In einer Zeugenurkunde über die Patronatsverhältnisse zu Leuth von 1275 wird der Graf von der Mark unmissverständlich als dominus de Crikenbeke bezeichnet (Heinrichs, Leuth S. 374)
Lobberich unter Geldern, Jülich und Burgund
Autofahrer, die heutzutage zu Tausenden die A 61 zwischen Breyell und dem Grenzübergang Schwanenhaus fahren, vergegenwärtigen sich wohl nur in den seltensten Fällen, dass sie dort zum Teil in etwa eine Linie nachfahren, die für rund ein halbes Jahrtausend Grenze war zwischen der Graftschaft bzw. dem späteren Herzogtum Geldern und der Grafschaft bzw. dem ebenfals späteren Herzogtum Jülich. Links passieren die in Richtung Venlo Fahrenden bei der Abfahrt Brüggen das alte Rittergut Altenhof auf jülicher Seite, dem gleichsam auf geldrischer Seite das heute leider unansehnliche Gut Baerlo entsprach.
Die für lange Zeit endgültige Grenze zwischen Geldern und Jülich entwickelte sich mit der Festigung der territorialen Gebilde in diesem Bereich des Niederrheins. Nachdem die Dynasten von Krickenbeck, die im 12. Jahrhundert in den Quellen erscheinen und sich wohl anschickten, eine eigene Landesherrschaft vom heute längst verschwundenen "Alt-Krickenbeck" (An der Nette, nahe der Leuther Mühle) aus zu begründen, nachdem also diese damals zu den bedeutendsten niederrheinischen Grafengeschlechtern gehörenden Herren ausstarben, hatte bis 1243 der Graf von Berg das Gebiet inne, das man sich etwa im Umfang des späteren Amtes Krickenbeck vorstellen darf.
Graf Adolf von Berg (Adolf I. von der Mark) und seine
Söhne verkaufen, wie bereits gesagt, die Herrschaft Krickenbeck
(und andere linksrheinische Besitzungen - Allode und Lehen; seine allodia
sive geoda, darunter auch die bona de Crikenbekke, die er von den Herren von
Krickenbeck geerbt hatte) am 3. März 1243 endgültig an den Grafen
Otto II. von Geldern. Dabei war Gelderns Herrschaft in diesem Raum danach, wie
bereits "Dohms" dies aufgezeigt hat, nicht unmittelbar landesherrlichen
Grundbesitz gestützt, sondern auf die Vasallität zahlreicher Ritter und
Ministerialenfamilien. Dass zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Burg existierte, legt
eine Urkunde vom Juni 1251 nahe, nach der Graf Otto seinen Besitz
Deversdunch in der Pfarrei Grefrath gegen eine area in
Krickenbeck mit dem Kölner Erzbischof tauschte, wo zuvor eine Burg
(castrum) gestanden hatte, um hier ein Kloster zu gründen.
Unter Otto II. (*um 1215, + 10.1.1271) Graf von Geldern 1129 - 10.1.1271 wurden die entscheidenden Schritte auf dem Wege vom dynastischen Patrimonium zum Territorium, van heerlijkheid tot landsheelijkheid (Alberts, Bourgondische bezetting), getan (Gustav Müller; Die Entwicklung der Landeshoheit in Geldern bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts).
(Erste Ehe vor dem 24.11.1240 Margareta von Kleve (+10.9.1251, begraven im
Kloster Graefenthal), Tochter von Graf Dietrich V. von Kleve und der Mechtild von
Dinslaken, zweite Ehe 1253 mit Philippa de Dammartin (+14.4.1277/81,
begraben im Kloster Graefenthal), Tochter von Simon de Dammartin (+1239), Graf
von Ponthieu und der Marie von Ponthieu-Aumale. Philippas Schwester Johanna
heiratete König Ferdinand II. den Heiligen von Kastilien und wurde
die Stiefmutter des römisch-deutschen Kaisers Alfons X. von
Kastilien.)
Zeichnung des Klosters Gräfenthal
von Jan de Beijer (1758)
Schon während seiner Minderjährigkeit schlugen die Regenten jene Pflöcke ein, die das werdende Territorium stabilisierten und auch in Zukunft neben der Dynastie die stärksten Kräfte für seinen Zusammenhalt und seine Identität bilden sollten: die Städte. In einem großen "Modernisierungs-Schub" fügte sich Geldern seit den 30er Jahren des 13. Jahrhunderts in die Stadtgründungswelle der Niederrheinregion ein.
Der sich ausbildenden Städtelandschaft fügte Otto II. nach Harderwijk, Arnhem, Emmerich, Lochem und Doesburg noch Roermond, Nieuwstad und Goch hinzu. Das "Glanzstück" Nijmwegen, das Otto II. 1247 als Reichspfandschaft erwarb und das mit mehr als 10.000 Einwohnern die einzige "Großstadt" Gelderns im Mittelalter bleiben sollte.
Der Erwerb Nijmegens war das Resultat einer stärkeren Zuwendung zum Reich und eines bewussten Einrückens in die Einfluss- und Interessensphäre des Erzbischof von Köln. Als dessen Gefolgsmann - Erzbischof war damals Konrad von Hochstaden (1238-1261) - ließ Graf Otto II. sich in den Streit zwischen dem Papst und dem Stauferkaiser Friedrich II. verwickeln, stand als potenzieller Gegenkönig von Erzbischofs Gnaden kurzfristig selbst zur Diskussion und reihte sich dann in die Anhängerschaft des Königs Wilhelm von Holland (1247-1256) ein. Dieser verpfändete ihm zur Belohnung Pfalz und Stadt Nijmegen mit dem zugehörigen "Reich", das Otto II. zuvor als "ergebener Diener der römischen Kirche" , d. h. als antistaufischer Parteigänger, gewaltsam erobert hatte. Der Erwerb und die - gegen spätere Rückforderungen von königlicher Seite - erfolgreiche Behauptung Nijmegens stellten nicht nur eine beträchtliche Vermehrung an Macht, Besitz und Einkünften dar: Sie verkleinerten auch die Lücke, die bisher zwischen den gräflichen Herrschaftsgebieten in der Diözese Utrecht und denen in den Diözesen Köln und Lüttich geklafft hatte, ohne sie freilich ganz zu schließen. Jedenfalls war man dem Typus eines territorium clausum, eines räumlich geschlossenen und zusammenhängenden Landes, erheblich näher gekommen. Seiner vornehmlich südwärts orientierten politischen Interessenrichtung entsprechend gelangen dem Grafen Otto II. in der Niers- und Maasgegend bemerkenswerte Land- und Machtzuwächse: Born - an der Maas bei Sittard - (1234), Krickenbeck (1243), Linne als Ausgangspunkt des späteren Amtes Montfort (1258). Seine Einordnung in den von Erzbischof Konrad inaugurierten großen niederrheinisch-niederländischen Landfrieden von 1259 (neben Kleve, Jülich, Utrecht, Berg, Stadt Köln) kann als eindrucksvolles Zeugnis dafür gelten, dass er sich mit einer von kölnischer Seite vertretenen Reichsauffassung solidarisierte, die der fürstlichen Gewalt wie dem Nordwesten ein größeres Gewicht gegenüber der königlichen Prärogative und der Südzentrierung geben wollte.
Die Entwicklungen in Kurköln fesselten auch nach Erzbischof Konrads Tod (1261) Ottos Aufmerksamkeit; nur wechselte er jetzt auf die anti-erzbischöfliche Seite und verband sich mit jenen territorialen Kräften, die ein politisches Übergewicht des Kölner Erzbischofs in der Region eindämmen wollten. Sein Wechsel auf die stadtkölnische Seite im Konflikt zwischen der Stadt und Erzbischof Engelbert II. von Heinsberg-Valkenburg (Nachfolger von Erzbischof Konrad) hat gewiss auch etwas mit den wirtschaftlichen Interessen und Verbindungen seiner eigenen Städte, mehr aber noch mit den Vorteilen zu tun, die er von einer größeren Eigenständigkeit gegenüber einem tatsächlichen oder prätendierten regionalen Hegemon erwartete. Die gegen Ende seiner Regierung erworbene Macht und Reputation erlaubte es Otto II. in den letzten Jahren seiner Regierung, maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung der Bischofsstühle in Utrecht und Lüttich zu gewinnen.
Dass er auch Lüttich im Blick hatte, wo er seinen Bruder Heinrich - wenigstens für einige Zeit - platzieren konnte, unterstreicht noch einmal das Interesse, das er den Entwicklungen im Süden und im südlichen Vorfeld seines Herrschaftsgebietes zuwandte - jenes Herrschaftsgebiet, das er wechselweise als terra nostra und als mea comita bezeichnete. Dort hat er um 1250 die weibliche Zisterze Graefenthal gestiftet, Grablege und Familienkloster, ebenso Zeichen eines ausgeprägten, auf die eigene Nachkommenschaft zielende dynastischen Kontinuitätsdenkens wie die Zusicherung der weiblichen Nachfolge in den gräflichen Reichslehen, die er sich 1248 von König Wilhelm hatte geben lassen.
Grabdenkmal Otto II. im
Kloster Graefenthal
Im Jahre 1257 werden in einer Urkunde die Rechte der Probstei Alem an den Kirchen Grefrath und Lobberich aufgezeichnet:
"... inde vadit Lotbruch et venit ibi in die 11.000 virgium (21. Oktober) et recipit ibi hospitium a nunciis comitis Gelrensis in ser et man cum 5 equis; qui etiam dant nomine comitits Gelrensis preposito 18 solidos Colonienses de medietate decime de Lotbruch, quam idem comes tenet ad pactum a nobis. Item investitus Lotbruch solvit preosito 5 solidos Colonienses de ecclesia sua, que etiam est filia ecclesie de Aleym. Item recipit prepositus 2 solidos Colonienses de censu capitis. Sun etiam qidam hominess beate Olrade ibidem, quorum quilibet solvit annuatim 4 denarios Colonienses et post mortem 12 denarios Colonienses et pro licentia contrahendi matrimonium 12 denarios Colonienses similiter. ......."
Spätestens ab 1265 sit in den Quellen die Gliederung des Landes in einzelne Ämter zu verfolgen. Die Grafschaft Geldern war im Laufe der Zeit aus einzelnen Ämtern zusammengesetzt worden. In der Regel waren die gräflichen Städte die Keimzellen und Zentren zur Entwicklung der Amtsverfassung (Amtsbezirke der Stadtschöffen), nur ausnahmweise waren es Burgen.
Otto II. Sohn, Graf Reinald I., der in Geldern länger als ein halbes Jahrhundert (1271-1326) herrschte - wenngleich nicht regierte -, setzte zunächst die nach Süden orientierte Politik seines Vaters fort, vermutlich aber weniger aus Kalkül als vielmehr aufgrund eines dynastischen Zufalls, der seine Frau Irmgard von Limburg 1280 zur Erbin dieses Herzogtums machte, mit dem sie 1282 sogar von König Rudolf belehnt wurde, der ihrem Mann für den Fall ihres vorzeitigen Todes ein lebenslanges Nießbrauchrecht daran einräumte.
König Rudolf I. gestattet Reinald I. die Münzprägung von Denaren (Sterlingen) in der Münzstätte zu Arnheim.
Nach dem Tod des letzten Limburger Herzogs (Walram IV.) stritten sich drei erbberechtigte Parteien um die Herrschaft. Da er ohne männliche Nachfolgen starb, fiel die Herrschaft an seine Tochter Irmgard, die mit Reinald I. verheiratet war. Sie erhielt 1282 von König Rudolf von Habsburg zu Lehen. Da sie die Herrschaft als Frau nicht selbst ausüben konnte, wurde ihr Ehemann Herzog von Limburg.
Mit dem Erbfall war Reinald I. somit ein zweites "Land" zugefallen; er nannte sich seitdem comes Gelrie et dux Limburgensis und ließ sich durch einen Drosten von Geldern und einen Drosten von Limburg vertreten. 1279 hat er zudem noch Teile eines dritten Landes erworben, nämlich die Grafschaft Kessel links der Maas.
Reinald I., der nicht zu Unrecht den Beinamen "der
Streibare" trug, hatte sich von König Rudolf zusichern lassen,
dass in dem Fall, dass Irmgard vor ihm sterben sollte, er dennoch bis zu
seinem Lebensende die Herrschaft über Limburg behalten solle. Dieser
Fall trat dann 1283 tatsächlich ein. Doch entgegen der königlichen
Anordnung machten weitere Erbberechtigte ihre Ansprüche geltend.
Dies alles hing wie ein schweres Gewicht an der Grafschaft Geldern, absorbierte
die Aufmerksamkeit des Grafen und engte seine Handlungsspielräume ein. Das
erwies sich bald, als nach dem kinderlosen Tod seiner Frau im Juni 1283 der
sogenannte Limburger Erbfolgestreit (1283 - 1288) ausbrach, in dem
er sein Nießbrauchrecht in ein Erbrecht umzuwandeln und kriegerisch
durchzusetzen suchte.
Dazu fand er Anlehnung beim Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg, der das Haupt einer
rheinisch-westfälischen Magnatenpartei war, der eine andere Koalition unter
brabantischer Führung gegenüberstand. Die Konfrontation eskalierte
über ihren Anlass hinaus und stellte die Frage nach einer kurkölnischen
oder brabantischen Führungsrolle im Nordwesten des Reiches zur Entscheidung.
Diese fiel in der Schlacht bei Worringen 1288 und riss mit dem unterlegenen
Erzbischof auch seinen Verbündeten, Graf Reinald I. von Geldern, in
die Katastrophe. Limburg ging verloren. Geldern wurde unter flandrische
Verwaltung gestellt, um Rainald I. Schwiegervater, Graf Guido
von Flandern, dessen Tochter Margaretha (Cousine ersten
Grades des späteren Kaisers Heinrich VII.) er im Juli 1286 geheiratet
hatte, wegen der enormen Geldsumme sicherzustellen, die dieser für seine
Auslöse aus brabantischer Gefangenschaft aufgebracht hatte.
Im Frieden von Paris erhält Reinald I. die von Brabant eroberte Bommelerwaard und Tielerwaard zurück. Er muss aber auf seine Rechte an dem Herzogtum und Land Limburg, auf Duisburg, Wassenberg, Sprimont, Rolduc, Herzogenrath und Herve verzichten.
Diese Zeit der flandrischen Herrschaft war alles in allem für die Grafschaft Geldern ein Segen insofern, als sie maßgeblich zum Aufbau einer modernen und effektiven Territorialverwaltung beigetragen hat. Die flandrische Regierung scheint auch die Ausbildung eines geldrischen Landesbewusstseins und Identitätsgefühls gefördert, wenn nicht gar erst geweckt zu haben. Ein Signal dafür ist die 1293 bekundete Bereitschaft von Ritterschaft, Städten und Einwohnern des Landes Geldern, eine allgemeine Landsteuer zur Tilgung der Schuldenlast zu bezahlen.
1295 erhält das Herzogtum Geldern das königliche Privileg der Garantie einer etwaigen weiblichen Erbfolge (Kunkelehen).
1294/95 gibt es den ersten sicheren Nachweis für eine Burg Krickenbeck. In der geldrischen Landesrechnung wird die Burg erwähnt und auch verschiedene Burgbeamte (claviger, capellanus castri) werden genannt; dabei weisen die angeführten (Reparatur)Bauten die Burg als Landesburg des Grafen aus. Gleichgültig, wann genau diese Burg gegründet worden ist, der Graf von Geldern hatte ihr eine besondere Rolle beim Ausbau seiner Landesherrschaft im Raum Krickenbeck zugedacht. Offensichtlich sollte die Burg beziehungsweise die in ihrem Schatten entstandene Burgsiedlung Ausgangspunkt für eine Stadt und Mittelpunkt eines landesherrlichen Amtes werden. Inwieweit die Burgsiedlung bis um 1300 städtisches Gepräge ausgebildet haben könnte, ist zwar nicht bekannt, der Grad der städtischen Entwicklung dürfte jedoch nicht weit fortgeschritten sein. 1312 jedenfalls wollte Graf Reinald dem Orte die angeblich bereits früher verliehenen städtischen Rechte und Freiheiten erneuern, jedoch blieb es allein bei der Absicht, un in späterer Zeit hören wir nichts mehr von einer Stadt Krickenbeck. Dass man für die potentielle Stadt Krickenbeck aber bereits ein Terrain abgesteckt beziehungsweise vorgesehen hatte, ist aus einer Urkunde von 1357 zu erschließen, mit der Eduard von Geldern dem Ritter Heinrich von Krickenbeck das hohe und niedere Gericht zu Neukrickenbeck mit der Burg (huyse) und dem Zubehör übertrug. Dass Heinrich van Krickenbeck hier bereits früher wohnte, ist schon aus einer anderen Urkunde zu erfahren, von dem Hochgerichtsbezirk hören wir jedoch zuerst in der Urkunde von 1357.
Die Frage, welche Bedeutung der Burg für die Verwaltung des Amtes Krickenbeck zukam, ist schnell zu beantworten: 1318 war sie noch mit Sicherheit, 1331 vielleicht noch, spätestens 1357 aber keinesfalls mehr geldrische Landesburg. Damit war die Burg Krickenbeck natürlich auch nicht mehr in der Lage, administrativer, wirtschaftlicher oder auch nur ideller Mittelpunkt des Amtes zu sein. Wie es scheint, stand die Burg dem Grafen von Geldern noch nicht einmal als Offenhaus zur Verfügung.
"Ursprünglich hatte Reinald I. gedacht, auch in Krickenbeck eine Stadt zu gründen. Dieses scheiterte aber, denn die Entwicklung von Venlo als überregional bedeutender Maashafen war bereits um 1300 so weit fortgeschritten, dass eine nur sechs Kilometer entfernte Neugründung einer Stadt keine Chance hatte, irgendeinen Erfolg für sich verbuchen zu können. Die Konsequenz aus dieser Entwicklung war, dass der Herzog um die Mitte des 14. Jahrhunderts Krickenbeck sogar als Landesburg aufgabe und diese in den Besitz anderer weltlicher Edelleute kam. (Frankewitz, Krickenbeck, S. 42-44) Venlo wird 1343 von Reinald II. zur Stadt erhoben.
Um 1300 ist das Herzogtum Geldern mit rund 6.000 qkm der größte weltliche Machtbereich der Niederrheinlande. Es kontrolliert auf bedeutende Strecken zugleich die Maas, die Waal, den Lek und die geldrische Ijssel. Der Anteil der Einkünfte aus dem Zollregal beläuft sich auf ca. 70%.
Graf Reinald I. war eine merkwürdige Herrscherpersönlichkeit voller Selbstgefühl und überspannter Projekte, in denen die Zeitgenossen und die meisten Historiker heute Ausgeburten einer geistigen Verwirrung, andere wiederum Manifestationen einer Politik sehen, die eine religiös überhöhte und motivierte Zentralisierung und Hierarchisierung des Herrschaftsaufbaus zum Ziel hatte.
Das Urteil wird man wohl den betroffenen Zeitgenossen überlassen müssen, allen voran dem Erbprinzen Reinald II. (der Rote); dieser jedensfalls erkannte seinem Vater 1316 die Regierungsfähigkeit ab und nahm die Zügel selbst in die Hand. Es kam zu ersten jener Konflikte in der Herrscherfamilie, die für die Geschichte des Gelderlandes so charakteristisch werden sollten. Jetzt schon wurden später immer wieder zu beobachtende Verhaltensmuster und Parteienstrukturen vorgeprägt. Während die meisten Untertanen unter dem Vortritt Nijmegens dem jungen Grafensohn anhingen, hielten Arnheim und die Veluwe an Reinald I. fest, dort hatte er sich zuvor, nachdem sein limburgisches Abenteuer zu Ende war, am liebsten und häufigsten aufgehalten. Die Auseinandersetzung in der Dynastenfamilie ließ 1318 zum ersten Mal das Bestreben der späteren Landstände - hier noch als Vasallen, Dienstleute und Stadtschöffen, und zwar landschaftlich gegliedert, auftreten - auf eine Mitbeteiligung an der Landesregierung in Erscheinung treten. Mit der Gefangennahme seines Vaters im Jahre 1318 sorgte Reinald II. dann für eindeutige Verhältnisse.
Am 3. September 1318 überwinden 51 Vertreter der Ritterschaft und 20 Städte ihre internen Meinungsverschiedenheiten und übernehmen in bemerkenswerter Geschlossenheit unter Federführung der geldrischen Städte die gesamte Kontrolle über die Regierung des Landes. Weder Graf Reinald, seine Frau, noch ihr Sohn dürfen Schulden machen oder Teile des Landes verkaufen. Reinald II. wird Regent des Landes unter dem Titel "Rainald, Sohn des Grafen von Geldern" nachdem die Stände Reinald I. wegen seiner Verschwendung für geisteskrank erklärt haben (Spätwirkung der Kopfverletzung aus der Schlacht von Worringen 1288)
Die Regierung Reinald II. stellt wahrscheinlich den Höhepunkt der mittelalterlichen Geschichte Gelderns dar.
Ein eindrucksvolles Zeugnis geldrischer Besitz- und Machtstellung in Lobberich stellt das älteste, 1326 angelegte und später fortgeführte geldrische Lehnsregister dar. Darin werden für eben jenes Jahr und damit als älteste Lobbericher (Lehns-)Güter Hof Bocholtz, Hof Broich, Hof "Gripenthove" (später Sittard) und das Gut Sassenfeld genannt. Der im Siedlungskern "Lobberich" am Rande der Netteniederung gelegene zentrale Hof Ingenhoven, der sich ebenso wie Hof Bocholtz im Besitz des Geschlechts von Bocholtz befand, ist in jenem Register erstmals 1403 erwähnt, also vermutlich jünger als die anderen genannten Höfe.
Das Geschlecht von Bocholtz hat - was die weitere Entwicklung angeht - einen Großteil der wichtigen Lehns- und anderen Güter Lobberichs in seinen Besitz gebracht; so auch die Katmühle und vermutlich den im Zusammenhang mit dieser entstandenen südlichen Hofverband. In gewisser Weise hatten die von Bocholtz damit den Ort wirtschaftsorganisatorisch und geographisch - überspitzt ausgedrückt - in seine Kontrolle gebracht.
"Bocholtz" wird nach Fahne zum ersten Mal im Jahre 1096
erwähnt (L. Ph. C. van den Bergh, Handboeck der Middel-Nederlandsche
Geographie naar de Bronnenbewerke, Leiden, 1852) Seine Burg und Gehöfte
wurden, soweit die Nachrichten zurückreichen, stets von der Familie von
Bocholtz besessen. Der Rittersitz "Ingenhoven" gehörte wohl
ursprünglich ebenfalls der Familie von Bocholtz.
Otto von Wickrath schenkt im Jahre 1240 dem Kloster Schillingskapellen
(Prämonstratenserinnen-Kloster von 1197 bis 1450 - heute in
Swisttal-Dünstekoven) 60 Morgen Land. Unter den 18 Zeugen dieses Rechtsaktes
ist ein Henricus de Bocholte, möglicherweise der erste Name aus der
Familie der von Bocholtz. Mit größerer Sicherheit lässt
sich ein zweiter Heinrich zuordnen, der Stiftsherr zu Utrecht und im
Jahre 1283 verstorben ist. Nach Fahne war auf seinem Grabmal, das in der
Petri-Kirche zu Utrecht vorhanden war, drei Leopardenköpfe zu sehen, ein
für die hiesigen Bocholtz charakteristisches heraldisches Merkmal.
Die bekannteste Genealogie ist nach Johann Finken folgende:
Godfrid (Gottfried) I. von Bocholtz; sein Sohn ist
Godfrid (Gottfried) II. von und zu Bocholtz; dessen Sohn ist
Godfrid (Gottfried) III. von und zu Bocholtz;
Godfrid (Gottfried) IV. von und zu Bocholtz, Hove Broeck, Breuckels,
Wilre
(wird 1326 vom Grafen von Geldern (Reinald II.) mit den
Höfen zu Lobberich (Brockerhof und Breuckelshof) und Bocholtz belehnt und
soll nach dem Stammbaum eine Tochter des Henrich Roest von Krickenbeck
zur Frau gehabt haben; gleichzeitig mit ihm lebte Johann von Bocholtz, der am 25.
März 1318 als Vasall und Bürge des Grafen Theoderich von Cleve
auftritt.)
Gerhard I. von Bocholtz (Sohn von Godfrid IV.)
Die Stammtafel nennt ihn Ritter; (er nimmt angeblich Alix die Tochter
seines Bruders, Erbin zu Bocholtz, Hove, Horst und Krickenbeck zur Frau, was
allerdings unglaubwürdig erscheint.)
Gerhard I. starb am 4.7.1359 auf St. Ulrich und wurde nach der Stammtafel der
Familie in der Kirch zu Lobberich begraben. Von ihm könnte also der
Grabstein mit allen Verzierungen un dem Bocholtzer Wappen herrühren, der
sich noch, wenn auch nur in schwachen Umrissen erkennbar, unter dem Turm der
Alten Kirche vorfindet.
Gerhard I. hinterließ 6 Kinder:
1. Hermann
der älteste Sohn, welcher in der Teilung mit seinem
Bruder die Häuser Ingenhoven, Broek und die Güter in Hinsbeck erhielt
und Stammvater der Linie zu Ingenhoven (Hove), Horst, Tongerlo, Broeck in
Kurland, Braunschweig und der allein noch lebenden Linien in Westfalen und
Preußen wurde; er heiratete Adelheid von Bellinghausen und in
zweiter Ehe Katharina von Wachtendonk.
2. Winand
Stammvater
der Linie zu Bocholtz, Busch und Waldniel; er heiratete Adriana von
Byland
3. Heinrich
er besaß Wilre und starb ehelos
4. Gerhard
Droste zu Brüggen; er heiratete Elisabeth von
Hucking, die Ehe blieb kinderlos
5. Dina
starb ehelos
6. Adelheid
heiratete Peter von Broichhusen zu
Gribbenvorst
Winand von und zu Bocholtz (2. Sohn von Gerhard I.)
erhielt in der
Teilung mit seinen Brüdern am 24. Juni 1360 das Haus Bocholtz zu Lobberich
und heiratete Adriana von Byland; er starb von 1394
Auszug aus dem Missale der Pfarrkirche zu Lobberich:
"Für den Grafen von Geldern ist jährlich am Samstag in der Oktav von Pfingsten eine Memorie mit Totenmesse zu halten. Am folgenden Montag ist dann eine Totenmesse für seine Eltern und Vorfahren zu halten, namentlich für den Grafen Otto und seine Frau, Graf Reinald von Geldern und seine Frau Margareta, für den zweiten Reinald und seine Frau Sophia, Gräfin von Geldern." Auszug erstellt von Frater Matthias Mehler aus Süchteln, Kanoniker zu Knechtsteden und Pfarrer zu Lobberich,
Ebenfalls im Jahre 1326 wurde Wilhelm von Krickenbeck durch den Herzog von Geldern mit Schloss Krickenbeck belehnt.
Am 30. August 1328 erklären sich der Abt von Knechtsteden, Johannes, und das ganze Convent für verpflichtet, für die namentlich angegebenen Personen jährlich ein Anniversar (jährlich wiederkehrende Gedächtnisfeier für einen Toten) zu halten, weil Reinald (Reinald I.), Graf von Geldern, und seine Gemahlin Margareta ihnen die Kirche von Lobberich verliehen und deren Sohn Reinald (Reinald II.) dies bestätigt hat.
In einer Urkunde des Jahres 1335 wird bekundet, dass der Archidiakon Reinald von Lüttich dem von Abt Arnold von Knechtsteden präsentierten Conventualen Heinrich gen. Molyard die Kirche in Loebroec (Lobberich) überträgt, die durch Resignation (freiwilliger Amtsverzicht) des Thomas von Waldorp frei geworden sei.
Von 1337 - ca. 1343 ist ein Heinrich de Juliaco, bis ca. 1337 Kanonikat in Lüttich als Pfarrer in Lobberich dokumentiert.
Am 19. März 1339 erhebt Kaiser Ludwig IV. auf dem Reichstag zu Frankfurt/Main den geldrischen Territorialverband zum Herzogtum und den Grafen in den Reichsfürstenstand. Diese Rangerhöhung gilt Graf Reinald II., der in der ersten Phase des Hundertjährigen Krieges zwischen England und Frankreich als wichtiger Mittler zwischen dem Kaiser und König Eduard III. von England fungierte. Der "Herzog von Geldern und Graf von Zutphen" (so der neue Titel) darf als Oberkleider bei feierlichen Gelegenheiten dem Kaiser die Festgewänder anlegen sowie bei Krönungen und Hoftagen die Reichskrone vor dem Kaiser hertragen. Reinald II. erhält zu seiner Hofhaltung die vier Erbämter eines Marschalls, Kämmerers, Mundschenken und Truchsesses, dann das Recht zum Prägen von Goldmünzen. Ferner erhält er die Erlaubnis, Juden in sein Land aufzunehmen. Nur die Grafschaft Geldern wird zum Herzogtum erhoben. Zutphen bleibt Grafscahft. Diese Rangerhöhung ist die nominelle Anerkennung des Grafen innerhalb des Reiches und seiner Leistungen für die Sicherung der Westgrenze des Reiches gegenüber Frankreich. Maßgeblichen Einfluss auf die Herzogserhebung nimmt sein Schwager König Eduard von England, der bei Rainald zu dieser Zeit eine Schuld von 200.000 Gulden ausstehen hat.Das Herzogtum Geldern bestand aus vier Quartieren, den drei Niederquartieren Zutphen, Arnheim und Nijmegen sowie dem Oberquartier Roermond. Das Oberquartier wiederum bestand aus neun Ämtern, nämlich Erkelenz, Goch, Kessel, Krickenbeck (wozu wiederum Lobberich gehörte), Middelaer, Montfort, Straelen, Wachtendonk und Geldern. Der Drost, der im wesentlichen gleiche Funktionen wieder im Jülichschen überwiegend Amtmann genannt landesherrliche Beamte und Vertreter hatte, stand an der Spitze des Amtes.
Als er 1343 starb, folgte ihm sein 10jähriger Sohn Reinald III. unter Vormundschaft des Grafen Adolf II. von der Mark. Es bildeten sich zwei Parteien, die nach zwei vornehmen Familien benannt wurden: die Hekeren oder Heeckeren, an deren Spitze Rainald stand und die Bronkhorsten, welche dessen Bruder Eduard anführte.
Seit Mitte April 1350 standen sich die beiden Brüder wegen der Erbteilung mit Waffen gegenüber, und es begann ein furchtbarer Bürgerkrieg, der letztlich 12 Jahre dauerte und den Wohlstand des Landes auf lange Zeit vernichtete. Eduard, der Bruder des Herzogs, war bemüht, die Edlen des Oberquartiers durch Zunftbezeugungen für sich zu gewinnen, um so seine Gewalt in dieser Auseinandersetzung zu festigen.
Zu den vertrautesten Räten gehörte unter anderen der Ritter Heinrich von Krieckenbeck, der die Burg "Neukrieckenbeck" nebst der damit verbundenen hohen und niederen Gerichtsbarkeit, und den dazugehörenden Ländereien von ihm zu Lehen hielt. Am 20. November 1357 bestätigt Eduard ihm als Anerkennung für seine vielen treuen Dienstleistungen den Besitz dieses Lehens für sich und seine Erben, nachdem er ihm zwei Monate vorher, am 9. September 1357, auch die "Gruit" (Das älteste bezeugte Lehen, eine Art Monopol für den Handel mit Grut, Gagel oder Porst - später auch Hopfen - in einer bestimmten Region, mit dem die Grafen bzw. Herzöge von Geldern bis ins 15. Jhd. die Familie von Krickenbeck belehnten) zu Lobberich, die sein Vater schon zu Lehen getragen, und welche derzeit noch zu Grefrath lag "als Erblehen" verliehen hatte. Eduard traf zugleich die Bestimmung, dass die Eingesessenen der Kirchspiele Lobberich, Grefrath, Wankum, Hinsbeck, Leuth und Herongen nur allein in der "Gruit" zu Lobberich ihre "Gruit" (zum Bierbrauen) holen durften. Am 10. April 1361 erteilt Reinald III. dem Ritter Heinrich von Krieckenbeck das Recht zur Verlegung jener "Gruit" nach Hinsbeck. (Die Familie von Krieckenbeck war noch 1424 im Besitz dieses Lehens)
In der Schlacht bei Tiel im Jahre 1361 wurde Rainald besiegt und gefangen genommen. Eduard übernahm nun die Regierung, wurde aber am 24. August 1371 nach der Schlacht bei Baesweiler (entscheidende Schlacht in der "Brabanter Fehde") als er mit Wilhelm II., Herzog von Jülich gegen Wenzel I., Herzog von Brabant und Halbbruder von Kaiser Karl IV. antrat, der mit seinem Heer am 21. und 22. August 1371 in das Herzogtum Jülich eindrang, ermordet. Die Truppen Wenzels wurden vernichtend geschlagen. Wenzel I. wurde gefangen genommen und im Frühjahr 1372 nach Zahlung eines Lösegeldes von 50.000 Gulden durch Kaiser Karl IV. von Wilhelm II. von Jülich freigelassen.
Am 29. August 1364 verpfändet der Herzog von Geldern an Johann von Moers u.a. "te Lobrich van der smalre theinden ende van Knoden Thiende" 19 Ml. Roggen und 10 Ml. Hafer "ende van herberge-even 12 Ml. ....".
Die Eheleute Goedert van Boicholt und Joanna van Goir und ihr Sohn Arnolt van Boicholt belehnen am 28. Juni 1365 Hennecke Ketelbuyter und seine Frau Lutgard mit vier Morgen Ackerland zu Sassenfeld (-veldt) an Thyes Kirchpfad toe Broich. Dieses Land ist ihnen von Hennecke Breyendoncks und seiner Frau Katherina verkauft und von Breyendoncks Gut abgenommen worden, das den Ausstellern kurmudig ist. Hennecke und Lucey sollen das Land als Leibgewinngut besitzen und als Zins jährlich an St. Lamberti einen Pfennig geben. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.
Nach dem Tod Eduards wurde der bisher gefangen gehaltene Bruder Eduards, Reinald III., wieder zur Regierung berufen, doch starb auch er noch im selben Jahr ebenfalls kinderlos.
Die Inschriften auf dem schon erwähnten Grabstein des Klosters Gräfenthal lauten: "Reinald III., Herzog von Geldern und sein Bruder Eduard, beide Söhne des Reinald und der Eleonora von England. Eduard starb 1371 am 24. August, Reinald starb 1375, am 5. Dezember, beide kinderlos und hier bestattet. Im Jahre des Herrn 1376, am 10. Dezember, starb Isabella, die Schwester der beiden obengenannten, aber eine Tochter aus der Ehe Reinald II. mit der Sophia von Mecheln, die dritte Äbtissin dieses Klosters."
Während sich nun die Hekeren für Mechthilde, Schwester Reinalds III. und Witwe des Grafen Johann von Kleve, erklärten, suchten die Bronkhorsten Wilhelm von Jülich, dem siebenjährigen Neffen des letzten Herzogs, zur Regierung zu verhelfen, woraus der 1. geldrische Erbfolgekrieg entstand, welcher erst 1379 zugunsten Wilhelms von Jülich endete, der sodann 1383 von König Wenzel als Herzog von Geldern anerkannt wurde.
Das Kloster Knechtsteden war in den siebziger und achtziger Jahren bemüht, eine geregelte Verwaltung herbeizuführen. Dies beweisen die beiden Lagerbücher im Düsseldorfer Staatsarchiv: ein Pergamentband in Folie aus der Zeit von 1381 und ein etwa 10 Jahre jüngerer Quartband der Abtei.
Eingangs des 1. Bandes werden die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Abtei und den Pfarren Grefrath, Lobberich und Frimmersdorf festgestellt:
"item habemus pro pactu de decima nostra maiori in Lobbroch LXX florenos graves presentandos simili modo in termino predicto a pastore ibidem. Et iste decime predicte pro pensionibus predictis relinquuntur pastoribus predictis, alias nihil iuris de eis habent decimis; von späterer Hand hinzugefügt: pastores sine consensu et velle abbatis et conventus nostri. Etiam solvet decimas ipse pastor absque dampno conventus"Im Herbst 1387 sandte der Herzog von Burgund, Philipp der Kühne, 500 Lanzen, die Gangelt und Waldfeucht besetzten. Herzog Wilhelm von Geldern rückte zwar vor beide Städte und bot den Burgundern den Streit an; sie nahmen ihn aber nicht an, und Herzog Wilhelm beschränkte sich darauf, seine Erblande in den Verteidigungszustand zu versetzen. Der Amtmann von Krieckenbeck bot seine Gesellen auf, und seinem Rufe folgten 31 Edle des Amtes, unter ihnen: Wilhelm, Arnt und Johann von Krieckenbeck, Hermann, Gisbrecht und Johann von Bocholtz.
Viersen und das Land Krieckenbeck setzten 600 Goldgulden für die Verteidigung aus. Von Montag bis nach Remigius bis zum Donnerstag nach St. Gallus lag Heinrich von Wickrath mit 20 Glavien in Lobberich, von da bis zum Martinusabend in Nieustadt. Zwischen Martinsabend und Stephanstag hielt er sich in Echt, Venlo und Lobberich auf.
Ende Juni 1388 zieht ein französisches Heer unter der Leitung des Herzogs
von Orleans in Luxemburg ein, um das geldrische Land anzugreifen. Der erste
Angriff gilt Jülich. Der Bischof von Lüttich, Arnold von Horn, als
Bundesgenosse der Franzosen beteiligt sich daran. Heinrich von Wickrath, Amtmann
von Krieckenbeck zieht am 10. Mai nach Lobberich und von hier nach Erkelenz,
bleibt dort 7 Tage und kehrt zurück. Als die Franzosen nach einem
Waffenstillstand mit Jülich wieder gegen Geldern ziehen, ruft die Stadt
Venlo den Amtmann von Krickenbeck um Hilfe, der mit "40 Lanzen" aushalf,
bis das Wilhelm Graf von Geldern selber kam und nach Vermittlung von Frederik von
Saarwerden, Erzbíschof von Köln, Ende September 1388 mit Frankreich
Frieden schloss.
Adolph und Margaretha, Graf und Gräfin von Cleve überlassen am 2. Februar 1391 ihrem ältesten Sohn Adolph erblich ihre Rechte am Hause Krieckenbeck.
1393 fiel Wilhelm, Graf von Geldern, das Herzogtum Jülich als Erbschaft zu.
Am 11. Januar 1394 belehnt Wilhelm von Jülich, Herzog von Geldern u. a. Hermann von Bocholt (er bekommt sein Lehen mit allem was recht ist); Jan von Bocholt erhält das Haus zu Bocholt, das Haus zu Wilren (?) und alle Lehnen, die er in Besitz hat.
Im Jahr 1398 begutachtet Heinrich von Wickrath, Amtmann von Krieckenbeck die militärische Ausrüstung und den Zustand der Waffen von den zum Wehrdienst verpflichteten Eingesessenen. Dabei werden insgesamt 18 Personen mit einer Buße von 2 Mark belegt. Ein Henne Smeede von Lobberich, der als Reiter seine Pflicht tun soll, bekommt 4 Gulden Buße, weil er kein Pferd hat. Ein Dirich Seat von Grefrath, der sich geweigert hat, seinen Wehrdienst anzutreten, erhält eine Buße von 24 Gulden.
Wihelm von Geldern und Jülich starb am 16. Februar 1402.
Sein Bruder und Nachfolger Reinald
IV. (1402-1423) musste die Stadt Emmerich, die im Jahre 1355 an
Graf Johann von Kleve verpfändet wurde, einem früheren
Versprechen zu folge dem Herzog von Kleve überlassen.
Am 7. März 1409 genehmigt Reinhald IV. der Ritterschaft und der
Gemeinde Lobberich, westlich der Nette im Torfveen - genannt Heronger Veen -
zwischen Venlo und Straelen Torf zu stechen.
Reinald IV. starb am 25. Juni 1423, ohne Kinder zu hinterlassen. Mit ihm
war auch der Mannesstamm der Herzöge von Geldern aus dem Hause Jülich
erloschen. Unter den nun auftretenden Prätendenten erhielt der erst 13
Jahre alte Arnold von Egmond, der Sohn von Maria von Arkel,
deren Mutter Johanna eine Schwester der beiden letzten Herzöge war,
durch Wahl der Ritterschaft und der Städte Gelderns die Regierung des
Herzogtums. Dabei beruhigte sich allerdings Herzog Adolf von Berg nicht.
Er verschaffte sich vom Kaiser Sigismund zwar die Belehnung mit Geldern
und Zütphen; doch weder diese, noch andere kaiserliche und geistliche
Zwangsmittel vermochten es, den Herzog von Berg in den Besitz Gelderns zu
bringen. Im Kriege des Herzogs Arnold von Geldern gegen der Herzog
Adolf von Berg im Jahr 1424 wegen der Erbfolge, wurden die Orte Grefrath und
Viersen von den Truppen des Herzogs von Berg verbrannt.
Am 21. Oktober 1422 verpachten Wolter van der Donck und seine Frau
Mechtelt van Vlien, Willem van Kessel und seine Frau
Liefken, Steven van den Heelsen und seine Frau Nesa van
Beick und Reynar ingyn Have und seine Frau Lysa van Beick
dem Jannes, Sohn des alten Boeden, dessen Frau Janna
und ihren Erben ihre Hausstätte (haestyt) mit dem Garten im Dorf Lobberich,
die früher Herman Schroeders besaß, und die wüste
Hausstätte, die früher Luck Krausen besaß, für
jährlich 15 Witte als Erbzinsgut. Als Gewinn ist ein alter Morken zu zahlen.
Die Aussteller siegeln.
Abschrift des Latenschultheißen und Rentmeisters J. J. L'Allemand
von 1776, Papier.
Rückseite: Inhaltsvermerk (Jannes hoffstaet tegens over Hegholts
erff).
Am 4. Februar 1424 überfallen die jül'schen Truppen Grefrath.
Willem von Wachtendonk, jetzt Amtmann in Krieckenbeck, zieht mit 10
Bewaffneten und einem Teil der Ritterschaft und 60 "geharnischte
Knechte" nach Grefrath und vertreibt die Jülicher.
Ab dem Jahre 1426 (bis 1445) sind Auseinandersetzungen zwischen der
Prämonstratenserabtei Knechtsteden und Lobberich bezeugt, damals hatte die
Abtei den in der Bauernschaft Bocholt fälligen Zehnt an Vertreter der u.a.
dort begüterten Familie derer von Bocholtz gegen eine feste Abgabe
verpachtet, die dem Pfarrinhaber zu entrichten war; die Pacht war mehrere Jahre
nicht gezahlt worden, weil sich die beteiligten Parteien über einzelne
Pachtbedingungen, insbesondere den Ablieferungsmodus der Zehntfrüchte, nicht
einig werden konnten. Zu dieser Zeit ist ein "Johann von Lobberich" als
Pfarrer in Lobberich dokumentiert.
Der heute noch "Stegerhof" (hoff ynger Stegen) genannte, zu den
"Vierhöfen" gelegene Hof wird in den Urkunden des Hauses Bocholtz
im Jahre 1432 als bereits im Besitz der Familie Bocholtz befindlich,
zuerst genannt. In der Teilung der Kinder der Eheleute; Johann von Bocholtz
zu Burg Bocholtz und Katharina von Brede am 21.7.1432, erhält
deren Tochter Katharina von Bocholtz, die später mit Johann von
Reyde (Johann von Beisel genannt Reyde) verheiratet war,
außer dem "hoff to broeckel" (Brockerhof) auch den
"hoff ynger Stegen" (Stegerhof).
Kaiser Sigismund (Sohn Kaiser Karl IV.) hatte
die Nachfolge von Arnold von Egmond zwar 1424 bestätigt, doch schon
1425 wiederrief er diese Bestätigung und setzte den Herzog Adolf von
Berg und Jülich als Herzog von Geldern ein. Ein Prozess vor dem
Konzil
von Basel und ein langjähriger Krieg (2. geldrischer
Erbfolgekrieg) waren die Folge, da nun auch Arnold Ansprüche
auf Jülich erhob. Es kam am Hubertustag am 3. November 1444 zwischen Arnold
von Egmonts Erben, seinem Neffen Gerhard von Jülich und Berg zur
Schlacht bei Linnich (Hubertusschlacht) Der Krieg
endete damit, dass sich das Haus Egmont in Geldern und Adolfs Erben in
Jülich behaupteten.
Item dese nageschreven synt alsulcke hoeff ind laeten op die Kaetmolen gehoeren inde gedwongen syn to maelen, die wy Herman van Krekenbeck geheiten van den Neelsen, Johan van Wevelkoeven, Meynar inghyn Hain, Henrick van Buckhoeven, Tilman van Heithusen, Dreis van Heithusen ind Yda van Heithusen Heynen Moellener ind Katherinen, synre hues(vrou)wen, schriftlicken gedain ind oevergeven hebben op alsulcken erffpacht breiff, wi parthyen vorg(enant) Heynen ind Katherinen van der moelen gegeven ind gedain hebben op dyselve tyt in den jare unss heren dusent vierhondert ind XLI op den heilligen drutteendendach na datum des heutbreffs.
Item unse twee Fleenre hoeffe myt den Dycker laeten, men tho Fleen under dy port ontfenckt, inde den hoff thoe Grouthuysen, men van uns untfenckt.
Item den hoff tho Heythusen, mich Tilman vorg(enant) thoe gehoirt, inde Hennen goit tho Heythuysen van altz uyt mynen hoeff vorg(enant) koemen is.
Item Greven hoff, mich Dreis vurg(enant) tho gehoirt, inde Naesen goit van altz uyt Greven hoff komen is.
Item Schyvelers hoff in den oeveren Boickholt.
Item Wylmken Heckholtz goit in den dorp Lobbroick
Item Jannes haesstat in den dorp tegen Heckholt oever.
Item dese nabeschr(even) ontfangen un goidt in den Dynckhoff inde gehoeren op di Kaitmolen thoe maelen.
Item den hoff thoe Roenkoeven in den kirspel van Lobbroick gelegen.
Item Broickesens goitt.
Item Schilders goitt.
Item der Dynckhoff.
Item Meynkens goitt.
Item Symans goitt.
Item Morers goitt.
Item Neyckens hoff.
Item Symans goit tho Loesen.
Item Schoens goitt.
Item Tilmkens hoff van Loesen.
Item Hoermans goitt.
Item dit synt nu dy guede inde laeten herna besc(even) in den kirspel van Boeshem, in den Dynckhoff oen goitt untfangen inde op die moelen voirg(enant) gehoren thoe maelen.
Item Broecks goitt in den dorp Boeshem.
Item Peters hoff tho Franckhuysen.
Item Dericks hoff tho Helderickhuysen.
Item Eirkes hoff van Lynt.
Item Sweers hoff.
Item dit synt die laeten tho Haverslae, in den Dynckhoff gehoeren oen guede thoe untfangen plagen, op die Kaetmoelen ouch gedwongen syn tho maelen, hebben unss alderen van Fleen mit den heren van Bruggen verbuydt myt gemaele tegen dese naebeschreven hoeve.
Item Remmetz hoff tho Schoinle.
Item Arntz hoff thoe Schoinle.
Item Jenkes hoff thoe Lynt.
Item Jans hoff thoe Lynt.
Die älteste Urkunde des Lobbericher Pfarrarchivs, die Pfarrer Klaus Dors im August 1967 im alten Pfarrhaus in Lobberich neben weiteren 29 Urkunden in einer verschlossenen Blechkiste fand, datiert vom 30. November 1446. In dieser Urkunde verzichten die Eheleute Godert von Bocholtz zu Hove und seine Frau Johanna von Goyr auf alle Ansprüche gegenüber dem Kirchspiel Lobberich und seinen Bewohnern.
Reynart van Breempt und Johan Houlthuysen bekunden am 9. August 1449, dass sie von Herrn Johan van dem Vorste, Abt, dem Prior und ganzen Kloster von St. Pantaleon in Köln mit dem Hof Bouchoultz im Land Geldern im Kirchspiel Lobberich (Lobbroeck) und den folgenden Äckern und Büschen belehnt worden sind, nämlich 30 Morgen zwischen dem Kirchweg, der von Niederbocholt geht, und Naelken Heghoultz Land, weiter 10 Morgen davon schießend auf den Kirchweg des Wilhelms van Bouchoultz auf den Morell (?), weiter 16 Morgen angehend vor dem Hasendorne und schießend auf Milles Wyskens pesch zwischen dem Weg an dem Hadorne und auf die Kaldestege gehend, weiter drei Morgen auf der anderen Seite des Weges, schießend auf den Kamp des Wilhelm van Bouchoultz und längs seinem anderen Kamp, weiter 11 Morgen auch auf die Heerstrasse schießend neben dem Land des Wilhelm van Bouchoultz zwischen dem Weg auf die Kaldestege, weiter 11 Morgen schießend auf die Bircke zwischen Oberbocholt und Niederbocholt, weiter 18 Morgen schießend von der Bercken auf die Viehstege (Veestege) zwischen Henken Alartz Land und dem Oberbocholter Kirchweg, weiter 17 Morgen neben dem Kirchweg bis auf die Loe zwischen Smytgyns Erbe und Naelken Eichoultz Erbe und weiter die Rechte (gewelde) des Hofs im Forst hinter Bocholt und zwei Morgen zwischen dem Weingarten und der Heerstrasse. Für den Hof mit den zugehörigen Äckern und Büschen, den sie erblich besitzen sollen, haben sie dem Kloster als Erbzins jährlich zu Köln am Tag des hl. Andreas 20 rheinische Gulden zu zahlen, den Gulden zu drei Mark und fünf Schilling Kölner Währung. Bezahlen sie den Zins nicht, fällt der Hof an das Kloster zurück. Mit den Ausstellern kündigen die Brüder Reynart und Heynrich van Breempt, Söhne des Ausstellers Reynart van Breempt, Heynrich van Krekenbeck als Dedingsleute, dann Johan Herr zu Wickrath (Wickroide), Amtmann der Herrlichkeit Kriekenbeck, und Reynart van Houlthuysen ihre Siegel an. Anstelle der Schöffen zu Lobberich, die kein Schöffentumssiegel haben, siegelt auf ihre Bitten Johan Besell genannt van Reyde, Schultheiss zu Lobberich bzw. Kriekenbeck.
Transsumpt in einem Notariatsinstrument des Notars Johannes de Gladbach von 1470 Mai 2 auf Wunsch des Herrn Gotfridus de Lechenich, Abt des Kloster St. Pantaleon in Köln, der dem Notar die unbeschädigte und unverdächtige, mit 8 Siegeln versehene Urkunde vorgelegt hat. Diese Präsentation ist geschehen im Kloster St. Pantaleon in Anwesenheit von Georgius Heszler, Propst von St. Victor in Xanten, Johannes Ulynchorst, Johannes Vynger, Priester der Diözese Minden, und Rutgherus de Langhenhoyven, Kleriker der Diözese Münster. Der Notar hat dann die Urkunde wörtlich in dieses Instrument inseriert, was am 5. Mai von Magister Johannes de Dyngden, decretorum Doctor, Anwalt des Hofes zu Köln, Theodericus vamme Houltz, Knappe (armiger) und Rutgherus de Langhenhoyven für richtig befunden wurde.
In den Jahren 1455 und 1457, jeweils am 12. Mai, übertragen die Eheleute Godart von Bocholtz zu Ingenhoven und Johanna van Goor ihrem Sohne Peter (dem Gründer der Bocholtzer Linie zu Haus Brock, Brockerhof) unter anderem nach ihrem Tode, das Gut der Margaretha von Bocholtz, Schwester des Godart, worin außer "den hoff ten oeueren boikholt" auch noch extra das Land, gelegen "an der stegen", mit einbegriffen war.
Die Landstände bemühten sich, Herzog Arnold von Egmont durch eine Erneuerung und Verschärfung des 1423 eingegangenen Herrschaftsvertrages noch enger an die Kette zu legen. Dieser dagegen suchte sich Geld durch vertragswidrige Verpfändungen zu verschaffen und verfolgte seit den 50er Jahren eine gegen die burgundische Machterweiterung gerichtete Politik, die den Interessen seiner Städte zuwiderlief, denen aus den handelspolitischen Motiven an einem guten Einvernehmen mit Burgund gelegen war. Burgund sollte von da an die Schicksalsmacht der geldrischen Geschichte werden. Finanzielle Misswirtschaft und eine von den ständischen Vorstellungen und Zielen abweichende "Außenpolitik" provozierten dann 1458/59 eine Revolte der Landstände, die Herzog Arnold mehrheitlich den Gehorsam aufkündigten und seinen einzigen Sohn Adolf als neuen Regenten anerkannten. Eine erneute parcialitas, ein Bürgerkrieg mit der Einmischung benachbarter Territorien war die Folge; denn das Oberquartier hielt an Arnold fest, der 1465 von seinem Sohn gefangen gesetzt und gezwungen wurde, auf die Herzogswürde zu verzichten.
Einige Fürsten und der Papst setzten sich für die Freilassung des alten Herzogs ein; Herzog Johann von Kleve, dem nicht zuletzt an der Behauptung der ihm von Arnold verpfändeten geldrischen Gebiete (Wachtendonk, Düffel) gelegen war, griff sogar für ihn zu den Waffen, musste aber 1468 bei Straelen eine schwere Niederlage durch Adolfs Truppen einstecken, der den Kölnischen Erzbischof Ruprecht von der Pfalz als Bundesgenossen gewonnen hatte. Entscheidend aber wurde, dass der burgundische Herzog Karl der Kühne auf Arnolds Seite trat.
Dazu mag ihn die Aussicht auf eine lohnende territoriale Beute, sein mit antiständischen Affekten einhergehender Respekt vor den Rechten eines "legitimen" Fürsten, nicht zuletzt aber die politische Kehrtwendung Herzog Adolfs bewogen haben, der sich zusammen mit der Mehrzahl seiner Städte von einem Burgunderfreund zu einem Burgunderfeind gewandelt hatte. Karl zog ihn als Mitglied des Ordens vom Goldenen Vlies zur Rechenschaft für die "ruchlose" Tat an seinem Vater und setzte ihn im Februar 1471, als er aus Karls Heerlager fliehen wollte, fest. Die Gefangennahme des Sohnes bedeutete die Freilassung des Vaters. Die Landstände aber weigerten sich, ihn wiederum als Herzog zu akzeptieren, hielten vielmehr dem gefangenen Adolf die Treue. Diese Entscheidung leitete die letzte Phase einer eigenständigen geldrischen Territorialgeschichte ein.
Die Ablehnung von Seiten der Landstände ließ Herzog Arnold keine andere Wahl, als sich dem burgundischen Herzog in die Arme zu werfen, der ihn mit der Maßgabe, ihm zu seinem fürstlichen Recht zu verhelfen, unter seine Schutzherrschaft (Vogtei) nahm (Dezember 1471) und sich zur Sicherstellung der dafür aufzuwendenden Geldmittel am 7. Dezember 1472 das Herzogtum Geldern und die Grafschaft Zutphen für 300.000 rheinische Goldgulden verpfänden ließ. Auch Herzog Gerhard I. von Jülich-Berg verkaufte am 20. Juni 1473 für die Summe von 80.000 Goldgulden seine Erbrechte an den Herzog von Burgund.
Karl der Kühne um 1460, Gemälde in Staatl. Museen, Berlin
Aus dem Urkundenbestand im Pfarrarchiv der kath. Kirchengemeinde Lobberich soll noch eine weitere Urkunde erwähnt werden, die von besonderer Bedeutung für Lobberich ist. Am 25. Juli 1471, am Festtag des Apostel Jakobus, stiften die Eheleute Johann von Besell genannt von Reide und seine Frau Katharina von Bocholtz zu Bocholtz die Vicarie auf dem Anthonius, Fabianus- und Sebastianusaltar in der Pfarrkirche Lobberich. Dieser spätere Bruderschaftsaltar wird offenbar neu errichtet, da in der Stiftungsurkunde verfügt wird, dass ein Priester die gestifteten Messen op vurschreve altaire, off eyne anderen altare in der Kyrche vurschr. dede, bys ter tyt, dat dese altare gewyet wurde = auf dem genannten Altar, oder auf einem anderen Altar in der genannten Kirche feiert, bis zu der Zeit, dass der Altar geweiht wird.
Die Verwaltung der Stiftung, in die die Stifter das Lehnsgut "op der Dellen" mit sieben Morgen Land und einige andere Güter einbringen, wird den Brudermeistern anvertraut. Die Stifter bitten ihren Lehnsherren Heinrich von Krieckenbeck, einen Brudermeister der vorgenannten Bruderschaft mit dem Gut "op der Dellen" in Hinsbeck fortan zu belehnen. Der Name der Bruderschaft wird nicht ausdrücklich erwähnt, er ist gleichbedeutend mit dem Namen des Altars. In allen folgenden Urkunden der nächsten 100 Jahre wird der Name mit Anthonius-, Fabianus- und Sebastianus-Bruderschaft angegeben. Das Gründungsjahr der Bruderschaft konnte somit auf 1471 festgelegt werden.
Vincenc(ius) Graf zu Moers und Saarwerden, Hauptmann der Lande von
Geldern, belehnt am 27. Mai 1473 anstelle des Herzogs Adolff von
Geldern und Jülich, Grafen von Zütphen, den Wilhelm van
Boickholtz mit dem Haus zu Bocholt als Vormund für + Johan van
Boickholtz Ehefrau und ihre nachgelassenen Kinder, wie zuvor + Herzog
Arnolt und dann Herzog Adolff seinen Bruder Johan
belehnt haben. Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel.
Zeugen: Arndt van Boickholtz, Rutger van Reess und Hennes
Ranckertz.
Vor Jan Stoop, Sekretär des Herzogs von Burgund und Greffier in
dessen Rentkammer von Brabant, derzeit dessen Statthalter für das Herzogtum
Geldern und die Grafschaft Zütphen, erklärt am 4. Oktober 1473
Arnoldt van Bocholtz, dass er früher vom Herzog von Geldern und
Grafen von Zütphen den Hof hinter der Kirche zu Lobberich im Land
Kriekenbeck zu Lehen empfangen habe, der ihm von seinem Vater Goddart van
Bocholtz angestorben sei. Der Hof liege zwischen Goddart van
Heythousen und der Sittard und sei nach Geldrischem Recht bei einem
Sterbfall zu verherweden. Arnoldt huldigt nun dem Herzog von Burgund,
was der Aussteller bezeugt.
Die Landstände erkoren nach der Verpfändung des Landes an Karl den Kühnen den Grafen Vinzenz von Moers zum "Regierer" Gelderns für und anstelle Herzog Adolfs, er sollte den Widerstand gegen Arnold und seinen Protektor Karl von Burgund organisieren und anführen. Für Vinzenz war dieser Affront gegen Karl den Kühnen der erste Schritt zum Untergang des Hauses Moers, den geldrischen Ständen nutzte diese zugleich loyale wie trotzige Attitüde nichts; denn trotz des Ablebens von Herzog Arnold im Februar 1473 setzte Karl seinen Anspruch als Pfandherr im Sommer mit Kriegsmacht durch.
Als er Roermond und anderer Städte sich bemächtigt hatte, brach er gegen Venlo auf und schlug an der Leuther Grenze seine Zelte auf. Nachdem der Herzog Venlo einige Tage belagert hatte, ergab sich Venlo am 24. Juni 1473. Mit Rücksicht auf den großen Schaden, den Venlo während der letzten Kriegsjahre erlitten hatte, verordnete er am 31. Juli, dass das ganze Amt Krieckenbeck 3 Jahre lang keine anderen, aus Korn bereiteten Getränke verkauft werden sollen, als solche, welche in Venlo gebraut seien.
Mit der Übergabe Nimwegens, der treuesten Anhängerin Herzog Adolfs und der zähesten Verfechterin des geldrischen Selbständigkeitsstrebens, im Juli 1473 war die burgundische Eroberung Gelderns vollzogen. Karl der Kühne legte dem Land eine enorm hohe Kontribution von 240.000 Florenen auf, die quartierweise je nach dem Grad der gezeigten Widerspenstigkeit sehr unterschiedlich ausfiel, und fügte Geldern dem burgundischen Administrationssystem ein.
Am 6. November 1473 in Trier belehnte Kaiser Friedrich III. den Burgunder dann formell mit dem Herzogtum Geldern und der Graftschaft Zutphen und schloss mit ihm ein historisch äußerst bedeutsames und folgenreiches Heiratsbündnis: die Ehe zwischen seinem Sohn, dem Erzherzog und späteren Kaiser Maximilian, und der Erbtochter Karls des Kühnen, Maria von Burgund - ein Grundpfeiler der künftigen Machtstellung Habsburgs.
In einem letzten Versuch, den Nordwesten des Reiches und damit den gesamten Niederrhein unter seine Macht zu bringen, griff Karl der Kühne in die Kölner Stiftsfehde ein, die Auseinandersetzung zwischen Erzbischof Ruprecht von der Pfalz und seinem Domkapitel. Während Ruprecht eine pro-burgundische Politik verfolgte und Anfang 1474 Karl dem Kühnen sogar die Schirmvogtei und damit die praktische Verfügungsgewalt über das Erzstift verlieh, stellte sich das Domkapitel unter der Führung des von den Ständen gewählten Stiftsverwesers und späteren Erzbischofs Hermann von Hessen (1480 - 1508) gegen Burgund. Nach Ausrufung des Reichskrieges gegen ihn musste Karl der Kühne 1475 seine monatelange Belagerung des kurkölnischen Neuss, bei der ihn Jülich-Berg unterstützte, aufgeben.
Dies war der entscheidende Wendepunkt und hatte weitreichende Konsequenzen: Burgund wurde selbst zum Objekt von Begehrlichkeiten von seiten Frankreichs und Habsburgs. Für den Niederrhein bedeutete die burgundische Niederlage, dass er nicht Teil einer Großmacht wurde, sondern bis zur Zeit Napoleons trotz einer wachsenden territorialen Konzentration bestimmt blieb von dem Nebeneinander vieler Einzelterritorien.
Das Herrschaftsgebiet Karls des Kühnen. Im Spätmittelalter
erreichte
das Reich des Hauses Valois-Burgund de facto den Status einer
unabhängigen Mittelmacht in Europa
Adolf von Egmont erhielt nach dem Tod Karls des Kühnen (1477) die Freiheit wieder und wurde von den Gentern an die Spitze einer Partei gestellt, die eine Heirat zwischen Maria von Burgund und ihm erzwingen wollte; doch fand er bald darauf bei der Belagerung von Tournai seinen Tod. Nun suchte zwar Katharina, Adolfs Schwester, für dessen Sohn Karl die Regierung zu führen; doch vermochte sie sich gegen Maximilian von Österreich, auf den durch seine Vermählung mit Maria von Burgund (Tochter Karls des Kühnen) die burgundischen Ansprüche übergegangen waren, nicht zu behaupten, und dieser nahm 1483 das Land in Besitz. Karl gab allerdings seine Ansprüche nicht auf, sondern sammelte mit französischer Unterstützung ein Heer und bemächtigte sich 1492 und 1493 seines väterlichen Erbes wieder. Alle Versuche Maximilians, Geldern wiederzuerobern, waren vergeblich, und auch die niederländischen Statthalter, Erzherzog Philipp und nachher Margarete, vermochten nichts gegen Karl auszurichten.
Maria von Burgund
Porträt um 1479
Im Jahre 1483 wird uns als Lobbericher Pfarrer ein Johann von Ossum
(Oussem, Ousshem, Eussem) genannt. In einer Urkunde bezgl. der
Erbteilung des Nachlasses der zu Lobberich verstorbenen Eheleute Johann von
Reyde, genannt von Besel, und Katharina von Bocholtz tritt er als
Zeuge auf. Johann von Ossum stirbt im Jahre 1539.
Im Jahre 1484 erwarb die Abtei Knechtsteden durch ihren Conventualen (Mitglied)
Johann von Doyshem (oder Ovysheim), der Pfarrer in Lobberich
war, eine Rente von 25 rheinischen Gulden, welche die Stadt Kempen zu zahlen
hatte. In gleicher Weise erlangte ebenfalls im Jahre 1484 die Abtei der Stadt und
dem Kirchspiel Dülken gegenüber durch denselben Pfarrer das Anrecht auf
eine Rente von 35 churf. Gulden. Diese Rente wurde durch den genannten
Pfarrer für 666 Gulden Capital gekauft. Letztere Rente wurde erst im
Jahre 1734 abgelöst (Urk, 165 und 166 Düsseldorfer Copiar)
Am 30. September 1484 beurkunden Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde von Stadt und Land Kempen, dass Johannes von Ovysheim (vermutlich identisch mit Johann von Ossum), Conventual des Gotteshauses und Convents zu Knechsteden, Pastor zu Lobbroich, eine Erbrente von 25 rheinischen Gulden, jeden Gulden zu 24 Kölner Weisspfennigen, von der Stadt Kempen für 500 Gulden käuflich erworben hat. Die Rente ist dem Johannes von Ovysheim zu bezahlen, solange er lebt, am 1. Oktober oder längstens in den folgenden 14 Tagen zu bezahlen, je nach Wahl in Köln, Neuss oder Kempen. Johannes von Ovysheim bestätigt am 1. Oktober 1484, dass die Stadt Kempen das Recht hat, die von ihm käuflich erworbene Rente mit einer Summe von 500 Gulden abzulösen, es soll jedoch eine halbjährlich Kündigung der Ablösung vorhergehen (Im Stadtarchiv von Kempen liegt die Originalurkunde vor. Auf der Rückseite steht eine Notiz, dass die Stadt Kempen im Jahre 1629 die Rente eingelöst hat).
Henrick van Zeelem, Statthalter des Erzherzogs von Österreich, von
Burgund, von Brabant und von Geldern im Herzogtum Geldern und in der Grafschaft
Zütphen, belehnt am 12. November 1485 den Peter van Bocholt als
Onkel und Vormund für Goert van Bocholt nach Geldrischem Recht mit
dem Hof hinter der Kirche zu Lobberich (Lobbroeck), den Goert von seinem Vater
Arnt van Bocholt geerbt hat. Der Hof liegt zwischen Gadert van
Heythuysen und der Sittard (Sittert). Peter van Bocholt hat die
Hergewede bezahlt und namens seines Neffen den Lehnseid geleistet. Der Aussteller
siegelt.
Zeugen: Jan van Buren und Jan van Sallandt.
Adolf Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden, Generalstatthalter und speziell
der Lehen des Landes Geldern und der Grafschaft Zütphen, belehnt am 8. April
1486 namens des römischen Königs Maximilian, Erzherzogs zu
Österreich, Herzogs zu Burgund etc., den Gothart Ketzgin mit dem
Haus und Hof zu Bocholt (Boichholt) und den zugehörigen Erben und
Gütern, wie ihm dies wegen Jungfer Alheit von Heimbach und von
Boicholt zusteht, und zugleich auch zu Behuf der Jungfer Guytghin von
Boichoilt, Alheits Schwester. Den Schwestern ist das Gut aufgrund
des Todes ihres Bruders Johan von Boicholt zugefallen. Gothart
ist zuvor schon von Herzog Adolf von Geldern zu Geldrischem Recht
belehnt worden. Das Gut ist nach geldrischem Recht zu verherweden. Der Aussteller
siegelt.
Zeugen: Reiner von Holtzhusen, Arnt von Hunselair, Johan
Kreynck und Johan von Worcheim.
Am 10. Dezember 1485 bestätigt Maximilian von Österreich, dass die Lobbericher im Gebiet zwischen Venlo und Straelen weiter Torf stechen dürfen, und zwar solange sie nicht durch richterlichen Beschluss davon abgehalten werden. Der Probst von Maastricht, Johann van Eynatten, hatte den Sachverhalt vorher "unparteiisch" untersucht.
Am 13. Mai 1486 wird nach dem Tode der Eheleute von Besell, am Abend vor
Pfingsten, von den Schöffen, Geschworenen, den Kirch- und Brudermeistern
Lobberichs mit einer Gesamtstiftungssumme von 18 1/2 jährlichen Erbmaltern
Roggen bestätigt zugunsten von drei wöchentlichen Erbmessen, die
alle weken geschien ind gedain sullen werden up einen altaire in onser
kirspelskirken, weder der suyden syden (Südseite nach Burg
Ingenhoven hin), davor Johan van Reyde und seine Hausfrau
begraben liegen. Am gleichen Tag geloben die Kirch- und Brudermeister noch
einmal, den immer noch nicht konkretisierten neuen Altar auf der Südseite
der Lobbericher Kirche auf ihre Kosten weihen zu lassen. Die Stiftung wurde am 6.
Februar 1490 durch den Lütticher Bischof Johannes de Hoerne
bestätigt.
Johan Pyeck, Rat und Amtmann des römischen Königs und
beauftragter Statthalter für die Lehen in dessen Herzogtum Geldern und
Grafschaft Zütphen in Abwesenheit des Generalstatthalters Adolph Graf zu
Nassau, belehnt am 8. Juni 1490 Edelwart van Boickholt zugleich
auch für seinen Bruder Johan mit dem Haus zu Bocholt im Kirchspiel
Lobberich nach geldrischem Recht. Seiner Mutter bleibt an dem Haus ihre Leibzucht
vorbehalten. Der Aussteller kündigt das Siegel des Generalstatthalters in
Lehnssachen an.
Zeugen: Johan Horn van den Broick und Arnolt Neutken.
Karl der Kühne starb, wie bereits ausgeführt, im Jahre 1477. Als auch sein Schwager, Herzog Adolf, im gleichen Jahr verstarb, eroberte Maria von Burgund, die ja den Erzherzog Maximilian von Österreich geheiratet hatte, das Gelderland. Hierauf wurde das Gelderland von beiden gemeinschaftlich von 1477 - 1482 regiert; im März 1482 starb Maria von Burgund und hinterließ ihrem 5-jährigen Sohn Philipp, später der Schöne genannt, die Regierung. Die Regierungsgeschäfte führte jedoch Maximilian, sein Vater - als Vormund -. Die Vormundschaft Maximilians fand im Lande jedoch keine Anerkennung, vielmehr versuchte man, "das burgundische Joch abzuwerfen". Als nun Maximilian, der 1486 zum römischen Kaiser gewählt wurde, bewirkten die Geldern'schen die Freilassung des in französischer Gefangenschaft befindlichen Sohnes des 1477 gefallenen Herzogs von Geldern, Karl von Egmond, welcher nach 19-jähriger Abwesenheit im März 1492 nach Geldern zurückkehrte.
Am 25. März 1492 betrat der 25jährige Karl geldrischen Boden und wurde mit Jubel empfangen. Das erste, was Karl tat, war, sich gegen seiner Vorgänger, König Maximilian zu rüsten, welcher sofort ins Oberquartier einrücken ließ. (Im Dezember 1497 wurde das Amt Krickenbeck von den Feinden Karl's durch Brandschatzungen in einer Weise heimgesucht, dass die Einwohner die Flucht ergriffen. (Fahne)). Dieser Krieg dauerte mit wenigen Unterbrechungen bis 1499, wo Maximilian Frieden schloss.
Nun brach ein neuer Krieg mit Kleve aus und kaum war der beendet, als Maximilians Sohn, Philipp der Schöne, König von Spanien, im September 1504 auf Geldern loszog. Schon bald gerieten die bedeutendsten Städte und Schlösser in des Königs Gewalt. Als nun auch noch Maximilian selbst mit Heeresmacht anrückte, blieb für Karl von Egmont nichts anders übrig, als sich zu ergeben. 1505 rückten Philipps Truppen in das Amt Krickenbeck und richteten es vollständig zu Grunde.
Am 27. Juli 1505 kam zu Tiel ein Vertrag zustande, wonach jeder Teil die Städte und Plätze behalten sollte, welche er augenblicklich besaß. Zwei Jahre lang sollten die Waffen ruhen und Karl dem König nach Spanien folgen, um ihm gegen ein Jahrgehalt zu dienen. Karl hielt indessen diesen Vertrag nicht ein; er verbündete sich bereits 1506 mit dem französischen König Ludwig XII., dessen Hauptziel es war, der österreichischen Macht in den Niederlanden möglichst viele Schwierigkeiten zu bereiten. Bereits im August 1506 rückte das französische Hilfskorps in das Gelderland ein. Doch wieder kam es zum Frieden, und wieder wurde er von Karl von Egmont gebrochen.
Eine weitere Urkunde des Lobbericher Pfarrarchivs ist für Lobberich wohl die wichtigste Urkunde, die heute noch existiert. Ihr Text war zwar schon immer bekannt, da eine Abschrift im Kirchenbuch I vorhanden ist (SS. 73/74), nur war das Original bis zum Fund von Pfarrer Klaus Dors verschwunden.
Am 12. September 1505 verleiht Karl von Egmont dem Lobbericher Kirchspiel und seinen Einwohnern drei jährliche freie Markttage. Diese Verleihung geschieht wegen der treuen Zuneigung und dem Wohlverhalten der Lobbericher ihrem Herzog gegenüber. Die Einnahmen dieser Jahrmärkte sollen dazu dienen, das Dorf und die Steinstraßen instand zu halten. Der dritte Markttag war ausdrücklich zur Unterhaltung der Lobbericher Kirche bestimmt. Die beiden ersten Markttage leben heute als Lobbericher Früh- und Herbstkirmes weiter.
Die Verleihungsurkunde der Marktrechte sagt über den Termin dieser beiden Markttage: die ierste marcktdach soll gehalden werden opten derden sonnendach naeden heiligen pynxstdach (am dritten Sonntag nach Pfingsten) den anderen opten elffduysend meeghden dach (Tag der 11000 Jungfrauen, das ist der Festtag der hl. Ursula). Diese Termine haben sich über 450 Jahre erhalten. Nur der dritte Markttag, der zum Unterhalt der Kirche bestimmt war, ist seit langem abgeschafft worden. Bei den Lobbericher Kirmessen handelt es sich also um echte verliehene Marktrechte im Gegensatz zu den Kirmessen oder Kirchweihfesten. Auch die Dauer der Lobbericher Markttage hat sich nicht verändert. Schon in der Verleihungsurkunde wurden sie auf jeweils drei volle Tage festgesetzt; sie sollten von einem Tag vor bis einen Tag nach dem Termin von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang stattfinden.
Der Text der Urkunde lautet:
"Wir Carolus von der Gnaden Gottes Hertzogh von Gelder, Greue (Graf) van Zutphen, thun kundt und bekennen dat wir umb - Zuneigungh, die wir dragen tot unssen lieuen getrouen Schepen, Geschworen und Untersaeten unsers Kirspels van Lobberich in unsern Lande van Crickenbecke gelegen, denselben Kirspiel der h. Kirchen tho Ehren und tot Dienst der reparation des Dorffs mackinge der stein strate gegeuen haben - vor unss und unse Eruen - twee freie Jairmarkte - der erste sall gehalden werden op den 3. Sonntag nach den h. Pfingsttag, als St. Cornelius heiligthumb und statio zu Lobberich wirdt gehalten, die andre op die elff thausendt Magden tagh, welche markt einen tagh vor und einen tagh nahe, von opgangd tot den untergangh ter Sonnen toe, jairlichs und alle jair in und ussgaen soll. Alle - so tot diese marckte ihre veilongh bringen, soll geuen drey Morcken, item vor ieglicken pferde - twee moercken, van ecklicken pferde, die op seluen Markt verkauft werden einen Wittpenningh die der kauffer und verkauffer ecklick halff geben, item van einen Ocks, offte Koe, Vercken, ofte Schaaf twee Moerken, der kauffer und verkauffer halb. Also sollen unse Schepen - unde kirspels Leuth von Lobberich gehalden wesen, uns - jeder zeit einen alten tornis jairlichs thoe betaelen. Item bekennen wir - dat wir allen - wat staetes ofte conditien die wehren - die diesen Markt versoeckende werden, unse freiheit ende geleydt gegeuen hebben, befehlen allen unsen ambtleuthen - dat sie die vurss. Merckte freyn, und wer dieselue ontfreyt, der sall unss brucken leib und gutt. Dess in Uhrkundt haben wir - unse Siegell an desen brieff dren hangen 1505 auf Freitag nach unser 1. Frawen tagh nativitatis. Noch hebben wir unsen Scheppen van Lobbrich tot Timmerongh und Fabrick der kirchen aldaer den dreden Marckttagh - vergünt, der gehalden sall werden op den freytagh nae den Sonnentagh, als man singt esto mihi. Actum ut supra in presentia consiliariorum anno et die quibus supra."
Im Jahre 1507 wird Mathias von Thürre (Thüre, Thure)
von Düren als Pastor der Kirche von Lobberich erwähnt. Er wurde wegen
seiner "ausgezeichneten Frömmigkeit und seiner hervorragenden Kenntnisse" im
Jahre 1507 bis zu seinem Tode am 6.1.1543 zum 38. Abt. des Klosters Knechtsteden
gewählt. Nachfolger wird im Jahre 1507 ein Sibertus (Sybert) von
Krickenbeck aus Breyell (vermutlich gehört er geneaologisch zum Hause
Krickenbeck; Finken ennet als Gründe u.a. auch die Vornamen seines
Ururgroßvaters und früheren Ritters zu Schloss Krickenbeck. In einer
Urkunde vom 17.1.1288 vor den Laten zu Leuth kommen uner anderen als Zeugen vor:
Heinrich von Kriekenbeck und Sibert von Kriekenbeck, Sohn von Ritter
Heinrich).
Am 12. März 1512 verkaufen die Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels Lobberich dem Boisheimer Pastor Wilhelm von Krickenbeck, genannt In gen Raede, zum Preis von 300 Goldgulden eine Erbrente in Höhe von 15 Rheinischen Goldgulden. Die Kaufsumme verwenden die Lobbericher dazu, um ihren "brandschatt" zu Wachtendonk zu bezahlen. Die Lobbericher geloben weiter, die Erbrente jährlich am 12. März (dem Fest des heiligen Gregorius) zu bezahlen, und zwar entweder in der Kirche zu Boisheim, in der Kirche zu Oedt oder in der Nicolai-Kirche zu Venlo. Als Zeugen für diesen Vertrag treten Godert und Arndt von Bocholtz sowie Heinrich von Berrenvelt, der Schultheiß und Amtmann von Krickenbeck auf. Die Gründe dieser Vereinbarung hat Marcus Optendrenk in "Die Zeit der Bocholtz" von Theo Optendrenk näher untersucht:
"Nach mehreren vergeblichen Anläufen Kaiser Maximilians, den vertragsbrüchigen Karl von Egmond (er hatte sich nicht, wie am 27. Juli 1505 mit König Philipp II. von Spanien vereinbart, sich für zwei Jahre an den spanischen Hof zu begeben, sondern sich in der Stadt Geldern verschanzt und von dort aus seinen Krieg gegen das burgundisch-habsburgische Herrscherhaus fortgesetzt) zur Aufgabe zu bewegen und durch Feldzüge ins Herzogtum Geldern wichtige Städte und Bastionen des Herzoges zu gewinnen, schien eine Pattsituation eingetreten zu sein, in der keine Seite den Konflikt zu den eigenen Gunsten entscheiden konnte. In dieser Situation ergriff der Kaiser erneut die Initiative. Nettesheim berichtet in seiner Geschichte Gelderns darüber: "Im folgenden Jahre (1512) kam Kaiser Maximilian persönlich nach den Niederlanden und ergriff ernstliche Maßregeln, um dem geldern'schen Kriege endlich ein Ende zu machen. Er nahm zu diesem Zwecke die Herzöge Heinrich und Erich von Braunschweig-Wolfenbüttel in Dienst und ließ dieselben mit einem Heere gegen das Oberquartier vorrücken, wo inzwischen die Geldern'schen die Stadt Straelen wiedererobert hatten und nunmehr auch das von burgundischen Truppen noch besetzte Wachtendonk belagerten."
Aber auch dieser Kriegszug gegen unser Land hatte keinen wesentlichen Erfolg. Die feindliche Armee musste sich mit der Wiedereinnahme von Straelen und der gänzlichen Verwüstung des umliegenden Gebietes begnügen und ohne weitere Vorteile abziehen.Vergegenwärtigen wir uns kurz die Herrschaftsverhältnisse im Jahre 1512. Während die Stadt Geldern und das Amt Krieckenbeck in der Hand Karls von Egmond sind, gewinnen die Truppen des Kaisers in mehreren Schlachten Straelen zurück. Die Angriffe der geldrischen Streitkräfte gegen die von den Burgundern besetzte Burg Wachtendonk haben keinen Erfolg. Karl kann die Burganlage nicht einnehmen. Stattdessen verwüsten die kaiserlichen Truppen erhebliche Teile der Umgebung. (Fahne)
Gibt es eine Verbindung zwischen diesen Ereignissen und der "ungewöhnlichen" Lobbericher Erbrentenvereinbarung von März 1512? Zunächst weist die Formulierung der Urkunden selbst in diese Richtung. Denn es heißt dort, die Erbrente sei an Wilhelm von Krickenbeck verkauft worden "vor eyn suma der vurschr. gulden dae uns allen wail myt genoeget, wilche suma van gulden wir untvangen en gekeyrt hebben in unsers keirspels meyste nutz en urber, aen unsen brantschatt tho Wachtendunck tho betaelen". (Übersetzung: Der Kauf hat stattgefunden für eine Summe der vorgenannten Gulden womit uns sehr wohl gedient ist, welche Summe wir empfangen und ausgegeben haben zum meisten Nutzungen und Guten unseres Kirchspiels, um unseren Brandschatz zu Wachtendonk zu bezahlen.)
Der Hintergrund dieser "Brandschatzung" muß in den Auseinandersetzungen des Jahres 1512 selbst gesucht werden. Dabei gibt es weitere Hinweise in der Lobbericher Urkunde, die in diese Richtung weisen. Danach ist nämlich Otto Schenk, der Drost und Burgherr von Wachtendonk, der Gläubiger der Lobbericher. Dieser "Otto Schenck Rytter en Housstman tho Wachtendonk" ist spätestens seit 1496 Herr von Walbeck, Drost von Geldern und Wachtendonk. In dieser Zeit ist er auch einer der "Heerführer" Karls von Egmond.
Lobberich trifft es im Jahre 1513 hart: In der Chronik des Klosters Brauweiler
heißt es knapp:
Damals drangen wieder Burgunder in das Herzogtum Geldern ein und brannten
drei Dörfer, nämlich Viersen, Lobberich und Grefrath nieder.
1514 bemächtigten sich die Burgunder des Schlosses Krickenbeck.
Nach der Niederlage 1505 und dem anschließenden Friedensschluß trat Karl von Egmond er auf die Seite der Burgunder über. Erst 1517 finden wir ihn wieder an der Seite des Herzogs von Geldern. Dieser Otto Schenk hat offenbar bei den Auseinandersetzungen des Jahres 1512 auch die Lobbericher in die Devensive gedrängt. Es liegt nahe, die Lobbericher unter den Truppen des Amtes Krickenbeck zu suchen und das Angebot, eine Brandschatzung zu zahlen, als Ausweg zu verstehen, sich den überlegenen Wachtendonker Drosten aus dem Ort zu halten. Um das Geld dafür kurzfristig aufbringen zu können, nehmen die Lobbericher bei Wilhelm von Krickenbeck in aller Eile den Kredit in Höhe von 300 Goldgulden auf. Diese Summe haben sie dann ausweislich der Formulierung in der Urkunde dafür aufgewendet, um Otto Schenk zu bezahlen. "Damit ist die Verbindung zwischen der Lobbericher Urkunde und dem Streit um Wachtendonk zwischen Karl von Egmond und dem burgundischen Besetzern hergestellt."
Karl von Egmond war sich bewusst, dass er ohne fremde Unterstützung schwerlich sein Herzogtum gegen Maximilian behaupten konnte. Der natürliche Verbündete war König Karl VIII. von Frankreich, der alte Rivale des Hauses Burgund-Habsburg. Die Unterstützung mit Geldmitteln und Truppen durch König Ludwig XII. von Frankreich, die Uneinigkeit im kaiserlichen Heer und vor allem der Kriegsmut der Geldernschen sowie deren unerschütterliche Treue (*) zum Landesherren erklären es, dass sich das erschöpfte Gelderland dreimal (1498, 1505 und 1512) erfolgreich gegen Kaiser Maximilian behaupten konnte.
*) Am 5. Februar 1503 erklären 15 Adelige, darunter auch Peter von Bocholtz (Boickholt), Eduard von Bocholtz (Boickholt), Reiner von Bocholtz (Boickholt), Herr von Horst, Arndt von Bocholtz (Boickholt), Drost des Landes von Kessel im Namen der gesamten Ritterschaft und Dienstleute des Oberquartiers, Schöffen, Vogte, Bürgermeister und Räte der Städte Roermond, Venlo, Geldern, Erkelenz, Straelen und Nieuwstadt auf Veranlassung von Reyner von Geldern, Stadthalter des Oberquartiers, kraft des Befehls von Frederick, Herr von Bronckhorst und Borculo, Stadthalter-General von Geldern und auf Ansinnen der anderen Ratsmitglieder des Landesherren, dass sie ihrem Landesherren treu bleiben und sich untereinander zu unterstützen.
Deilmann vermutet in seiner Geschichte Süchtelns, dass im Jahre 1518 "auf Süchtelner Boden oder in der Nähe von Lobberich" 800 Mann eines "brotlos gewordenen Söldnerheeres", das sich der Übermacht der Landesherren von Jülich-Berg, Kurköln, Kleve, Mark und Brabant gegenübersah und sich zur Übergabe der Waffen entschlossen habe, aus ungeklärte Ursache "niedergemacht" wurde.
Unter der Amtsdauer von Sibertus von Krickenbeck (1507 - 1532?) tritt auch ein Albertus Walden am 27. Oktober 1528 als Pastor zu Lobberich auf. Vermutlich hat er aber nur für eine kurze Zeit Pfarrer Sibertus vertreten, da dieser noch im Jahre 1531 als Pfarrer von Lobberich Urkunden unterzeichnet hat.
Edward von Boecholt und seine Ehefrau Maria von Broyckhuysen verpachten am 29. November 1531 dem Frerick an der Stegen und dessen Frau Ffyken in Erbpacht ein Stück Ackerland zwischen Frericks Land und dem Land der Aussteller, schytende op dat Boert von der Lantwerskuelen, dye langs den Werst geyt. An Pacht sollen jährlich an Andreas Abend vier Pfund Wachs für den Altar in der Kapelle zu Bocholt (Boecholt) gezahlt werden. Hier ist erstmals in einer Urkunde eine Kapelle der Burg Bocholtz urkundlich erwähnt.
Karl von Egmond teilt dem Amtmann von Erkelenz Franss Voss von Schwarzenborgh am 20. März 1536 mit, dass er den Joachim von Boicholt, Sohn des verstorbenen Edwartz von Boicholt mit dem Haus Bocholt zu Lobberich belehnt habe und befiehlt ihm, Joachim in dessen Besitz zu schützen. Wer ein besseres Recht an diesem Hause zu haben vermeint, solle sein Recht daran suchen.
1537 drängen die zu einem Landtag in Nimwegen einberufenen, einflussreichen Stände, Herzog Karl von Egmond zum Verzicht auf Geldern und Zutphen und als seinen Nachfolger den jungen klevischen Erbprinzen Wilhelm V. von Jülich-Cleve-Berg (Sohn des Herzogs Johann von Cleve) zu erklären. Am 27. Januar 1538, kurz vor dem Tod Karl Egmonds am 30. Juni 1538, übernimmt Wilhelm V. das Amt.
Herzog Wilhelm V. von Jülich-Cleve-Berg
Am 9. Februar 1539 vereinigte Wilhelm V. die Länder Geldern, Jülich, Kleve, Berg, Mark und Ravensberg unter seine Macht. Der Erwerb von Geldern hätte diesen vereinigten Herzogtümern eine beherrschende Stellung im Nordwesten des Deutschen Reiches ermöglicht, was vermutlich auch konfessionspolitische Auswirkungen gehabt hätte. Außerdem wäre durch Geldern eine direkte Verbindung zu den Territorien Kleve und Jülich hergestellt worden. Der Anspruch lässt sich jedoch nicht durchsetzen, da er auf Widerstand des Hauses Habsburg stößt, das Geldern als (allerdings umstrittenen) Bestandteil des burgundischen Erbes für sich reklamiert, um seinen niederländischen Herrschaftsbereich abzurunden.
Damit das Land nach seinem Tode nicht an das Haus Habsburg fällte, schloss der kinderlose Herzog Wilhelm V. am 14. Oktober 1543 mit König Franz I. von Frankreich des Geheimvertrag von Grunsfoort, wonach jener ihm das Herzogtum Geldern gegen eine jährliche Summe von 50.000 Pfund Tornois übereignete. Die Hauptbestimmung dieses Traktates waren folgende:
1. Der französische König nimmt die Person des Herzogs und dessen Länder in seinen Schutz, welche er wie seine eigenen beschützen und verteidigen wird.
2. Der Herzog muss dem König von Frankreich mit seinem Volk, seinen Städten und Festungen, in defensiven und offensiven Kriegen dienen, außerdem müssen die Kriegsobersten und das Kriegsvolk schwören, nach dem Tode des Herzogs dem König und seinen Nachfolgern denselben Gehorsam zu leisten, wie dem Herzog selbst.
Dieser Vertrag verstieß gegen Herzog Egmonds mit Karl V. am 3. Oktober 1528 zu Gorkum eingegangen und am 10. Dezember 1536 in Grave bestätigten Vergleich, der dem Kaiser nach dem Tode des Herzogs die Nachfolge in Geldern einräumte. Karl von Egmond war allerdings zu diesem Vergleich genötigt worden.
Die geldrischen Städte wollten aber weder burgundisch noch französisch werden, ratifizierten keinen der gerade genannten Verträge und lehnten im Oktober 1537 auf dem Landtag in Arnheim den zugunsten Frankreichs erfolgten Schenkungsakt ab. Vielmehr schlossen sie am 27. Januar 1538 zu Nimwegen einen Vertrag, in dem der Erbprinz Wilhelm von Jülich-Berg zum Nachfolger Karl von Egmond bestimmt wurde.
Am 28. Dezember 1538 untersiegelt Gerhard (Gerhard Stralgen, Straelgen, Strailgen) aus Moers, Pastor zu Lobberich, mit anderen eine Urkunde, wonach Johann von Bocholtz, Sohn Eduards für eine Summe Geldes zu Gunsten der Witwe und anderen Kindern Eduards auf dessen Erbschaft verzichtet. (Am 20. Dezember 1539 war dieser Pastor auch bei der Eheabredung Georg von Hatzfelds und Anna von Bocholtz zugegen)
Durch den Nimwegener Vertrag war Franz I. um seine so sicher erhoffte Beute gebracht. Solange nun der Konflikt zwischen ihm und Karl V. andauerte, hatte Wilhelm von französischer Seite nichts zu befürchten. Franz versuchte sogar, ihn auf seine Seite herüberzuziehen, indem er ihm ein Bündnis und eine seiner Töchter zur Ehe anbieten ließ. Wilhelm war nicht abgeneigt, auf diesen Vorschlag einzugehen, jedoch der nach dem Sieg des Kaisers zwischen Frankreich und Habsburg geschlossenen Waffenstillstand zu Nizza (18. Juni 1538) vereitelte die Ausführung. In diesem Vertrag verpflichtete sich der französische König, Karl V. bei einem etwaigen Kriege um Geldern kein Hindernis in den Weg zu legen.
Der Geldener Herzog Karl von Egmond starb verbittert am 30. Juli 1538, bevor er Frankreich das ihm dort von König Franz I. verliehene Herzogtum Bourbon hatte in Besitz nehmen können. Der neue Herzog von Geldern, Wilhelm der Reiche von Jülich-Kleve-Berg, heiratete am 15. Juli 1540 die erst dreizehnjährige Jeanne d'Albret, Erbtochter des Königs von Navarra und Nichte des französischen Königs. Der Ehevertrag wurde am 10. September 1540 seitens Franz I. ratifiziert. Der französische König rückte aber vorsichtshalber in die Urkunde den Geldern betreffenden Artikel der Vereinbarung von Nizza ein und machte somit das Bündis für Wilhelm weitgehend wertlos. Zudem blieb die junge Braut (vermutlich auch wegen ihrer Jugend) in Frankreich.
Am 12. Juli 1542 erklärte Frankreich unter Missachtung des in Nizza geschlossenen Waffenstillstandes an Karl V. den Krieg. Es war dies der vierte französische Krieg gegen Karl V. König Franz I. war verbündet mit den Türken, Dänen, Schweden, Schotten und dem Herzog Wilhelm von Geldern-Jülich-Kleve-Berg.
Frankreich ging an allen Fronten in die Offensive: gegen das Königreich Navarra, das Roussillon, das Herzogtum Lothringen und vor allem gegen die Niederlande.
Das Verhältnis zwischen dem König von Frankreich und Herzog Wilhelm von Kleve verschlechterte sich jedoch zusehends. Jeanne von Navarra, Wilhelms Gemahlin, wurde nach wie vor in Frankreich zurückgehalten. Die einzigen Truppen, die Franz I. zur Entlastung Kleves schickte, waren gegen Ende des Jahres 1542 die meuternden Söldner von Rossums. Auch die versprochenen Gelder flossen nur spärlich.
Die entscheidende Wendung des Krieges brachte im Mai 1543 der Entschluss des Kaisers, nach Deutschland zu kommen und Wilhelm von Geldern-Jülich-Kleve-Berg persönlich niederzuwerfen. Karl V. zog vom 17. bis 20. August 1543 bei Bonn ein Heer von 40.000 kaiserlichen Soldaten zusammen. Am 23. August dringen Teile der Truppen in das befestigte Düren ein, um es zu plündern und brandzuschatzen. Die Stadt Jülich wird kampflos den kaiserlichen Truppen übergeben. Karl V. zieht jetzt an der Spitze seiner Armee den Rhein hinab und nahm am 29. August 1543 Erkelenz ein. Damit hatte er den Boden des Herzogtums Geldern betreten. Innerhalb von nur zweieinhalb Wochen war Wilhelm vollständig niedergeworfen worden, zudem blieben die französischen Hilfstruppen aus.
Herzog Wilhelm kann nicht anders und erscheint am 6. September 1543 im Feldlager des Kaisers bei Venlo und wirft sich Karl reumütig zu Füssen. Am 7. September 1543 wird der Vertrag von Venlo unterzeichnet. In diesem Vertrag wurde im Hinblick auf Frankreich folgendes festgelegt:
1. Wilhelm verzichtet zugunsten des Kaisers auf Geldern und Zutphen und entbindet die Stände ihres ihm geleisteten Treueeides; dieselben erkennen von nun an den Kaiser als ihren Landesherren an.
2. Wilhelm verpflichtet sich, die Verbindung mit Frankreich, Dänemark und Schweden zu lösen und mit anderen Fürsten kein Abkommen zu treffen, das gegen Kaiser und Reich gerichtet ist.
3. Die Ehe Wilhelms mit Jeanne von Navarra wurde gelöst. Papst Paul III. annulierte diese am 12. Oktober 1545. Wilhelm heiratete daraufhin am 18. Juli 1546 die Erzherzogung Marie von Österreich, Nichte Karls V. und Tochter König Ferdinands I. Außenpolitische Beziehungen Kleves zu Frankreich fanden nicht mehr statt.
Zudem zwingt der Kaiser den Herzog, wieder katholisch zu werden und die Reformation zu bekämpfen.
Herzog Wilhelm V. wirft sich Karl demütig zu Füßen
Von 1543 bis 1546 ist Theodor Naber von Neuß Pastor der Lobbericher Pfarre. Er liegt begraben vor dem Sakramentenhäuschen im Chor der alten Pfarrkirche.
Johann von Boecholt und seine Frau Johann van Drypt übergeben am 28. März 1546 dem Wylm Hegholtz in Erbleihe den Hegholtzhof, wie ihn seine Vorfahren besessen haben. Jährlich an Lamberti ist ein halber rheinische Gulden zu zahlen. Für eine Wechsel und einen Sterbfall sind jeweils ein halber Gulden zu zahlen, für den Erbgewinn ein Gulden. Wird beim Tod des Pächters nicht binnen 30 Tagen gewonnen, so fällt er an die Aussteller zurück. Alle Früchte und Korn sind auf der Kaetmühle zu mahlen.
Am 10. Oktober 1552 verpachten Jan von Boycholtz und seine Frau Janna dem Jan Luytgens und dessen Frau Naelke die Kaetmühle mit dem dazugehörigen Kamp auf vier Jahre. Die Pacht beginnt zur Kirmes am Christabend 1552. Die Pacht beträgt 30 Malter Roggen sowie zu Neujahr ein Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer. Die Pächte haben dem Jan von Boycholtz 200 Reiter(gulden) gegeben weswegen sie während der Pachtzeit kein Handgeld zahlen müssen. Das Geld erhalten sie nach der Pacht zurück.
Im Jahre 1552 kommt ein Wilhelm van Hoengen als Pastor der Lobbericher Pfarre vor. Er legte jedoch wegen der "Wirren des belgischen Krieges" das Pfarramt in die Hand des Prälaten (Abtes) nieder und starb im Kloster Knechtsteden im Ja<hre 1574.
Im Jahre 1555 sind Johann von Bocholtz und Johann von Heithausen als ortsansässige Mitglieder des geldrischen Landtages bezeugt (Fahne). Damals war die Landtagsfähigkeit zum wesentlichen Kriterium für die adelige Qualität geworden, was um so bemerkenswerter ist, als mit den bocholtz'schen Vertretern gerade nicht Ritterbürtigen der große Sprung geglückt war. (Fahne).
Vor allem die Doppelpräsenz der beiden aus dem Hause Bocholtz hervorgegangenen Familien im damals 27 Sitze umfassenden geldrischen Landtag zeigt eindrucksvoll das Gewicht dieses in weiten Teilen Gelderns begüterte und einflussreichen Geschlechts. Damals war entscheidende Voraussetzung für die Zuerkennung der Landtagsfähigkeit der Besitz, das Haus. Die hier zu nennenden Häuser Bocholtz und Ingenhoven haben die entsprechende Qualität über die Franzosenzeit bis ins 19. Jahrhundert hinübergerettet.
Johanna van Drypt, Witwe des Johann von Boecholt bittet am 25. Januar 1558 den Kanzler vom Fürstentum Geldern und Grafschaft Zutphen den Jasper von Stalbergen mit Haus, Hof und Wohnung Ingen Haeff im Amt Krieckenbeck hinter der Kirche zu Lobberich namens ihrer unmündigen Kinder von Johann von Boecholt in der Weise zu belehnen, wie früher Gayrt von Bocholt, Peters Sohn, für die unmündigen Kinder des Gaert von Boecholt, Arntz Sohn, belehnt wurden. Doch soll ihre Leibzucht an dem Gut vorbehalten bleiben.
Namens des Königs Phillips von Kastilien, von Leon, von Aragon, von England, von Frankreich, von Navarra etc., belehnt der Statthalter der Lehen im Fürstentum Geldern und der Grafschaft Zütphen am 15. März 1558 den Herman van Boickholt, Landdrost der Grafschaft Zütphen, als Vormund für die nachgelassenen Kinder des verstorbenen Johan van Boickholt mit dem Haus und Hof im Amt Krieckenbeck hinter der Kirche zu Lobberich. Das Gut ist nach geldrischem Recht mit 15 Goldgulden zu verherweden.
Eine Bulle des Papstes Pius IV. vom 7. August 1561 bestimmte die Ausdehnung und
Einteilung des Bistums Roermond, dem man das Oberquartier Geldern (Quartier
Roermond) einen Teil des Quartiers Nijmegen, das Land Cuyck, die Grafschaft Horn
und das Land Valkenburg zuteilte.
Diese neue Diözese wurde in neu Dekanate (Valkenburg, Weerth, Monfort,
Erkelenz, Kessel, Krieckenbeck, Geldern, Nijmegen und Cuyck). Zum Dekanat
Krieckenbeck gehörten die Pfarrbezirke Grefrath, Herongen, Hinsbeck, Leuth,
Lobberich, Velden, Venlo, Viersen, Wachtendonk und Wankum. Die Stadt Roermond
wurde zum Bischofssitz bestimmt .
Joachem van Boecholt und seine Frau Margryet Pollertz
verpachten am 30. November 1559 erblich an Peter Aebelen und seine Frau
Baytzsen vier Morgen Ackerland im Dyecker Feld neben Jan
Lauwers und den Erben des Henrich van Barlo auf der einen Seite und
Wynkelre auf der anderen Seite. An Pacht sind jährlich am Tag des
hl. Andreas sieben Geldrische Reitergulden, dye wylcke hertich Karlo zelyger
heft doen munten, zu zahlen, der Reitergulden zu 24 Brabanter Stüber
gerechnet, oder in anderem zu Lobberich gängigen Gelde. Die Pacht ist auf
dem Haus Bocholtz zu zahlen. Die Eheleute Joachem toe Boecholt und
Margryet Pollertz stiften die Pacht den Hausarmen im Kirchspiel
Lobberich. Der Pastor und die Kirchmeister zu Lobberich sollen die Aufsicht
ausüben. Sollte die Pacht nicht gezahlt werden, verlieren die Pächter
das Land.
Jungfer Johanna van Driept, Witwe des Johann van Bocholtz verpachtet 1565 Alert Berten und dessen Frau Alitgen auf 6 Jahre die Kaetmühle mit dem Kamp für 30 Malter Roggen und je ein Pfund Pfeffer und Ingwer (genbers). Bei Arbeiten an der Mühle soll die Jungfer Material und Lohn zahlen, der Müller die Kost geben. Er soll auch die Scheune und das Backhaus im gutem Zustand halten. Das Fluten des Teichs sollen die Jungfer und der Müller gemeinsam tragen. Von etwaigen Fischen ist der Jungfer abzugeben. Aelert und Alytgen haben an Jan Luitgen und dessen Frau Naelke, den alten Müllern, 200 Reitergulden gezahlt und der Jungfer noch einmal 40 Taler gegeben. Diese Gelder erhalten sie bei Ablauf der Pachtzeit zurück. Aellert soll einen Osterwecken von einem Sester Weizen geben, halb zu Ostern, halb zu Pfingsten. Dedingsleute auf Seiten der Jungfer waren Herr Pawels ten Broick, Jan Scheiveler und auf Aelerts Seite Gaert Berten, Tisken op den Roelbroick und sein Bruder Jan Berten. Jede Seite erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
Engelbrecht van Brempt, Drost zu Straelen, belehnt als Inhaber des Hauses Broeck im Kirchspiel Lobberich den Henrick Vinck für die nachgelassenen Kinder der verstorbenen Barbara van Loin und die Kinder des Peter Boenen, die sich als nächste Blutsverwandte und Erbfolger des verstorbenen Johan Weckgh gemeldet haben, mit dem halben Hof zu Slibbeck, anders genannt Weggen Hof im Kirchspiel Grefrath, einem Lehen des Hauses Broeck nach geldrischem Recht.
Johanna von Boickholt, Witwe Johans von Boickholt, in Anwesenheit ihres Sohns Gerdt von Boickholt, Kanoniker zu Lüttich (Luyck), und die Brüder Johan und Herman von Breuickhauisen gen. von Oyen wegen ihrer Schwestern verpachten am 8. Dezember 1574 dem Sille Kroimfoirtz und dessen Frau Cathariene ihren Hof zu Wieler (Wilre) im Kspl. Swalmen auf 8 Jahre. Die Pachtzeit beginnt an Remigius 1575. Eingehende Bestimmungen betreffen die Viehhaltung auf dem Hof. Es sind vielfältige Abgaben und Dienste zu leisten. Es bürgen für den Pächter sein Bruder Jelis Kroimfortz und sein Schwager Alerdt Alerdts. Die Beteiligten erhalten drei Ausfertigungen.
Nachdem in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts der niederländische Freiheitskrieg entbrannte, lösten sich in der Utrechter Union vom 23. Januar 1579 die drei geldrischen Niederquartiere von den spanischen Niederlanden und schlossen sich der niederländischen Republik an; allein das Oberquartier - seit Anfang der siebziger Jahre den kriegerischen Operationen der niederländischen Reformierten ausgesetzt - verblieb in seinem alten Staatsverband und damit bei der katholischen Religion.
Im Jahre 1571 erteilt Abt Reinhard von Corvey dem Giließ von Bocholtz auf Verwenden des Arnold von Bocholtz, Domherr zu Mainz, der dem Stift viele Dienste, namentlich bei der Confirmation zu Rom, geleistet hatte, Expektanz auf die Lehngüter derer von Bevern, welche Arndt von Bevern als letzter Lehnträger männlichen Stammes im Besitz hatte. Bevor noch in den achtziger Jahren die Truppen der Generalstaaten das Gebiet verlassen hatten, war am Niederrhein - im Rahmen der konfessionellen Auseinandersetzungen, konkret: anlässlich des Glaubenswechsels des Kölner Erzbischofs Gebhard Truchseß von Waldburg - der Kölner Krieg (auch Truchsessischer Krieg genannt) entbrannt, der bis in die neunziger Jahre hinein dauerte.
Im Grunde genommen ist das Oberquartier dann bis zum Dreißigjährigen
Krieg nicht mehr zur Ruhe gekommen. Dass gerade diese Kriege den Ort Lobberich
überaus stark in Mitleidenschaft gezogen haben müssen, geht u.a. aus
der Mitteilung des Autors des Kirchenbuches I., des Pfarrers Norbert
(Mathias) Pricken, hervor, wonach sein Vorgänger Wilhelm von
Hoengen "wegen des ungeheuerlichen Krieges" - vermutlich nach dem
Einfall der Reformierten in das Oberquartier im Jahre 1572 - resigniert und
dessen Nachfolger Johann Schriver aus Dahlen "wegen des unsagbaren
Krieges ganz Belgiens" "viel Übel" zu erleiden hatte.
Am 8. Juli 1572 fiel Wilhelm von Oranien, unterstützt durch "französisches Geld", mit 7.000 Reitern und 17.000 Fußknechten in das Oberquartier ein und nahm in kurzer Zeit die Städte Geldern, Roermonde, Wachtendonk und Straelen in Besitz; an Venlo aber, welches die Uebergabe verweigerte und sich tapfer verteidigte, musste er vorüberziehen. Hierauf rückte er in Brabant ein, wo er ebenfalls in Kürze eine Anzahl Städte sich unterwarf. Als die Ermordung der Hugenotten zu Paris (24. August 1572) ihm jede Aussicht auf fernere Unterstützung von Seiten Frankreichs genommen hatte und seinen Truppen der Sold fehlte, trat er am 12. September den Rückzug an, der ebenfalls durch das Oberquartier erfolgte. Es war jedoch kein Heer mehr, das er führte, sondern eine zügellose, vom Raube lebende Bande, die seinen Befehlen nicht mehr gehorchte. Auch im Amte Krickenbeck herrschte vor dieser rohen Soldateska große Furcht; - von Leuth wurden viel Hausgeräte nach Süchteln in Sicherheit gebracht. - Am 12. Januar 1578 zog das Gros der spanischen Armee nach dem Amte Krickenbeck.
Im Jahre 1578 bemächtigten die reformierten Generalstaaten sich des Oberquartiers, (Quartier Roermond), welches nun bis 1587 unter ihrer Herrschaft blieb. Wie in den Niederlanden, so zerstörten sie auch hier allenthalben Kirchen und Klöster, Altäre und Bilder. Wahrhaft grauenerregend ist das Bild, welches die hiesige Gegend in jener Zeit uns bietet. Die spanischen und aufrührerischen Truppen führten einen wahren Vernichtungskampf gegen Land und Leute; ohne Sold umherschweifend, erlaubten sie sich die größten Gewalttätigkeiten gegen die Eingesessenen, plünderten und verbrannten Bauernhöfe, führten Leute gefangen mit sich fort, und gaben ihnen nur gegen hohes Lösegeld die Freiheit wieder. Viele Bewohner verließen deshalb Haus und Hof und begaben sich an sichere Orte, infolgedessen der Acker größtenteils unbebaut liegen blieb, und Pächter nicht mehr zu finden waren.
Am Karfreitag 1581 wurde das Haus Ingenhoven durch die um Venlo lagernden Truppen des auf seiten der Generalstaaten kämpfenden Obersten Hans Philipp, Freiherr von Hohensachsen, eingenommen und seines Vorrates beraubt; sein Hausherr, Jelis von Bocholtz, wurde trotz der Schwangerschaft seiner Frau Margaretha von Bocholtz, weggeführt und in Venlo im Nikolauskloster eingekerkert. Er war angeklagt, gegen die Generalstaaten "verrätherisch gehandelt zu haben". Für seine Befreiung verwendete sich auf Bitten seines Onkels, des Abts Reinard von Corvey (Reinard von Buchholz), bei seinem Vetter Hauptmann Georg von Bocholtz, welcher durch seine Geltung beim Grafen Philipp von Hohenlohe und Wilhelm Ludwig von Nassau, damalige Führer der Generalstaatlichen Truppen, deren Vermittlung erwirkte. Am 30. Mai 1581 wurde Gelis, wie es scheint zum Ersatz, durch den König von Spanien zum Amtmann von Krickenbeck ernannt.
Jelis von Bocholz, Drost von Kriekenbeck, verpachtet am 1. Oktober 1583 dem Heinken upter Weynen und dessen Frau Peetz Claßkes van Heußbecke sein zu Lobberich mit Haus, Hof, Garten und Baumgarten und dem Kamp vor dem Haus, der Heuwiese und 4 1/2 Morgen am Haegelkruiz auf 6 Jahre. Je Morgen ist eine Pacht von 4 1/2 Talern, den Taler zu 30 Stüber brabantisch, zu zahlen. Für Haus, Hof und Garten sind am 1. Mai 70 Pfund Butter und 12 Käse zu geben, zu Ostern ein Kalb oder 1 1/2 Taler, zu Pfingsten 200 Eier und zum neuen Jahr ein Pfund Pfeffer, ein Pfund Ingwer, ein Pfund Nelken und sechs Kapaune. Der Pächter soll sechs Ferkel mästen, von denen der Verpächter nach der Ernte zwei wählen darf. Weitere Punkte betreffen Vorschriften zur Bewirtschaftung des Hofes. Für den Pächter verbürgt sich sein Schwager Heyncke Rogken.
Im Jahre 1584 plünderte eine Armee Ernst von Bayerns, Bischofs von Lüttich, der zur Verteidung des neuen Kurfürsten von Köln gegen den abgesetzten Truchseß ausgerückt war, das Amt Krickenbeck und das Land Wachtendonk. 1579 reichten die Dörfer Grefrath, Lobberich, Leuth und Hinsbeck eine Bittschrift an Johann Graf von Naussau-Katzenellenbogen, Statthalter im Fürstentum Geldern ein, worin sie sich beklagen, daß sie von den Soldaten aus Venlo und Wachtendonk mit "Fangen, Spannen und Plündern" jämmerlich und feindlich behandelt werden, und in ihren Häusern nicht sicher mehr wohnen können".
Als Zufluchtstätten dienten damals und auch später den Bewohnern beim Herannahen feindlicher Truppen die in den Gemeinden angelegten "Schanzen", welche meistens mehrere Morgen groß und mit Graben und Wall umgeben waren. Auch Lobberich, Hinsbeck und Leuth besaßen solche Schanzen. Dorthin wurde zur Zeit der Gefahr auch das Vieh, überhaupt Hab und Gut in Sicherheit gebracht. Wer in der Nähe einer Stadt oder einer adeligen Burg wohnte, wählte sich diese als Zufluchtsstätte aus. Eine solche war für Lobberich die starkt befestigte Burg Bocholtz. Eine andere Zufluchtsstätte für die Bewohner waren die Kirchen.
Als im Jahre 1588 mit der Eroberung der Festung Wachtendonk (1588 eroberte Graf Ernst von Mansfeld Wachtendonk für die Spanier zurück) das Oberquartier, (Quartier Roermond,) wieder unter Herrschaft der Spanier kam, blieben die Eingesessenen immerhin noch in beklagenswerter Lage, indem sie beinahe unerschwingliche Contributionen beizutragen, und von den Soldaten die größten Insolenzen zu erleiden hatten.
So klagten im Jahre 1591 die Landstände, dass das Oberquartier, (Quartier Roermond,) wozu auch das Amt Krickenbeck, und somit Lobberich gehörte, seit vielen Jahren nicht allein mit "ondraiglicke und ungebourlicke ercktien, contributien, geltt und andere steur gantz uitgeschatt und uitgemirgelt" wäre, sondern auch durch große Einquartierungen von Kriegsvolk "bedreufft und underdruckt woirdt, verschwiegen allerhande ercursien, invasien und oploipen, rooven, vangen, spannen, doitslain" und dergleichen Unregelheiten, die täglich noch durch königliche Soldaten betrieben würden; dazu würden von den durchziehenden Soldaten die Feldfrüchte weggenommen, Vieh geraubt, Häuser und Kirchen geplündert und zerstört, und könne niemand ohne Lebensgefahr sich außerhalb der Städte sehen lassen.
Jelis von Bocholts, Droste der Ämter Kriekenbeck und Erkelenz, und seine Frau Margareta von Bocholts verpachten am 4. Januar 1591 dem Henrich Rutte und seiner Schwester Steineke, Kindern des verstorbenen Herman up Merssels Hof, 28 Morgen Ackerland gen. die Meimrey auf 6 Jahre. Da aber durch verschiedenen Landmesser das Land mit 27 Morgen gemessen wurde, sollen sie auch nur entsprechende Pacht zahlen. Je Morgen sind zu zahlen drei Sester Roggen, drei Viertel Weizen und fünf Viertel Wintergerste. Weiter sind für das ganze Land 20 Stein Flachs und zum neuen Jahr ein Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer zu geben. Die Herren- oder Erbpacht in Höhe von 15 Fass Roggen haben sie jedes Jahr im voraus zu zahlen. Dafür übernimmt der Aussteller die Schatzung für das Land. Weil derzeit viele Überzüge durch das Land gehen und man mit der Pachtzahlung nicht bis zum Tag Andreas warten kann, sollen die Pächter ihr Pachtkorn direkt nach der Ernte gedroschen liefern. Als Vermittler war Godert van Wevelkaven tätig. Von diesem Vertag soll jede Seite einen Chirograph erhalten.
Francois van Verdugo, kgl. spanischer Statthalter über Friesland (Vryslant), Overijssel (Ouveryssel), Groningen, Lingen etc., nimmt die Frau von Boeckholt und ihre Kinder mit ihren Gütern am 13. August 1591 in seinen Schutz und befiehlt, ihren Besitz nicht zu schädigen. Aussteller siegelt.
Vor Gossen Spede, Schultheiß, Jencken Hegholt und Jan Ingedaell, Merten op den Ruyrbroick, Zvelentge opte Sittert, Jencken to Roenhoeven und Rutt Powels, Schöffen zu Lobberich, übertragen am 12. Juni 1597 Margriet van Wevelkoeven, Witwe des Rutger van Wevelkoeven, und ihre Kinder Jan und Elysbet dem Kloster der Elftausend Jungfrauen in Venlo, in das ihre Tochter bzw. Schwester Fye als Professe eingetreten ist, eine Rente von 2 Maltern Roggen aus der Kaetmühle zu Lobberich und eine Rente von 18 Weißpfennigen aus Maes Gut in gen Eyckhoff in Lobberich. Von dieser Urkunde sind zwei Ausfertigungen ausgestellt worden. Eine geht an das Kloster, die andere wird in unser schepen kompe gelegt.
Im Jahre 1598 erklärte das Amt Krieckenbeck an Ritterschaft und Stände, daß es eine geforderte Contribution nicht aufbringen könne. Am 29. April 1604 ersuchen die Landschöffen des Amtes den Amtmann Huyn-Geleen, ihnen bei den Ständen den Nachlaß einer Contribution zu erwirken.
Arnoldt van Bocholt, Kapitän zu Venlo, und seine Schwester Johanna, Witwe von Kriekenbeck, verpachten 1605 dem Johann Struick und dessen Frau Giertgen auf 6 Jahre die Kaetmühle mit dem zugehörigen Kamp. An Pacht sind 34 Malter Korn und noch zwei Malter Roggen an das Kloster Wyen (in Venlo) zu zahlen, weiter zwei Malter Malz und ein Malter Weizen, zwei Pfund Ingwer, zwei Pfund Pfeffer und ein halbes Pfund Nelken sowie zum neuen Jahr einen Königstaler. Weiter hat der Pächter 30 oel zu geben. Was auf dem halben Oefft wächst, sollen sich Verpächter und Pächter gleich teilen. Die Pachtzeit beginnt an Neujahr 1605. Die Pächter haben bei den Verpächtern 200 Taler zu hinterlegen, die sie bei Beendigung der Pacht zurückerhalten.
Bis zum Jahre 1608 ist Johann Schriner (auch Scriba) aus Dahlen Pastor in Lobberich. Er hatte in Folge des "wilden, holländischen, inneren Krieges", der im ganzen "Belgierlande" wütete, viele Verluste zu erleiden und mannigfache Gefahren zu bestehen. Als seine Kräfte erschöpft waren, legte er das Pfarramt nieder in die Hand des Abtes (von Knechtsteden). Er lebte noch sechs Jahre mit seinem Nachfolger im Pastorat und starb im März 1614.
Von 1608 bis 1622 ist Mathias Mehler aus Süchteln, Pastor der Kirche in Lobberich und hatte gleich nach seiner Einführung einen großen Brandschaden. Als wieder Mittel vorhanden waren, führte er auf dem Pastoratsplatz die Pfarrwohnung wieder auf und fügte noch andere Gebäude hinzu. Im Jahre 1622 wurde er Pastor von Geilenkirchen und später Propst in Cabbel. Er starb im Exil bei Cappel im November 1656 und wurde im Benediktinerkloster Liesborn begraven.
Um 1600 war die niederländische Republik zu einer bedeutenden Macht geworden. Frankreich und England hatten bereits 1596 eine Allianz mit der Republik geschlossen, was de facto einer Anerkennung gleichkam. Durch diesen Dreibund wurde der Krieg gegen Spanien Teil einer großen Anti-Habsburger-Kampagne unter der Führung Frankreichs. Im Jahr 1600 sollte Moritz von Oranien, Statthalter, Oberbefehlshaber der Truppen und Admiral der Flotte, im Auftrag der Generalstaaten und der holländischen Kaufleute gegen seinen Willen die flämischen Küstenstädte besetzen und das Kaperernest Dünkirchen ausheben, da die Kaperer dem aufblühenden holländischen Seehandel großen Schaden zufügten. In den Dünen bei Nieuwpoort stieß er auf die Truppen von Erzherzog Albrecht VII. von Österreich, Regent der Spanischen Niederlande, Statthalter und Schwiegersohn des spanischen Königs Philipp II. Zwar errang Moritz den Sieg in dieser Schlacht bei Nieuwpoort, das Ziel seiner Mission, die Eroberung Dünkirchens und der flämischen Küstenstädte, erreichte er aber nicht.
Moritz von Oranien
Statthalter von Holland und Seeland
1608 kam es in Den Haag zu Friedensverhandlungen zwischen den Niederlanden und Spanien, an denen auch England und Frankreich teilnahmen. 1609 wurde schließlich ein zwölfjähriger Waffenstillstand vereinbart, zum Leidwesen von Prinz Moritz, der den Kampf gern weitergeführt hätte. Ratspensionär van Oldenbarnevelt dagegen befürwortete den Frieden. Zwischen den beiden mächtigsten Männern der Niederlande kam es noch zu einem weiteren Konflikt: In der reformierten Kirche war ein heftiger Streit zwischen zwei Gruppen entstanden, den Remonstranten und den orthodoxen Kontraremonstranten. Moritz ergriff Partei für die Kontraremonstranten, während van Oldenbarnevelt die Remonstranten unterstützte. Die Situation spitzte sich derart zu, dass ein Bürgerkrieg drohte. Auf der Synode von Dordrecht, die 1618 zusammentrat, setzten sich dann die Kontraremonstranten durch. Van Oldenbarnevelt wurde daraufhin des Hochverrats für schuldig befunden und am 13. Mai 1619 in Den Haag hingerichtet. Die Folge war ein lange währender Bruch zwischen den Generalstaaten und dem Haus Oranien, verursacht vor allem durch die Haltung von Prinz Moritz in dieser Angelegenheit.
In der Zeit des Waffenstillstandes, der von 1609 bis 1621 zwischen Spaniern und Niederländern herrschte, wurde Lobberich und die Nachbargemeinden gleichsam "zur Abwechslung" von durchziehenden spanischen Truppen belästigt, die Ende 1614 unter General Ambrosio Spinola Wesel belagerten.
Im Jahre 1614 baten die Eingesessenen des Amtes die Landstände um Abschaffung der großen Unordnungen und Einquartierungen der Soldaten, die nicht allein "den armen Huisman opeten, maer ook stooten, schlaen, dootschieten und exacktionieren".
Im Jahre 1615 erließen die Deputierten der Ritterschaft an das Amt Krickenbeck den Befehl, sobald als möglich ein Verzeichnis der Schäden einzusenden, die jede Gemeinde beim Durchzug der von Wesel zurückgekehrten Kriegsvölker erlitten hätten. Nach den eingesandten Berichten betrug der Schaden des Dorfes Lobberich 2000 Gulden.
Im Jahre 1618 wurde das Gehalt des Pfarrers zu Grefrath auf 600 Taler, das des Kaplans auf 150 Taler festgesetzt, das Gehalt des Pfarrers zu Lobberich auf 450 Taler. (Düsseldorfer Copiar Nr. 193)
Im Jahre 1618 wird in Lobberich erstmals eine Schule - allerdings als "von altersher bräuchlich" erwähnt. Über den Charakter der "Schule" geben die Quellen wenig Auskunft. Es handelte sich vermutlich um eine Lese- und Schreibschle, die als "Anhängsel der Küsterstelle", also im Umfeld pfarramtlicher Tätigkeit, entstanden ist. Der Einfluss des Pfarrers war 1618 insoweit eingegrenzt, als dieser damals das Recht der Besetzung der Lehrerstelle mit dem Inhaber des Hauses Bocholtz teilte. Das Amt des "Schulmeisters" oder "ludimagister" ist aus der pfarrdienstlichen Tätigkeit erwachsen, woraus sich erklärt, dass wir in dem Lehrer Tilmann Kox einen Vikar vor uns haben. Pfarrer, Adel und Schöffen von Lobberich formulierten die Aufgaben des Lehrers: "die wilde Jugend bei gebührlicher Diskretion in der Ehrbarkeit, Zucht und Ehre zu moderieren, damit uns allen samt und sonders in allen christlichen Exercitia zu recht gedient und (sie) williglich gehorsam werde, dieses alles sonder Gefährdung und Arglist gegenoüber dem jungen Gesellen im Herzen ...." In einem Zusatz wird festgehalten, dass der Lehrer "die Schule zur rechten zeit zu halten, die Kinder neben der Instruktion in die heilige Messe, Besper und Kinderlehre zu schicken habe".
Am 25. Januar 1619 wurde Leonard Teveren zum Abt von Knechtsteden gewählt, der zunächst die äußeren Verhältnisse der Abtei regelte. So schloss er u. a. einen Vergleich mit der Gemeinde Lobberich, hinsichtlich des Zehnten, der an Knechtsteden zu liefern war (Urk Nr. 172 Düsseldorfer Copiar).
In einer Urkunde vom 12. Juli 1621 wird der Zehnte, der von Lobberich an Knechsteden zu liefern ist, vertragsmäßig auf 85 Paar Frachten Korn, halb Roggen und halb Hafer, und 100 Stein Flachs festgesetzt:
Wir Leonardus Teveren abtt, Wilhelmus Greutter prior, Martinus Hunshoven supprior, Henricus Xylander custos, Arnoldus Hertzig Cantor, Petrus Vinck provisor, Antonius Eschweiler cellarius und fort sämbtliche conventualen zu Knechtsteden thun kundt und zu wissen und bekennen hiemit offendtlich wie folgt: nachdem die vom adel scheffen und geschwohren fort von wegen dess kirsspels Lobbrich unsserem vorgem. abtt und convent zu Knechtsteden anno 1575 freundlich ersucht und gebetten, dass sie von Lobbrich und ihren nachkomlingen alle ihre fruchten auf dem feld unverzehent mögten einfuhre, und dass sie dagegen unserem gotteshause alle und jedess jahr auf s. Andreae dess h. Apostelstag oder inwendig acht tagen darnach furgangenden Kirchenruff in dem sack eine sichere tax und summ von fruchten: wie von undencklichen jahren geschehen ist: 85 paar korns halb roggen und halb haber, reiner wohlgewanter marckgebiger fruchten Lobbrischer massen und daneben 100 stein reines, gutes und wohlgeschwungenes Flachs zu Lobbrich ahn unsere dazu verordnete leuth lieberen, ubermessen und ohnfehlbahr ohn allen verzug, hindernuss und entschuldigung bezahlten solten, mit diessem weiterss ahngehengten beding oder vorwahrden, dass sofern jemandt von dess kirsspels leuthen oder geerbten zu Lobberich jeniges jahrs auf ahnbestimbten zahlsstag ein theil oder zumahl ahn bezahlung seiness ahntheilss saumig oder weigerlich befunden wirdt, dass alssdan unsserm gotteshaus frey stehen solle gegen die missbezahler keine exception, excusation, verstandt der geist- noch weltliche rechten entschuldigen oder befreyen sollen, wie solchess die gemeine kirsspels leuth, in massen furschrieben freywillig verwillkuhrt haben und dessfalss auf alle inredt, ausszug, exception, excusation, verstandt der algemeiner geistlicher, weltlicher, statt- land- und leuth rechten, auch auf alle undulten, dispensation, privilegien, wie die bey hoher obrigkeit geist- oder weltlich uberkommen seint oder mögen werden, keine ausgescheiden, gantzlich und zumahl renuntiert, und dass unser mehrgem. gotteshaus Knechtsteden dess kirsspels hoff vor diessem genant, darauff ein ahnwesend pastor zu Lobbrich wohnet, mit landt, sandt undt allem zubehör, recht und eygenthumlich haben, nutzen und gebrauchen soll, bevorab dass das untergeldt darauss jahrlich erblich, alss nemblich 11 malder roggen und 11 goldgulden wie von alterss hero der kirchen zu Lobberich bezahlt werden, wan dan ein solcher contract bey unsseren vorseessen herrn abt Gerardt Strälgen und dem convent der zeith ahn einer und sämbtlichen geerbten und einwohnern zu Lobbrich ahn der ander seithen, zwar underhandelt und verabredt, aber bis dahero durch unss und unssere hohe obrigkeit noch nit bestettigt, alss haben mehrgemelte von adell, geerbten, scheffen und geschworne fort vorwesser des kirspels Lobbrich uns abermahl freundlich und nachbahrlich ersucht, solchen damals ersuchte accordt zu confirmiren, ihnen davon beständige siegel und brieff mitzutheilen, darauff wir abtt und convent wie oben nachgehabtem recht und gehaltenem captitel unss entschlossen des inscheurens auss dem feldt gantz und gar zu den ewigen tagen unss zu begeben, wie wir dan unss krafft diesses begeben, dergestalt das mehrgemelte geerbte und inwohner des kirspels Lobbrich nunmehr und hinfort erblich und hinfort erblich und allzeit zu den ewigen zeithen und unwiederrufflich alle und jegliches jahrs unseren antheil, alssdan des habenden halbens umgehendes zehendens mit selbigen vorwarten wie oben, sollen mogen auss dem feldt fuhren, kaaff und strohe behalten, und das dieselbe von Lobbrich dagegen vor unss und unssere nachkomlinge oder deren darzu verordneten vollmächtigen alle und jegliches jahrs auff vor ahnbestimbten termin oder zahlstag vorbenante tax und summ von fruchten, nemblich 85 paar korns halb roggen und halb haberen, und hunert stein flachs vermög der register, alles marckgeb guth, wie erbrenthen, loss, frey und kummerloss in unsserem gehalt und gewal unfehlbahrlich zu Lobbrich darstellen, lieberen und zu bezahlen sollen gehalten sein;"
Am 22. März 1622 starb Godefridus de Bocholtz, Sohn des
Aegidius de Bocholtz, der eine Messe am Altar der Jungfrau Maria
gestiftet hat, die jeweils am Dienstag zu lesen ist.
Mathias Lüttringhausen aus Köln war sieben Jahre Pastor der
Irche zu Lobberich (1622 - 1629). Er wurde dann Pastor in Brachelen und starb
dort im Jahre 1653.
Auszug aus dem Missale der Pfarrkirche zu Lobberich:
Für den Grafen von Geldern ist jährlich am Samstag in der Oktav von Pfingsten eine Memorie mit Totenmesse zu halten. Am folgenden Montag ist dann eine Totenmesse für seine Eltern und Vorfahren zu halten, namentlich für den Grafen Otto und seine Frau, Graf Reinald von Geldern und seine Frau Margareta, für den zweiten Reinald und seine Frau Sophia, Gräfin von Geldern.
Auszug erstellt von Frater Matthias Mehler aus Süchteln, Kanoniker zu Knechtsteden und Pfarrer zu Lobberich, 17. Jhdt. (Dabei Hinweis auf das Versprechen des Klosters Knechtsteden zur Abhaltung dieser Memorien vom 30. August 1328.)
Namens des Ph(i)l(ip)s, König von Kastilien, Aragon, Leon, beider Sizilien, Jerusalem, Portugal, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galizien, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Corduba, Korsika, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras, Gibraltar, der Eilande Kanarien, Indien des Ostens und Westens, der Eilande und Festlande der See (und) Ozeane, Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern und Mailand, Graf von Habsburg, Flandern, Artois, Burgundien, Tirol, Pfalzgraf und von Hennegau, Holland, Seeland, Namur und Zütphen, Prinz von Schwaben, Markgraf des hl. römischen Reichs, Herr von Friesland, Salins, Mecheln, von der Stadt, Städten und Land Utrecht, Overijssel und Groningen, Dominator in Asien und Afrika, bekennt der älteste Rat und Vizekanzler des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zütphen, Godefroid Gilstadt, als Vertreter des Statthalters der Lehen, dass vor ihm Mr. Adam Fabri, Lizentiat beider Rechte, als Bevollmächtigter des Johan van Boichholt erschienen ist, und belehnt ihn am 17. Juni 1622 für diesen mit dem Haus In gen Haeff im Amt Kriekenbeck im Kirchspiel Lobberich, das infolge des Todes des Godert van Boichholt erledigt war. Binnen drei Monaten ist eine genaue Spezifikation des Lehens einzuliefern.
Der Nach Ablauf des Waffenstillstandes von 1609 im Jahre 1623 wieder ausbrechende
Krieg, brachte unserer Gegend wieder unsägliche Leiden.
Die Vormundschaft der Kinder (Arnold Huyn zu Geleen, Johan von
Bocholtz und Jelis von Bocholtz)der verstorbenen Eheleute Johan
von Bocholtz zu Bocholt und Elisabeth von Eyll verpachtet am 5.
März 1625 dem Joachim, derzeit Pächter von in gen Rae, und
dessen Frau Nine den Hof zu Bocholt innerhalb der Pforten am Weiher, wo
die Witwe Enken Vuist gestorben ist, auf 6 Jahre. Die Pachtzeit beginnt
am Tag Remigius 1625.
Namens des Ph(i)l(ip)s, König von Kastilien, Aragon, Leon, beider
Sizilien, Jerusalem, Portugal, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galizien,
Mallorca, Sevilla, Sardinien, Corduba, Korsika, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras,
Gibraltar, der Eilande Kanarien, Indien des Ostens und Westens, der Eilande und
Festlande der See (und) Ozeane, Erzherzog von Österreich, Herzog von
Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern und Mailand, Graf von
Habsburg, Flandern, Artois, Burgundien, Tirol, Pfalzgraf und von Hennegau,
Holland, Seeland, Namur und Zütphen, Prinz von Schwaben, Markgraf des hl.
römischen Reichs, Herr von Friesland, Salins, Mecheln, von der Stadt,
Städten und Land Utrecht, Overijssel und Groningen, Dominator in Asien und
Afrika, erlauben Statthalter, Kanzler und Räte des Fürstentums Geldern
und der Grafschaft Zütphen auf deren Bitten am 7. Oktober 1626 den
Brüdern Jan und Gielis, Domherren zu Lüttich, und
Joachim van Boichholt, die bisher ungeteilt zu Lobberich ihr Stammhaus
Ingen Hove samt allen zugehörigen Lehen und Gütern besessen haben,
über ihren Besitz nach Gutdünken zu disponieren, ihn zu teilen und
testamentarisch über ihn zu verfügen. Allerdings sollen die
Lehngüter nicht an die tote Hand, an geistliche Personen oder Bastarde
fallen. Auch bleiben die Verpflichtungen bestehen, die an den Lehen kleben.
Von 1629 bis 1633 war Bartholomäus Fraisine, der sein geistliches Leben als Konventuale in der französischen Prämonstratenserabtei Preémontré begonnen hatte, Pastor in Lobberich. Später wurde er Prior in Dortmund.
1629 erhielt der Inhaber des Hauses Bocholtz vom spanischen König Philipp IV. einen Schutzbrief, der ihn wie andere adlige Häuser vor Einquartierungen schützen sollte.
"Das arme Oberquartier" - so schrieben im Jahre 1630 die Deputierten nach Brüssel, "wird ganz überfallen und ausgesogen. Die Ammunitionspferde kosten viel, und die Soldaten, welche sie verpflegen ruinieren die armen Unterthanen; die Städte leiden gar viel durch die Einquarthierungen, und die 10 Kompanien zu Pferde im Amte Krickenbeck nehmen sich sehr seltsam aus".
Auch in der Folgezeit wurde Lobberich von mancherlei Soldatentrupps heimgesucht. Zu den traurigsten Zeiten, welche jemals unsere Gegen gekannt hat, gehört das Jahr 1632. Anfang Januar rückte eine verbündete französisch-weimarische Armee unter Befehl des Grafen von Guébriant bei Wesel über den Rhein und vereinigte sich mit dem kurhessischen Korps unter dem Grafen von Eberstein, um die Kaiserlichen zu bekriegen. Beide Heere waren zusammen 9.000 Mann stark.
Dieselben erorberten Uerdingen, Linn und andere Orte und verbreiteten sich alsdann gaubend und plündernd über die ganze niederrheinische Gegend. Der kaiserliche General Lamboy hatte inzwischen mit 9.000 Mann die Maas überschritten und zwischen Krefeld und St. Tönis hinter einer doppelten Landwehr (die Landwehr war "met een drie dobbelen graft en twee wallen tusschen beyden dicht met eykenstruycken bewassen was, dat ghen paerd daer door konde") eine feste Stellung bezogen. Er beabsichtigte, den bereits bis Andernach vorgedrungenen General Melchior von Hatzfeld abzuwarten und mit dessen Hilfe den Feind anzugreifen. Die Verbündeten beschlossen, ihm zuvorzukommen. Am Tage St. Antonius, 17. Januar, morgens, zogen die von Linn aus auf die Hülser Heide, um sich der Kempener Landwehr zu bemächtigen, bevor die Kaiserlichen aus ihren Quartieren aufbrechen konnten.
Schlacht bei Krefeld - 23. Juni 1758
Nach einem heftigen Kampf, der besonders an dem Durchgang der Landwehr bei Hückelsmey (Schlacht bei Krefeld oder Schlacht an der Hückelsmey) wütete, erstürmten die Verbündeten die letztere an mehreren Punkten und brachten den Kaiserlichen eine vollständige Niederlage bei. Lamboy und sehr viele höhere Offiziere, viertausend Gefangene, hundertvierundsechzig Fahnen und Standarten, sechs große Geschütze fielen in die Hände der Sieger, während gegen dreitausend Kaiserliche tot auf dem Schlachtfeld lagen. Innerhalb zweier Monate eroberten die Verbündeten Neuß, Kempen (wo Eberstein nach erfolgter Einnahme von dreihundert aus Straelen herbeigezogenen und listig hineingelockten Musketiere viele teils gefangennahm, teil niederhieb), das Schloß Oedt, Gladbach, Dülken, Dalen, Hülchrath, Düren und viele andere jülich'sche und kölnische Orte.
Gegen Pfingsten des Jahres 1632 rückte Prinz Friedrich Heinrich von Oranien mit 3.000 Reitern und 17.000 Fußsoldaten gegen das Oberquartier Roermond vor und eroberte Straelen am 3. Juni 1632, Venlo am 4. Juni und Roermond am 6. Juni 1632. Schlimm erging es nun besonders den Katholiken in der hiesigen Gegend, denen an manchen Orten die Ausübung der Religion erschwert und an anderen Orten auch ganz verboten wurde. Zu den Orten, wo die Ausübung der Religion ganz versagt war, gehörte auch Lobberich (ab1. Mai 1636).
Prinz Friedrich Heinrich von Oranien
(Gemälde von Michiel von Mierfeld 1632/40)
Nach der Ankunft des Prinzen von Oranien mussten die Bewohner Lobberichs und der Umgebung an den Festungswerken von Venlo und Roermond längere Zeit Dienste leisten; im Juni und Juli 1632 raubten die Truppen des Prinzen den Bewohnern des "platten Landes" einen Teil ihrer Früchte und der noch übrig gebliebene Rest wurde von den Soldaten Graf Gottfried Heinrich zu Papenheims, (Im Juni 1632 begann die Belagerung der habsburgischen Stadt Maastricht durch niederländische Truppen. Die Regentin der spanischen Niederlande bat Pappenheim schließlich um Hilfe und versprach ihm eine große Geldsumme als Belohnung. Pappenheim brach mit einem Teil seiner Truppen sofort nach Maastricht auf, wo er am 17. August mit einem Sturmangriff auf die niederländischen Stellungen scheiterte, weil ihm die Unterstützung der eingeschlossenen spanischen Truppen versagt blieb. Er zog sich - dabei auch verbündete Regionen plündernd - zurück. Fünf Tage später ergab sich die Garnison der Stadt den Niederländern.) welche von Maastricht kommend, teils verdorben, teils mitgenommen wurden.
In den Schuldenbüchern sämtlicher Gemeinden der Ämter Krickenbeck und Kessel findet man unter dem Jahre 1633 die Aufnahme von Darlehen (Capitalien). Sehr wahrscheinlich datiert aus diesem Jahre auch die folgende "Schuld der Gemeinde Lobberich":"Im jahre 1661 stiftete Peter Wittlinx, Rentmeister zu "Haus Blasrath" bei Straelen und "Haus Broek" (Brockerhof zu Lobberich), und seine Frau Katharina von Blittersdorf, für sich und ihre Anverwandten ein Jahrgedächtnis in der Lobbericher Kirche, und schenkten dazu 1200 Gulden a 20 veloer Stüber, welche Summe beide Eheleute dem Kirchspiel Lobberich zur Abtragung einer gleichen Schuld, die in Kriegszeiten für Militär-Executionen bei dem Kloster St. Maria Garten in Roermond aufgenommen war, vorgeschossen hatte" (Kirchenbuch)
Die Gemeinden waren damals von den Spanieren genötigt, diesen bei Stevensweert und anderswo Dienste zu leisten, wofür sie vom Prinzen von Oranien mit Verbrennung des ganzen Landes bedroht wurden. Um diesem Übel zu entgehen, mussten sie eine Summe von 20.000 holländischen Gulden an die Generalstaaten zu zahlen.
Die Truppen der Generalstaaten hielten - von Unterbrechungen abgesehen - in der Zeit von 1632 - 1637 weite Teile des Oberquartiers in der Hand. Am 8.10.1633 trat Pater Norbertus (Mathias Pricken aus Lobberich) das Pfarramt in Lobberich an (bis zum Jahre 1669). Krieg und Pest, welche damals wüteten bereiteten ihm großen Schaden und mannigfache Gefahren, wie im Verlaufe der Ortsgeschichte an sehr vielen Stellen zu ersehen ist. (Finken) Pricken stand seiner Gemeinde bis zum Jahre 1669 vor, dann wurde er Pfarrer in Grefrath wo er im Mai 1671 verstarb.
Als am 31. Juli 1635 der Kardinal Ferdinand von Spanien - Bruder des spanischen Köngis - auf seinem Zuge nach der Schenkenschanze in der Burg Bocholtz übernachtete, hatte Pater Norbert ihm zu melden, dass in diesem Jahr 700 Pfarrkinder an der Pest gestorben seien. (Bereits im Oktober 1634 erkrankte jemand auf dem Schlosse zu Geldern an der "schouwenden sieckte; sie begann erst im März 1637 aufzuhören)
Finken schreibt: "Im Jahre 1635 wurde unsere Gegend von Soldaten überschwemmt und auf's furchtbarste heimgesucht. Es waren besonders die Croaten, ein durch seine furchtbare Rohheit und Grausamkeit berüchtigtes kriegsvolk, welches sich den gröbsten Gewahltthätigkeiten gegen die armen Eingesessenen des platten Landes überließ. Sie raubten und plünderten alles, was ihnen begegnete; ja sie sollen sogar den Menschen Nasen und Ohren, Arme und Beine abgeschnitten haben. Obgleich sie als Freunde in unser Land kamen, so hausten sie ärger, als die schlimmsten Feinde, so dass noch lange Zeit hindurch sich das traurige Andenken an das "Croatenjahr" im Munde des Volkes erhielt. Die Landbewohner verließen bei Ankunft dieser wilden Kriegsscharen überall Haus und Hof und flüchteten mit Hab und Gut teils in die geschlossenen Dörfer, deren Eingänge man, wie z.B. in Aldekerk, durch Anlage schwerer Schlagbäume zu verbarricadieren suchte, teils in die örtlichen Schanzen."
Wie bereits gesagt, verboten die Holländer am 1. Mai 1636 dem Lobbericher Geistlichen (Pater Norbert - Mathias Pricken aus Lobberich) ihm und seiner Gemeinde bei 1000 Brabanter Gulden Strafe die Ausübung der katholischen Religionsbräuche. So zog der Pfarrer mit den Gläubigen Sonn- und Feiertags zur Burg Waldoos (lag an der Nette zwischen Lobberich und Breyell in der Nähe der Nelsen-Mühle), wo der besitzende Edelmann mit Erlaubnis des Oberen seinen Speisesaal in eine Kapelle umgewandelt hatte. Als aber am 25. Dezember 1636 die Holländer auch dort den Gottesdienst untersagten und sogar mit Verbannung der Katholiken drohten, spendete Norbert seiner Gemeinde zuerst ein Jahr im Kreuzbrüder-Kloster zu Dülken und dann in Breyell und erst ab 13. Januar 1639 wieder in Lobberich selbst die Sakramente.
Pfarrer Pricken beschreibt diese Vorgänge selbst (im Kirchenbuch I. S. 2, abschriftlich auch im Kirchenbuch II): "Im Jahre 1635 kam der Fürst Kardinal Ferdinand von Spanien mit einem wohlgeübten Heere in unsere Gegend und richtete eine große Verwüstung in unserem ganzen "Belgierlande" (?) an. Er infizierte unser Land mit Dysentrie (Ruhr) und Pest, sodaß im folgenden Jahre über 700 aus unserem Dorfe starben. Im Jahre 1636, am Osterfeste, wurde uns von den Holländern die Abhaltung des Gottesdienstes untersagt, unter Strafe von 1000 Florin, der Aufenthalt in der Pfarre aber wurde uns erlaubt bis Weihnachten desselben Jahres; während dieses Zeitraumes ließ der Pastor die Seinigen zur Burg eines benachbarten Adeligen, Namens Waldoos kommen. Dieser stellte in seinem Hause einen Saal für das hl. Opfer mit Erlaubnis des Ortspfarrers von Breyell zur Verfügung. Nach Weihnachten wurden wir durch ein neues Edikt gezwungen, vollständig in die Verbannung zu gehen, unter Androhung obengenannter Strafe und zwar 2 Jahre lang; von diesen brachten wir das eine in Dülken im Kloster der Kreuzherren zu, das andere im Dorfe Breyell. 1639 in der Octav von Epiphanie konnten wir zurückkehren".
"Am 21. Dezember 1637 kam ein Trupp von fünfzig Mann aus Geldern in Grefrath an, die tag's zuvor in Lobberich gesessen und getrunken und sich des Abends in Hinsbeck Geld haten geben lassen."
Nach dem Abzug der Reformierten schlugen 1638 die Kaiserlichen in Lobberich und Umgebung ihr Winterlager auf, nachdem man auf kurkölnischem Gebiet Entsprechendes durch Kontributionszahlungen zu verhindern gewusst hatte.
Das Kloster Knechtsteden war um 1639 wieder eine reich begüterte Abtei geworden. In einem Dekret vom 6. August 1639 über die Unterstellung des Klosters Kappel an der Lippe unter die Abtei Knechtsteden finden sich kurze Angabe über die damaligen äußeren Verhältnisse der Abtei. Die Abtei, so heißt es dort, ist das Haupt von 10 Pfarrkirchen und 7 Klöstern; sie hat ein Priesterseminar in Köln; in der Regel hat sie 50 Conventualen, von denen 20 in der Abtei wohnen, 30 außerhalb in der Seelsorge beschäftigt sind. Dabei hat sie ein jährliches Einkommen von 2.000 Reichstalern; ein Drittel davon kommt nur unsicher ein, da ein Teil der Knechtstedener Besitzungen - es sind wohl die Besitzungen in der Gegen von Grefrath und Lobberich gemeint - ständig der Gefahr der Besetzung durch niederländische Soldaten ausgesetzt sei.
Gotthart von Kessel gen. Roffart, Joachim von Bucholt zum Hove und Konsorten sowie Wilhelm Schinck von Neydecken verpachten dam 16. Dezember 1639 dem Dederich Jeggers gen. Preutten und dessen Frau Zillitgen auf 12 Jahre die Kahtmühle. Die Pachtzeit beginnt am 1. Januar 1640, wie auch Johan Engelskirchen, derzeitiger Müller, sie 1636 angefangen hat. Der Müller soll von den Laten und anderen Leuten, die zum Mahlen kommen, nur den 24. Teil nehmen. Der Pächter hat am kommenden Tag des hl. Stephan den Verpächtern 300 Gulden zu zahlen, die unverzinst stehen sollen und dem Pächter am Ende der Pacht zurückgezahlt werden sollen. Reparaturen an der Mühle teilen sich die Parteien. Mühlsteine hat der Pächter zu beschaffen. An Pacht hat er zu geben 38 Malter Roggen, zwei Malter Malz, zwei Malter Buchweizen und ein Malter Weizen. Zwei Malter Roggen sind jährlich nach Venlo in das Kloster Weyhe zu liefern. Weiter hat er zu geben 10 Pfund Zucker, zwei Pfund Pfeffer, zwei Pfund Ingwer, ein halbes Pfund Nelken, ein Viertel Pfund Muskatblumen, 100 Eier, halb zu Ostern, halb im August, 30 oellen oder sechs Stüber für jeden oell, zwei Osterwecken oder ein Fass Weizen für jeden Wecken. Die Laten, die zum Mahlen zur Mühle kommen müssen, sollen von den Verpächtern dazu angehalten werden.
Im Januar 1640 lag in Lobberich Straelener Volk. Ein Leutnant, welcher nach Grefrath "boeten schicket, daß sei sollen kommen, oder er wolt kommen", bekam zur Besänftigung ein ansehnliches Geschenk.
Nach einer Notiz des Pfarrers Pricken war am 4. April 1640, morgens, in Lobberich ein heftiges Erdbeben, welches die Häuser und den Kirchturm erschütterte.
Der Pastor zu Lobberich, die Vertreter des Herrn von Geleen (toe Gelain) und die Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels Lobberich als Kollatoren des Antoniusaltars in der Pfarrkirche zu Lobberich, der durch den Abgang des letzten Rektors Tilman Coex vakant geworden ist, präsentieren am 24. Mai 1640 dem Generalvikar des Bistums Roermond den Cornelius Wanlo für diesen Altar, zu dem der Dienst am Liebfrauenaltar gehört. Dies geschah mit Zustimmung der Bruderschaft Beatae Mariae Virginis ac sancti Sebastiani. Die jährlichen Einkünfte des Altars betragen etwa 100 Rtl. Ankündigung des Schöffensiegels.
Nachdem die Hessen am 20. Januar 1642 Grefrath in Brand gesteckt hatten, flohen die Lobbericher, dadurch erschreckt, wie Pfarrer Pricken berichtet, am 23. Januar nach Venlo; nur wenige blieben in der Kirche und auf Burg Bocholtz zurück. Am 3. Pfingsttage (10. Juni) drangen die Hessen in Lobberich ein und plünderten die, wie Pricken sagt, bis dahin immer heroisch verteidigte Kirche, nachdem sich Pfarrer und andere im Turm und Dachstuhl in Sicherheit gebracht hatten. Später floh der Pfarrer zur Burg Krickenbeck, wo er sechs Wochen blieb. Die Gelder, die vermutlich zur Behebung der von den Hessen angerichteten Schäden aufgenommen wurden, belasteten den Gemeindeetat noch auf Jahre.
Vermutlich hat sich auch die Familie von Bocholtz zur Burg Bocholtz in diesem Jahr zu ihren Verwandten, den Domherren in Lüttich zurückgezogen. Der Frh. Arnold von Bocholtz zu Bocholtz und seine Ehefrau Eva von Belbrück hatten nämlich 17 Kinder, von denen das erste 1639 und das elfte 1651 zu Burg Bocholtz geboren wurde, die späteren in Roermond, wo der Vater als Rat des Fürstentums Geldern bis zur Abdankung zu Gunsten seines Sohnes Egidius Werner wohnte. Dieser Egidius Werner war das vierte Kind der Eheleute und ist zu Lüttich am 15. Juli 1642 geboren.
Joachum van Bocholtz zum Hove und Arnoldt von Bocholtz zu Bocholtz namens des Adels und des Kirchspiels Lobberich präsentieren am 13. April 1643 dem Generalvikar des Bistums Roermond sede vacante nach der Resignation des Cornelius a Wanlo den Joannes Carden als Rektor des Altars Beatae Virginis ac sancti Antonii in der Pfarrkirche zu Lobberich.
Der Landvermesser Gerhard Heutmacher von Dülken hat das Kirchspiel Lobberich vermessen und eine Karte erstellt. Danach war das Kirchspiel in vier Honschaften aufgeteilt und war ca. 7.000 Morgen groß.
Das Kirchspiel Lobberich ist 1646 durch den Geometer Gerhard Heutmacher von Dülken vermessen und in eine Karte gebracht worden. Danach war es damals in vier Hondschaften geteilt, als Dorpen, Sassenfelder-, Bocholder-, und Dycker-Honschaft und hatte nur 3500 Morgen Acker; das übrige war Gemeindegrund, Wald Wiese, Weide, Wasser und Heide. Die Grenzen waren gegen Westen durch die Nette und die von ihr durchflossenen Gewässer, gegen Süden und Osten durch eine "Landwehr" gedeckt. Auffallend ist, daß sie Teile der Honschaft Dyck ohne Schutz läßt. Die Verteidigung war an der Nette durch das an derselben (bei Nelsenmühle unter Gemeinde Breyell) gelegene "Burghaus Waldoos", an der "Stein-", "Heeres-" oder "Carlsstraße" durch die "Burg Bocholtz", im Innern durch die Burgen "Broeck" (Brockerhof) und "Ingenhoven" und endlich auf dem Wege durch das Dorf, durch zwei Schlag- oder Rennebäume, (Dohre,) vor Dyck und in Sittard, verstärkt. Das Dorf Lobberich, (der geschlossene Ort, ohne die Handschaften), zählte im Jahre 1630 nur 44 Wohnhäuser; nehmen wir auf jedes durchschnittlich fünf Personen, so hätte der Ort damals 220 Einwohner gehabt.
Bei der ersten französischen Kataster-Aufnahme von 1813 fanden sich im Orte, (Dorf,) einschließlich des Hauses Ingenhoven, 113 Wohnhäuser und ein Armenhaus (Eremitage) vor; im Jahre 1832 aber hatte der Ort schon 140 Wohnhäuser mit 821 Einwohnern. Im Jahre 1833 zählte die Gesamtgemeinde Lobberich 559 Wohnhäuser, dagegen im Jahre 1900 zählte die Gesamtgemeinde Lobberich 1038 Wohnhäuser und 1446 Haushaltungen. Das Dorf Lobberich hatte, wie schon oben bemerkt, i.J. 1630 nur 44 Wohnhäuser, welche in folgender Gestalt nebeneinander lagen: in der von Süden nach Norden laufenden Straße, auf der Westseite, mit dem Rücken an das Feld des "Hauses Broich" (Brockerhof)
1. Dousen-Haus, das Haus des Tauben, es heißt dabei, daß es unten im
Dorfe liege;
2. Wittlinx-Haus;
3. Hannes Schmitz;
4. Gerard Jannis;
5. Jan Dorkens, der Zeit Jan Dalens der Zimmermann genannt;
6. Thonis an der Stappen-Haus;
7. Jan Hegges;
8. Rüttger Kessels, der ein Drittel von dem unter 7 genannten Hegges-Erbe
besaß;
9. Jan Mertens-Haus; um die Kirche mit dem Rücken an den Baumhof des Hauses
Ingenhoven lagen;
10. Kirchshofs-Haus;
11. Philipsen-Haus;
12. Maes-Gut;
13. Peter Cüper, des Rentmeisters zu "Haus Flasrath" (Straelen) Haus;
14. Heinrich Daerkens-Haus, das unmittelbar an der Kirchthür resp. am Turme
lag;
15. Heinrich Wolters, des Schatzhebers-Haus;
16. Hilger Rosentritts-Haus. Am Gemeindeplatze;
17. Menskens-Haus und die Peperstraße;
18. Rembolts-Haus;
19. Kirchhofs- oder Boltens-Haus;
20. Arnold Ebberts-Haus;
21. Goert Sassenfelds-Haus;
22. Paul Wolters wohnte auf der Ecke der Straße, gegenüber dem
Hause
23. zum Blauensteine und neben
24. Pawel Wolters, Haus einerseits, und
25. Erken Wolters andererseits. Die längste Reihe bildeten folgende also
nebeneinander liegende Häuser:
26. Otto Wolters oder Adrians-Haus;
27. Kox Gut oder des Schmied Arndt von Wankum-Haus;
28. Peter Wolters, des Kieters-Haus;
29. ken op den Stein oder Tisken Guyen-Haus;
30. Teggersgut oder Reimer Deutz, dieser Zeit genannt Reimer Wolters-Haus;
31. Haus zur Bone;
32. Backus-Haus oedr Dries Cremers-Haus;
33. Mobis-Haus, Abspließ des vorigen, auch Paul Mobis genannt, Schieflers
Haus, oder Paus des Scholtheis-Haus;
34. in der Laen oder Nolkens-Gut;
35. Paul Kox-Haus;
36. des Küsters Lensen alias Waens-Haus;
37. Rangersgut, erste Hälfte bewohnt von Sander auf dem Stein;
38. Rangersgut, zweite Hälfte, bewohnt von Lenert-Lenen, daher
Lenen-Haus;
39. Mewes Cremers-Haus;
40. das Haus Broustes;
41. Fyts jetzt Schmidtergut;
42. Drakenhaus; endlich
43. der Rittersitz Ingenhoven, mit 44. der Halfenwohnung.
Nimmt man jedes Haus, anstatt wie oben zu 5, zu 7 Seelen an, so ergiebt dieses
doch nur eine Einwohnerzahl von 308 Personen.
Arnoldt von Bocholtz zu Bocholt und seine Frau Eva von Velbrück verpachten am 27. Mai 1646 dem Wilhelm Slonck (Schlundt) und dessen Frau Druitgen Tyllen auf 6 Jahre den Hof innerhalb der Pforten zu Bocholt unter bestimmten Bedingungen.
Im Jahre 1648 traten die Herren von Bocholtz von ihrem Hause Ingenhoven ein
Stück Land zur Vergrösserung des Friedhofes an der Kirche ab.
Gerhard Pontanus, Pastor in Viersen und Dechant, weihte es mit Ausschluß
des Teiles für die "ungetauften Kinder". Für das
gleiche Jahr wird die Errichtung eines Leichenhäuschens, eines einfachen
Backsteinbaus mit Walmdach, südlich des Chors erwähnt; es diente der
Aufbewahrung der Gebeine, die hier bei neuen Grablegungen verlagert wurden.
Für diesen Sachverhalt gibt es jedoch derzeit noch keine archäologische
Bestätigung.
Mit dem Jahre 1648, dem letzten des Dreißigjährigen Krieges, war
für das Oberquartier der Krieg nicht vorbei; vielmehr blieben die Spanischen
Niederlande in den bis 1659 zwischen Spanien und Frankreich dauernden Konflikt
verwickelt.
Statt die Schulden, die in den Kriegszeiten entstanden waren zu tilgen, folgte eine schlimme Zeit für die umliegenden Gemeinde und für Lobberich. Am 1. Februar 1651 nahmen die "von Adel, Geerbten, Schöffen, Geschworene und Gemeinde-Eingesessene des Kerspels Lobbroek im Lande von Creckenbeck" in ihrer großen Not, um Schaden vorzubeugen, bei Mathias Alberts, Bürger zu Venlo, 2000 Gulden, den Gulden zu 20 Stüber, auf. Diese Summe wurde am 11. Februar 1712 von Renet Stroux und Tilman Smetz, genannt Schmitter, zu Lobberich, übernommen, welche die Summe an Heinrich Spee zu Venlo zurückzahlten.
Die Gemeinde war 1652/53 durch "die großen Lasten der Kontributionen, Subsidien und Beden" so "ausgemergelt", dass man sich zum Verkauf von Gemeindeland gezwungen sah.
Vor dem Offizial des bischöflichen Hofes zu Roermond überträgt am 5. Januar 1651 Arnoldus Graf von Huyn, Herr zu Geleen und Wachtendonck, seinem Verwandten Arnoldus von Bockholt, königlicher Rat im Herzogtum Geldern, alle seine Rechte in der Pfarrkirche zu Lobberich, nämlich Begräbnis, Sitz im Chor, Kollation des Antoniusaltars.
Die Eheleute Arnoldt von und zu Bocholtz und Eva von
Velbrück verpachten am 14. Mai 1653 den Eheleuten Hein ter Katz und
Triengen Müllers auf 3 Jahre ihre Hälfte von Gartz Hof an der
Stege. An Pacht sind zu geben drei Fass Leinsaat, 40 Pfund Maibutter, 5 Pfund
Käse, fünf Pfund Zucker, ein Pfund Pfeffer, ein Pfund Ingwer, ein
halbes Pfund Nelken, ein Viertel Pfund Muscatblumen, 12 Pfund Pfefferkuchen zum
neuen Jahr, ein Ferkel, ein fettes Kalb zu Ostern oder sechs Gulden, dafür 4
Kapaunen, 150 Eier. Er soll seinem Herrn beim Transport von Brand, Heu und Bier
helfen und jedes Vierteljahr einen Dienst mit zwei Pferden leisten oder
dafür einen Königstaler geben. Zur Schatzung soll er 4 1/2 Gulden
zahlen. Sein Gesinde soll er dem Herrn beim Dreschen und Waschen zur
Verfügung stellen. Er soll einen Jagdhund halten. Die Wiese zu Grefrath soll
er nutzen und dafür 10 Gulden Jahrespacht geben. Als Saatkorn erhält
der Pächter vom Herrn zwei Malter Roggen, zwei Malter Hafer, zwei Fass
Gerste, ein Fass Weizen und ein Fass Buchweizen.
Arnoldt von und zu Bocholtz und seine Frau Eva von
Velbrück verlängern den Eheleuten Peter an der Stege und
Dretgen Fricke auf 3 Jahre die Pacht ihrer Hälfte am obersten Bauhof zu
Bocholt innerhalb der Pforten mit dem halben Hausacker. Wegen der Ländereien
hat er sich mit dem untersten Pächter Wilhelm im Schlundt zu einigen. Die
Pacht beginnt am 1. Oktober 1655. An Pacht hat er zu geben 5 Fass Leinsaat, ein
fettes Schwein von wenigstens 200 Pfund, 80 Pfund Maibutter, 35 Pfund Käse,
20 Pfund Pfefferkuchen, 11 Pfund Zucker, 2 Pfund Pfeffer, 2 Pfund Ingwer, 1/2
Pfund Muskatnelken, ein halbes Pfund Muskatblumen, ein fettes Kalb zu Ostern, 2
Paar Hähne, 6 Kapaune an Fastnacht, 250 Eier, ein Zehntlamm. Er soll seinem
Herrn beim Transport von Brand, Heu und Bier helfen und jedes Vierteljahr einen
Dienst mit zwei Pferden leisten. An Schatz hat er 6 1/2 Gulden zu zahlen. Er
erhält Saatgut vom Herrn und Futter für die von ihm zu haltenden
Schafe.
In einer Bittschrift an den Statthalter des Oberquartiers (Prinz von
Isenghien) beklagten sich 1655 neben den Schöffen und Regierer des
Kirchspiels Lobberich auch die der Kirchspiele von Grefrath, Leuth und Hinsbeck
über die von französischen Streifkorps angezettelten Feindseligkeiten:
"fransche Roovers ende Loogers me kleyne ende groote Partyen hun onderstaen,
dagelix meer ende meer hunner Supplicanten Limiten ende Grensen aen te stooten,
om syner Majestät schameln Onderdaenen met Vangen ende Spannen te bringen in
hunne vuyterste Ruyne";
eben deshalb, so sagen die Bittsteller weiterhin, ständen sie fortwährend in der Wacht, um Gewalt und Unglück, soviel als möglich, von sich abzuwehren. Es könne daher der Fall eintreten, dass sie den Feind vertreiben müssten, auch ihnen wohl die Gelegenheit gegeben werde, den Feind in den benachbarten Ländern Cöln, Jülich und Cleve aufzusuchen und zu verfolgen. Man möge deshalb ihnen eine Instruction ertheilen, wie sie gegen den Feind sich zu verhalten sollten, damit sie, die ihre Pflicht thun wollten, weder excessive, noch defective sich verfehlten.
Der Statthalter erlaubte den Gemeinden hierauf am 3. Dezember 1655, dass sie sich gegen Alle, die irgend eine Feindschaft gegen sie betrieben, vertheidigen sollten, wie sie es nur immer könnten, auch dieselben überall aufsuchen und verfolgen dürften und selbst die prätendirte Neutralität der Länder Cöln, Jülich und Cleve dabei nicht zu respectiren brauchen. In dieser Weise sollten sie verfahren, bis dass auf das Schreiben des Erzherzoges an den Churfrüsten von Cöln, den Churfürsten von Brandenburg und den Fürsten von Neuburg diese Letzteren auf ihrem Grund und Bode keine Feindschaft mehr gegen die Krone von Spanien gestatteten.
Durch die langjährigen Kriege waren die finanziellen Zustände der spanischen Niederlande allmählich so zerrüttet, dass die Regierung sich zuletzt nur noch mit dem Verkauf vieler Domainen zu helfen wusste. Am 11. Mai 1655 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass "die Jurisdictionsgefälle von 23 Gemeinden im Oberquartier an den meistbietenden veräussert werden sollten; jedoch unterblieb einstweilen noch der Verkauf, weil die Landstände nicht damit einverstanden waren."
Nachdem aufgrund einer am 21. 10. 1656 ergangenen Regierungsverfügung die betroffenen Kirchspiele - unter ihnen auch Lobberich - zur Aufstellung einer berittenen Landwehr und zu gegenseitigem Schutz verpflichtet worden waren, führte Wankum 1658 nach einem Überfall der Franzosen Klage gegen die Gemeinden Grefrath, Lobberich, Hinsbeck und Leuth wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Verklagten erwiderten hierauf, "dass sie die Schlagbäume geschlossen gehalten, die Wege, so viel als möglich besetzt, mit ihren Rotten gewacht, zur Zeit des Einfalles Alarm gemacht, auf die Glocke geschlagen, Boten ausgesandt, den Gouverneur von Venlo davon in Kenntnis gesetzt, die Waffen in die Hand genommen, sich auf der Haide und an anderen Wegen versammelt, überhaupt Alles gethan hätten, was von den Edicten geforder würde. Wankum habe sich selbst die Schuld seines Unglückes zuzuschreiben. Wolter op den Merkhof und Peter Laer seien am 2. October 1658 bei Anbruch des Tages zu Wankum hinausgegangen, umdie Wachen zu revidiren. Sie hätten den Hauptbaum offen gefunden, nach den Wächtern gerufen und die Antwort erhalten, man habe die Wächter gegen lassen."
Um die gleiche Zeit wollten eines Abends vier Lobbericher Hausleute von Roermond nach Hause gehen. Kaum hatten sie sich der jülich'schen Grenze genähert, als französische Freibeuter sie plötzlich überfielen, einen von ihnen töteten und den uebrigen zwei Pferde raubten.
In Folge dieses Vorfalles baten die Dörfer Grefrath, Lobberich, Leuth und Hinsbeck die Regierung, dass die Grenzorte fortan "mit Schutz versehen würden, bis der Geschäftsverkehr mit dem Jülicherlande mehr Sicherheit gewähre". Ohne solchen Schutz, vemerkten die Bewohner in ihrer Eingabe, würden ihnen alle Zufuhren abgeschnitten und sie selbst genöthigt sein, Haus und Hof zu verlassen, was von Manchen bereits geschehn sei. Wiederholt erfolgte diese Bitte, blieben jedoch in dieser trostlosen Lage, bis endlich am 7. November 1659 (Pyrenäischer Frieden) Frankreich und Spanien miteinander Frieden schlossen.
Die Armut in dieser Zeit nahm immer größere Dimensionen an. Schlimm sah es zwangsläufig auch im Amte Krickenbeck aus, denn die gesamten Schöffen der einzelnen Gemeinden desselben berichteten im Jahre 1660 an die Landstände, "dass ihr Amt durch die außergewöhnlich großen Abgaben in Armuth verfallen und die einzelnen Höfe so belastet seien, dass Niemand mehr Geld darauf leihen wolle; wofern man von ihnen fortan noch mehr fordere, als in iher Macht stände, so müssten sie die Heimath verlassen und sich im Jülicher- oder Kölnerlande niederlassen, so die Lasten geringer wären".
Arnolt von und zu Bocholtz, kgl. spanischer adeliger Rat des Fürstentums Geldern, und Joachim von Bocholtz zum Hove bevollmächtigen am 5. Juni 1658 Dr. jur. utr. Johan Godfridt van Redinckhoven in Düsseldorf wegen des Pächters der Windmühle in Dülken (Dulcken) vorstellig zu werden, der das Mahlrecht ihrer Kaetmühle in Lobberich beeinträchtigt.
Die Schöffen Gerardt Doerckens und Johan Schieffeler sowie
sämtliche Schöffen, Geschworene, Geerbte und Insassen des Gerichts
Lobberich nehmen bei Catharina Blitterstorff, Witwe des Peter
Witteling, ehemaliger Rentmeister zu Flaszrotten, 1200 Gulden am 3. Januar
1662 auf, den Gulden zu 20 Stüber, den Stüber zu 8 Roermondischen Deut.
Das Geld wird zur Rückzahlung einer Schuld verwandt, die das Kirchspiel in
schweren Kriegsnöten beim Kloster Mariengarten in Roermond aufgenommen hat.
Der Catharina Blitterstorff soll das Kapital mit je 4 1/2 Gulden pro 100 Gulden
zu Weihnachten verzinst werden. Die Aussteller behalten sich die Ablösung
vor und siegeln mit dem gemeinen Schöffenamts- und Kirchspielssiegel.
Arnoldt von und zu Bocholtz, kgl. spanischer adliger Rat des
Fürstentums Geldern, und seine Frau Eva von Velbrück
verpachten am 3. Mai 1662 den Eheleuten Heincken Schaffers und
Bielcken Weuffen den Hof Mersens mit 19 1/2 Morgen Ackerland von der
Maiweide im Glockenschlag Lobberich auf 6 Jahre. An Pacht sind zu zahlen 44 Rtl.
sowie jährlich 50 Pfund Maibutter, 3 Stein wohlgeschwungenen Flachs, drei
Sack Äpfel und Birnen nach Wahl des Verpächters, 16 Pfund Pfefferkuchen
zum neuen Jahr. Vom Ackerland sind zu geben 10 Malter Roggen, 4 Malter Hafer, 4
Malter Buchweizen. Die Frau Verpächterin erhält zwei doppelte Dukaten.
Weiter sind vier Fuhrdienste zu leisten, ein Jagdhund zu halten und bei der
Wäsche des Herren mitzuhelfen. Trägt Heincke Schulden auf Kersens Hof
ab, so werden ihm davon 4 % gutgetan.
Arnoldt von und zu Bocholtz und seine Frau Eva von
Velbrück sowie Maria von Spee, Witwe Roffarts,
verpachten dem Johan Heuser und seine Frau Cilletgen auf 6
Jahre die Kaetmühle mit dazugehörigem Land. Die Pacht beginnt am 1.
Januar 1664. An Pacht sind für die Mühle, die wegens Ausbleibens der
Jülicher Laten in Abgang geraten ist, zu zahlen 33 Malter Roggen, 12 Pfund
Zucker, 30 Aell, ein Fass Weizenmehl, 12 Pfund Pfefferkuchen zum neuen Jahr.
Sollten die Jülicher Laten wieder zum Mahlen kommen, soll die alte Pacht
gezahlt werden.
Am 17. September 1665 starb König Philipp IV. von Spanien und hinterließ die Regierung Spaniens seinem vierjährigen Sohn Karl. Am 24. Februar 1666 wurde dem neuen König von den Landständen des Oberquartiers auf dem Markt zu Roermond feierlichst gehuldigt.
Im Frühjahr 1667 entstand infolge von Erbansprüchen, die Ludwig XIV.Ludwig XIV. auf den Nachlaß seines Schwiegervaters, des verstorbenen Königs Philipp IV. erhob, ein neuer Krieg zwischen Spanien und Frankreich. Ein großer Teil von Brabant und Flandern viel den Franzosen in die Hände. Die niederländische Republik erkannte in diesen Eroberungen eine große Gefahr für ihre Existenz und schloß daher mit England und Schweden eine Tripelallianz, die Ludwig XIV. zum Frieden von Aachen (2. Mai 1668) nötigte, durch welchen dieser jedoch verschiedene niederländische Gebietsteile gewann.
Aus Rache gegen die Republik, die seine Eroberungspläne vereitelt hatte, war
der stolze Ludwig zunächst bemüht, England für sich zu gewinnen
und so jene Allianz zu trennen. Nachem ihm dieser Plan gelungen war, bereitete er
sich im geheimen zum Kriege gegen die Generalstaaten vor, indem er zu diesem
Zwecke mit England, Schweden, Münster und Kurköln sich vereinigte. Am
7. April 1672 erklärten Ludwig und seine Alliierten der Republik den
Krieg. Der einzige Bundesgenosse derselben war Friedrich Wilhelm I. der Große Kurfürst von Brandenburg,
mit dem sie am 6. Mai einen Allianzvertrag abschloß, wodurch dieser sich
verbindlich machte, die Generalstaaten mit 20.000 Mann zu unterstützen.
Keiner der übrigen deutschen Reichsfürsten trat für die hilflose
Republik und zum Schutz der Interessen Deutschlands auf. Mit einer Armee von fast
200.000 Mann unter dem Befehl des Vicomte von Turenne, des Prinzen von
Condé und des Herzogs von Luxemburg (Karl II. von Spanien)
rückte der König gegen die Niederlande vor. In kurzer Zeit
eroberte Ludwig XIV. die Provinzen Gelderland, Overyssel und
Utrecht. Auf das Drängen von Brandenburg ließ Kaiser Leopold
I. sich endlich bewegen, den Niederlanden zu Hilfe zu kommen. Auch Spanien
erklärte Frankreich den Krieg. Die Lage Ludwig XIV. wurde hierdurch
äußerst schwierig, um so mehr, als auch England und die Bischöfe
von Köln und Münster mit der Republik Frieden schlossen. Mit Hilfe der
Verbündeten gelang es den Generalstaaten bis zum Mai 1674 alle
niederländischen Plätze wieder zu entreißen. Der Krieg, der jetzt
das ganze westliche Europa umfasste, wurde erst im Jahre 1678 und 1679 im Frieden
zu Nimwegen beendigt, durch den Spanien wiederum mehrere niederländische
Gebiete an Frankreich abtrat.
Nachdem die Feilbietung von 1655 im August des Jahres 1673 abermals stattgefunden hatte, gelangten aus dem Amte Krickenbeck, die Gemeinden Grefrath, Lobberich, Herongen, Hinsbeck, Leuth, Wankum und andere Gemeinden, unter anderen das ganze Amt Geldern in den Besitz von Privatpersonen. Am 16., 17. und 18. November 1673 fand die öffentliche Feilbietung der Gemeinden statt. Die Regierung verkaufte die "Herrlichkeit Lobberich", gelegen im Oberquartier von unserem Lande und Herzogtum Geldern, als "bundich" erbliches geldernsches Lehen für die Summe von 10.400 Pfund, zu 40 Groten flandrischer Münze jedes Pfund (10.400 Livres), an Gillis Werner von Bocholtz zu Bocholtz, ältester Sohn des Rates von Gelderland.
Der Ankäufer erhielt daselbst die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit, nebst den damit verbundenen kriminellen und civilen Brüchten und sonstigen Gesällen, ferner das Recht zur Anstellung des Schultheißen, der Schöffen, Geschworenen und des Gerichtsboten, Beflanzen der großen Gemeindewege und Gemeindegründe, Vogelstellerei, Fischerei, Jagd, zum Aufgebot von Diensten, alle Servituten und Gerechtsame, worauf der König bisher Anspruch hatte. Vorbehalten wurden der Regierung alle Domänen, Aktien und Einkünfte, das Aufgebot der Eingesessenen zu militärischen Diensten, die Baden- und Lehngebühren, Remissionen von verjährten Verbrechen, Legitimationen, das Verleihungsrecht von Wasser, Wind und Mineralien, die Konfiskation an Leib und Gut wegen Rebellion und anderer Verbrechen und sonstige Regalien, welche zur Souveränität gehören. Dem Ankäufer wurde als Pflicht eingeschärft, die Eingesessenen bei ihren alten Rechten und Diensten zu beschweren, gute Aussicht über die Grenze des Landes zu führen, die Herrlichekit nicht an ein Kloster, Gotteshaus, noch sonst an eine tote Hand, ferner nicht an Städte oder Feinde des Königs zu verkaufen, gute Justiz zu üben und geeignete Personen anzustellen und sich zu halten, wie es für einen guten und getreuen Lehnsmann sich gezieme. Dieser Verkauf wurde am 27. November 1673 durch König Karl II. von Spanien genehmigt.
(Carel König von Kastilien, Leon, Aragon, beiden Sizilien etc. verkauft am 27. November 1673 zur Deckung der hohen Kriegslasten die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit im Dorf Lobberich sowie andere Regalien in dieser Herrlichkeit im Oberquartier seines Herzogtums Geldern. Die Rechenkammer des Herzogtums Geldern zu Roermond beglaubigt den Verkauf der niederen und Hohen Gerichtsbarkeit im Dorf und Kirchspiel Lobberich durch Karl König von Spanien an Gillis Werner von Bocholtz zu Bocholtz vom 27. November 1673, ratifiziert vom Staatsrat in Brüssel am 10. Januar 1674.)
Ganze acht Jahre waren vergangen, als die von 1667 - 1697 sich hinziehenden
Eroberungskriege Ludwigs XIV. über das Oberquartier hereinbrachen,
französische, generalstaatische, brandenburgische, hannoversche,
lüneburgische, bayerische und andere Truppen plündernd durchs Land
zogen und die Bevölkerung mit beträchtlichen Kontributionen
belegten.
Über Lobbericher Geld- und Naturallieferungen liegen für diese Zeit
zahlreiche Zeugnisse vor. Gleich im ersten Kriegsjahr war es über dem Anteil
der Quartierkosten zwischen den Gemeinden Viersen, Gefrath, Wankum, Hinsbeck,
Leuth, Herongen und Lobberich zu Auseinandersetzungen gekommen, die aber bald
beigelegt wurden.
Mehrfach musste die Gemeinde Schulden machen, um, wie es in einer Urkunde von 1677 heisst, der militärischen Exekution zuvorzukommen.
Mehrfach musste die Gemeinde Schulden machen, um, wie es in einer Urkunde von 1677 heisst, der militärischen Exekution zuvorzukommen.
Mehrfach musste die Gemeinde Schulden machen, um, wie es in einer Urkunde von 1677 heisst, der militärischen Exekution zuvorzukommen.
Am 2. Januar 1681 ging ein Schreiben an Johan Godefridt von Redinghoven,
Doctor beider Rechte, pfalz-neuburg-, jülich- und bergischer Hofrat:
"Johan Engelbert von Bochholt zu Waldniel ist am 21. Dezember 1680 (s. Thomae
feyrtag) ohne Leibeserben verstorben, womit der Rittersitz Broecker Hof, ein
geldrisches Lehen, ledig geworden ist. Bei diesem Lehen, das seit 160 Jahren im
Besitz der von Bocholt gewesen ist, ist unklar, ob es sich um ein Mannlehen oder
ein gemischtes Lehen handelt. Ist es ein Mannlehen, so ist der Freiherr von
Bocholt zu Bocholt der nächste Erbe. Es wird gebeten, diese Frage genau zu
prüfen." (Das Lehen ging 1681 an die Schwestern des Johan Engelbert von
Bochholt.)
Namens des Carel, König von Kastilien, Leon, Aragon, beider Sizilien,
Jerusalem, Portugal, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galizien, Mallorca,
Sevilla, Sardinien, Corduba, Korsika, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras,
Gibraltar, der Eilande Kanarien, Indien, des Ostens und Westens, der Eilande und
Festlande der See (und) Ozeane, Erzherzog von Österreich, Herzog von
Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern und Mailand, Graf von
Habsburg, Flandern, Artois, Burgundien, Pfalzgraf, Tirol und von Hennegau und
Namur, Prinz von Schwaben, Markgraf des hl. römischen Reichs, Herr von
Salins und Mecheln, Dominator in Asien und Afrika, belehnt am 9. September 1682
anstelle des Kanzlers der älteste Rat des Fürstentums Geldern den Johan
van Ruysschenberg, Drost zu Horst, für Maria Alexandrina geb. Baronesse van
Bocholts und Orey, Frau zu Lobberich, Broeck und Grandville, Kanonisse des Stifts
Münsterbilsen, mit dem dritten Teil der Herrschaft Lobberich, die durch den
Tod ihres Vaters Johan Willem van Bocholts erledigt ist. Aussteller
siegelt.
Zeugen: Johan van Hillen und Willem vander Holt.
Am 24. November 1682 wurde von seinem Abte von Knechtsteden Mathias Cortheis aus Neuß als Pastor in Lobberich eingeführt. Er starb 1686 in Lobberich und ist in der Kirche begraben.
Am 20. März 1684 legten französische Reiter nach 1674 wiederholt die Stadt Erkelenz in Schutt und Asche plünderten sie, zogen die Bürger nackt aus und setzten dann ihren Raubzug fort: "gingen am selben Tag auch nach Lobberich, Hinsbeck, Swalmen und Krieckenbeck brennen".
Am 22. Oktober 1686 wurde Johann Pulvermacher als Pfarrer zu Lobberich eingeführt. Nachfolger wurde am 17. November 1691 Caspar Theodor Hillenbringh aus Odenkirchen.
Gilles Werner Freiherr von und zu Bocholtz, Herr zu Lobberich, adeliger Rat des Fürstentums Geldern, belehnt am 7. April 1692 erneut den Wilhelm Theunissen opgen Imekaet mit drei Morgen Landes bei der Vorstheyde. Das Land gehörte früher zum Gut Hebben und ist zu einem besonderen Lehen gemacht worden. Der alte Lehnbrief ist bei der französischen Plünderung und Brandschatzung verkommen.
Wie stark Lobberich im einzelnen betroffen wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar. Wohl zur Durchsetzung von Kontributionszahlugnen nahmen 1695 die Franzosen den Geschworenen Johann Heythausen als Geisel und hielten ihn 19 Monate in Luxemburg gefangen.
Am 5. Februar 1693 wurde August Beckers aus Aachen Pfarrer zu Lobberich. Sein Vorgänger ging als Probst nach Heinsberg.
Nach 1697 begann die spanische Thronfolge zunehmend zum Hauptthema an den Höfen Europas zu werden. Der spanische König Karl II. war unfähig einen Erben zu zeugen. Daher war seine Nachfolge unklar. Sowohl die französischen Bourbonen, als auch die deutschen Habsburger machten Erbansprüche geltend. Denn König Ludwig XIV. und auch Kaiser Leopold I. hatten Töchter Philipps IV. von Spanien geheiratet. Ludwig hatte jedoch mit Maria Theresia von Spanien die ältere von beiden geehelicht und diese hatte nie mit Gültigkeit auf ihr Erbrecht verzichtet. Leopold hingegen hatte die jüngere Tochter Margarita von Spanien geheiratet und war zudem der Meinung, dass Spanien im Besitz der Habsburger bleiben müsste.
Nun fürchteten andere Staaten wiederum, dass die Mächtekonstellation in Europa erheblich erschüttert werden würde, sollten sich Frankreich oder Kaiser Leopold Spanien gänzlich einverleiben. Unter diesen Bedenken handelte Ludwig XIV. mit Wilhelm III. von England den 1. Teilungsvertrag aus. Der bayerische Prinz Joseph-Ferdinand sollte Spanien bekommen und die restlichen europäischen Besitzungen Spaniens zwischen Ludwig und Leopold aufgeteilt werden. Kaiser Leopold akzeptierte diese vertragliche Regelung. Spanien hingegen lehnte jede
Teilung seines Reiches ab. Karl II. entschloss sich stattdessen, den bayerischen Prinzen Joseph-Ferdinand als Universalerben für alle Ländereien einzusetzen, in der Hoffnung, dass sowohl Ludwig, als auch Leopold auf ihre vertraglichen Rechte verzichten würden.
Mit dem Tod des bayerischen Prinzen Joseph-Ferdinand war dieser Plan hinfällig geworden. Karl II. wollte aber die Einheit seines Reiches wahren und entschied sich vorerst für den Erzherzog Karl – den jüngeren Sohn des Kaisers – als seinen Erben. Dessen Ansprüche wurden jedoch durch den 2. Teilungsvertrag zwischen Frankreich und England geschmälert. Nach diesem sollte Erzherzog Karl zwar Spanien erben, aber die italienischen Besitzungen an Frankreich fallen. Woraufhin Kaiser Leopold I. seine Zustimmung zum 2. Teilungsvertrag verweigerte und das gesamte spanische Erbe ungeteilt für seinen Sohn Karl beanspruchte, womit er Frankreich, Holland und England brüskierte.
Kurz vor seinem Tod im Jahr 1700 entschied sich Karl II. jedoch um. Er setzte den zweiten Sohn des französischen Kronprinzen Louis, den Herzog von Anjou als Universalerben ein. Sollte dieser unerwartet den französischen Thron erben, so würde dessen jüngerer Bruder, der Herzog von Berry, Charles de Bourbon, Spaniens neuer König. Sollte auch dieser nicht mehr zu Verfügung stehen, so würde dann erst Erzherzog Karl sein Erbe werden. Damit erkannte Karl II. von Spanien die legitimen Thronrechte der Bourbonen an, welche sich von Maria Theresia von Spanien herleiteten.
Als Ludwig XIV. die Nachricht vom Tod des spanischen Königs und dessen neuen Testament erfuhr, sah er sich in einer schwierigen Lage. Sollte er das Testament für seinen Enkel annehmen oder auf dem 2. Teilungsvertrag mit England bestehen, den Kaiser Leopold jedoch nie anerkannt hatte? Nach intensivem Abwägen mit seinen Ministern, entschloss er sich das spanische Erbe zu akzeptieren, da ein Krieg mit dem Kaiser nun ohnehin unvermeidlich war und Frankreich so die bessere Position gegen den Kaiser einnehmen konnte. Es gilt als gesichert, dass eine Ablehnung des Testaments den Krieg nicht hätte verhindern können, da Kaiser Leopold den Waffengang plante, wenn Frankreich auf dem 2. Teilungsvertag bestanden hätte. So proklamierte Ludwig XIV. seinen Enkel Philippe d'Anjou zu Philipp V. und damit zum neuen König von Spanien. Ludwig befahl die sofortige Besetzung der spanischen Nebenländer, noch bevor sich Leopold ihrer bemächtigen konnte.
Namens des Carel, König von Kastilien, Leon, Aragon etc., belehnt am 8. November 1696 sein Statthalter des Fürstentums Geldern nach dem Tod des Gillis Werner van Bocholt den Joannes Ludovicus Menghius, Sekretär zu Lobberich, für dessen Bruder Jean Arnoldt van Bocholt, Domherr zu Lüttich, mit dem Haus und Hof Ingen Haeff hinter der Kirche im Amt Kriekenbeck im Kirchspiel Lobberich.
Joan Arnold Freiherr van Bocholtz zu Lobberich überträgt 1699 dem Balthasar Wyers das Amt des Schultheißen zu Lobberich mit allen Rechten und Einkünften. Der älteste Schöffe soll ihn in sein Amt einsetzen.
Der Statthalter der Lehen im Fürstentum Geldern wiederholt seinen Befehl vom 28. Februar am 12. Mai 1701 und fordert Johan Arnold van Bocholt zu Lobberich erneut auf, binnen acht Tagen dem König Philipp V. den Treueid wegen des Hauses Bocholt, des Hauses Ingenhaeff hinter der Kirche, Merttenshoff alias Ingenn Sittardt und zwei Teilen der Herrlichkeit Lobberich zu schwören. Andernfalls werden die Lehngüter in Arrest gelegt.
Am 16. Juni 1701 wiederholt der Statthalter seinen Befehl erneut.
Am 20. März 1701 rückten die Franzosen in Roermond und Venlo und am 21. März in Geldern ein und vereinigten sich mit den dortigen spanischen Garnisonen.
Inzwischen hatte auch Kaiser Leopold I., als direkter Nachkomme des Kaisers Ferdinand I., des Bruders Kaiser Karl V., und aufgrund meherer zwischen beiden habsburgischen Linien geschlossener Ehe- und Erbverträge, zu Gunsten seines zweiten Sohnes Karl, Rechte auf den Nachlass Königs Karl II. von Spanien geltend gemacht. Seine Ansprüche auf die Niederlande begründete er speziell auf den zwischen Kaiser Karl V. und den Reichsständen im Jahre 1548 zu Augsburg geschlossenen Vertrag, nach welchem die Könige Spaniens nur als österreichische Erzherzöge zum Besitze jenes Gebietes berechtigt seien, dieses mithin beim Aussterben des spanischen Königshauses wieder an Österreich zurückfallen müsste.
Der Kaiser hatte bereits am 16. November 1700 mit Friedrich III,
Kurfürsten von Brandenburg, einen geheimen Vertrag geschlossen, durch den
sich dieser verpflichtete, dem Kaiser ein Heer von 8.000 Mann auf eigene Kosten
zu stellen, für den Fall, daß es wegen der "spanischen
Erbfolge" zum Kriege kommen würde. In demselben Vertrag verlieh der
Kaiser dem Kurfürsten "in Betracht des uralten Glanzes, Macht und
Ansehens des Kurhauses Brandenburg und wegen der von dem jetzt regierenden
Kurfürsten dem gemeinen Wesen bis heran geleisteten großen
Dienste" die Köngiswürde, worauf Friedrich III. am 18.
Januar 1701 sich und seiner Gemahlin zu Königsberg die Königskrone
aufsetzte, und den Titel Friedrich I. König in Preußen
annahm.
Im Jahre 1700 drangen Diebe durch das Fenster in die Sakristei der alten
Pfarrkirche ein und stahlen alle Kelche und die besten Messgewänder.
Der Kaiser beschloss sogleich, seine Rechte auf das spanische Erbe mit den Waffen
geltend zu machen und begann im Juni 1701 in Italien den sogenannten
"spanischen Erbfolgekrieg" gegen Frankreich. Auch England und die
niederländische Republik traten gegen Ludwig XIV. auf, indem sie die
Entfernung der französischen Truppen aus den spanischen Niederlanden und
zugleich die Abtretung mehrerer Festungen dieses Gebietes verlangten.
Frankreich verwarf diese Forderungen, worauf der Kaiser England und die Republik Holland am 7. September 1701 ein Offensiv- und Defensiv-Bündnis gegen Ludwig XIV. von Frankreich schlossen. England und Holland verpflichteten sich hierdurch dem Kaiser eine entsprechende Genugtuung für seine Ansprüche auf die spanische Succession zu verschaffen und zu diesem Zweck gemeinsam die spanischen Niederlande zu erobern, welche fortan als eine Vormauer zwischen der Republik (Generalstaaten) und Frankreich dienen sollten. Außerdem verbündeten England (bzw. Hannover) und die Republik Holland (Generalstaaten) sich mit Schweden und am 30. Dezember 1701 auch mit dem König von Preußen, welcher sich verpflichtete, zu dem bevorstehenden Kriege ein Hilfskorps von 5000 Mann zu stellen. Die deutschen Reichsfürsten traten ebenfalls dieser Verbindung bei, mit Ausnahme der Kurfürsten von Bayern und Köln, die für Frankreich Partei ergriffen.
Am 19. Februar 1702 wurde dem neuen König (Philipp
V.) seitens der geldrischen Landstände gehuldigt. Bei
dieser Huldigung war auch Johann Arnold Freiherr von Bocholt zugegen.
Anfang 1702 erklärten die Verbündeten Frankreich den Krieg. Die preußischen und staatlichen Truppen schritten sofort zur Belagerung von Kaiserswerth, welches gleich den übrigen kölnischen Festungen von den Franzosen besetzt war. Gleichzeitig rückte der Marschall von Bouflers mit 60000 Mann ins Clevische ein, um Nymwegen zu nehmen un die weit schwächere Armee der Generalstaaten von dieser Stadt abzuschneiden. Dieser Plan misslang jedoch und die Franzosen wurden bald darauf aus dem Clevischen und dem Oberquartier Geldern (Quartier Roermond) verdrängt.
Dieser spanische Erbfolgekrieg hat auch der Gemeinde Lobberich schwere Opfer gekostet. Von den Nachbarorten wird berichtet: Am Sonntag nach Ostern 1702 zog der französische Marschall von Bouflers mit einer Armee von 30.000 Mann nach dem Amte Brüggen, und schlug sein Lager "in dem ausgebreiteten Felde" bei Breyell auf. Über Leuth lautet die Aufzeichnung: "Anno 1702, als der Marschall Bouflers zum Cleverland gezogen, ist diese Herrlichkeit Leuth beinahe ganz ausgeplündert, ausgenommen die Kirche, die Pastorat und das Haus des Junkers von Onyen (Busch) und dmals ist eine große Anzahl Kühe, Schafe und Schweine geschlachtet und weggeführt. Darauf kam in demselben Jahre die Belagerung von Venlo, wodurch diese Herrlichkeit viel gelitten, da sie am nächsten bei dem Lager war."
Das "Schattboek" (Steuerbuch) des "Schattbeurders Willem Schmitter" (Steuerempfänger der Gemeinde) gibt Auskunft darüber, dass im Jahre 1702 insgesamt "6.029 Rationen" in die Belagerung vor Venlo und Roermond von Lobberich geliefert wurden. Diese Rationen, resp. die Gelder dafür, wurden seitens der Gemeinde nur gegen Quittung gegeben und jede Ration wurde zu 12 Stüber berechnet, insgesamt also 1130 Reichstaler und 3 1/2 Stüber. Auch vor der Belagerung von Rheinberg und Geldern musste Lobberich Rationen liefern.
Am 17. Mai 1702 im Lager von Kaiserswerth nimmt Walrad Fürst von
Nassau, Generalfeldmarschall seiner kaiserlichen Majestät wie auch der
vereinigten Niederlande, Gouverneur von Hertogenbosch und Kommandeur den Chef der
Auxiliartruppen in kaiserl. Diensten am Niederrhein und Maasstrom sowie in
Brabant, die Herrlichkeit Lobberich in seinen Schutz. Unterschrift des
Fürsten von Nassau und des J. v. Sevenhove.
Johann Wilhelm, Pfalzgraf (Jan Wellem von
Düsseldorf) bei Rhein, des hl. Römischen Reichs Erzschatzmeister
und Kurfürst etc., nimmt am 22. Mai 1702 die im Fürstentum Geldern
gelegenen Häuser Bocholtz und Lobberich des Freiherrn von Bochholtz in
seinen Schutz.
Seit dem Jahre 1703 hielten preußische Truppen die eroberten Teile des Oberquartiers Geldern (Quartier Roermond) besetzt, zur Sicherung der großen Forderungen, welche Preußen an Spanien hatte.
Am 22. Juni 1704 wird Wilhelm Essers aus Odenkirchen als Pfarrer in Lobberich eingeführt. Er tat sehr viel für den Schmuck der Kirche. Essers wurde 1680 zum Priester geweiht und war als Subprior und Novizenmeister, dann Cellarius und sodann 11 Jahre Kaplan und Vikar in Grefrath. Er tat sehr viel für die Ausschmückung der Kirche.
Pastor, Adel, Schöffen und Geschworene des Kirchspiels Lobberich übertragen am 26. November 1706 nach dem Tod des Schulmeisters Peter Wolters die Schulmeisterstelle auf dessen ältesten Sohn Peter Wolters. Die folgenden 10 Jahre sollen alle Einkünfte der Schulmeisterstelle seiner verwitweten Mutter zufallen, die damit seine sechs unmündigen Schwestern und Brüder aufziehen soll. Am 2. Dezember 1706 erfolgt die Einsetzung des Peter Wolters in die Schulmeisterstelle und Einführung in Gegenwart des Pastors F. W. Essers und des Vikars Johannes Pricken.
Im Jahre 1710 wurde die Pfarrkirche auf Anordnung des Pfarrers Essers renoviert. Die Kosten wurden von der gesamten Pfarre und der Mutter des Pfarrers aufgebracht. Pfarrer Essers legte an 1.7.1711 freiwillig das Pfarramt nieder. Sein Nachfolger wurde Pfarrer Theodor Rütger Borgs der aus Steynen (bei Düsseldorf) gebürtig war. Er stand der Pfarre bis zu seinem Tod im Jahre 1724 vor.
Der Friedensvertrag zu Utrecht wurde am 11. April 1713 zwischen Frankreich und den übrigen Mächten, mit Ausnahme des Kaisers und Reiches, die den Krieg noch eine Zeitlang fortsetzten, unterzeichnet. Philipp V. behielt die spanische Monarchie, mit Einschluß der außereuropäischen Kolonien, unter Verzichtleistung auf die Krone Frankreichs. Neapel, Sardinien und Mailand fielen an Österreich, Sizilien und ein Teil des Mailändischen an den Herzog von Savoyen, Viktor Amadeus I. Die Spanischen Niederlande, mit Ausschluß des an Preußen abgetretenen Teils des Oberquartiers Geldern, wurden durch Ludwig XIV., König von Frankreich, den Generalstaaten übergeben, um sie an Österreich für immer abzutreten, sobald die Staaten sich mit dieser Macht über die Bildung einer Barriere verständigt haben würden.
Europa im Jahre 1713 nach dem Vertrag von Utrecht
An Preußen wurde abgetreten: Die Stadt, die Vogtei und das Neer- oder Niederamt Geldern, die Städte, Ämter und Herrlichkeiten Straelen, Wachtendonk, Middelaer, Walbeck, Aracen, Aefferden, Well, Rayen und Kleinkevelaer; ferner das Amt Krickenbeck (bestehend aus dem Gemeinden: Viersen, Grefrath, Lobberich, Wankum, Hinsbeck, Herongen und Leuth) und das Land Kessel (an der Maas) nebst allen dazu gehörenden Ad- und Dependien, ausgenommen Erkelenz, welches bereits 1711 an den Kurfürsten von der Pfalz abgetreten war.
Als die preußischen Gesandten ihrem König am 3. April 1713 ihre Glückwünsche wegen Abschluß des Utrechter Vertrages darbrachten, bemerkten sie, daß von den Engländern der Wert des Oberquartiers auf mehr als zehn Millionen angeschlagen und dass von denselben dieses Gebiet als ein kleines Königreich, von den Franzosen als eine grande étendue de pays bezeichnet würde. Der Erwerb des Oberquartiers bildete so eine ansehnliche Vergrößerung der preußischen Besitzungen am Niederrhein, zu denen das Herzogtum Kleve, das Fürstentum Moers, die Grafschaften Mark und Ravensberg gehörten.
Am 19. Mai 1713 ließ König Friedrich Wilhelm I. durch zwei
Kommissare, Johann Sigismund von Hagen, Generallieutnant und Kommandant
zu Wesel, und Reinhard von Hymmen, Vizekanzler des Herzogtums Kleve, von
den ihm abgetretenen geldern'schen Landesteilen Besitz ergreifen und den
Eingesessenen durch ein gedrucktes Plakat bekannt machen, dass sie fortan nur ihn
als Landesherren anzusehen hätten.
Am 9. und 10. Juli versammelten sich die Landstände, um mit den Bevollmächtigten des Königs, denen noch der Gouverneur von Geldern, Philipp Sigismund von Hagen, als solcher beigegeben wurde, die Art und Weise der Huldigung zu besprechen, die auf den 13. September 1713 festsetzt wurde, an der auch Eduard Bernhard Freiherr von Bocholt teilnahm. Der Erbmarschall im Namen der Ritterschaft, der Bürgermeister von Geldern im Namen der Städte leisteten dabei den Treueeid. Sie schworen dem König von Preußen als souveränem Erbherren der bewussten Teile des Oberquartiers vom Herzogtum Geldern, einem Lehen des hl. römischen Reiches, sowie seinen Erben und Nachkommen gehorsam, treu und hold zu sein, was gute, treue und gehorsame Stände und Untertanen ihrem natürlichen und rechtmäßigen Erbherrn und Souverän zu tun verpflichtet sind.
"Die Lage unseres Landes während des gegenwärtigen Zeitraumes war keine erfreuliche. Die schweren Wunden, welche die langjährigen Kriege demselben geschlagen hatten, machten sich äußerst fühlbar und traten jedem Aufschwung hemmend entgegen. Auf allen Gemeinden lastete eine gewaltige Schuldenlast, welche sich während des spanischen Erbfolgekrieges um mehr als ein Drittel vermehrt hatte. Die Gesamt-Kapitalschuld des ganzen Landes errichte im Jahre 1713 die Höhe von 3.236.371 Gulden klevisch, während die verfallenen Zinsen 189.671 Gulden klevisch betrugen. Davon entfielen auf die Gemeinde Lobberich nicht weniger als 55.128 Gulden klevisch an Kapital und 2.328 Gulden klevisch an verfallener Zinsen." (Landtagsprotokolle)
Hier kam noch ein großer Steuerdruck hinzu und die Problematik, dass an durchziehende Truppen viele Dienste geleistet werden mussten.
Am Nachteiligsten wirkten auf den Wohlstand des Landes die Mitte März 1713
beginnenden Werbungen, Friedrich I., der seine Armee
aus diversen Gründen ausbauen wollte, aus. Gleichzeitig hob der
König die Begrenzung der Dienstzeit auf, so dass theoretisch ein
lebenslanges Dienstverhältnis drohte. Die Folge dieser Maßnahmen waren
ein kurzzeitiges massives Ansteigen der Zahl der Desertionen und Landesfluchten
junger Männer, um dem Militärdienst zu entgehen. Der Mangel an
Männern war die Ursache, daß viele Pachthöfe und große
Strecken Landes wüst und unbeackert lagen.
Der Handel, sowohl im Inland wie mit den Nachbarstaaten, ja sogar mit den
anstoßenden preußischen Provinzen Kleve und Moers, war
großen Beschränkungen unterworfen. Auf der Maas wurden mehrere neue
Zollkomptiore errichtet, und die Ein-, Aus- und Durchgangssteuern erhöht.
Hierzu kam die Einführung vieler Monopole, wie z.B. der öffentlichen
Musik, des Handels mit Lumpen, Pferdehaaren und Schweinsborsten, des
Viehschnitts, der Scharfrichterei, des Scherenschleifens, Kesselflickens und
Schorsteinfegens. Als der König im Jahre 1714 persönlich nach
Geldern kam, hielt man ihm die traurige Lage des Landes vor Augen. Er
ernannte am 20. August 1716 eine besondere Kommission, welche die
Missstände genau untersuchen und Vorschläge zu deren Abhilfe machen
sollte; er empfahl derselben hauptsächlich die Reduktion der Zinsen von
Gemeinde-Kapitalien von vier auf zwei und ein halbes Prozent, eine
Abänderung in der Erhebung der Subsidien, eine bessere Ökonomie im
Haushalt der Kommunen und Abschaffung der kostspieligen Prozesse unter den
einzelnen Gemeinden.
Frederyck Wilhelm König in Preußen etc. erteilt am 7. Juni 1714 dem Peter Wolters, Schulmeister in Lobberich, das Notariat im Herzogtum Geldern. Wolters hat die Notarspraxis bei seinem Vater Petrus und dem Prokurator Jacob Pastoors gelernt und ist aufgrund eines Examens am 16. März 1714 zugelassen worden. Er soll Register und Protokolle der von ihm aufgesetzten Verträge führen und nur Urkunden für ihm bekannte Personen verfertigen. Die Urkunde ist ausgestellt von Kanzler und Räten des Herzogtums Geldern, die mit dem großen Siegel siegeln.
Nach dem Tod des Johannes Pricken, Vikar des Altars Unser lieben Frau
und St. Antonius in der Pfarrkirche zu Lobberich, präsentieren am 25. Januar
1721 Anna Maria Amelia Freifrau van der Reck geb. van Gymnich zu Vlatten
sowie Pastor , Adel und Schöffen dem Bischof von Roermond den Hermannus
Wolters für den Altar.
Nach dem Tode von Pfarrer Borghs wurde Johann Jakob
Klöcker aus Köln, Pfarrer von Lobberich, der von 1724 bis
1728 der Gemeinde vorstand. Klöcker war vorher 20 Jahre Pfarrer in Teveren.
Er schrieb ins Kirchenbuch:
1724, die Nacht zwischen dem 16. und 17. may ist ein solcher harter Frost
eingefallen, daß die Blumen, roggen und andere fruchten hiesiger Orten nit
allein, sondern auch in anderen Orten umliegenden Oerteren dadurch meistens in
der Blüth verdorben Seynd, darzu die außgehende Zeit und den ganzen
sommer hindurch eine solche große hitz gewesen, daß alle fruchten,
absonderlich das Korn, weitzen und hafer, und den flachs dadurch vernothreift,
dabeneben den 12. Juni, deß montags nach heil. dreifaltigkeit sonntags,
solch erschröcklich donnerwetter, Blitz und hagelschlag gewesen, daß
der roggen und andere fruchten, ringsumb gänzlich dadurch fort zerschlagen
und verdorben sind, also daß auß vielen platzen daß Korn nit
einmahl das droschen werth gewesen ist, und durchgehens man auß der der
veven Rein 1 fl. auß wenig platzen zwei oder vier fixt gehabt hat; der
Buchweiß und Hafer hat noch passirt, der führe flaß ist auch nit
sehr nutz gewesen, der Spete aber ist noch ziemlich gewesen und hat der stein des
späten sieben bis acht Schillingen gegolden, weng aber sind der gewesen, so
solches gehatt haben, in summe eine große armseligkeit ists darum unter den
menschen gewesen"
Zu Ende des Jahres 1724 ließ der König die ritterliche Qualitfikation
der adeligen Güter durch die Landstände untersuchen und feststellen.
Darunter auch die im Amt Krickenbeck liegenden Häuser Bocholt, ten Hoeve
(Ingenhofen) und ten Broeck zu Lobberich (gem. Landtagsprotokolle und
Vasallen-Tabelle im St.A zu Geldern).
Am 15. Oktober 1725 nahmen die "sämtlichen Schöffen und
Geschworenen der Herrlichkeit und des Kerspels Lobberich" in
"hochdringender Not" von den Eheleuten Heinrich Berten und
Stinken, seiner Ehefrau, 700 Reichsthaler, den Reichsthaler zu 40
Stüber klevisch gerechnet, auf, welche sie zum Besten der Gemeinde, zur
Bezahlung von Boden und Subsidien anwandten.
Am 16. April 1727 hat der mittlerweile verstorbene Bartholomaeus
(Meves) Hollenbenders, Schöffe zu Lobberich, die Stiftung von
Messen in der Pfarrkirche von Lobberich festgelegt, die nun der Schöffe
Tilman Schmitter als Exekutor einrichten soll. Für
die Messstiftungen sind 500 klevische Gulden vorgesehen, mit denen der Vikar
Hermann Wolters die (näher beschriebenen) Messen ausrichten soll. Die
Aufsicht sollen die Freifrau van der Reck zu Witten,
Lobberich etc. und ihre Nachkommen, soweit sie Besitzer dieses Ortes sind, die
zwei ältesten Schöffen und zwei ältesten Geschworene sowie die
nächsten Blutsverwandten des Stifters und der Eheleute Henrich
Mertens und Aeletgen Syberts haben. Dies wird am 16. Februar 1728
vom Bischof in Roermond bestätigt.
Im Jahre 1728 übernahm Joh. Cyriakus Thils (Tils, Tyls) aus Köln das Pfarramt in Lobberich. Das Amt hatte er bis zum Jahre 1736 inne, dann wurde er zum Kloster Eicklo bei Lippstadt versetzt.
Anna Maria Amelia Freifrau van Reck, Frau zu Lobberich,
präsentiert am 19. April 1731 als Besitzerin des Hauses Broeck in Lobberich
nach dem Tod des Hermann Wolters, Vikars der
Altäre Liebfrauen und St. Antonius in der Pfarrkirche in Lobberich, den
Leonardus Gisberti als Vikar der beiden Altäre. Der neue Vikar soll die
Einkünfte der Vikarie genießen und auch das Häuschen beim Rathaus
nutzen. Wegen der 40 Gulden und 16 Stüber, die die Vikarie von der St.
Sebastiani-Bruderschaft erhält, um die es aber Streit mit der alten
Schützerei gegeben hat, ist festgelegt worden, dass die Schützerei 21
Gulden, den Rest die Vikarie erhalten sollen.
Anna Maria Amelia Freifrau van Reck, Frau zu Lobberich,
und die Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels Lobberich schließen
am 31. Juli 1731 mit Meister Jean Petit einen Vertrag
über den Neuguss der großen Kirchspielsglocke, die zerborsten ist. Die
alte Glocke ist nach Straelen zu liefern und dort eine andere zu gießen,
die 1800 Pfund wiegen soll. Auf die Glocke sind das Bild des hl. Sebastian mit
den Wörtern: Sancte Sebastiani ora pro nobis, sowie die Namen der
Freifrau van Reck und sämtlicher Schöffen und Geschworenen des
Kirchspiels nebst dem genauen Datum zu setzen. Als Lohn soll Meister Petit 27
Pistolen erhalten, von denen ihm die Hälfte erst ein Jahr und sechs Wochen
nach Gebrauchnehmung der Glocke gezahlt werden soll.
Im Jahre 1725 wurde in Preußisch-Geldern aufgrund einer Neuvermessung der
Liegenschaften eine neue Landesmatrikel - ein neuer Kataster zur Besteuerung des
Grund und Bodens -eingeführt; in diesem Zusammenhang beklagte 1727 Lobberich
- wie auch einige Nachbargemeinden -, dass man "merklich exzessiv"
höher veranschlagt sei als in der bisherigen allgemeinen Landesmatrikel und
der "Ruin" des Dorfes zu befürchten sei (Finken, Heinrichs,
Leuth).
Franciscus Ludovicus Bischof von Roermond, Primas von Geldern, bestätigt unter wörtlicher Aufnahme der Stiftungsurkunde vom 7. September 1735 am 7. April 1736 die Stiftung eines Benefiziums zu Ehren des hl. Franciscus durch den Matthias Xilander, Personatarius der Pfarrkirche zu Hinsbeck, in der Pfarrkirche zu Lobberich. Das Benefizium, das nicht residenzpflichtig ist, wird ausgestattet mit der Hälfte eines Kapitals von 2000 Pattacons von einer Verschreibung auf das Gut Baerloe, dessen Lehnsträger Georgh Wilhelm Jacob van Ingenhoven ist.
Adam Leonhard Jansen aus Jülich wurde im Jahre 1736 zum Pfarrer in Lobberich ernannt. Vorher war er Kaplan in Grefrath. Er hatte das Amt bis zum Jahre 1758 inne. Unter ihm wurde das Antependium (reich verzierter und bestückter Vorhang aus Stoff) des Hochalters der Pfarrkirche geschenkt. Es hatte großblumige Ornamente in Handstickerei und die Inschrift: "Maria Margaretha Freifräulein von und zu Bocholtz, anno 1738".
Die Freifrau van Reck, geb. van Gymnich, Frau zu Witten, Vlatten, Lobberich, Schöppen, Mallinckrodt, Bocholtz etc., und sämtliche Schöffen und Geschworenen der Herrlichkeit Lobberich erlauben am 12. Juli 1744 dem Bruder Godtfried Heesen, Eremit vom Orden St. Francisci, der eine Eremitage bauen möchte, dies zu tun und wollen ihm einen Platz anweisen. Die Frau van Reck und ihre Nachkommen sollen künftig die Kollatoren der Eremitage sein.
Vor Beginn des siebenjährigen Krieges beliefen sich die Schulden der
Gemeinde auf rund 63.000 Francs.
Im Siebenjährigen Krieg (1756-1763), nach längerer Friedensruhe, rückte gegen Ende Februar des Jahres 1757 eine starke französische Armee unter Führung des Marschalls d'Estrèes gegen Maas und Rhein vor. Da der König von Preußen wegen der Unentschlossenheit Hannovers zum Schutz des der diesseitigen Provinzen nichts unternehmen konnte, ließ er am 24. März 1757 die Festung Wesel räumen. Er ordnete dagegen die Verteidigung von Geldern an und ersetzte den siebzigjährigen Gouverneur, den Generalleutnant de la Motte durch den Oberst von Salmuth. Dieser setzte sofort die ganze Umgegend der Stadt unter Wasser, zog die Garnison von Moers an sich und brachte so seine Streikräfte auf ungefähr 800 Mann, die jedoch weder an Zahl, noch an Tüchtigkeit zu einer Verteigung der Festung ausreichten. Im Laufe des Monats April 1757 wurde Geldern durch den Generalleutnant von Beausobre eingeschlossen und kapitulierte am 10. August 1757. Die jetzt beginnende Okkupation des restlichen Oberquartiers durch die Franzosen war wiederum schlimm für die Bevölkerung. In kurzer Zeit wurden die preußischen Länder Geldern, Cleve, Moers und Mark in Besitz. Herzog Ferdinand von Braunschweig schlug zwar die Franzosen am 24. Juni zwischen Krefeld und Willich in der Schlacht bei Krefeld, musste jedoch, angesichts der Übermacht der Franzosen, im August 1757 den Rückzug über den Rhein antreten.
Europa zur Zeit des Siebenjährigen Krieges
Mit dem Siebenjährigen Krieg war für Lobberich die wenigen friedlicheren Jahrzehnte schon wieder vorbei. Sechs Jahre hielten die Franzosen das Land besetzt. "Unglaubliche Kontributionen wurden" wie Finken schreibt und sich für Lobberich durch zahlreiche Zeugnisse belegen lässt, "ausgeschrieben und ohne Nachsicht eingetrieben; Getreide, Schlachtvieh usw. mussten in unerhörter Weise geliefert werden, Lazarette und Magazine wurden angelegt, die Bewohner zu zahllosen Hand- und Spanndiensten herangezogen und mit schweren Einquartierungen belästigt".
Im Herbst 1757 wurde vom Intendanten eine Geldkontribution von nicht weniger als 220.000 Reichstalern zur Unterhaltung der Armee während der Winterquartiere gefordert und am 17. September von den Ständen auf das Land verteilt. Zu dieser Summe musste Lobberich 6.950 Reichstaler beitragen.
In Lobberich selbst befand sich ein großes Lazarett, an das beispielsweise das Amt Krickenbeck im Oktober und November 1758 Bettzeug, Mobiliar und Materialien im Wert von 4748 Reichstalern liefern mußte "In unserer Gemeinde höchster Not" und zur Vorbeugung angedrohter Militärexekutionen sah sich der Ort wiederum veranlasst, sein Kontingent an "Kontributionen, rückständigen Rationen, Lieferungen und anderen Kriegslasten mit den Geldern neu aufgenommener hoher Schuldkapitalien zu decken."
Am 18. März 1758 starb Pfarrer Leonhard Jansen. Zu
seinem Nachfolger ernannte man Constantin Broich aus
Köln am 22. Mai 1758. Er schaffte für die Pfarrkirche einen neuen
Beichtstuhl an und im Jahre 1767 einen neuen Hochaltar.
Im November 1762 verlangte der Intendant de Fumeron zu Wesel die
sofortige Zahlung einer Geldkontribution von 176.881 Livres. Die ständischen
Deputierten stellten ihm die Unmöglichkeit vor, bei den gänzlich
erschöpften Mitteln des Landes einer solchen Aufforderung Genüge
leisten zu können. In diesem schwierigen Augenblicke sehen wir den
Intendanten zu einem Gewaltakt übergehen. Es war in der Nacht vom 20. auf
den 21. Dezember 1762, als die ständischen Deputierten mit ihrem Syndikus,
mehreren Rentnern und Kaufleuten verhaftet und am folgenden Morgen mit einer
Eskorte von fünfzig Schweizergrenadieren nach Wesel gebracht wurden. Der
Militärintendant ließ die Gefangenen vor sich führen und
verlangte nochmals die sofortige Zahlung unter der Drohung, sie am folgenden Tage
nach Frankreich transportieren zu lassen. Die Deputierten setzen dem Intendanten
nochmals die gänzliche Unausführbarkeit seiner Forderung auseinander
und erklärten ihm, daß sie daher alles über sich ergehen lassen
müssten, was er über sie und ihre Mitgefangenen beschließen
würde. Bis zum 23. Dezember beharrten sie bei ihrem Entschluß. An
diesem Tage gegen Mitternacht ließ der Intendant die Deputierten wieder
vorführen und eröffnete ihnen, daß er sie wegen ihrer
großen Hartnäckigkeit am folgenden Tage nach Frankreich bringen lassen
werde, daß zwei Regimenter Dragoner bereits Befehl erhalten hätte,
sofort die Provinz Geldern zu besetzen, daß den Kaufleuten ihrer Waren und
Bücher weggenommen werden sollten, und endlich, daß das Land noch weit
Schlimmeres zu gewärtigen habe. Auf diese Drohungen hin ließen die
Deputierten sich zu dem schriftlichen Versprechen bewegen, daß die
verlangten Gelder präzise am 30. Dezember in Wesel ausgezahlt werden
sollten. Gegen diese Verpflichtung erhielten sie ihre Freiheit zurück.
Im November 1762 verlangte der Intendant de Fumeron zu Wesel die sofortige Zahlung einer Geldkontribution von 176.881 Livres. Die ständischen Deputierten stellten ihm die Unmöglichkeit vor, bei den gänzlich erschöpften Mitteln des Landes einer solchen Aufforderung Genüge leisten zu können. In diesem schwierigen Augenblicke sehen wir den Intendanten zu einem Gewaltakt übergehen. Es war in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1762, als die ständischen Deputierten mit ihrem Syndikus, mehreren Rentnern und Kaufleuten verhaftet und am folgenden Morgen mit einer Eskorte von fünfzig Schweizergrenadieren nach Wesel gebracht wurden. Der Militärintendant ließ die Gefangenen vor sich führen und verlangte nochmals die sofortige Zahlung unter der Drohung, sie am folgenden Tage nach Frankreich transportieren zu lassen. Die Deputierten setzen dem Intendanten nochmals die gänzliche Unausführbarkeit seiner Forderung auseinander und erklärten ihm, daß sie daher alles über sich ergehen lassen müssten, was er über sie und ihre Mitgefangenen beschließen würde. Bis zum 23. Dezember beharrten sie bei ihrem Entschluß. An diesem Tage gegen Mitternacht ließ der Intendant die Deputierten wieder vorführen und eröffnete ihnen, daß er sie wegen ihrer großen Hartnäckigkeit am folgenden Tage nach Frankreich bringen lassen werde, daß zwei Regimenter Dragoner bereits Befehl erhalten hätte, sofort die Provinz Geldern zu besetzen, daß den Kaufleuten ihrer Waren und Bücher weggenommen werden sollten, und endlich, daß das Land noch weit Schlimmeres zu gewärtigen habe. Auf diese Drohungen hin ließen die Deputierten sich zu dem schriftlichen Versprechen bewegen, daß die verlangten Gelder präzise am 30. Dezember in Wesel ausgezahlt werden sollten. Gegen diese Verpflichtung erhielten sie ihre Freiheit zurück.
Im November 1762 verlangte der Intendant de Fumeron zu Wesel die sofortige Zahlung einer Geldkontribution von 176.881 Livres. Die ständischen Deputierten stellten ihm die Unmöglichkeit vor, bei den gänzlich erschöpften Mitteln des Landes einer solchen Aufforderung Genüge leisten zu können. In diesem schwierigen Augenblicke sehen wir den Intendanten zu einem Gewaltakt übergehen. Es war in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1762, als die ständischen Deputierten mit ihrem Syndikus, mehreren Rentnern und Kaufleuten verhaftet und am folgenden Morgen mit einer Eskorte von fünfzig Schweizergrenadieren nach Wesel gebracht wurden. Der Militärintendant ließ die Gefangenen vor sich führen und verlangte nochmals die sofortige Zahlung unter der Drohung, sie am folgenden Tage nach Frankreich transportieren zu lassen. Die Deputierten setzen dem Intendanten nochmals die gänzliche Unausführbarkeit seiner Forderung auseinander und erklärten ihm, daß sie daher alles über sich ergehen lassen müssten, was er über sie und ihre Mitgefangenen beschließen würde. Bis zum 23. Dezember beharrten sie bei ihrem Entschluß. An diesem Tage gegen Mitternacht ließ der Intendant die Deputierten wieder vorführen und eröffnete ihnen, daß er sie wegen ihrer großen Hartnäckigkeit am folgenden Tage nach Frankreich bringen lassen werde, daß zwei Regimenter Dragoner bereits Befehl erhalten hätte, sofort die Provinz Geldern zu besetzen, daß den Kaufleuten ihrer Waren und Bücher weggenommen werden sollten, und endlich, daß das Land noch weit Schlimmeres zu gewärtigen habe. Auf diese Drohungen hin ließen die Deputierten sich zu dem schriftlichen Versprechen bewegen, daß die verlangten Gelder präzise am 30. Dezember in Wesel ausgezahlt werden sollten. Gegen diese Verpflichtung erhielten sie ihre Freiheit zurück.
Um dem Ruin des Landes zuvorzukommen, beschlossen die ständischen
Deputierten am Weihnachtstag, den zweiten Termin (30.12.1762) sofort
auszuschreiben. Durch ein gedrucktes Plakat ließen sie alle Gemeinden
auffordern, innerhalb zweimal vierundzwanzig Sunden ihren Anteil an dieser
Kontribution auf jede ihnen geeignete Weise einzutreiben. Zugleich wurden der
Landrentmeister Portmans und der Amtsempfänger Coninx autorisiert, sowohl
die Vorsteher, als auch die Vornehmsten der Gemeinden, welche dieser Aufforderung
nicht zur Zeit nachkommen möchten, durch militärische Exekution nach
Geldern bringen zu lassen, um dieselben nötigenfalls als Geiseln zu stellen.
Außerdem sahen die Deputierten sich genötigt, 41.000 Gulden klevisch,
die zur Aufbringung der Fourage noch erforderlich, leihweise von einzelnen
Gemeinden für Rechnung des Landes erheben zu lassen. Diese Summe mußte
innerhalb vierundzwanzig Stunden aufgebracht werden, widrigenfalls die oben
angedrohte Strafe erfolgen sollte. Nur mit der größten Mühe
gelang es, diese Geldsummen aufzutreiben und so noch größeres Unheil
von dem Lande abzuwenden.
Sechs Jahre lang hatten die Franzosen auf diese Weise unser Land systematisch
ausgebeutet und die Einwohner bis auf den letzten Blutstropfen ausgesogen, als
endlich die lang ersehnte Stunde der Befreiung schlug. Am 3. November 1762 wurden
zwischen England und Spanien, welches durch den 1761 mit Frankreich
abgeschlossenen Bourbonischen Familien-Traktat zuletzt noch in den
Siebenjährigen Krieg hineingezogen worden war, die
Friedenspräliminarien festgestellt und bestimmt, daß die Franzosen
nach deren Ratifikation Wesel und Geldern sobald wie möglich räumen
sollten.
Nachdem am 15. November 1762 ein allgemeiner Waffenstillstand vereinbart worden
war, begannen im Dezember die Friedensverhandlungen zwischen Österreich und
Preußen. Friedrich II. befürchtete, die Franzosen würden
die beiden genannten Festungen den Österreichern übergeben, und
erließ daher einen geheimen Befehl an die dortigen Bürgermeister,
daß sie gleich nach dem Abzuge der Franzosen die Waffen ergreifen, die Tore
schließen und nur den preußischen Truppen öffnen sollte. Geldern
wurde am 12. März 1763 durch den französischen Generalleutnant Karl
Claudius Andrault, Marquis von Langeron, Gouverneur zu Wesel, Geldern und
Moers, dem preußischen Oberst von Bauer übergeben. Mit der
Übergabe des Landes an den König von Preußen trat die
frühere Kriegs- und Domänen-Kommission, sowie auch das Justiz-Kollegium
wieder in Funktion.
Bald nach dem beendigten Krieg besuchte Friedrich II. seine
rheinisch-westfälischen Provinzen, um sich persönlich von deren Lage zu
unterrichten und die geeignetsten Maßregeln zu ihrer Abhilfe zu treffen.
Begleitet vom Prinzen von Preußen, dem Herzog Ferdinand von
Braunschweig, den Generälen von Wylich und von Bork,
sowie dem Generaladjutanten von Anhalt, kam der König am 6. Juni 1672 in
Wesel an. Von dort ging er weiter nach Krefeld über Xanten und Kleve.
Kaum war Friedrich II. von seiner Reise nach Berlin zurückgekehrt,
als er dem Geheimen-Oberfinanzrat Reichardt den Auftrag erteilte,
gemeinschaftlich mit den Ständen und der Kriegs- und Domänen-Kommission
zu Geldern, das Schuldenwesen der Provinz gründlich zu untersuchen und
geeignete Mittel zu deren Ordnung ausfindig zumachen. Am 16. August 1674 fand die
erste Sitzung derselben statt, in der die Gesamtsumme aller während des
Krieges kontrahierten zinsbaren Schulden auf 576.623 Reichtaler festgestellt
wurde, von denen 503.595 Reichstaler auf die einzelnen Gemeinden und 73.028
Reichstaler auf die Gesamtheit des Landes fielen.
Für Lobberich ist im Protokollbuch obiger Kommission folgende Kapitalien
verzeichnet:
1757: 2.483 Rtlr
1758: 9.000 Rtlr
1759: 1.450 Rtlr
1760: 2.070 Rtlr
1761: 1.400 Rtlr
1762: 2.350 Rtlr - ingesamt 19.113 Reichstaler
Am 22. 9.1769 wurde der Kirchturm der Lobbericher Kirche vom Blitz getroffen. Der
gesamte Helm und das Dach der Kirche wurden ein Raub der Flammen. Die beiden
schwersten Glocken schmolzen, nur die kleinste - aus dem Jahre 1397,
konnte gerettet werden. Viele zur Sicherung in den Turm und auf das
Gewölbe der Kirche verbrachten Wertsachen und Vorräte verbrannten. Im
Notizbuch des Ackerers Mathias Neuen aus Leuth findet sich nachfolgende Notiz:
"Anno 1769 den 22. September don ist die Kirch tot Lobrig afgebrannt, die Kap
fan die Iirch is afgebrannt, end dat Sptz von den doerren bis an dat morwerk
afgebrannt, en die Klocken ferschmulten, en mit hunderte Kisten ful Linnen en
wullen, en feul gelt Saekcen darbei verbrannt en ferdorben: en den brant is dor
den Humel angegan bosen an het Speits fan den toerren." Zur
Behebung des Schadens musste die Gemeinde große Darlehen u.a. bei
Johannes Heythausen auf Bengmannshof aufnehmen.
Der Turm erhielt wieder einen Helm und das Holzwerk des Helmes wurde durch
Zimmermeister aus der Bauerschaft Sassenfeld angefertigt. Ebenfalls wurden sofort
nach dem Unglück zwei neue Glocken gegossen.
Am 22. November 1774 wurde Johann Paulus Stemmler aus
Brühl als Pfarrer zu Lobberich ernannt. Im Jahre 1764 war er bereits Kaplan
zu Lobberich, war dann 1768 Vikar in Grefrath. In seine Amtszeit fiel die
französische Revolution, welche die Aufhebung der Abtei Knechtsteden und
eine erhebliche Umwälzung der kirchlichen Verhältnisse zur Folge hatte.
Pfarrer Stemmler, der letzte vom Patronatsstift Knechtsteden, starb als
Jubilarpriester am 6. April 1811 an den Folgen eines "hitzigen Fiebers",
nachdem er 37 Jahre Pfarrer von Lobberich war. Seine letzte Ruhestätte ist
auf dem Friedhof der alten Pfarrkirche.
Lobberich im Umbruch - von der französischen Revolution bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts
Der Beginn einer neuen Zeit
Das Leben der Lobbericher Bevölkerung war geprägt von Gewohnheit und Tradition. Die Bevölkerung erwarb ihren Unterhalt zum größeren Teil durch die Landwirtschaft, ein Umstand, der sich auch in der Bedeutung der Honschaften für Lobberich ausdrückt. Mittelpunkt des Ortes war die (heutige alte) Kirche am Markt. Um sie herum spielte sich das Leben des Dorfes ab. Wie auch die übrigen Dörfer und Städte der Umgebung war Lobberich durch und durch katholisch, dabei spielten auch die Bruderschaften eine wichtige Rolle.
Am 17. August 1786 starb ohne Nachkommen Friedrich II. - Friedrich der Große (auch der "Alte Fritz" genannt) Ihm folgte in der Regierung der Sohn seines verstorbenen Bruders Friedrich Wilhelm, (1786-1794). Am 6. November 1786 wurde dem neuen König von den Landständen zu Geldern gehuldigt. Derselbe bevollmächtigte zur Entgegennahme der Huldigung den Gouverneur von Wesel, van Salenmon, und beauftragte ihn, sich dabei des Rates des Direktors des Administrations-Kollegiums in Geldern, Plesmann, zu bedienen. Die im Rittersaale versammelten Ritterschaft und Deputierten der Städte begaben sich gegen 10 Uhr zu dem königlichen Kommissar, um denselben abzuholen. Auf dem Markt vor dem Rittersaal hatte sich eine ansehnliche Volksmenge versammelt. Der Erbmarschall wandte sich an das Volk und rief dreimal: "Es lebe Wilhelm der Zweite, unser allergnädigster und vielgeliebter König!", wobei die Menge freudig einstimmte. Danach begaben sich die Landstände in die katholische Pfarrkirche, wo der speziell dazu eingeladene Bischof von Roermond, , das Tedeum hielt. Unter der Regierung des Königs erfolgte die Einführung des bereits unter Friedrich II. vorbereiteten "allgemeinen preußischen Landrechtes" in das Herzogtum Geldern.
Mehr als fünfundzwanzig Jahre lang hatte unser Land eines ununterbrochenen und segensreichen Friedens sich erfreut, als im Jahre 1789 die große Revolution in Frankreich ausbrach. Die Republik wurde dort proklamiert. Die europäischen Fürsten erkannten in der neuen Ordnung eine große Gefahr für die Ruhe und Sicherheit ihrer Reiche und zeigten sich Frankreich gegenüber ablehnend. Kaiser Leopold II., Schwager Ludwig XVI. von Frankreich, schloß am 7. Februar 1792 mit Preußen ein förmliches Schutzbündnis. Sein Nachfolger, Franz II., "führte gegen die französischen Machthaber eine drohende Sprache, die in gleicher Weise erwidert wurde und endlich eine Kriegserklärung seitens der Franzosen zur Folge hatte".
Im August 1792 rückte eine preußische Armee unter dem Befehl des regierenden Herzogs Karl von Braunschweig, des Siegers der Schlacht von Krefeld, in Frankreich ein und drang bis in die Champagne vor. Sie wurde jedoch durch die Ruhrkrankheit so arg heimgesucht, daß sie bereits im Oktober wieder zurückziehen mußte. Der französische General Dumouriez fiel jetzt in die österreichischen Niederlande ein und erfocht am 6. November bei Jemappes einen entscheiden Sieg über die an Zahl bedeutend schwächere österreichische Armee, infolgedessen diese sich zum Rückzuge über die Maas genötigt sah.
Die Gedanken der Französischen Revolution die Aufklärung und ihre
Folgen übten auf die ländlichen Gebiete des Niederrheins noch keinen
unmittelbaren Einfluß aus. Schlagartig änderte sich diese Situation,
als Albert-Victor-Marie Desprez General de la Marlière am
16. Dezember 1792 mit dem französischen Cürassier-Regiment
in einer Stärke von ungefähr 6.000 Mann ins Gelderland einfiel, zu
dem auch Lobberich immer noch gehörte, und bei Straelen sein
Hauptquartier aufschlug.
Er verlangte von der Stadt Geldern eine Kriegskontribution (Zwangsauflage in Geld oder Güter)von 300.000 holländischen Gulden und drohte, falls die Summe nicht schnellstmöglich entrichtet werden, den Personen, welche als Geiseln in Haft genommen, die Freiheit nicht wiederzugeben und das ganze Land verheeren zu lassen. Es wurden schließlich zwei Drittel der Summe aufgebracht und für den Rest wurde Bürgermeister Oppermann, Konrad Isaac von der Leyen und die Kommerzialrätin Valentin Heydweiller als Geiseln festgenommen. Am 19. Dezember 1792 verlangte der General in kürzester Frist seitens der Provinz Geldern eine Kriegskontribution von 200.000 Gulden hol. und eine bedeutende Quantität Fourage. Vergeblich bemühte man sich, denselben zu einer Ermäßigung dieser schweren Brandschatzung zu bewegen. Am 20. Dezember 1792 verteilte das Landes-Administrations-Kollegium die verlangte Geldkontribution auf die Gemeinden des Landes mit der Mahnung schleuniger Zahlung, damit die Eingesessenen von schweren Exekutionen und Verheerungen verschont bleiben und die Geiseln eingelöst werden möchten.
Der Beitrag der Gemeinde Lobberich zu dieser "Brandschatzung" betrug 6450 holländische Gulden. Die Nachbarorte Grefrath (7.500), Hinsbeck (5.000), Leuth (3.100), Wankum (4.150) und Herongen (700) waren ebenfalls betroffen. Bis zum 20. Januar 1793 wurde die Summe von 166.825 Gulden bar aufgebracht und der Rückstand durch Lieferung von 3.354 Paar Schuhen und Fourage gedeckt; am folgenden Tag erhielten die Geiseln von Geldern ihre Freiheit zurück. Da die Gelder von den einzelnen Kommunen nicht schnell genug herbeigeschafft werden konnten, leisteten drei Klöster und einunddreißig Einwohner von Geldern einen Vorschuß von 22.863 Gulden.
Auf Befehl des Königs von Preußen, Friedrich Wilhelm
II., wurden schon Anfang 1793 eine ansehnliche Anzahl von
Streikräften zur Beschützung des geldrischen Landes bei Wesel
zusammengezogen, über die der Herzog Friedrich August von
Braunschweig-Oels den Oberfehl hatte. Am 31. Januar 1793 ging er mit den
Grenadier-Batallionen Knobelsdorf und Kalkstein nach Geldern ab und bezog
Stellung zwischen Arcen und Uerdingen, die er durch die Besetzung der Stadt Venlo
am 11. Februar wesentlich zu verstärken wusste. Der Herzog nahm hiernach
sein Hauptquartier in Geldern. Die preußischen Truppen rückten
näher an die Niers heran und traten mit den aus dem Jülich'schen
heranrückenden Kaiserlichen in Verbindung. Am 12. Februar verlegte der
Herzog sein Hauptquartier nach Kempen. Die Österreicher unter
Feldmarschall Clairfait und dem Prinzen Coburg gingen am 1.
März über die Roer und drängten die Franzosen aus der Gegend von
Jülich und Düren bis über Aldenhoven hinaus zurück. Die
Operationen des Herzogs von Braunschweig richteten sich jetzt gegen die mit 6.000
Mann und 36 Kanonen besetzte Stadt Roermond, sowie gegen die zu deren Schutze
längs der Schwalm angelegten Verschanzungen. Am 3. März griff er mit
fünf verschiedenen Kolonnen, die von Belfeld, Bracht, Dülken, Arsbeck
und Erkelenz aus sich in Bewegung setzten, die Franzosen an. Nach einem
hartnäckigen Gefecht bei Swalmen zogen sich die Franzosen über die Maas
zurück, worauf die kaiserlichen Truppen zwei Tage später Roermond
besetzten.
Aber das Kriegsglück dauerte für die Kaiserlichen nicht lange. Mit drei starken Armeen unter jungen Generalen, die der erfahrene Carnot leitete, fielen die Franzosen in die Niederlande ein. Am 26. Juni 1794 wurden die Österreicher in der Schlacht bei Fleurus durch Jean-Bapist Jourdan geschlagen. Sie zogen sich langsam über die Maas zurück und erlitten am 2. Oktober bei Aldenhoven eine erneute Niederlage, die das ganze linke Rheinufer in die Gewalt der Franzosen brachte. Der rechte Flügel der Nordarmee unter Befehl des Generals Moreau - später unter General Laurent - schritt bereits sechs Tage später zur Belagerung von Venlo.
Die Bewohner der preußischen Provinzen Geldern und Cleve waren überaus beunruhigt. Aus Furcht vor neuen Gewalttätigkeiten seitens der Franzosen ergriffen fast sämtliche Regierungsbeamte sowie viele Geistliche und Vornehme des Landes mit ihren Familien die Flucht. Am 15. Oktober 1794 rückte die Avantgarde des rechten Flügels der Nordarmee unter General Compère in Geldern ein.
Bereits am 22. Dezember 1794 schrieben die französischen Volksrepräsentanten eine Kriegskontribution von 25 Millionen Livers auf die eroberten Länder aus, wovon 4 Millionen auf den Bezirk Geldern fielen, deren Zahlung innerhalb eines Monats erfolgen sollte. Die Bezirksverwaltung von Geldern verteilte ihren Anteil so, daß 1.450.000 Livres auf die Geistlichkeit, 900.000 Livres auf den Adel und 1.650.000 Livres auf die Stadt und Landgemeinden fielen.
"Wegen der gänzlichen Erschöpfung der eroberten Landesteile infolge von Kriegsverheerungen, bedeutenden Natural-Lieferungen usw. wurde der Betrag dieser Kriegskontributionen am 10. Februar 1795 auf 8 Millionen Livres herabgesetzt. Außerdem wurden alle bisherigen Steuern, alle geistlichen Zehnten forterhoben und mit der größten Strenge beigetrieben; alle Güter der Geflüchteten teils zur Verpachtung, teils zum Verkaufe für die Kassen der Republik ausgesetzt; zum Unterhalt und zur Bekleidung der Armee bedeutende Requisitionen an Fourage, Getreide, Schlachtvieh, Schuhen und sonstigen Kleidungsstücken ausgeschrieben, (So hatte das Gelderland auf einmal allein 10.000 Hemden zu liefern, wovon jede Gemeinde ihren Anteil gab) und die Einwohner durch schwere Einquartierungen und Vorspanndienste auf's äußerste belästigt." (Finken Seite 30).
Die Zahlung dieser Lieferungen hatte in "Assignaten" (von frz. assignation = Anweisung) zu erfolgen. Sie waren das während der Französischen Revolution verwendete Papiergeld.
Die ersten Assignaten wurden ab dem 14. Dezember 1789 ausgegeben. Anfänglich
hatte das neue Geld eine wohltuende Wirkung. Die französische Wirtschaft
wurde belebt und die Bauern solidarisierten sich durch das verteilte Land mit der
Revolution. Schon im folgenden Jahr wurde allerdings die Verzinsung aufgegeben.
Mit der Zeit wurden durch die Regierung immer mehr Assignaten in Umlauf gebracht,
wodurch sie stark an Wert verloren und auch die politische Instabilität und
Fälschungen ließen das Vertrauen in die Währung sinken.
Die ersten Assignaten wurden ab dem 14. Dezember 1789 ausgegeben. Anfänglich hatte das neue Geld eine wohltuende Wirkung. Die französische Wirtschaft wurde belebt und die Bauern solidarisierten sich durch das verteilte Land mit der Revolution. Schon im folgenden Jahr wurde allerdings die Verzinsung aufgegeben. Mit der Zeit wurden durch die Regierung immer mehr Assignaten in Umlauf gebracht, wodurch sie stark an Wert verloren und auch die politische Instabilität und Fälschungen ließen das Vertrauen in die Währung sinken.
Schon im Februar 1793 hatten sie nur noch 50 % ihres ursprünglichen
Werts. Es kam zum Horten von Lebensmitteln, was die Jakobiner am 26. Juli per
Gesetz verboten; am 29. September wurde weiterhin ein Preismaximum für
bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben.
Das konnte die Inflation jedoch nur vorübergehend bremsen. Im April 1795 sank der Wert der Assignaten auf nur noch 8 %; Kaufleute weigerten sich zunehmend, Papiergeld anzunehmen, und die in Assignaten bezahlten Arbeiter verarmten.
Am 21. Januar 1793 wurde König Ludwig XVI. von Frankreich auf der Guillotine hingerichtet, nachdem ihn der Nationalkonvent für abgesetzt erklärt und wegen Hochverrats zum Tode verurteilt hatte.
1795 wurde Napoleon Bonaparte Oberbefehlhaber der Armee. Noch im selben Jahr schlug er einen Aufstand der Königstreuen nieder und sicherte somit die Herrschaft des Direktoriums.
Napoleon in seinem Arbeitszimmer
Im Februar 1796 entschloss sich das Direktorium, die Assignaten im Kurs 30:1 durch mandats territoriaux zu ersetzen. Am 18. März wurden die Assignaten aus dem Verkehr gezogen und von den Territorialmandaten abgelöst. Deren Anzahl war auf 2,4 Milliarden limitiert - sie konnten unmittelbar gegen Staatsgüter eingetauscht werden. Auch sie verfielen jedoch rasch. Am 21. Mai 1797 wurden alle Assignaten für ungültig erklärt.
Einen Tag nach der Ratifikation des Friedens
von Campo Formio vom 17. Oktober 1797, der Frankreich den Erwerb des
linken Rheinufers auch seitens Österreichs in sichere Aussicht stellte,
ernannte das Vollziehungs-Direktorium der französischen Republik den Richter
am Kassationshof Franz Josef Rudler zum Regierungskommissar in den
eroberten Ländern zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel
(Commissaire du Gouvernement dans les pays conquis entre Meuse et Rhin et
Rhin et Moselle). Er wurde mit der Durchführung einer neuen
Verwaltungsorganisation gemäß den ihm erteilten Instruktionen
(Recueil des réglemens et arrêtés émanés du
commissaire du gouvernement dans les quatre nouveaux départemens de la
rive gauche du Rhin, Bd. 1 vom 4. November 1797) (Text der Instruktion bei
Hansen, Quellen, Bd. IV, S. 362- 366) beauftragt. Diese Instruktionen wiesen
Rudler an, das Gebiet nach französischem Vorbild in Departements,
Arrondissements und Kantone einzuteilen und in ihnen die entsprechenden
Verwaltungsbehörden und Gerichte zu schaffen, an die Stelle der
einheimischen Steuern die französischen zu setzen und für das Rheinland
geeignete französische Gesetze einzuführen (Käss,
Staatsverwaltung, S. 134 f.). Auf Grund dieser Vollmacht hob Rudler mit
Beschluß (arrêté) vom 23. Januar 1798 alle
bestehenden öffentlichen Gewalten auf, traf Vorkehrungen für den
Übergang bis zur Neuordnung und setzte den 19. Februar 1798 als Tag der
Installierung der neuen Verwaltungsbehörden und Gerichte fest (Recueil
des réglemens ..., Bd. 1, S. 60- 61 und 64- 65).
Durch einen weiteren Beschluß vom 23. Januar 1798 bestimmte er die Grenzen
der aus den eroberten Ländern zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel
gebildeten vier neuen Departements und teilte diese in Kantone ein (vgl.
Recueil des réglemens ..., Bd. 1, S. 66-67 und 74-75). Die Einteilung
in Kantone wurde sehr bald schon geändert. Sie tritt geschlossen zum ersten
Mal in den Übersichten der Kantone, Gemeinden, Pacht- und Meierhöfe mit
Angabe der Einwohnerzahlen entgegen, die die einzelnen Departements am 24.
Dezember 1798 (Roer), 16. März 1799 (Donnersberg), 21. Juli 1799
(Saar) und 9. September 1799 (Rhein- und Mosel) dem Regierungskommissar
übersandten (Recueil des réglemens, Bd. 11, Heft 22, S. 45 - 131;
Daniels, Handbuch, Bd. VI, S. 474 - 517, ohne Donnersberg).
Danach gehörten zum Roerdepartement folgende 42 Kantone (Recueil des
réglemens, Bd. 11, Heft 22, S. 109- 130; diese Einteilung wurde bereits am
15. Juni 1798 eingeführt; vgl. die Liste bei Daniels, Handbuch, Bd. VI, S.
467 - 472): 1. Aachen, 2. Burtscheid, 3. Eschweiler, 4. Linnich, 5.
Geilenkirchen, 6. Sittard, 7. Heinsberg, 8. Düren, 9. Froitzheim, 10.
Gemünd, 11. Monschau, 12. Köln, 13. Weiden, 14. Dormagen, 1 5.
Bergheim, 16. Kerpen, 17. Jülich, 18. Elsen, 19. Zülpich, 20.
Brühl, 21. Lechenich, 22. Krefeld, 23. Kempen, 24. Viersen, 25. Bracht, 26.
Rheinberg, 27. Uerdingen, 28. Moers, 29. Neuss, 30. Neersen, 31. Odenkirchen, 32.
Erkelenz, 33. Kleve, 34. Ravenstein, 35. Gemert, 36. Horst, 37. Kranenburg, 38.
Kalkar, 39. Goch, 40. Xanten, 41. Geldern, 42. Wankum (Grefrath,
Herongen, Hinsbeck, Leuth, Lobberich, Straelen, Velden, Wachtendonk,
Wankum).
Noch wichtiger als die Auflösung der bisherigen öffentlichen Verwaltungs- und Justizbehörden, war der Versuch der französischen Zentralregierung in Paris, die Gedanken der Französischen Revolution in den besetzten Provinzen durchzusetzen. Die auch für Lobberich wohl bedeutungsvollsten Veränderungen waren in diesem Zusammenhang die Aufhebung der Feudalrechte vom 26. März 1798 und die Maßnahmen gegen die katholische Kirche.
Aus dem durch die Vertreter der Revolution propagierten Gleichheitsgrundsatz
leitete sich naturgemäß ab, daß es keine Abhängigkeiten und
Abgaben an Grundherren in Form von Zehnten mehr geben durfte. Davon betroffen
waren in Lobberich unter anderem die Besitzungen der Familie von
Bentinck, die Burg Ingenhoven besaß, und die Zehntabgaben an die
Abtei Knechtsteden (bei Dormagen), die mindestens seit 1543 den
Lobbericher Pastor stellte.
Eine Woche nach der Aufhebung der Feudalrechte trat am 2. April 1798 ein weiteres Dekret in Kraft, das alle öffentlichen Zeichen und Zeremonien verbot. Dies betraf vor allem Wallfahrten, Prozessionen und Leichenzüge. Auf den Friedhöfen und Kirchtürmen und an allen öffentlichen Wegen mußten alle Kreuze entfernt werden. In Lobberich wurden auf dem alten Friedhof die Grabkreuze entfernt. Durch Verfügung vom 19. Juli 1798 wurde der gregorianische Kalender abgeschafft und an dessen Stelle der republikanische Kalender eingeführt, nach welchem das Jahr in zwölf Monate mit neuen Namen, jeder Monat in drei Dekaden, jede Dekade in zehn Tage zerfiel. An Sonntagen mussten alle Behörden geöffnet bleiben.
Dadurch sollten bisher selbstverständliche religiöse Inhalte aus dem Alltag der Menschen verdrängt werden. In der Folgezeit wurden durch die Franzosen weitere Gesetze erlassen, die vorsahen, daß um alle Friedhöfe Mauern angelegt werden mußten, die Friedhöfe mindestens 100 Meter von Wohngebäuden und außerhalb der Städte und Gemeinden liegen sollten. Was sich dem äußeren Anschein als reine Hygienemaßnahme darstellt, war aber auch ein direkter Angriff auf die Autorität der Kirche, die bisher für das Bestattungswesen zuständig gewesen war. Die meisten Friedhöfe lagen im 18. Jahrhundert in unmittelbarer Umgebung der Kirche, oft auch Kirchhof genannt.
Die Geistlichen waren nunmehr als Staatsbedienstete - jeder Geistliche hatte den Eid auf die französische Verfassung zu leisten und wurde bei der Verweigerung dieses Eides politisch verfolgt - abhängig von den politischen Weisungen der französischen Regierung, sie hatten im Sinne und zum Wohle des Staates zu wirken und waren dadurch auch verpflichtet, Napoleons Politik bei der Bevölkerung populär zu machen.
Diese Verpflichtung wird in den Worten des Bischofs Marc-Antoine Berdolet (ein geborener Elsässer aus Colmar), der 1801 Bischof des neugeschaffenen Bistums Aachen (Infolge des am 15. Juli 1801 zwischen Papst Pius VII. und dem ersten Konsul Napoleons abgeschlossenen Konkordates fand eine neue Einteilung der Bistümer und Pfarreien Frankreichs statt. Gem. dem am 4. Mai 1802 für die vier rheinischen Departemente verkündigten Gesetze über die Organisation des Kultus wurde für die katholischen Einwohner des Roer- und des Rhein- und Moseldepartements das Bistum Aachen errichtet und diese mit anderen Diözesen dem Erzbistum Mechelen (Auflösung der bisherigen Suffraganbistümer Antwerpen, Brügge und Ypern, Unterstellung der Bistümer Tournai und Namur - vormals zum Erzbistum Cambrais gehörend und des linksrheinischen Rests des ehemaligen Erzbistum Mainz. Am 29. November 1801 bestätigte der Papst die Neueinteilung der Bistümer in der Bulle „Qui Christi Domini") untergeordnet geworden war, zu dem Lobberich nun gehörte, )besonders deutlich:
Er schrieb in einem Hirtenbrief am 2. Oktober 1805 während der Eroberungszüge Napoleons an die Gläubigen: Der Kaiser Napoleon hat die Hoffnung uns den Frieden zu verschaffen nicht verlohren; ... er gibt ein großes Zeugnis des Zutrauens seinem Volke, welches ihm ein großes Zeugnis der Liebe erwiedert. Seine unüberwindlichen Kriegsschaaren sind schon in Bewegung; er selbst reiset ab, sie zum Ruhme zu führen. . . . In diesem wichtigen Zeitpunkt will er, daß man in allen von ihm wiedereröffneten Kirchen das Gebeth zu Gott dem Herr der Heerscharen richte'.
Dass der Lobbericher Pfarrer Paul Stemmler, der diese Funktion von 1774
bis 1811 ausübte, genauso kaiserfreundlich gewesen ist wie Berdolet, dem man
in Paris gerade deshalb das Aachener Bistum anvertraut hatte , ist dagegen, auch
angesichts seines Boykotts gegen genaue Angaben über kirchliche Besitzungen
in Lobberich, kaum anzunehmen.
Im Frieden von Lunéville (Artikel 6) willigten Kaiser und Reich in die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich ein, „so daß der Talweg des Rheins von dem Ausfluss dieses Stroms aus der Schweiz von nun an die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland bildet“. Zugleich war in Artikel 7 des Vertrages bestimmt, dass die deutschen Fürsten, welche auf dem linken Rheinufer Gebiete verlieren, in Deutschland entschädigt werden sollten.
Der Friedensvertrag wurde durch kaiserliches Dekret vom 9. März 1801 ratifiziert; er trat mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 16. März 1801 in Kraft. Allerdings hatte Frankreich schon nach dem Frieden von Campo Formio damit begonnen, die besetzten linksrheinischen Gebiete, mit deren Erwerb es definitiv rechnen konnte, politisch und administrativ zu reorganisieren. Die betroffenen Reichsstände übten seitdem faktisch keine Hoheitsgewalt mehr in ihren linksrheinischen Territorien aus.
Aus der Zeit unmittelbar nach der Auflösung der Klöster im Jahre 1802, von dem auch das Kloster Knechtsteden betroffen war (7.9.1802 erfolgte die Aufhebung der Abtei und die Vereinigung der abteilichen Besitzungen mit dem französischen Nationaleigentum. Die Conventualen mussten die Abtei verlassen. Die Abtei und die Abteikirche wurden von dem französischen Domainenverwalter geschlossen und versiegelt; den Aufhebungsvertrag unterschrieb auch F. Paulus Stemmeler, Pastor in Lobberich) gibt es ein für Lobberich sehr charakteristisches Dokument. Es handelt sich um eine Inventarliste, die der Bürgermeister offensichtlich auf Anweisung des Klever Unterpräfekten anfertigen musste.
Sie sollte die in Lobberich vorhandenen Sakralgegenstände auflisten, die wohl eingezogen werden sollten. Bürgermeister Haanen schreibt zunächst, wie er mit Pastor Stemmler und Küster Wolters morgens um acht Uhr zur Sakristei gegangen sei und diese im versiegeltem Zustand vorgefunden habe. Demnach ist die Sakristei zuvor dem Zugang der Geistlichen entzogen worden, um zu vermeiden, daß die Priester wertvolle Sakralgegenstände versteckten und ihre Konfiszierung verhinderten.
Nachfolger von Pfarrer Stemmler war Wilhelm
Wipperfürth, gebürtig aus Köln, ebenfalls ein
Knechtstedener Ordensgeistlicher. Nach nur drei Jahren Tätigkeit verstarb
Wipperfürth mit 42 Jahren. Im folgte Bernhard Kempen, gebürtig
aus Altdorf (bei Aachen). Nach gewaltsamen Auflösung der
Prämonstratenser-Abtei Knechtsteden im Jahre 1802 war er an mehreren Stellen
als Aushilfe in der Seelsorge tätig, bis er am 15. März 1814 als
Pfarrer von Lobberich ernannt wurde. Unter ihm wurde, zum Teil auf seine Kosten,
im Jahre 1818 die alte Pfarrkirche erweitert bzw. ausgebaut. In der Seelsorge
wurde er unterstützt von seinem Ordensgenossen und Freund Conrad
Reckinger.
Über die Haltung der Bevölkerung Lobberichs gegenüber den neuen Machthabern liegen uns keinerlei direkten Zeugnisse vor; die Tatsache, daß sich 1804 alle 387 Lobbericher Stimmberechtigten in einer Abstimmung für die Erbfolge des neuen Kaisers Napoleon aussprachen, dürfte in dieser Hinsicht wenig aufschlussreich sein.
Die Befreiungskriege der Jahre 1813 - 1815 brachten für Lobberich wiederum die schon üblichen Kriegsnöte und Folgelasten- von seiten der späteren Besiegten wie der Sieger. Die Bilanz der von den napoleonischen Kriegen insgesamt betroffenen wehrfähigen Lobberichern ist traurig: Während bis 1816 immerhin 55 Männer aus französischen Kriegsdiensten heimgekehrt waren, blieben 26 Soldaten, die in den Jahre 1807 - 1814 in den französisch-spanischen bzw. französisch-russischen Kriegen auf seiten Frankreichs gekämpft hatten, im Felde. Die überlieferten Orte ihres letzten Nachweises decken das Gebiet Kontinentaleuropa von Spanien bis Rußland ab. Unter den Heimgekehrten fanden sich noch 1848 vier Invaliden, die damals weder öffentliche noch privat Unterstützung erhielten.
Auf dem Wiener Kongreß wurde das linke Rheinufer dem König von Preußen zuerkannt.
Delegierte des Wiener Kongresses in einem zeitgenössischen Kupferstich (koloriert)
Mit der "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden" vom 30. April 1815 wurde Preußen in zehn Provinzen eingeteilt (in Klammern die Hauptstadt), die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes zählten:
1. Provinz Brandenburg (Potsdam)
2. Provinz Ostpreußen
(Königsberg)
3. Provinz Westpreußen (Danzig)
4. Provinz Pommern (Stettin)
5. Provinz Schlesien (Breslau)
6. Provinz Posen (Posen)
7. Provinz Jülich-Kleve-Berg
(Köln)
8. Provinz Großherzogtum Niederrhein
(Koblenz)
9. Provinz Westfalen (Münster)
10. Provinz Sachsen (Magdeburg)
Die Provinz Jülich-Kleve-Berg umfasste nicht nur die schon vorher in
preußischem Besitz befindlichen Gebiete, das Herzogtum Kleve, Teile des
ehemaligen Teile des Herzogtum Gelderns und das Fürstentum Moers, sondern
auch die nach 1803 an Preußen gelangten rheinischen Gebiete, die
Herzogtümer Jülich und Berg, das Kurfürstentum
Köln und die Stadt Köln sowie kleinere Herrschaften. Der
Oberpräsident der Provinz Jülich-Kleve-Berg
(Provinzialregierung) Friedrich Graf zu
Solms-Laubach hatte seinen Sitz in Köln.
Die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde in die Regierungsbezirke Düsseldorf, Kleve und Köln gegliedert, deren Verwaltungenam 22. April 1816 ihrte Tätigkeit aufnahmen.
Aufgrund der Kreiseinteilung vom 24. April 1816 gehörte Lobberich fortan dem
preußischen Landkreis Kempen an, der zunächst Bestandteil des
Regierungsbezirks Kleve war, nach dessen Auflösung am 1. Januar 1822 zum
Regierungsbezirk Düsseldorf kam.
Die Friedensgerichtsbezirke erhielten ebenfalls eine durch Kabinettsorder vom 9. Juni 1821 genehmigte neue Einteilung. Die bisherigen Friedensgerichte wurden mit dem 31. August 1821 aufgelöst. Im Bereich des Landgerichtsbezirks Kleve errichtete man die zehn Friedensgerichte zu Kleve, Goch, Geldern, Wachtendonk, Rheinberg, Moers, Xanten, Kempen, Dülken und Lobberich.
Am 22. Juni 1822 wurde per „Kabinettsordre“ die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit der Provinz Großherzogtum Niederrhein zur preußischen Rheinprovinz mit dem Verwaltungssitz in Koblenz vereinigt. Lobberichs Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Düsseldorf ist, auch nach der Auflösung des preußischen Staates, bis heute unverändert geblieben.
Im Jahre 1830 hatte der Kern des Ortes Lobberich, das "Dorf" 44 Wohnhäuser, im Jahre 1839 bereits 139 und noch dazu 70 landwirtschaftliche Gebäude. Es lagen damals mehrere Bauernhöfe im Ortskern. Insgesamt - mit den Honschaften Dyck, Bocholt, Sassenfeld und Flothend zählte die Gemeinde im Jahr 1833 559 Wohnhäuser und 3.609 Einwohner. Die einzelnen Ortsteile waren durch Feldwege verbunden, die, wenn sie zerfahren waren, eingeebnet und neu verlegt wurden. Dazu leistete aus jeder Familie eine Person pflichtgemäß Hand- und Spanndienste. Für 1838 ist die Zahl von 400 Hand- und 415 Spanndiensten im Wert von 289 Talern und 5 Silbergroschen bekannt.
Im Jahre 1833 wurde in den Straße des Ortskerns Pflaster verlegt.
Bürgermeister Kessels schrieb im Jahre 1836: "Lobberichs
Bevölkerung treibt größtenteils Ackerbau, doch brachte er infolge
des niedrigen Fruchtpreises nicht viel ein. .... auch kommt es bei dem
Flachsspinnen, welches gewöhnlich der Hauptnebenerwerb ist, nichts heraus,
da der Leinenhandel nach rückwärts geht." Im Jahre 1836 gab es in
Lobberich eine Baumwollfabrik mit 126 Beschäftigten und 85 Webstühlen,
die jedoch nicht unter einem Dach, sondern in vielen Häusern standen. Daraus
könnte man folgern, dass viele Leinenweber sich umorientiert hatten und zu
"Samt- und Kattunwebern" wurden und an Webstühlen arbeiteten, die der Fabrik
der Brüder Jakob und Quirin Heythausen gehörten. Auf so manchem
Bauernhof, wo man früher nebenbei Flachs gesponnen hatte, begann man nun
Baumwolle zu spinnen und spulen.
Am 31. März 1842 wurde Peter Heinrich Krins aus Waldniel zum Pfarrer von Lobberich ernannt. Sei mehr als 600 Jahren war er der erste Weltgeistliche, der die Lobbericher Pfarrstelle innehatte. Er wurde im Jahre 1854 zum Landdechanten des Dekanates Kempen ernannt. Im Jahre 1863 wurde er Ritter des Roten Adlerordens und im Jahre 1867 Ehrendomherr an der Kathedrale in Münster. Er ließ 1863 einen vollständigen Umbau des Pfarrhauses vornehmen.
Im Jahre 1843 beschäftigte die Firma Heythausen sogar 11 Kinder - zwischen 9 und 16 Jahren - und zwar arbeitstäglich 9 Stunden. Seit 1839 durften nur noch Kinder zur Fabrikarbeit herangezogen werden, "so weit solches geschehen konnte, ohne die Fabrikinhaber in besondere Verlegenheit zu bringen". Im allgemeinen sollten solche Kinder mindestens 3 jahre die Schule besucht haben und "die Muttersprache geläufig lesen können und einen Anfang im Schreiben gemacht haben".Nach 26 Jahren Pfarrtätigkeit verstarb Pfarrer Krins mit 65 Jahren am 8.7.1867. Sein Nachfolger wurde Ludwig Hegger geboren 1825 in St. Tönis und in Münster 1851 zum Priester geweiht. Nach Tätigkeiten als Kaplan in Hamborn, Dülken und Kevelaer und als Direktor der Erziehungsanstalt in "Haus Hall" bei Gescher, wurde er am 24. Oktober 1867 als Pfarrer in Lobberich eingeführt.
Durch die Fertigstellung der Eisenbahnlinie Venlo-Kempen war Lobberich seit dem 1.1.1868 verkehrsgünstig angebunden. Davon profitierten sicherlich die am Hinsbecker Weg angesiedelten neuen Werke der Fa. de Ball; aber auch Transportunternehmen (Jacob Föhles, J.M. Feikes, Anton Faes, W. Sanders, Jos. Reifges, Hubert Plönes) bekamen ein "Stück des Kuchens" ab.
1874 wird Theodor Stankeit aus Düsseldorf Bürgermeister in Lobberich. Er sollte das Amt bis zum Jahre 1886 innehaben.
Das ständige Wachsen der Einwohnerzahl, das Lobberich in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erlebte, stellte die Gemeine bei der schulischen Versorgung vor neue Aufgaben von erheblichem Ausmaß. Die Schulräume befanden sich bereits 1875 in einem sehr schlechten Zustand, was bei einer Revision festgestellt wurde: Zwei Knabenklassen und eine Lehrerwohnung befänden sich in mangelhaftem Zustand; auch die Räume für die beiden Mädchenklassen seien ganz unzureichend, die Wände ganz feucht". Das alte Schulgebäude war 1868 aufgestockt worden. Vorher schon hatte man die alte Posthaltestelle Brackelmanns (Süchtelner Straße) notdürftig zu einem Schulraum umgerüstet. Bezeichnend für die damalige Raumnot ist, dass der Saal der Gaststätte Trittermann (Breyeller Straße) für die Errichtung von zwei weiteren Klassen angemietet werden musste. Als 1880 vier neue Räume durch den Neubau an der Ecke Steeg- und Neustraße (heute Ecke Steeger- und Neustraße) entstehen, ist der Mangel nur für kurze Zeit behoben.
1880 begründet Emil Wagemans die vornehmlich auf Grabmonumente und -kreuze
ausgerichtete Steinhauerei für Sandstein und Marmor. Erstmals wird in der
erscheinenen Zeitung Rhein und Maas die Badeanstalt am Breyeller See
erwähnt. Ob dies auf eine Neueröffnung durch den damaligen Besitzer
Albert Ludwigs hinweist, bleibt offen. Auf jeden Fall betrieb Ludwigs 1880
bereits eine Gastwirtschaft mit Gartenwirtschaft und bot Kahnfahrten an.
Im September 1880 eröffnet Johann Dümpelmann auf der Hochstraße
13 eine Schmiede und bietet seine Dienste speziell für das Pferdebeschlagen
an.
1883 begründet Johann Hespers eine 100jährige Geschäftstradition,
der sich als Sattler und Polsterer auf der Süchtelner Straße
niederläßt. Seine Geschäftsräume verlegt er in der Folgezeit
zur Hochstraße 47.
Maria vom Berg etabliert sich auf der Bleichstraße 48 als
Kostumnäherin, ebenso wie die Geschwister von Krüchten dies im
elterlichen Hause auf der Hochstraße tun.
Nachdem de Ball an der heutigen Niedieckstraße (früher: Hinsbecker
Weg, später Bahnstraße) eine weitere Fabrik errichtete, expandierte
die Lobbericher Textilindustrie, zumal die Gebrüder Niedieck ebenfalls
erfolgreich waren. Mit einer Beschäftigtenzahl von ca 300 Ende der 70iger
Jahre gehörte Niedieck zu den größten Webereien im
Regierungsbezirk Düsseldorf. Im Jahre 1884 begann Niedieck mit dem Aufbau
einer eigenen Färberei. Der bis dahin so erfolgreichen Hausweberei war auf
Dauer chancenlos. Erhebliche Einkommenseinbußen der Hausweber stand ein ein
bis dahin nicht gekannter Wohlstand der Fabrikarbeiter gegenüber.
Im Februar 1884 eröffnet Arnold Krüssen auf der Bahnstraße 13
eine "Handlung mit Colonialwaren". Er offeriert gebrannten und rohen Kaffee
jeweils in mehreren Sorten. Im gleichen Jahr besitzt Heinrich Coenen für
seine Reparaturwerkstraße (u.a. für Jagdgewehre und Revolver) auf der
Bahnstraße ein Geschäftslokal.
Im Jahre 1885 nahm ging der Lobbericher Bevölkerung das
"Gaslicht" auf. Mit Hilfe eines Darlehns der Sparkasse Lobberich wurden
Gasleitungen in Lobberich verlegt, die eine Straßenbeleuchtung
ermöglichte und vielen Haushalten nützlich waren. Ein neuer
"Gasometer" für die Gasfabrik der Firma Niedieck hatte die
Gemeindeväter dazu veranlaßt, in der Gemeinderatssitzung vom 18.3.1887
den Tagesordnungspunkt "Gasanlage" zu genehmigen. Bereits am
10. September 1887 erstrahlten Lobberichs Straßen im Glanz der
Gaslaternen. Handel und Handwerk im Ort reagierten prompt. In der "Rhein und
Maas" erscheinen Anzeigen wie von dem auf dem Markt ansässigen
Kupferschmied Josef Dickmann für die Installation von Gas-, Dampf-, Kalt-
und Warmwasserleitungen und verweist auf eine reichhaltige Auswahl von Gaslampen.
Johann Pickers (Hochstraße) sieht sich bei den anstehenden Gasanlagen inem
Wettbewerbsvorteil "mit Rücksicht auf die reichen Erfahrungen" die
er in anderen Städten gemacht hat. Das Gasnetz wird durch die Kölner
Firma Wiegand gelegt.
Im Februar 1885 eröffnet an der Ecke Breyeller- und Kirchhofstraße der
Maler und Anstreicher Heinrich Engbrocks sein Lager an Tapeten, Läufern und
Teppichen, dazu Stroh-, Leder-, Kokos- und Korbmatten sowie Spiegel- und
Fensterglas und August Krummeich übernimmt auf der Breyeller Straße 72
die frühere Riethersche Gaststätte, die vor allem Heimat des Turnverein
Lobberichs wird. Da es Turnhallen nicht gibt, werden Training und Schauturnen im
Saale Krummeich abgehalten.
Auf der Alleestraße (Düsseldorfer Straße) eröffnet Joseph
Ramachers eine Bäckerei und Konditorei. Im Hause Hochstraße 57 (manche
kennen noch den Begriff "Ewige Lampe") übernimmt Albert Horstmann die von
Joachim Zanders gegründete Gastwirtschaft. Horstmann weiß seinen
Zweitjob als Auktionator und "Rechtsconsulent" mit seiner Gastronomie
einträglich verknüpfen.
Ebenfalls seit 1885 besitzt Lobberich ein Krankenhaus. DieAnregung zur
Gründung eines Krankenhauses geht auf Pfarrer Ludwig Hegger zurück.
(s. Kreisarchiv: Denkschrift vom 24.2.1869) Aber 1869 kam es nicht zur
Gründung, weil man sich in Lobberich nicht über die Trägerschaft
einigen konnte und außerdem keine Mittel vorhanden waren. Lobbericher
Kranke wurden seinerzeit im Krankenhaus Hinsbeck untergebracht und betreut.
Im Sommer 1882 ergriff die Gemeinde die Initiative für den Bau eines
Krankenhauses, nachdem sie sich vorher mit Pfarrer Hegger über die
Trägerschaft zu ihren Gunsten geeinigt hatte. Ein Finanzierungsangebot
ortsansässiger Industrieller hatte den Anstoß gegeben. Als am 26.
Februar 1883 die Genehmigung der Oberbehörde zur Annahme der Stiftungsgelder
ausgesprochen wurde, war der Weg für die Planung frei. Über den
Bauplatz war man sich bald einig, Man wählte ein Grundstück aus dem
Besitz des Pastorats an der Sassenfelder Straße für 5.000 Mark aus.
Auch Franziskanerinnen wurden von Direktor Roß in Münster zugesagt.
Den Bau führte die Lobbericher Firma Tümmers aus. Am 1. November 1885
folgte die Eröffnung mit je zwölf Betten für Männer und
Frauen. Leitender Arzt wurde Dr. Pistor, der jedoch bereits 1886 mit 58
Jahren starb. Als Armenärzte fungierten in Lobberich auch Dr. Koemstedt und
Dr. Noever. Ab Januar 1886 konnte die Krankenhauskapelle genutzt werden. Es
zeigte sich bald, dass das Haus für die große Gemeinde zu klein war.
So wurde 1891 der Flügelbau aufgestockt und ein Isolierhaus mit 24 Betten
angelegt. 1895 kommt ein Altenheim, das separat gebaut wird, hinzu.
Am 26. Oktober 1886 wurde Stankeit als Bürgermeister in Altenessen
eingeführt. Sein Nachfolger wurde Louis Bender, bisher Bürgermeister in
Brüggen. Die bisherigen Beigeordneten Jacob Huenges, Bierbrauer und Landwirt
auf der Kempener Straße, Hermann van der Upwich (de Ball & Cie, Nachf.)
und Tilmann Schmitter beantragten ihre Entlassung. Die Beweggründe sind bis
heute nicht geklärt obwohl man diese in der Person von Bender vermutet. Neue
Beigeordneten werden Mathias Kessels, Hotelier auf der Hochstraße und der
praktizierende Arzt Dr. Noever´.
1887 entsteht die Schweine-Metzgerei von Wilhelm Bispels auf der Breyeller Straße 65. Dort gab es schon eine traditionsreiche Gaststätte ("den Tuddel").
Im Jahre 1889 zieht erstmalig ein Karnevalszug durch die Straßen
Lobberichs:
"Zur Vermeidung des großen Aufwandes, den Kölner Karnevalszug zu erleben, hat sich in Lobberich "eine Filiale der Cölnischen Carnevalsgesellschaft" gebildet und organisiert einen Rosenmontagszug, "welcher dem Cölner nicht viel nachgeben wird." Von der Wirtschaft der Witwe Ingenerf an der Bahn zieht der Zug folgenden Weg: Bahnstraße, Elisabethstraße, Steegstraße, Neustraße, Kempener Straße, Markt, Hochstraße, Breyeller Straße bis zur Wirtschaft J.P Schmitz (Höhe Niedieckplatz), Breyeller Straße zurück, Hochstraße bis zur Linde (Kreisverkehr an der Kirche) zurück zum Vereinslokal"
Am 15. Oktober 1893 wurde die neuromanische Pfarrkirche St. Sebastian durch den Münsteraner Bischof Dr. Hermann Dingelstad eingeweiht.
Im März 1893 beschließt der Lobbericher Gemeinderat, dass ein großer Neubau für vier Klassen und eine Lehrerwohnung "zwischen Communalweg nach Sassenfeld und Windmühlenweg" errichtet werden soll. Die Lobbericher Baufirma Gebr. Feldges erhält nach einer Ausschreibung des Zuschlag. Die Lobbericher Sparkasse stellt mit einem Darlehn die Finanzierung des Bauvorhabens sicher. Am 19. Juli 1894 ergeht die Genehmigung der Regierung durch Bürgermeister Bender an den Pfarrer, die Schule in Benutzung zu nehmen. Bender fordert Pfarrer Hegger auf, für eine kleine Einweihungsfeier alles Erforderliche in die Wege zu leiten. Der Dycker Lehrer Peter Wilhelm Schmitz wird erster Hauptlehrer (Schulleiter) an der neuen Schule.
